Entschließungsantrag - B6-0293/2008Entschließungsantrag
B6-0293/2008

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

28.5.2008

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Europäischen Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Konrad Szymański, Adam Bielan, Ryszard Czarnecki, Wojciech Roszkowski, Hanna Foltyn-Kubicka, Inese Vaidere und Gintaras Didžiokas
im Namen der UEN-Fraktion
zur Lage in Georgien

Verfahren : 2008/2574(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0293/2008
Eingereichte Texte :
B6-0293/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B6‑0293

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Georgien

Das Europäische Parlament,

  • unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Georgien vom 29. November 2007 und zur Lage in Südossetien vom 26. Oktober 2006,
  • unter Hinweis auf Resolution 1808 des UN-Sicherheitsrats vom 15. April 2008,
  • unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der 2870. Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 26./27. Mai 2008,
  • unter Hinweis auf den Bericht der UN-Beobachtermission in Georgien (UNOMIG) vom 26. Mai 2006 über den Vorfall, bei dem ein unbemanntes Flugzeug über Abchasien abgeschossen wurde,
  • unter Hinweis auf die Erklärung, die die slowenische Präsidentschaft im Namen der Europäischen Union zur Eskalation der Spannungen zwischen Georgien und Russland abgegeben hat,
  • gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
  • A.in der Erwägung, dass die Lage in Abchasien und Südossetien durch die jüngst von der Russischen Föderation unternommenen Schritte destabilisiert wurde;
  • B.in der Erwägung, dass sich die Russische Föderation von der Entscheidung des Rates der GUS-Staatschefs betreffend Maßnahmen zur Lösung des Konflikts in Abchasien, (Georgien) (19. Januar 1996) losgesagt hat, die den Unterzeichnerstaaten jegliche militärische Zusammenarbeit mit der separatistischen Regierung von Abchasien untersagte;
  • C.in der Erwägung, dass die russischen Behörden am 16. April ankündigt haben, dass die Russische Föderation eine direkte Zusammenarbeit mit Vertretern von Abchasien und der Tskhinvali-Region Südossetien aufnehmen wird;
  • D.in der Erwägung, dass der russische Verteidigungsminister am 16. April 2008 erklärt hat, dass die Russische Föderation die russische GUS-Friedenstruppe verstärken wird;
  • E.in der Erwägung, dass die Russische Föderation durch die Ausstellung von Reisepässen für Bürger aus der Tskhinvali-Region Südossetien und Abchasien den Prozess einer friedlichen Beilegung der Spannungen in den Konfliktzonen Georgiens erschwert;
  • F.in der Erwägung, dass diese Entscheidungen die international anerkannte Souveränität von Georgien unterminieren;
  • G.in der Erwägung, dass in dem am 26. Mai 2008 von der UN-Beobachtermission in Georgien (UNOMIG) veröffentlichten Bericht eindeutig festgestellt wird, dass ein unbemanntes Aufklärungsflugzeug von einem russischen Flugzeug über Abchasien, das Teil des georgischen Hoheitsgebiets ist, abgeschossen wurde;
  • H.in der Erwägung, dass diese von der Russischen Föderation ergriffenen Maßnahmen die Rolle der Föderation als unparteiischer und neutraler Förderer des Friedensprozesses in Frage stellen;
  • I.in der Erwägung, dass der Präsident von Georgien, Mikheil Saakashvili, neue Vorschläge zur Lösung des Konflikts in Abchasien unterbreitet hat, die eine umfassende politische Vertretung Abchasiens in der Regierung, das Vetorecht bei Gesetzesvorschlägen betreffend den konstitutionellen Status Abchasiens oder seine Kultur, seine ethnische Identität und seine Sprache, ferner die Schaffung einer gemeinsamen Freihandelszone und internationale Garantien vorsehen, die einen breit angelegten Föderalismus und unbegrenzte Autonomie für Abchasien gewährleisten;
  • J.in der Erwägung, dass auf dem NATO-Gipfel in Bukarest vom 2. bis 4. April zwar kein „Aktionsplan für Mitgliedschaft“ angeboten wurde, jedoch eine politische Zusage für eine künftige Mitgliedschaft im Bündnis gemacht wurde;
  • K.in der Erwägung, dass die Präsidentschaftswahlen, die am 21. Mai 2008 in Georgien abgehalten wurden, alle demokratischen Normen erfüllten und nur relativ wenige Unregelmäßigkeiten aufwiesen, und dass die georgischen Behörden beträchtliche Bemühungen an den Tag gelegt haben, um diese Wahlen im Sinne der Vorgaben von OSZE und Europarat durchzuführen;
  • L.in der Erwägung, dass die Wahlen dem georgischen Volk eindeutig eine Möglichkeit boten, ihre Vertreter aus einer großen Auswahl von Kandidaten zu wählen,
  • 1.beglückwünscht die Bürger Georgiens zu der friedlichen und demokratischen Durchführung der Wahlen, begrüßt die Bemühungen der georgischen Behörden seit den letzten Wahlen im Januar und ermutigt sie, alle notwendigen Schritte zur Beseitigung der Mängel und Probleme einzuleiten, die von der internationalen OSZE-Wahlbeobachtermission festgestellt wurden;
  • 2.bekräftigt seine volle Unterstützung in Bezug auf die Souveränität und territoriale Integrität von Georgien innerhalb seiner international anerkannten Grenzen;
  • 3.kritisiert den Entschluss der russischen Behörden, bilaterale Beziehungen zu den Vertretern von Abchasien und der Region Tskhinvali/Südossetien aufzunehmen, die Teil des georgischen Hoheitsgebiets sind;
  • 4.drängt die russischen Behörden, ihren Beschluss zur Verstärkung der russischen Streitkräfte in den Konfliktregionen rückgängig zu machen; ist der Auffassung, dass ein Rückzug zusätzlicher russischer Streitkräfte dazu beitragen könnte, die angespannte Lage etwas zu lockern;
  • 5.ist der Auffassung, dass die gegenwärtigen Politiken und Aktionen der Russischen Förderation gegenüber Georgien die international anerkannte Souveränität und territoriale Integrität von Georgien unterminieren und demonstrieren, dass Russland nicht als neutraler und unparteiischer Förderer des Friedens in den Konfliktregionen angesehen werden kann;
  • 6.fordert den UN-Sicherheitsrat, die OSZE und andere internationale Organisationen auf, die Vorschläge der georgischen Regierung für neue alternative Verhandlungen und friedenssichernde Optionen zu unterstützen, die den schrittweisen Einsatz wirklich unabhängiger internationaler Friedenstruppen beinhalten;
  • 7.begrüßt die neuen Initiativen des Präsidents von Georgien Mikheil Saakashvili für eine friedliche Beilegung des Konflikts in Abchasien;
  • 8.fordert den Rat auf, sich aktiver an der Konfliktlösung in Georgien einzubringen und ferner, alle notwendigen Mittel und Ressourcen bereitzustellen, um sein Engagement effizienter zu machen;
  • 9.äußert tiefe Besorgnis über die von Russland gegenüber Georgien ergriffenen Maßnahmen, die immense wirtschaftliche Konsequenzen haben, und fordert Russland daher auf, das ungerechtfertigte Exportverbot für die Ausfuhr sensitiver Güter aus Georgien nach Russland aufzuheben;
  • 10.fordert den Rat und die Kommission auf, die Frage festgefahrener Konflikte und deren Beilegung auf ihre Tagesordnung für das nächste Gipfeltreffen EU-Russland zu setzen und den Start von Verhandlungen über Rücknahme- und Visa-Erleichterungsabkommen zwischen EU und Georgien, die Unterzeichnung eines Mobilitätspartnerschaftsabkommens mit der EU und die Schaffung gemeinsamer Visa-Beantragungszentren zu beschleunigen;
  • 11.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten und dem Parlament von Georgien, der UN, der OSZE, dem Europarat, der NATO und dem Präsidenten und dem Parlament der Russischen Föderation zu übermitteln.