eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7‑0213/2009
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung
zu Aufbau der Demokratie im Bereich der Außenbeziehungen
Ivo Vajgl
im Namen der ALDE-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Aufbau der Demokratie im Bereich der Außenbeziehungen
B7‑0122/2009
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere deren Artikel 21, und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
– unter Hinweis auf die Artikel 3, 6, 11 und 19 des Vertrags über die Europäische Union und die Artikel 177, 300 und 310 des EG-Vertrags,
– unter Hinweis auf alle Abkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern und die darin enthaltenen Menschenrechts- und Demokratieklauseln,
– unter Hinweis auf die am 12. Dezember 2007 in Straßburg proklamierte Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– in Kenntnis der Resolution der UN-Generalversammlung zur „UN-Millenniumserklärung“ vom 8. September 2000, A/RES/55/2,
– unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung zur „Förderung und Konsolidierung der Demokratie" vom 4. Dezember 2000, A/RES/55/96,
– unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung zum „Ergebnis des Weltgipfels 2005" vom 15. September 2005, A/RES/60/1,
– unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung zur „Stärkung der Rolle regionaler, subregionaler und sonstiger Organisationen und Abmachungen bei der Förderung und Festigung der Demokratie“ vom 23. März 2005, A/RES/59/201,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zur Wahlunterstützung und Wahlbeobachtung durch die EU (KOM(2001)191),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2001 zur Mitteilung der Kommission über Wahlunterstützung und Wahlbeobachtung durch die EU,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die Rolle der EU bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern (KOM(2001)252),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. April 2002 zur Mitteilung der Kommission über die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern,
– in Kenntnis der Europäischen Sicherheitsstrategie, 12. Dezember 2003,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu Governance in Entwicklungsländern (KOM(2003)615),
– in Kenntnis seines Berichts, A5-0219/2004 über die Mitteilung der Kommission (KOM(2003)615),
– unter Hinweis auf den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik von 2005,
– in Kenntnis der Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe, 2005, und des Aktionsplans von Accra, 2008,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Die Governance im Rahmen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik - Schritte für ein harmonisiertes Konzept in der Europäischen Union" (KOM(2006)421),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (EIDHR),
– unter Hinweis auf die Entscheidung seines Präsidiums vom 18. Juni 2007 zur Einrichtung eines Büros zur Förderung der parlamentarischen Demokratie,
– in Kenntnis seiner Entschließung vom 8. Mai 2008 zu den EU-Wahlbeobachtungsmissionen: Ziele, Verfahren und künftige Herausforderungen,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2009 zur Unterstützung der demokratischen Staatsführung: für einen verbesserten EU-Rahmen,
– in Kenntnis der Anfrage vom 30. September 2009 an die Kommission über den Aufbau der Demokratie im Bereich der Außenbeziehungen (O-0093/2009 - B7‑0213/2009),
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Demokratie und Menschenrechte Grundwerte der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten darstellen und von Anfang an integraler Bestandteil des europäischen Integrationsprozesses waren,
B. in der Erwägung, dass die grundlegenden Verträge der Europäischen Union ein konsequentes Engagement für Demokratie und Menschenrechte unterstreichen und auch die politischen Kriterien von Kopenhagen betreffend „stabile Institutionen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten garantieren“ stets ein Schlüsselelement des Erweiterungsprozesses bildeten,
C. in der Erwägung, dass das breite Verständnis von Demokratie die Integration der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte innerhalb der EU erfolgreich voran gebracht hat und von grundlegender Bedeutung war für die Schaffung von Stabilität und Wohlstand in einer in der Weltgeschichte bisher einmaligen Ausprägung,
D. in der Erwägung, dass in Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union (VEU) festgeschrieben ist, dass eines der wichtigsten Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik darin besteht, „die Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ zu fördern,
E. in der Erwägung, dass die demokratischen Systeme in Form und Ausgestaltung sehr unterschiedlich sein können, wie dies beispielsweise in der EU der Fall ist, dass Demokratie aber einen universellen Wert verkörpert und ihre Grundprinzipien und wichtigsten Elemente in zahlreichen internationalen Erklärungen und Konventionen verankert sind; ferner in der Erwägung, dass diese in den Resolutionen der UN-Generalversammlung von 2000 und 2005 (A/RES/55/96 & A/RES/59/201) definierten Grundelemente Folgendes beinhalten:
·Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten – u. a. das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Meinungsfreiheit,
·das Recht, an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen, das Recht in regelmäßigen unverfälschten allgemeinen und gleichen Wahlen mit geheimer Stimmabgabe frei zu wählen oder gewählt zu werden, damit garantiert ist, dass die Bevölkerung ihrem freien Willen Ausdruck verleihen kann,
·ein pluralistisches System der politischen Parteien und Organisationen,
·Wahrung der Rechtsstaatlichkeit,
·Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justizbehörden,
·Transparenz und Rechenschaftspflicht in den öffentlichen Verwaltungsstellen,
·freie, unabhängige und pluralistische Medien.
F. in der Erwägung, dass – wie in der Millennium-Erklärung festgestellt wurde – die demokratische und partizipatorische Regierungsführung – basierend auf dem Willen der Völker – am besten dazu geeignet sind, das Recht von Männern und Frauen zu garantieren, in Würde und frei von Hunger und Angst vor Gewalt, Unterdrückung und Ungerechtigkeit ihr Leben zu leben und ihre Kinder aufzuziehen,
G. in der Erwägung, die Fähigkeit von Männern und Frauen, gleichberechtigt am politischen Leben und an den Beschlussfassungsverfahren teilzuhaben, eine Grundvoraussetzung für echte Demokratie darstellt,
H. in der Erwägung, dass Demokratie, Entwicklung und Wahrung aller Menschenrechte einschließlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, sich direkt gegenseitig bedingen und gegenseitig stärken,
I. in der Erwägung, dass Demokratie ebenfalls eindeutig verknüpft ist mit Sicherheit, wie auch in der Europäischen Sicherheitsstrategie anerkannt, der zufolge „die geeignetsten Mittel zur Stärkung der Weltordnung die Verbreitung einer verantwortungsvollen Staatsführung, die Unterstützung von sozialen und politischen Reformen, die Bekämpfung von Korruption und Machtmissbrauch, die Einführung von Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Menschenrechte sind“,
J. in der Erwägung, die Europäische Union über eine breite Palette an Instrumenten und Einrichtungen verfügt, um auf diesem Wege die Demokratie weltweit zu fördern, angefangen vom politischen Dialog und diplomatischen Initiativen bis hin zu speziellen Instrumenten für finanzielle und technische Zusammenarbeit,
K. in der Erwägung, dass die externen Finanzierungsinstrumente der Europäischen Union, wie das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI), das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) und das Instrument für Stabilität (IfS), allesamt beträchtliche Möglichkeiten bieten, um demokratisches Regieren zu fördern und Unterstützung beim Aufbau institutioneller Kapazitäten zu leisten,
L. in der Erwägung, dass europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ein wichtiges Instrument im Bereich Menschenrechte und Demokratie darstellt, da sein Anwendungsbereich global ist und da es ohne Zustimmung des Gastlandes arbeiten und die Organisationen der Bürgergesellschaften direkt unterstützten kann; ferner in der Erwägung, dass die EU-Wahlbeobachtungsmissionen die vom EIDHR finanziert werden, einen wichtigen Bestandteil des Beitrags der EU zum Aufbau demokratischer Institutionen darstellt,
M. in der Erwägung, dass die Bürgergesellschaft eine wichtige Rolle bei den Bemühungen der Europäischen Union um den Aufbau von Demokratie in den Außenbeziehungen spielen kann, was sich mit dem Beitrag freiwilliger Helfer an Programmen für den Aufbau von Frieden und Demokratie bereits gezeigt hat,
N. in der Erwägung, dass die Notwendigkeit besteht, die derzeitig geleistete Demokratieunterstützung der EU besser zu überwachen und besser zu verfolgen, wie das umfassende Arsenal von Instrumenten und Einrichtungen der EU zur Demokratieförderung weltweit in den Partnerländern greift und wie die verschiedenen Instrumente und Akteure tätig bzw. miteinander vernetzt sind,
O. in der Erwägung, dass in dem Bericht des Europäischen Parlaments von 2004 über die Mitteilung der Kommission über Governance in Entwicklungsländern in diesem Zusammenhang unterstrichen wird, „wie wichtig die Weiterverfolgung von Wahl- und Parlamentsreformen über die Errichtung von Vielparteienwahlsystemen hinaus ist, damit umfassendere und wirksamere politische Tätigkeit innerhalb der Bevölkerung gewährleistet wird“,
1.teilt die Auffassung, dass die Notwendigkeit eines kohärenteren und vereinheitlichteren Rahmenwerks besteht, um die EU-Unterstützung für Demokratieaufbau – und vor allem die Förderung von demokratischen Werten und die Wahrung der Menschenrechte in der gesamten Welt – noch effizienter gestalten zu können;
2.befürwortet die von früheren Ratsvorsitzenden und vom amtierenden Ratsvorsitz der EU unternommenen Bemühungen, eine Pfeiler übergreifende Initiative für den Aufbau von Demokratie im Bereich der Außenbeziehungen der EU mit dem Ziel auf den Weg zu bringen, die EU-Politik zu verfeinern und ihre Maßnahmen zu stärken aber auch die entsprechenden Anstrengungen weiter zu koordinieren; unterstreicht ferner die Notwendigkeit einer verstärkten Aktion in diesem Bereich als Teil der Schlussfolgerungen des Rates, die im November 2009 verabschiedet werden;
3.empfiehlt, in die Schlussfolgerungen des Rats konkrete und praktische Vorschläge mit einzuschließen, um die Koordinierung im Bereich Demokratieförderung bei allen Instrumenten der EU für Außenpolitik, Menschenrechte und Entwicklungspolitik zu verbessern;
4.bekräftigt erneut, dass Demokratisierung und gutes Regieren keine Ziele in sich darstellen, sondern ebenfalls Grundvoraussetzung sind für Armutsreduzierung, nachhaltige Entwicklung, Frieden und Stabilität; Demokratie, wie sie von der EU in ihrem internen Integrationsprozess demonstriert wurde, leistete außerdem einen Beitrag nicht nur zur Gewährleistung von politischen Rechten und Bürgerrechten sondern auch von wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechten, einschließlich der Solidarität;
5.ist der Auffassung, dass die Einführung von Demokratie und demokratischen Verfahren in Drittländern die besten Aussichten für die Entwicklung effizienter Politiken zu globalen Themen bietet, die ebenfalls für die EU-Bürger von Bedeutung sind; demokratische Systeme können beispielsweise besser gegen das internationale Verbrechen, illegale Zuwanderung und Menschenhandel vorgehen, besser die Umwelt schützen, globale offene Handelsysteme aufrecht erhalten oder eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung sicherstellen;
6.empfiehlt der EU, die Demokratiedefinition der UN-Generalversammlung von 2005 offiziell als Ausgangspunkt für ihre eigene Demokratisierungsarbeit festzuschreiben, um konzertierte weltweite Aktionen zur Förderung der Demokratie zu stärken;
7.betont, dass Demokratie nicht exportiert oder von außen aufgezwungen werden kann und unterstreicht das fortgesetzte Engagement der EU für die Grundsätze partizipatorischer Entwicklungsstrategien und -programme seitens der Partnerländer; betont indessen, dass dieser Prozess von allen EU-Instrumenten gefördert werden kann, soweit sie auf die spezifische Situation in jedem Land abgestimmt sind;
8.schlägt dem Rat und der Kommission vor, eine umfassende und detaillierte Analyse aller Tätigkeiten der EU zur Förderung der Demokratie im Rahmen von Stichprobenerhebungen aller Partnerländer durchzuführen, um die Vorlage gezielter praktischer Empfehlungen zu ermöglichen;
9.empfiehlt dem Rat und der Kommission, die Pariser Erklärung und den Aktionsplan von Accra über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen ihrer Tätigkeiten zur Unterstützung des Demokratieaufbaus umzusetzen, und schlägt insbesondere vor, dafür zu sorgen, dass gemeinsame EU-Demokratiebewertungen, gemeinsame EU-Programmplanung und -Lastenteilung gewährleistet wird, um die Auswirkungen und die Sichtbarkeit der Maßnahmen der EU im Bereich Demokratieförderung zu verbessern;
10.schlägt der Kommission vor, in alle Länderstrategiepapiere ein Kapitel über den Stand der Demokratieentwicklung einzuführen und, wo immer es angemessen erscheint, dafür zu sorgen, dass der Aspekt der Demokratieförderung in den Kooperationsprogrammen mit den Partnerländern durchgängig Eingang findet;
11.unterstreicht die Notwendigkeit, die im Rahmen der verschiedenen externen Finanzierungsinstrumente durchgeführten Maßnahmen besser zu koordinieren, und die Komplementarität zwischen geographischen und thematischen Förderinstrumenten voll auszuschöpfen;
12.fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, breit angelegte umfassende Konsultationen mit allen Akteuren in der EU und in Drittländern – einschließlich der Institutionen und der regionalen und lokalen Akteure –– durchzuführen, bevor sie neue Initiativen zur Förderung des Demokratieaufbaus startet;
13.ermutigt die Kommission, demokratische Institutionen, insbesondere Parlamente, systematischer mit einzubeziehen in die Vorbereitung und Umsetzung länderspezifischer Instrumente – wie z.B. Abkommen zwischen der EU und Partnerländern oder Länderstrategiepapiere –;
14.fordert die Kommission auf, die Schaffung eines freiwilligen europäischen Friedenskorps zu erwägen und dabei die positiven Erfahrungen zu berücksichtigen, die mit dem Europäischen Freiwilligen Dienst (EVS) gemacht wurden;
15.betont, dass eine umfassendere Ausgestaltung der Demokratieförderung nötig ist, d.h. dass alle in der Resolution der UN-Generalversammlung von 2005 enthaltenen Fragen angegangen werden und bei der Umsetzung ein langfristiger Ansatz gewählt wird;
16.befürwortet den positiven Beitrag der EU-Wahlbeobachtungsmissionen (EOM) zur Stärkung des Demokratieprozesses, zur besseren Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, zur Förderung von gutem Regieren und Rechtsstaatlichkeit und insbesondere bei der Unterstützung des Wahlablaufs in der ganzen Welt; betont aber außerdem die Notwendigkeit, im Anschluss an die Wahlen eine kohärente Politik weiter zu verfolgen, so dass Entwicklungshilfe mit den demokratischen Grundprinzipien und den Werten des demokratischen Regierens in Einklang steht;
17.betont, dass die EU bei ihren Bemühungen um Demokratieförderung durchgängig ein besonderes Augenmerk auf die Rolle der gewählten Vertreter und politischen Parteien und die Unabhängigkeit der Medien haben muss;
18.empfiehlt die Einführung einer spezifischen Strategie zur Unterstützung neuer und demokratisch gewählter Parlamente im Hinblick auf eine permanente Verfestigung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und gutem Regieren;
19.bekräftigt seine eigene Entschlossenheit, zur Stärkung von demokratischen Prozessen beizutragen durch Ausbau seiner Beteiligung an der Wahlbeobachtung, Follow-up-Maßnahmen von EU-Wahlbeobachtungsmissionen und durch Hilfe beim Aufbau parlamentarischer Kapazitäten über sein Büro für die Förderung der Parlamentarischen Demokratie (OPPD);
20.ermutigt die Delegationen der Kommission, in Partnerschaft mit dem Büro zur Förderung der parlamentarischen Demokratie zu treten, wenn es um die Initiierung von Unterstützungsprogrammen für Parlamente geht;
21.betont, dass bei der Einrichtung des künftigen Europäischen Auswärtigen Dienstes und bei der Festlegung der Strategie für dessen Tätigkeit stets die Bedeutung der Förderung demokratischer Werte und die Wahrung der Menschenrechte außerhalb der EU im Auge zu behalten ist;
22.empfiehlt, einen Aktionsplan in die November-Schlussfolgerungen des Rates aufzunehmen und eine Übersicht über den bis Ende 2010 zu erwartenden Fortschritt zu erstellen;
23.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.