Verfahren : 2009/2790(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0254/2009

Eingereichte Texte :

B7-0254/2009

Aussprachen :

PV 16/12/2009 - 10
CRE 16/12/2009 - 10

Abstimmungen :

PV 17/12/2009 - 7.4
CRE 17/12/2009 - 7.4

Angenommene Texte :

P7_TA(2009)0117

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
PDF 125kDOC 70k
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0248/2009
14.12.2009
PE432.383v01-00
 
B7-0254/2009

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission

gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung


zu Belarus


Rebecca Harms, Daniel Cohn-Bendit, Elisabeth Schroedter, Werner Schulz, Barbara Lochbihler und Heidi Hautala im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Belarus  
B7‑0254/2009

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Belarus,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) vom 17. November 2009, mit denen die im Gemeinsamen Standpunkt 2008/276/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen verlängert werden, gleichzeitig aber ihre Anwendung bis Oktober 2010 ausgesetzt wird,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Europäischen Rates zur östlichen Partnerschaft vom 19./20. März 2009 und auf die Gemeinsame Erklärung des Gipfeltreffens zur Östlichen Partnerschaft vom 7. Mai 2009 in Prag,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der EU in der OSZE zur Todesstrafe in Belarus vom 29. Oktober 2009,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. November 2009 anerkennt, dass sich neue Möglichkeiten für einen Dialog und eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen der EU und Belarus mit dem Ziel eröffnen, echte Fortschritte auf dem Weg zur Demokratie und zur Achtung der Menschenrechte zu fördern, und seine Bereitschaft bekräftigt, die Beziehungen zu Belarus zu vertiefen, sofern Belarus weitere Fortschritte im Hinblick auf die Demokratisierung, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit macht, sowie das Land dabei zu unterstützen, diese Ziele zu erreichen,

B.  in der Erwägung, dass seit Oktober 2008 einige positive Schritte, wie die Freilassung der meisten politischen Gefangenen, unternommen wurden, wenn auch gleichzeitig weiterhin Bedenken über den unzureichenden Fortschritt bei dem Recht auf freie Meinungsäußerung sowie der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit bestehen,

C. in der Erwägung, dass der Internationale Journalistenverband zusammen mit verschiedenen internationalen NRO auf der Grundlage seines Berichts über die Erkundungsmission in Minsk (20. bis 24. September 2009) keinen nennenswerten Fortschritt im Bereich der Medienfreiheit in Belarus festgestellt hat,

D. in der Erwägung, dass die Teilnahme von Belarus an der Östlichen Partnerschaft sowohl die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen dem Land und der EU auf der institutionellen Ebene als auch die Dimension der Beziehungen zwischen den Menschen umfassen muss; unter Hinweis darauf, dass der Außenminister von Belarus bei dem ersten Treffen zwischen den Außenministern der EU und den sechs Ländern der Östlichen Partnerschaft erklärt hat, dass dieser Initiative ein großes Potenzial innewohne, dass es aber notwendig sei, die Projektmaßnahmen zu beschleunigen,

E.  in der Erwägung, dass sich Belarus verpflichtet hat, die Empfehlungen von OSZE/BDIMR hinsichtlich Verbesserungen seines Wahlgesetzes, um es in Einklang mit internationalen Standards für demokratische Wahlen zu bringen, zu prüfen und die OSZE zu den vorgeschlagenen Änderungen zu konsultieren; in der Erwägung, dass die Nationalversammlung von Belarus vor kurzem eine Reform des Wahlgesetzes ohne vorherige Konsultation der OSZE beschlossen hat,

F.  unter Hinweis darauf, dass Belarus weiterhin das einzige europäische Land ist, das die Todesstrafe verhängt, und in Kenntnis der in den letzten Monaten ergangenen neuerlichen Todesurteile,

G. in der Erwägung, dass die Kommission als Reaktion auf die von Belarus unternommenen ersten ermutigenden Schritte in Bereichen wie Energie, Umweltschutz, Zölle, Verkehr und Lebensmittelsicherheit bereits in einen intensivierten Dialog mit dem Land eingetreten ist und ihre Bereitschaft bekräftigt hat, diese Gespräche weiter auszubauen,

H. in der Erwägung, dass der italienische Ministerpräsident am 30. November Belarus einen offiziellen Besuch abgestattet hat und damit zum ersten Regierungschef der EU wurde, der in den letzten 10 Jahren Minsk besucht hat; in der Erwägung, dass er während dieses Besuches mit seinen Äußerungen die Wahlen legitimiert hat, die Lukaschenko an die Macht gebracht haben, und es versäumt hat, sich mit Vertretern der Opposition zu treffen,

1.  nimmt den Beschluss des Rates zur Kenntnis, die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte belarussische Staatsvertreter zu verlängern und gleichzeitig die Anwendung der Reisebeschränkungen gegen bestimmte belarussische Staatsvertreter für einen Zeitraum von zwölf Monaten auszusetzen;

2.  betont, dass der intensivere politische Dialog und die Aufnahme des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Belarus zu konkreten Ergebnissen und greifbaren Fortschritten in den Bereichen der demokratischen Reformen, der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit führen müssen;

3.  unterstützt den Beschluss des Rates, Verhandlungen über Visaerleichterung mit Belarus einzuleiten, und hält dies für einen entscheidenden Schritt im Hinblick auf die Verstärkung der Kontakte zwischen den Menschen und die Erleichterung der Beziehungen zwischen örtlichen Gemeinschaften und Gemeinden;

4.  hält die Teilnahme von Belarus an der Östlichen Partnerschaft für einen wichtigen Schritt nach vorne im Hinblick auf die Förderung eines weiteren Dialogs und die Vertiefung der Beziehungen auf der Grundlage der Bereitschaft und des Engagements von Belarus, die Ziele dieser Initiative zu erreichen; nimmt in dieser Hinsicht die Bereitschaft zur Zusammenarbeit zur Kenntnis, die die staatlichen Stellen von Belarus während der Gespräche deutlich gemacht haben;

5.  stellt fest, dass der Rat die Kommission ersucht hat, einen Vorschlag über einen gemeinsamen Interimsplan zur Festlegung der Reformprioritäten vorzulegen, der sich an die im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik entwickelten Aktionspläne anlehnt und gemeinsam mit Belarus umgesetzt werden soll;

6.  ist insofern der Ansicht, dass die Blockierung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Belarus, das seit 1997 ausgesetzt ist, aufgehoben werden sollte, sobald alle politischen Reformen abgeschlossen und durchgeführt sind;

7.  bedauert, dass nach einigen anfänglichen zaghaften positiven Schritten der Regierung von Belarus keine weiteren Fortschritte im Bereich der Menschenrechte und der Grundfreiheiten erzielt wurden; äußert insofern seine Besorgnis über die anhaltende Repression gegen politische Gegner, Künstler und Journalisten und die Weigerung, politische Parteien, NRO und unabhängige Medien zu registrieren;

8.  fordert die staatlichen Stellen von Belarus auf, die die Freiheit beschränkenden Urteile gegen die Teilnehmer einer friedlichen Demonstration vom Januar 2008 sowie die Inhaftierung von Artsyom Dubski zu überprüfen, der nach Einschätzung von Amnesty International ein politischer Gefangener ist, wie auch diejenigen, die zu Freiheitsbeschränkungen verurteilt wurden; fordert die sofortige Freilassung der Unternehmer Mikalai Awtukhovich und Uladzimir Asipenka, die sich seit acht Monaten in Untersuchungshaft befinden;

9.  verurteilt die wiederholte Verhängung der Todesstrafe in Belarus aufs Schärfste und weist darauf hin, dass dies den Erklärungen der staatlichen Stellen von Belarus in den letzten Jahren zuwiderläuft, dass die Todesstrafe nach und nach eingeschränkt werden soll; fordert Belarus auf, ein Moratorium bei der Verhängung der Todesstrafe im Hinblick auf ihre Abschaffung zu erklären; erwartet, dass dieses Thema im Rahmen des vor kurzem eingerichteten Menschenrechtsdialogs zwischen Belarus und der EU wirksam behandelt wird;

10. besteht darauf, dass eindeutige und erhebliche Fortschritte auf dem Weg zur Demokratisierung innerhalb des nächsten Jahres erreicht werden müssen, damit die Sanktionen vollständig aufgehoben werden können, und dass die Bedingungen für eine vollständige Wiederannährung an Belarus Folgendes sein sollten:

–  Achtung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sowie der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und die Freilassung aller verbleibenden politischen Gefangenen,

–  Freiheit der Registrierung für politische Parteien und Schaffung günstiger Bedingungen für die Arbeit von NRO und unabhängigen Medien,

–  handfeste Änderungen des Wahlgesetzes im Einklang mit den Empfehlungen von OSZE/BDIMR, durch die freie, faire und transparente Kommunalwahlen im Frühjahr 2010, einschließlich des Zugangs aller politischen Parteien zu den Medien während des Wahlkampfes, gewährleistet werden;

11. fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und der Demokratisierung in Belarus durch das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte umfassend und effektiv zu nutzen, und unterstreicht, dass die Unterstützung der Opposition ein integraler Bestandteil des Prozesses einer allmählichen Wiederannährung an Belarus sein muss;

12. betont, dass der Besuch des italienischen Ministerpräsidenten in Minsk die Einheitlichkeit und die Kohärenz der gemeinsamen Politik der EU gegenüber Belarus untergraben hat; fordert in diesem Zusammenhang die Mitgliedstaaten auf, die Abstimmung ihres Verhaltens gegenüber diesem Land zu verbessern und die Konsultation zu verstärken, bevor sie wichtige bilaterale Initiativen mit Belarus ergreifen;

13. nimmt die Bemühungen zur Abmilderung der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise und zur Ankurbelung der Wirtschaft durch den Abbau von Investitionshemmnissen sowie die Reform von Schutzrechten und des privaten Sektors und das in dieser Hinsicht Erreichte zur Kenntnis;

14. betont, dass die Bemühungen zur Auseinandersetzung mit Korruption, zu mehr Transparenz und zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, was für mehr ausländische Investitionen von entscheidender Bedeutung ist, nicht ausreichend sind;

15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarates, dem Sekretariat der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten sowie dem Parlament und der Regierung von Belarus zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2010Rechtlicher Hinweis