Entschließungsantrag - B7-0151/2009Entschließungsantrag
B7-0151/2009

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur 8. EUROMED-Handelsministerkonferenz – Brüssel – 9. Dezember 2009

18.11.2009

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7‑0222/2009
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Miguel Portas, Willy Meyer, Patrick Le Hyaric und Kyriacos Triantaphyllides im Namen der GUE-NGL-Fraktion

Werdegang im Plenum
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B7‑0151/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments zur 8. EUROMED-Handelsministerkonferenz – Brüssel – 9. Dezember 2009

Das Europäische Parlament,

–    unter Hinweis auf die Erklärung von Barcelona vom 28. November 1995, mit der die Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum ins Leben gerufen wurde,

–    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenzen und sektoralen Ministerkonferenzen, die seit der Einleitung des Barcelona-Prozesses veranstaltet wurden, insbesondere der Schlussfolgerungen der 7. Europa-Mittelmeer-Handelsministerkonferenz, die am 2. Juli 2008 in Marseille stattfand,

–    unter Hinweis auf das Pariser Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Europas und des Mittelmeerraums vom 13. Juli 2008, auf dem die Union für den Mittelmeerraum ins Leben gerufen wurde,

–    in Kenntnis der vom Institut für Entwicklungspolitik und -management der Universität Manchester durchgeführten Nachhaltigkeitsprüfung der Freihandelszone (FHZ) Europa-Mittelmeer,

–    unter Hinweis auf die Schlusserklärung des Euromed-Gipfeltreffens der Wirtschafts- und Sozialräte und vergleichbarer Institutionen, das am 18. und 19. Oktober 2009 in Alexandria stattfand,

–    unter Hinweis auf seine vorherigen Entschließungen zur Mittelmeerpolitik der EU, insbesondere auf seine Entschließung vom 15. März 2007 zur Errichtung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer und seine Entschließung vom 19. Februar 2009 zu dem Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum,

–    gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass auf dem Gipfeltreffen von Barcelona 1995 ein äußerst ehrgeiziges Vorhaben ins Leben gerufen wurde, nämlich die Schaffung neuer und engerer politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Beziehungen zwischen dem nördlichen und dem südlichen Mittelmeerraum; unter Hinweis darauf, dass dieses Projekt noch sehr weit von seiner Vollendung entfernt ist,

B.   in der Erwägung, dass die Errichtung der Union für den Mittelmeerraum, mit der der Integrationsprozess Europa-Mittelmeer durch greifbare, sichtbare Projekte wiederangekurbelt werden sollte, immer noch nicht abgeschlossen ist,

C.  in der Erwägung, dass es zwischen den beiden Seiten des Mittelmeers nach wie vor ein ausgeprägtes wirtschaftliches, soziales und demografisches Gefälle gibt und auch zwischen den einzelnen Mittelmeerländern große Entwicklungsunterschiede bestehen,

D.  in der Erwägung, dass die Volkswirtschaften der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum in hohem Maße vom Außenhandel abhängig sind; in der Erwägung, dass etwa 50 % der Handelsströme in die EU gehen, auch wenn sie nur 8 % des Außenhandels der EU ausmachen, wobei die Bilanz für die EU positiv ist; unter Hinweis darauf, dass die Exportstrukturen der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum in sehr geringem Maße diversifiziert sind und die betreffenden Länder weiterhin in Bereichen spezialisiert sind, die wenig Wachstum erbringen,

E.   in der Erwägung, dass die regionale Süd-Süd-Integration noch lange nicht verwirklicht und der Süd-Süd-Handel unterentwickelt ist und nur 6 % des weltweiten Handels der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum ausmacht,

F.   in der Erwägung, dass die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme, die in den Partnerländern bereits bestehen, durch die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise verschärft wurden, insbesondere das Problem der Arbeitslosigkeit; in der Erwägung, dass es im gemeinsamen Interesse dieser Länder und der EU liegt, die Arbeitslosenquoten in der Region zu senken und der betroffenen Bevölkerung – vor allem Frauen, jungen Menschen und der Bevölkerung im ländlichen Raum – Hoffnung für die Zukunft zu vermitteln,

1.   lehnt die Errichtung einer Europa-Mittelmeer-Freihandelszone ab; bekräftigt, dass die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den Mittelmeerländern auf Gleichbehandlung, Solidarität, Dialog und Respekt für das jeweilige Gefälle und die typischen Merkmale eines jeden Landes beruhen müssen;

2.   ist der Auffassung, dass die Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen mit der Vertiefung der politischen Beziehungen einhergehen muss, denn politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Beziehungen können nur in einem befriedeten, demilitarisierten Mittelmeerraum gedeihen; meint, dass eine authentische regionale und wirtschaftliche Integration nur erreicht werden kann, wenn bei der Beilegung bestehender Konflikte (vor allem in Palästina und Westsahara) konkrete Fortschritte bei Demokratie und Menschenrechten sowie mit einer neuen Wirtschaftspolitik erreicht werden, die auf die Entwicklung besserer sozialer Standards und den Abbau von Ungleichheiten abzielt;

3.   meint, dass die gerechte, friedliche Lösung der Zypernfrage in hohem Maße der Beseitigung von Spannungen im östlichen Mittelmeerraum dienen und erheblich zur Entwicklung von Beziehungen zwischen den Ländern und Völkern der Region beitragen wird, da Zypern eine Brücke des Friedens und der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Region darstellen wird;

4.   prangert die fortdauernde Besetzung von Palästina durch den Staat Israel und die Verletzung des Völkerrechts und des humanitären Rechts vor allem in Gaza an; ist gegen die Aufwertung der Beziehungen zwischen der EU und Israel im Rahmen des Assoziierungsabkommens;

5.   bedauert, dass der Dekolonisierungsprozess in Westsahara noch nicht abgeschlossen ist; fordert den Rat und die Kommission auf, diesen Konflikt als Priorität in der Union für den Mittelmeerraum zu betrachten; fordert den Rat und die Kommission auf, an diesem Rahmen zu arbeiten, damit die Selbstbestimmung von Westsahara im Einklang mit zahlreichen Resolutionen der Vereinten Nationen erreicht werden kann; verurteilt es, dass Marokko die Verantwortung für diese Situation trägt; prangert die Menschenrechtsverletzungen in Marokko und die Unterdrückung von Menschenrechtsaktivisten an; bedauert in diesem Sinne, dass die EU Marokko den weitergehenden Status eingeräumt hat;

6.   ist der Auffassung, dass sich das Paradigma der Wettbewerbsfähigkeit und der Freihandelsfundamentalismus, die die Wirtschaftspolitik der EU geprägt haben, die zum großen Teil ursächlich ist für das Anwachsen von Ungleichheiten auf dem Gebiet der Union und in den Mitgliedstaaten, bei einer Anwendung auf die Euromed-Wirtschafts- und Handelsbeziehungen ebenso negativ auf das Gefälle zwischen reicheren und ärmeren Ländern und zwischen den reicheren und den ärmeren Menschen eines Landes auswirken würden;

7.   fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten der EU und die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auf, den Auswirkungen der Finanz-, Wirtschafts- und Umweltkrise Rechnung zu tragen, indem sie in größerem Umfang soziale und ökologische Belange in die Wirtschafts- und Handelspartnerschaft einbeziehen; fordert alle Regierungen auf, Maßnahmen im Bereich der Beschäftigung und des sozialen Schutzes durchzuführen, die in sich schlüssig und wirksam sind, um die Auswirkungen der Krise abzumildern;

8.   weist darauf hin, dass das Ziel der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und des Handels nicht einfach nur mit Wachstumsparametern gemessen werden darf, sondern auch und gerade anhand der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze unter Beachtung hoher sozialer Standards insbesondere für Frauen und junge Menschen, die in einigen Ländern der Region am stärksten betroffen sind;

9.   betont, dass der Süd-Süd-Handel und die wirtschaftliche Integration des südlichen Mittelmeerraums gefördert werden müssen, die wesentlich für die Entwicklung der Region und für deren Fähigkeit sind, auf gerechterer Grundlage mit der EU zu verhandeln;

10. hebt hervor, dass bei Vereinbarungen im Bereich Landwirtschaft und Fischerei das Erfordernis, sensible Güter zu schützen, berücksichtigt werden sollte; fordert die Europa-Mittelmeer-Partner auf, die Einrichtung einer integrierten Agrarpolitik Europa-Mittelmeer zu erörtern, die sich auf die Komplementarität der Agrarkette und eine öffentliche Wasserpolitik stützt und bei der der Schwerpunkt auf einer Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln und weniger auf gewerblichen Überlegungen liegt;

11. ist der Auffassung, dass zwischen gewerblichen und öffentlichen Diensten unterschieden werden muss; betont, dass letztere außerhalb des Verhandlungsrahmens gehalten werden müssen, insbesondere diejenigen, die sich auf die Grundbedürfnisse der Menschen – wie Gesundheit, Bildung, Wasser und Energie – beziehen; diese dürfen nicht der expansionistischen Geschäftsstrategie großer europäischer Konzerne anheimfallen;

12. stellt fest, dass die Industriepolitik den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen, auch dem Ausmaß der Arbeitslosigkeit, im jeweils betroffenen Land sowie den diesbezüglichen Umweltauswirkungen angepasst werden muss; betont, dass bei der Wirtschafts- und Handelspartnerschaft eine größere Diversifizierung der hergestellten Industriegüter sowie eine größere Wertschöpfung gefördert werden sollten; fordert die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auf, regionale politische Initiativen zu ergreifen, die der Rolle der Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen Rechnung tragen;

13. bekräftigt, dass die gesamte Finanzierung sowie die politische und wirtschaftliche Kontrolle der Union für den Mittelmeerraum ausschließlich öffentlich sein müssen;

14. äußert erneut tiefe Sorge über die Ergebnisse der von der Universität Manchester durchgeführten Nachhaltigkeitsprüfung, was die zu erwartenden kurz- und mittelfristigen negativen sozialen und ökologischen Auswirkungen der Freihandelszone anbelangt; wiederholt seine an die Kommission gerichtete Forderung, die auf der Grundlage dieser Bewertung ausgesprochenen Empfehlungen in künftige Verhandlungen einzubeziehen, damit der Dimension des sozialen Zusammenhalts und der nachhaltigen Entwicklung, die in der Studie befürwortet werden, Rechnung getragen wird;

15. lehnt die Politik ab, nach der unsere Partner gezwungen werden sollen, den freien Verkehr von Kapital, Waren und Dienstleistungen zu akzeptieren, während gerechte Bedingungen für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der Menschen insgesamt abgelehnt werden; betont, dass ein Gleichgewicht aller Aspekte der Grenzöffnung erreicht werden muss, wobei die Zusammenarbeit in Politik, Wirtschaft, Kultur und anderen Bereichen menschlicher Aktivitäten zum Aufbau anständiger, gerechter Gesellschaften beitragen muss, welche als einzige aufrichtige, gerechte internationale Beziehungen aufbauen können;

16. hält den Gedanken eines fortschreitenden Aufbaus von FRONTEX für unannehmbar; meint, dass das von den Mittelmeerküsten ausgehende Zuwanderungsproblem eine Strategie der EU-Länder zur Bekämpfung der Armut und zur Förderung von Beschäftigung und Frieden sowie eine faire Handelsstrategie erfordert, die einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität der Region leistet;

17. betont, dass der bilaterale Ansatz nicht an die Stelle eines multilateralen regionalen Ansatzes treten oder diesen abschwächen sollte; fordert die Kommission auf, dem Grundsatz interregionaler Verhandlungen zu folgen;

18. hebt die Rolle hervor, die die Parlamentarische Versammlung der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft für diese Partnerschaft als demokratische Instanz gespielt hat, in der Abgeordnete von beiden Seiten des Mittelmeers auf der Grundlage der drei Säulen des Barcelona-Prozesses zusammenkommen; ruft schließlich zu einer Stärkung der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit zwischen der Parlamentarischen Versammlung, der Kommission und dem Rat auf;

19. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Staats- und Regierungschefs und den Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum sowie der Parlamentarischen Versammlung der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft zu übermitteln.