eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Jan Tadeusz Masiel, Ewa Tomaszewska, Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk und Ryszard Czarnecki
im Namen der UEN-Fraktion
zum Sozialpaket
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Sozialpaket
B6‑0378/2008
Das Europäische Parlament,
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in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel: „Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts” (KOM(2008)412),
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in Kenntnis des Vorschlags für eine Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (KOM(2008)426),
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in Kenntnis des Vorschlags für eine Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (KOM(2008)414),
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in Kenntnis des Vorschlags für eine Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (KOM(2008)419),
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in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel: „Bessere Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen“ (KOM(2008)425),
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gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A.
in der Erwägung, dass die Sozialagenda ein Kernbestandteil der wirtschaftlichen und sozialen Modernisierung der Europäischen Union ist und ihre Umsetzung von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der in der Lissabon-Strategie festgelegten strategischen Ziele sein wird,
B.
in der Erwägung, dass die Europäische Union in den vergangenen fünfzig Jahren erfolgreich auf soziale Herausforderungen reagiert hat, was zur Schaffung des europäischen Sozialmodells geführt hat,
C.
in der Erwägung, dass sich die soziale Wirklichkeit rasch verändert und die Sozialagenda an neue Herausforderungen wie die Globalisierung, den demografischen Wandel, den technischen Fortschritt, den Klimawandel und die Zuwanderung angepasst werden sollte,
D.
in der Erwägung, dass die europäische Sozialpolitik bei der Verbesserung der Lebensbedingungen und der Förderung des Beschäftigungswachstums zwar Erfolge verbuchen kann, zahlreiche Probleme wie etwa die Arbeitslosigkeit, die soziale Isolation und die Armut jedoch ungelöst bleiben,
E.
in der Erwägung, dass eine der wichtigen Herausforderungen für die Europäische Union darin besteht, Chancengleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger herzustellen,
1.
begrüßt das von der Kommission vorgelegte erneuerte Sozialpaket als einen Schritt hin zu einer Neufestlegung des europäischen Sozialmodells, um mit der sich verändernden sozialen Wirklichkeit Schritt zu halten;
2.
teilt den Ansatz der Kommission für die erneuerte Sozialagenda, die sich auf Ziele wie Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität stützt; vertritt die Auffassung, dass die Verwirklichung dieser Ziele eine geeignete Antwort auf die neuen Herausforderungen wäre, die in den letzten Jahren entstanden sind;
3.
bedauert jedoch, dass die Herausforderungen und Probleme zwar erkannt werden, das Paket als Ganzes betrachtet allerdings keine kohärente Vision eines erneuerten europäischen Sozialmodells enthält; ist der Auffassung, dass die in diesem Paket genannten Initiativen nicht in einem klaren Zusammenhang mit der Umsetzung der dargelegten Prioritäten stehen;
4.
begrüßt das Konzept der Kommission für die Chancengleichheit, wie es im Vorschlag für eine Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung dargestellt ist; ist der Ansicht, dass ein leichter Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger von wesentlicher Bedeutung ist, um Herausforderungen wie den demografischen Wandel und die Mobilität der Arbeitskräfte zu bewältigen;
5.
begrüßt die Bemühungen der Kommission, die grenzüberschreitende Interoperabilität von elektronischen Patientenakten zu erleichtern, die in der Empfehlung über die grenzüberschreitende Interoperabilität elektronischer Patientenakten dargelegt sind;
6.
begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Bessere Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen“; betont, dass es für die Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie von entscheidender Bedeutung ist, jungen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und lebenslangem Lernen zu gewährleisten; unterstreicht, dass eine Verbesserung der Schulsysteme durch die Stärkung der Zusammenarbeit im Bildungsbereich, die sicherstellen soll, dass die Schülerinnen und Schüler Schlüsselkompetenzen erwerben, ein wichtiger Faktor bei der Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung ist;
7.
nimmt den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen zur Kenntnis; begrüßt die Erfolge des Europäischen Betriebsrats bei der Verbesserung des Dialogs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern; ist jedoch besorgt darüber, dass sich das neue Modell für den Europäischen Betriebsrat auf die Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und der europäischen Unternehmen auswirken würde;
8.
vertritt die Auffassung, dass die Idee, den Rechtsschutz vor Diskriminierung auszuweiten, die sich hinter dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verbirgt, im Widerspruch zum Grundsatz der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit steht; ist der Ansicht, dass keine Notwendigkeit besteht, auf Gemeinschaftsebene einen Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung einzuführen und den Grundsatz der Gleichbehandlung außerhalb des Bereichs der Beschäftigung anzuwenden, weil in jedem Mitgliedstaat Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung in Kraft sind;
9.
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen zu übermitteln.