eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Kathalijne Maria Buitenweg, Jean Lambert, Raül Romeva i Rueda, Cem Özdemir und Hélène Flautre
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
zu dem Follow-up der Arbeit des nichtständigen Ausschusses zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen (TDIP)
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Follow-up der Arbeit des nichtständigen Ausschusses zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen (TDIP)
B6‑0099/2009
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf die internationalen, europäischen und einzelstaatlichen Instrumente für Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie für das Verbot von willkürlicher Inhaftierung, Verschleppungen und Folter, wie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966 und das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung vom 10. Dezember 1984 und die dazugehörigen Protokolle,
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unter Hinweis auf den Bericht über die Ergebnisse des TDIP-Ausschusses hinsichtlich der behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen sowie auf andere Berichte und Entschließungen zu diesem Thema, einschließlich der diesbezüglichen Arbeit des Europarates,
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Februar 2009 über die Rückführung und Neuansiedlung der Insassen des Gefangenenlagers Guantánamo(1),
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unter Hinweis auf seinen Beschluss, an die nationalen Parlamente ein Schreiben zu den Maßnahmen zu richten, die die Mitgliedstaaten im Anschluss an den Bericht des TDIP-Ausschusses ergriffen haben,
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gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A.
in der Erwägung, dass sein Bericht über die behauptete Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen 46 detaillierte Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, die Kommission und den Rat enthält,
B.
in der Erwägung, dass seit der Annahme dieses Berichts eine Reihe von Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten stattgefunden haben, einschließlich
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der Erklärungen des Außenministers des Vereinigten Königreichs zu zwei von den US-Behörden veranlassten außerordentlichen Überstellungsflügen, mit denen zwei Gefangene befördert wurden und die 2002 auf dem Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs landeten, und der Zusammenstellung einer Liste verdächtiger Flüge, die mit der Bitte um die ausdrückliche Versicherung, dass es sich dabei nicht um Überstellungsflüge gehandelt hat, den zuständigen US-Behörden übermittelt werden soll, sowie der diesbezüglichen Erklärungen des Premierministers,
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der Entscheidung des polnischen Ministerpräsidenten, der Staatsanwaltschaft Unterlagen über CIA-Flüge und ‑Gefängnisse zu übergeben, und der Ermittlungsergebnisse der polnischen Staatsanwaltschaft, die festgestellt hat, dass über ein Dutzend CIA-Flüge über den Flughafen Szymany abgewickelt worden waren, womit die Ergebnisse des TDIP-Ausschusses bestätigt wurden,
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neuer, von der spanischen Tageszeitung „El País“ veröffentlichter und vom ehemaligen spanischen Außenminister bestätigter Informationen über CIA-Flüge, mit denen während der Amtszeit der Regierung Aznar Häftlinge in Spanien befördert wurden,
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neuer Informationen über CIA-Flüge in Portugal, mit denen laut dem Außenminister während der Amtszeit der Regierung Barroso Gefangene befördert wurden,
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der Tatsache, dass einige Regierungen Informationen zu den Untersuchungen von Überstellungen als Staatsgeheimnis einstufen, wie in Italien geschehen, wo das Verfahren, in dem es um die Überstellung von Abu Omar geht, derzeit ausgesetzt ist und auf ein Urteil des Verfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Einstufung als Staatsgeheimnis gewartet wird,
C.
in der Erwägung, dass das für Freiheit, Sicherheit und Recht zuständige Kommissionsmitglied am 3. Februar 2009 vor dem Europäischen Parlament erklärt hat, dass es eine Reihe von Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen des Parlaments ergriffen habe, einschließlich Schreiben an Polen und Rumänien, in denen diese aufgefordert werden, die ganze Wahrheit über das behauptete Bestehen von Geheimgefängnissen auf ihrem Hoheitsgebiet offenzulegen, sowie einer Mitteilung, in der neue Maßnahmen auf dem Gebiet der Zivilluftfahrt vorgeschlagen werden,
D.
in der Erwägung, dass außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse gegen die internationalen Menschenrechtsnormen, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte verstoßen, und in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten diese Praktiken derzeit überprüfen,
E.
in der Erwägung, dass diejenigen, die im Rahmen des Programms außerordentlicher Überstellungen in einigen Mitgliedstaaten entführt wurden, von den US-Behörden auf Militär- oder CIA-Flügen nach Guantánamo oder in andere Staaten verbracht worden sind und dass dabei häufig EU-Gebiet überflogen wurde und in einigen Fällen auch Zwischenlandungen in bestimmten EU-Mitgliedstaaten erfolgt sind; ferner in der Erwägung, dass diejenigen, die in Drittstaaten verbracht worden sind, in dortigen Gefängnissen gefoltert wurden,
F.
in der Erwägung, dass sich einige Mitgliedstaaten an die US-Behörden gewandt haben, um die Freilassung und Rückführung von Personen zu beantragen, die von außerordentlichen Überstellungen betroffen waren und die Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaates haben oder vorher auf dem Hoheitsgebiet des Mitgliedstaates ansässig waren; ferner in der Erwägung, dass Beamten einiger Mitgliedstaaten Zugang zu Gefangenen in Guantánamo oder in anderen Gefangenenlagern gewährt worden war, unter anderem auch um Verhöre durchzuführen, in denen die von den US-Behörden gegenüber den Gefangenen vorgebrachten Vorwürfe geprüft werden sollten,
G.
in der Erwägung, dass aus seinem Bericht hervorgeht und nachfolgende Ereignisse bestätigt haben, dass mehrere EU-Mitgliedstaaten an der rechtswidrigen Beförderung und/oder dem Festhalten von Gefangenen durch die CIA und das US-Militär in Guantánamo und in den „Geheimgefängnissen“, deren Existenz Präsident Bush eingeräumt hat, beteiligt gewesen sind oder aktiv oder passiv mit den US-Behörden zusammengearbeitet haben, was durch jüngst freigegebenes Material über die Gewährung von Überflugrechten, die von den Vereinigten Staaten beantragt worden waren, durch Regierungen sowie durch Regierungsmaterial über Geheimgefängnisse belegt wird, und dass EU-Mitgliedstaaten einen gewissen Anteil an politischer, moralischer und rechtlicher Verantwortung für die Beförderung und das Festhalten der in Guantánamo und in geheimen Gefangenenlagern inhaftierten Personen tragen,
H.
in der Erwägung, dass der US-Senat das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten über Auslieferung und gegenseitige Rechtshilfe ratifiziert hat, das von allen EU-Mitgliedstaaten außer Italien ratifiziert worden ist,
I.
in der Erwägung, dass die Verfügungen von Präsident Obama vom 22. Januar 2009 zwar einen wichtigen Schritt vorwärts darstellen, doch der Problematik der geheimen Inhafthaltung und Entführung oder des Einsatzes von Folter anscheinend nicht vollkommen gerecht werden,
1.
verurteilt, dass die Mitgliedstaaten und der Rat – insbesondere dessen Hoher Vertreter für die GASP, Javier Solana – bislang keine Maßnahmen ergriffen haben, um die Wahrheit über das Programm außerordentlicher Überstellungen ans Licht zu bringen und die Empfehlungen des Europäischen Parlaments umzusetzen; bedauert, dass der Rat dem Parlament am 3. Februar 2009 keine zufriedenstellenden Antworten gegeben hat;
2.
fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und den Rat auf, die vom Europäischen Parlament in seinem Bericht über die behauptete Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen aufgelisteten Empfehlungen vollständig umzusetzen und an der Wahrheitsfindung mitzuarbeiten, indem sie Untersuchungen einleiten oder mit den zuständigen Stellen zusammenarbeiten, unter anderem mit den Einrichtungen der Vereinten Nationen und dem Europarat, alles einschlägige Material freigeben und zur Verfügung stellen und eine wirksame parlamentarische Kontrolle geheimdienstlicher Tätigkeiten gewährleisten; ersucht den Rat, alle zweckdienlichen Informationen über die Verhandlungen offenzulegen, die im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe „Völkerrecht“ mit den US-Behörden stattgefunden haben;
3.
fordert die Europäische Union und die Vereinigten Staaten auf, den transatlantischen Dialog über einen neuen gemeinsamen Ansatz zur Überwindung des Terrorismus, der auf den gemeinsamen Werten der Achtung von internationalen Menschrechtsnormen, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beruht, in einem Rahmen internationaler Zusammenarbeit zu verstärken;
4.
ist der Auffassung, dass die Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten über Auslieferung und gegenseitige Rechtshilfe ein geeignetes Instrument für rechtlich einwandfreie Rechtsdurchsetzung und justizielle Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung sind; begrüßt daher deren Ratifizierung durch den US-Senat und fordert Italien auf, sie so bald wie möglich zu ratifizieren;
5.
begrüßt die drei von Präsident Obama erlassenen Verfügungen zu der Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo, dem Aussetzen der Militärkommissionen, dem Ende des Einsatzes von Folter und der Schließung von Geheimgefängnissen im Ausland;
6.
betont jedoch, dass einige Unklarheiten in Bezug auf die begrenzte Aufrechterhaltung des Programms von Überstellungen und geheimer Gefangenenlager fortbestehen; wiederholt daher seine Forderung, alle anderen geheimen Gefangenenlager, die in den Vereinigten Staaten oder in Drittstaaten direkt oder indirekt von US-Stellen betrieben werden, zu schließen und deren Betrieb zu verbieten; erinnert daran, dass geheime Inhafthaltung an sich eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte darstellt;
7.
bekräftigt, dass gemäß Artikel 14 des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter jedes Opfer einer Folterhandlung ein einklagbares Recht auf Wiedergutmachung sowie auf gerechte und angemessene Entschädigung hat;
8.
begrüßt den bevorstehenden Besuch des für Freiheit, Sicherheit und Recht zuständigen Kommissionsmitglieds, des tschechischen Ratsvorsitzes und des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung in den Vereinigten Staaten und fordert die EU-Vertreter auf, die Problematik außerordentlicher Überstellungen und geheimer Gefangenenlager zu erörtern, da diese schwerwiegende Verletzungen internationaler und europäischer Menschenrechtsnormen darstellen;
9.
fordert die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und die Vereinigten Staaten auf, die Verletzungen internationaler und einzelstaatlicher Menschenrechtsnormen und von Grundfreiheiten sowie des Verbots von Folter und Misshandlungen, Verschleppungen und des Rechts auf ein faires Verfahren, zu denen es im Zusammenhang mit dem „Krieg gegen den Terror“ gekommen ist, zu untersuchen und volle Klarheit darüber zu schaffen, damit die Verantwortlichkeiten für die Geheimgefängnisse – unter anderem auch Guantánamo – sowie für das Programm außerordentlicher Überstellungen ermittelt werden können und gewährleistet werden kann, dass solche Verletzungen in Zukunft nicht mehr vorkommen werden und dass die Bekämpfung des Terrorismus ohne die Verletzung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit erfolgt;
10.
fordert die Benennung eines ständigen Berichterstatters des Europäischen Parlaments, der alle etwaigen neuen Erkenntnisse über das Programm außerordentlicher Überstellungen untersucht und die Umsetzungen der Empfehlungen des Europäischen Parlaments bewertet;
11.
fordert die Kommission und den Rat auf, nach dem Besuch der EU-Delegation in den Vereinigten Staaten dem Parlament über die Anwendung der Abkommen über gegenseitige Rechtshilfe und über Auslieferung sowie über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung bei gleichzeitiger voller Wahrung der Menschenrechte Bericht zu erstatten, damit der zuständige Ausschuss diese Themen in einem Bericht behandeln kann, der unter anderem auf der Grundlage von Ziffer 232 des Berichts des TDIP-Ausschusses erstellt werden wird;
12.
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die GASP, dem Koordinator für die Terrorismusbekämpfung, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem NATO-Generalsekretär, dem Generalsekretär und dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie dem Präsidenten und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.