eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Europäischen Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Miroslav Ouzký
im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
zu einer gemeinschaftlichen Strategie für ein umfassendes Klimaschutzabkommen in Kopenhagen und zur angemessenen Finanzierung der Klimaschutzpolitik
Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer gemeinschaftlichen Strategie für ein umfassendes Klimaschutzabkommen in Kopenhagen und zur angemessenen Finanzierung der Klimaschutzpolitik
B6‑0134/2009
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf Artikel 175 des EG-Vertrags,
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unter Hinweis auf das vom Europäischen Parlament am 17. Dezember 2008 angenommene Klima- und Energiepaket, insbesondere die Haltung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten(1) und zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020(2),
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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 19. bis 20. Juni 2008 und vom 11. bis 12. Dezember 2008,
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Februar 2009 zum Thema „2050: die Zukunft beginnt heute – Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik“(3),
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unter Hinweis auf die 14. Konferenz der Parteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) (COP 14) und die 4. Konferenz der Parteien als Treffen der Parteien des Kyoto-Protokolls (COP/MOP 4), das vom 1. bis 12. Dezember 2008 in Poznań (Polen) stattfand,
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Januar 2009 mit dem Titel „Ein umfassendes Klimaschutzübereinkommen als Ziel für Kopenhagen“ (KOM(2009)0039),
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2008 mit dem Titel „Europäisches Konjunkturprogramm“ (KOM(2008)0800),
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. November 2007 mit dem Titel „Ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) – Der Weg zu einer kohlenstoffemissionsarmen Zukunft“ (KOM(2007)0723),
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gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A.
in der Erwägung, dass die Verhandlungen über ein umfassendes internationales Übereinkommen über den Klimawandel, das mit dem Ziel der Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf weniger als 2 °C vereinbar ist, im Dezember 2009 in Kopenhagen abgeschlossen werden sollen,
B.
in der Erwägung, dass eine zunehmende Zahl von Wissenschaftlern anerkennt, das die Vermeidung eines gefährlichen Klimawandels eine Stabilisierung des Wertes der Treibhausgase in der Atmosphäre auf 350 ppmv (CO2-Äquivalent) erfordert, ein wesentlich niedrigerer Wert als ursprünglich empfohlen,
C.
in der Erwägung, dass die Europäische Union anlässlich der Frühjahrstagung des Rates 2009 ihre Verhandlungsposition beschließen wird,
D.
in der Erwägung, dass die EU danach strebt, eine Führungsrolle bei der Bekämpfung der globalen Erwärmung zu übernehmen, und den Verhandlungsprozess im Rahmen der UNFCCC uneingeschränkt unterstützt,
E.
in der Erwägung, dass die EU kürzlich ein Klima- und Energiepaket angenommen hat, das aus gesetzgeberischen Maßnahmen zur Durchsetzung einer einseitigen Verringerung der Treibhausgasemissionen – gemessen am Stand von 1990 – um 20 % bis zum Jahr 2020 besteht und die Verpflichtung beinhaltet, eine Verringerung um 30 % festzulegen, wenn ein ausreichend ambitioniertes internationales Übereinkommen in Kopenhagen erzielt wird,
F.
in der Erwägung, dass die Emissionen in den Entwicklungsländern rasch zunehmen und diese sie ohne beträchtliche technische und finanzielle Unterstützung nicht verringern können,
G.
in der Erwägung, dass die Entwaldung und die Zerstörung der Wälder weltweit für etwa 20 % der Kohlendioxid-Emissionen (CO2-Emissionen) verantwortlich sind; in der Erwägung, dass die Entwaldung und die Zerstörung der Wälder auch eine erhebliche Bedrohung im Zusammenhang mit dem Klimawandel darstellen, da sie die wesentliche Funktion der Wälder als Kohlenstoffsenken beeinträchtigen; in der Erwägung, dass die Entwaldung mit der erschreckenden Geschwindigkeit von jährlich 13 Millionen Hektar erfolgt, wobei der Großteil in tropischen Regionen in Entwicklungsländern abgeholzt wird,
H.
in der Erwägung, dass das EU-System für den Handel mit Emissionsberechtigungen (ETS) als Beispiel für die Entwicklung des Emissionshandels in anderen Industrieländern und -regionen dienen könnte,
I.
in der Erwägung, dass weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels zur Hälfte in kostengünstigen Maßnahmen zum allseitigen Vorteil, z. B. Verbesserung der Energieeffizienz, bestehen könnten,
J.
in der Erwägung, dass die Versteigerung von Emissionszertifikaten in der Zukunft zu beträchtlichen Einnahmen führen kann, die zur Finanzierung von Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern genutzt werden könnten,
K.
in der Erwägung, dass es von der umfassenden, transparenten und kontinuierlichen Bereitstellung von Informationen über die Verfügbarkeit und die Beantragung von Mitteln abhängt, ob die Finanzierung von sinnvollen Projekten in Entwicklungsländern, insbesondere durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bewerkstelligt werden kann; in der Erwägung, dass dies der internationalen Gemeinschaft obliegt, wobei die EU eine Führungsrolle einnehmen und mit gutem Beispiel vorangehen sollte;
L.
in der Erwägung, dass sich die erforderlichen Neuinvestitionen zur Verringerung der Emissionen jüngsten Schätzungen zufolge weltweit bis 2020 auf 175 Mrd. Euro belaufen, von denen mehr als die Hälfte in den Entwicklungsländern investiert werden sollte,
M.
in der Erwägung, dass Schätzungen der Kommission zufolge die Einschränkung der Entwaldung auf die Hälfte bis 2020 15 bis 25 Mrd. Euro jährlich kosten wird und ein völliger Stopp der Entwaldung sogar noch höhere Ausgaben erfordert,
N.
in der Erwägung, dass in zahlreichen Studien internationaler Organisationen die Kosten der Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern auf zig Milliarden Euro jährlich geschätzt wurde,
1.
betont, dass die EU weiterhin eine Führungsrolle in der internationalen Klimaschutzpolitik einnehmen muss; erachtet es als wichtig, dass die EU mit einer Stimme spricht, um in dieser Rolle glaubwürdig zu bleiben;
2.
fordert die EU auf, aktiv für ein Übereinkommen von Kopenhagen einzutreten, in dessen Rahmen die jüngsten Forschungsberichte über den Klimawandel berücksichtigt werden, eine Verpflichtung im Hinblick auf Stabilisierungsniveaus und Temperaturziele eingegangen wird, die einen gefährlichen Klimawandel mit großer Wahrscheinlichkeit verhindern, und regelmäßige Überprüfungen ermöglicht werden, um sicherzustellen, dass die Ziele dem neuesten Stand der Forschung entsprechen; begrüßt die Vorschläge der Kommission in diesem Bereich;
3.
weist darauf hin, dass im Hinblick auf die Beschränkung des globalen durchschnittlichen Temperaturanstiegs auf höchstens 2 °C gegenüber dem Niveau vor der Industrialisierung nicht nur die Industrieländer ihre Emissionen beträchtlich senken müssen, sondern auch die Entwicklungsländer einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten sollten;
4.
weist darauf hin, dass es entscheidend für die Begrenzung des durchschnittlichen weltweiten Temperaturanstiegs auf deutlich weniger als 2 °C ist, dass die Entwicklungsländer ihre Emissionen unter die Werte senken, die sich bei einem „weiter so wie bisher“ ergeben würden; betont gleichzeitig, dass die Emissionen in den Entwicklungsländern unter diese Werte gesenkt werden müssen, was eine umfassende Unterstützung durch die Industrieländer erfordert;
5.
betont, dass wesentlich mehr Finanzmittel erforderlich sind, um die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in den Entwicklungsländern umzusetzen;
6.
betont, dass die Industriestaaten den Entwicklungsländern ausreichende, nachhaltige und berechenbare finanzielle und technische Unterstützung mit dem Ziel bereitstellen müssen, ihnen Anreize dafür zu bieten, sich zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen zu verpflichten, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen und die Emissionen aufgrund der Entwaldung und der Zerstörung der Wälder zu verringern sowie den Aufbau von Kapazitäten zu verbessern, um die Verpflichtungen gemäß dem künftigen internationalen Übereinkommen erfüllen zu können; betont, dass der Großteil dieser neuen Mittel zusätzlich zur öffentlichen Entwicklungshilfe bereitgestellt werden müssen;
7.
weist auf seine oben genannte Entschließung vom 4. Februar 2009 hin, und insbesondere auf diejenigen Teile, in denen es um die internationale Dimension sowie um Finanzierungs- und Haushaltsfragen geht;
8.
betont, dass in der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise das Ziel der EU, den Klimawandel zu bekämpfen, mit großen neuen wirtschaftlichen Chancen zur Entwicklung neuer Technologien, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit einhergehen kann; betont, dass eine Einigung in Kopenhagen den notwendigen Anreiz für einen solchen „Grünen New Deal“ bieten und somit das Wirtschaftswachstum ankurbeln, umweltfreundliche Technologien fördern und neue Arbeitsplätze in der EU und in den Entwicklungsländern sichern könnte;
9.
fordert den Europäischen Rat auf, auf ein internationales Übereinkommen mit den Industrienationen hinzuarbeiten, auf dessen Grundlage eine kollektive Verringerung der Treibhausgasemissionen am oberen Ende der im Vierten Sachstandsbericht (AR4) des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) empfohlenen Spannweite von 25 bis 40 % erreicht wird, wobei diese Verringerung in den Industriestaaten erzielt werden sollten;
10.
ist besorgt über den ungenauen Hinweis auf die Höhe der finanziellen Verantwortung der EU in der vorgenannten Mitteilung der Kommission vom 28. Januar 2009; ersucht den Europäischen Rat, bei der Annahme des Verhandlungsmandats für die Konferenz von Kopenhagen klare Verpflichtungen hinsichtlich der Finanzierung einzusetzen, die mit den globalen Bemühungen vereinbar sind, die zur Begrenzung des durchschnittlichen Temperaturanstiegs auf deutlich weniger als 2 °C erforderlich sind;
11.
ist der Ansicht, dass diese Verpflichtungen bezüglich der Finanzierung – wie vom Europäischen Rat im Dezember 2008 festgelegt – eine Zusage der Mitgliedstaaten beinhalten sollten, einen großen Teil der Einnahmen aus Auktionen im Rahmen des ETS der EU dafür zu verwenden, Aktionen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung daran in Entwicklungsländern zu finanzieren, die das internationale Übereinkommen ratifiziert haben werden; betont jedoch, dass weniger als 50 % der gemeinschaftlichen Emissionen unter das Emissionshandelssystem fallen und daher auch andere Wirtschaftssektoren in den Mitgliedstaaten aufgenommen werden müssen, wenn diese wichtigen Maßnahmen finanziert werden sollen;
12.
weist nachdrücklich darauf hin, dass durch solche Verpflichtungen berechenbare Finanzmittel für Mechanismen verfügbar werden, die im Rahmen der UNFCCC eingerichtet werden und die die öffentliche Entwicklungshilfe ergänzen und somit unabhängig von der jährlichen Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten sind;
13.
begrüßt die Idee der Kommission, einen Teil der Finanzmittel in Form von Darlehen bereitzustellen, da einige Aktivitäten auch in den Entwicklungsländern Situationen zum allseitigen Vorteil schaffen können;
14.
betont, dass verbindliche Ziele es den Investoren ermöglichen würden, die Risiken und Möglichkeiten in Verbindung mit dem Klimawandel besser einzuschätzen, und die Investoren in Projekte einbinden würden, die beiden Zielen – Eindämmung und Anpassung – gerecht werden; betont ferner, dass Klarheit hinsichtlich der Rolle des privaten Kapitals bei den notwendigen Investitionen zur Verwirklichung der Ziele herrschen muss;
15.
hält es jedoch für überaus wichtig, einen umfassenderen Aktionsplan für die künftige Finanzierung der Klimaschutzpolitik anzunehmen, der alle relevanten Bereiche und Finanzierungsquellen abdecken würde; hält die oben genannte Mitteilung der Kommission vom 28. Januar 2009 für einen guten Ausgangspunkt für diese Aufgabe, betont jedoch, dass sie durch klar definierte Maßnahmen untermauert werden sollte, fordert den Europäischen Rat auf, der Kommission ein Mandat zur unverzüglichen Ausarbeitung eines solchen Aktionsplans im Hinblick auf die Verhandlungen von Kopenhagen zu erteilen;
16.
ist der Ansicht, dass ein großer Teil des kollektiven Beitrags zu den Eindämmungsbemühungen und Anpassungserfordernissen der Entwicklungsländer für Projekte bereitgestellt werden muss, mit denen der Entwaldung und der Zerstörung der Wälder ein Ende bereitet werden soll, sowie für Wiederaufforstungs- und Aufforstungsprojekte in diesen Ländern;
17.
begrüßt den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism (CDM)) des Kyoto-Protokolls als Möglichkeit der Beteiligung von Entwicklungsländern am Markt für die Verringerung der CO2-Emissionen; betont, dass die Anwendung von Ausgleichsregelungen zur Erreichung von Zielen im Bereich der Verringerung von Emissionen durch Industrienationen nicht Teil der Verantwortung von Entwicklungsländern sein kann, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen eines internationalen Übereinkommens über den Klimawandel einzudämmen; fordert daher nachdrücklich, dass strikte Qualitätskriterien für Projekte Bestandteil künftiger Ausgleichsmechanismen sein müssen, um zu verhindern, dass Industrienationen kostengünstige Optionen zur Emissionsverringerung anstelle der Entwicklungsländer für sich beanspruchen, und zusätzlich den hohen Standard solcher Projekte gewährleisten müssen, die zu verlässlichen, überprüfbaren und tatsächlichen Emissionsverringerungen führen und auch die nachhaltige Entwicklung in den betroffenen Ländern sicherstellen;
18.
ist der Ansicht, dass sich der kollektive Beitrag der EU zur Entwicklung von Eindämmungsbemühungen und Anpassungserfordernissen in den Entwicklungsländern bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Mrd. Euro jährlich belaufen sollte und sich dieser Betrag noch erhöhen könnte, wenn neue Erkenntnisse über das Ausmaß des Klimawandels und der von ihm verursachten Kosten vorliegen;
19.
betont, dass umfangreiche Zahlungen für Eindämmungsbemühungen und Anpassungserfordernisse der Entwicklungsländer nur ein Teil der Lösung sind; fordert nachdrücklich, dass die Mittel nachhaltig zu verwenden sind und Bürokratie, insbesondere für KMU, sowie Korruption vermieden werden müssen; betont, dass die Finanzierung berechenbar, koordiniert und transparent sein muss und den Kapazitätsaufbau in den Entwicklungsländern sowohl auf zentraler als auch auf lokaler Ebene fördern muss, wobei in erster Linie die Menschen, die aufgrund des Klimawandels mit Problemen konfrontiert sind, und nicht nur die Regierungen im Mittelpunkt stehen sollten; erachtet es in diesem Zusammenhang als unerlässlich, dass ständig leicht zugängliche Informationen über die verfügbaren Finanzmittel bereitgestellt werden; fordert den Rat und den Ratsvorsitz unter der bevorstehenden schwedischen Präsidentschaft auf, sich bei den UNFCCC-COP15-Verhandlungen in Kopenhagen 2009 aktiv für diese Grundsätze einzusetzen;
20.
fordert die Kommission auf, ihren Widerstand gegen die Aufnahme der Forstwirtschaft in die Emissionshandelssysteme aufzugeben; ist der Ansicht, dass sowohl marktgestützte als auch nicht marktgestützte Finanzmittel notwendig sein werden, um künftige Mechanismen zur Verringerung der Emissionen infolge der Entwaldung und der Zerstörung der Wälder (Reducing Emissions from Deforestation and Degradation – REDD) im Rahmen eines Abkommens für die Zeit nach 2012 zu finanzieren; fordert die Kommission und den Rat in diesem Zusammenhang auf, bei der Entwicklung von Pilotmärkten für die Senkung der CO2-Emissionen im Rahmen von REDD eine führende Rolle einzunehmen; fordert die Kommission und den Rat ferner auf, zu prüfen, wie sich marktbasierte und nicht marktbasierte forstwirtschaftliche Fonds ergänzen könnten;
21.
ist der Ansicht, dass die Möglichkeiten, bei den Verhandlungen von Kopenhagen Erfolge zu erzielen, sich aufgrund der Führungsrolle der EU bei der Bereitstellung finanzieller und technischer Unterstützung für die Entwicklungsländer erheblich verbessern werden; ist der Ansicht, dass die europäische Führung im Bereich der Finanzierung frühzeitig konkrete Verhandlungsdaten vorlegen können muss, damit ausreichende öffentliche Unterstützung aus der Gemeinschaft mobilisiert werden kann, die Entwicklungsländer ermuntert werden, ehrgeizige verbindliche Ziele anzunehmen, und andere Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) dazu angehalten werden, einen ähnlichen Beitrag zu leisten;
22.
räumt ein, dass die EU zwar insgesamt das Kyoto-Ziel voraussichtlich erreichen wird, weist jedoch darauf hin, dass einige Mitgliedstaaten weit von ihrem jeweiligen Kyoto-Ziel entfernt sind, was die Glaubwürdigkeit der EU im Kopenhagen-Prozess schwächen dürfte; fordert daher mit Nachdruck, dass diejenigen Mitgliedstaaten, die noch nicht auf dem richtigen Kurs zur Erfüllung ihres Kyoto-Ziels sind, ihre Bemühungen verstärken;
23.
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat des UNFCCC mit dem Ersuchen, diese Entschließung an alle Vertragsparteien weiterzuleiten, die keine Mitgliedstaaten der EU sind, zu übermitteln.