Verfahren : 2009/2812(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0032/2010

Eingereichte Texte :

B7-0032/2010

Aussprachen :

PV 20/01/2010 - 15
CRE 20/01/2010 - 15

Abstimmungen :

PV 21/01/2010 - 7.4

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0008

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
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Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0031/2010
18.1.2010
PE432.880v01-00
 
B7-0032/2010

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7‑0240/2009

gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung


zu einer europäischen Strategie für den Donauraum


Michael Theurer, Ramona Nicole Mănescu im Namen der ALDE-Fraktion

Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer europäischen Strategie für den Donauraum  
B7‑0032/2010

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Anfrage vom 3. Dezember 2009 an die Kommission zu einer europäischen Strategie für den Donauraum (O-0150/09 – B7-0240/2009),

–   gestützt auf Artikel 192 und Artikel 265 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 18. und 19. Juni 2009, in denen die Kommission aufgefordert wurde, bis Ende 2010 eine europäische Strategie für den Donauraum auszuarbeiten,

–   unter Hinweis auf das von der spanischen, belgischen und ungarischen Präsidentschaft vorbereitete Programm des Rates,

–   unter Hinweis auf das innerhalb des Europäischen Parlaments bestehende Donau-Forum und seine Tätigkeit,

–   unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom Oktober 2009 mit dem Titel „Eine Strategie der EU für den Donauraum“,

–   unter Hinweis auf die Übereinkommen von Espoo, Aarhus und Bern über den Umweltschutz,

–   unter Hinweis auf das Belgrader Übereinkommen über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau,

–   gestützt auf die Artikel 115 Absatz 5 und 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. unter Hinweis darauf, dass die Donau zehn europäische Länder – Deutschland, Österreich, die Slowakei, Ungarn, Kroatien, Serbien, Rumänien, Bulgarien, Moldau und die Ukraine – miteinander verbindet und sechs von ihnen EU-Mitgliedstaaten sind,

B.  unter Hinweis darauf, dass die Anrainerstaaten der Donau mit über 200 Millionen Einwohnern einen bedeutenden Grundbestand an sozioökonomischem Potential innerhalb Europas darstellen,

C. unter Hinweis darauf, dass der Donauraum ein wichtiger Knotenpunkt zwischen den Programmen der Kohäsionspolitik der EU, den Maßnahmen für Kandidatenländer und potentielle Kandidatenländer sowie den Programmen für Länder ist, die von der Europäischen Nachbarschaftspolitik abgedeckt werden,

D. in der Erwägung, dass eine Strategie der EU für den Donauraum in den folgenden Bereichen der Zusammenarbeit entwickelt werden muss: soziale Entwicklung und sozialer Schutz, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Verkehrs- und Energieinfrastrukturen, Umweltschutz, Kultur und Bildung,

E.  unter Hinweis darauf, dass die Strategie der EU für den Donauraum einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Koordinierung zwischen den lokalen und kommunalen Körperschaften sowie im Donauraum aktiven Organisationen leisten könnte und Wohlstand, nachhaltige Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Sicherheit in der Region gewährleisten würde,

F.  in der Erwägung, dass die Strategie der EU für den Donauraum sowohl nach dem Vorbild der Strategie für den Ostseeraum als auch der Stockholmer Konferenz zur makroregionalen Strategie, welche unter schwedischer Präsidentschaft stattgefunden hat, das Potenzial hat, die regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Blick auf ein weiteres Wirtschaftswachstum zu fördern und gemeinsame Antworten auf gemeinsame Herausforderungen zu ermitteln,

G. in der Erwägung, dass der Donauraum ein wichtiges historisches Tor ist, das den Westen und den Osten der EU miteinander verbindet,

H. unter Hinweis darauf, dass die Zusammenarbeit im Donauraum auf eine lange Tradition zurückblicken kann: die Europäische Donaukommission, die am 30. März 1856 gegründet wurde und ursprünglich in Galati (Rumänien) ihren Sitz hatte, war eine der ersten europäischen Einrichtungen und ist heute in Budapest (Ungarn) ansässig,

I.   unter Hinweis darauf, dass die Donau im Anschluss an die Erweiterung im Jahre 2007 beinahe zu einer Binnenwasserstrasse der Europäischen Union geworden ist und der Donauraum einen beträchtlichen Beitrag leisten kann, um den seit der Erweiterung eingetretenen Wandel widerzuspiegeln,

J.   unter Hinweis darauf, dass die Donau zusammen mit dem Main-Kanal und dem Rhein die Nordsee mit dem Schwarzen Meer verbindet und das Potenzial dafür bietet, die geostrategische Position der Schwarzmeerregion zu stärken,

K. unter Hinweis darauf, dass eine Betrachtung des Donauraums als einheitliche Makroregion dabei helfen würde, die regionalen Unterschiede bei der Wirtschaftsleistung zu überwinden und eine integrierte Entwicklung zu unterstützen,

L.  in der Erwägung, dass das Donaudelta seit 1991 zum Welterbe der UNESCO gehört und im Donauraum mehrere besondere Schutzgebiete und besondere Erhaltungsgebiete im Rahmen von Natura 2000 ausgewiesen worden sind; unter Hinweis darauf, dass das Ökosystem der Donau und des Donaudeltas einzigartig und sehr anfällig ist und seltene Pflanzenarten beheimatet, die von Verschmutzung bedroht werden,

1.  fordert die Kommission auf, so bald wie möglich umfassende Konsultationen mit sämtlichen Donauanrainerstaaten – einschließlich der nicht der EU angehörenden Donauanrainerstaaten – einzuleiten, um den europäischen Einigungsprozess zu unterstützen und die EU-Strategie für den Donauraum spätestens Ende 2010 vorzulegen;

 

2.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen Vorschlag für eine Strategie der EU für den Donauraum vorzulegen, um unterschiedliche Aspekte der regionalen Zusammenarbeit auf horizontaler Grundlage abzudecken, Synergien zu fördern und eine Verdoppelung der Arbeit zwischen verschiedenen regionalen Gremien und Organisationen zu vermeiden;

 

3.  glaubt, dass regionale und lokale Körperschaften aufgrund ihrer Nähe zur Bevölkerung und ihrer Kenntnis der Bedürfnisse der Bevölkerung eine wichtige Rolle bei der Konzeption, Umsetzung und Weiterentwicklung der EU-Strategie übernehmen sollten;

 

4.  fordert die Regierungen der jeweiligen Länder auf, die Unterrichtung und Konsultation von NRO, Handelsorganisationen und der Zivilgesellschaft sowohl bei der Ausarbeitung der Strategie als auch bei ihrer künftigen Umsetzung zu unterstützen und zu erleichtern;

 

5.  unterstützt die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Donauraums als prioritärem Gebiet der EU und die Förderung einer vertieften regionale Integration im Donauraum als dynamische Komponente eines weitergefassten europäischen wirtschaftlichen und politischen Raums;

 

6.  unterstützt die Gründung von Unternehmensentwicklungsnetzen und regierungsunabhängigen Einrichtungen zur Förderung des Handels, die die künftigen Entwicklungschancen – insbesondere für die KMU – koordinieren und fördern können;

 

7.  hält es für wichtig, die von den Volkswirtschaften des Donauraums gebotenen Möglichkeiten optimal zu nutzen mit dem Ziel, den Donauraum zu einem der attraktivsten Räume in der EU und in der Welt zu machen;

 

8.  fordert Verbesserungen beim ökologischen Zustand der Donau, die derzeit ein verschmutzter Fluss ist, und Maßnahmen zur Verringerung der Verschmutzung sowie zur Vorbeugung weiterer Freisetzungen von Öl und anderen toxischen und schädlichen Stoffen;

 

9.  stellt fest, dass die Verantwortung für die Verschmutzung des Donauraums sowohl bei den Mitgliedstaaten als auch bei den übrigen Anrainerstaaten, durch die die Donau fließt, liegt; unterstreicht, dass der Schutz der Umwelt im Donaubecken ein wichtiger Aspekt ist, der die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung der Region beeinflussen wird;

 

10.  fordert die Anrainerstaaten auf, der Einrichtung gemeinsamer hydrologischer Einrichtungen und Einrichtungen zur Testung der Wasserqualität oberste Priorität beizumessen, da ohne diese Maßnahmen viele Unternehmensentwicklungen nicht erfolgreich sein können;

 

11.  unterstreicht die Notwendigkeit, die Fischbestände in der Donau zu schützen und zu stärken; fordert die Kommission auf, einen umfassenden Plan für die Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Störbestände in der Donau vorzubereiten;

 

12.  unterstreicht die Notwendigkeit eines koordinierten Ansatzes, der auf eine effizientere und stärkere Absorption aller verfügbaren EU-Mittel in den Staaten entlang der Donau abzielt, um in der Lage zu sein, die Zielvorgaben der Strategie zu verwirklichen;

 

13.  unterstreicht, dass die Strategie für den Donauraum Maßnahmen einschließen sollte, die von der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und sämtlichen Anrainerländern umzusetzen sind;

 

14.  unterstreicht die Notwendigkeit, die Diversifizierung der Energiequellen zu gewährleisten, und fordert die Kommission und alle Anrainerstaaten auf, die Zusammenarbeit im Energiebereich zu intensivieren;

 

15.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und sämtliche Anrainerländer auf, gemeinsame Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen – unter Berücksichtigung des Potenzials der Region als Quelle von Bioenergie – zu fördern und durchzuführen und zur Nutzung von Biomasse, Solarenergie, Wind- und Wasserenergie anzuhalten;

 

16.  unterstreicht, dass angemessene Umweltverträglichkeitsprüfungen eine Grundvoraussetzung für alle energiebezogenen Infrastrukturprojekte sein sollten, um zu gewährleisten, dass internationale Umweltschutznormen eingehalten werden, wobei eine vorherige Konsultation der Partner, die von solchen Beschlüssen betroffen sein könnten, erforderlich ist;

 

17.  verweist auf die Rolle der Donau als verbindender Faktor in der Region; regt an, die problemlose Grenzüberquerung in der Region zu erleichtern;

 

18. schlägt die Integration des Verkehrssystems der EU mit den Verkehrssystemen der EU-Nachbarländer im Donauraum vor und unterstreicht die Bedeutung der Auflegung von Projekten im Bereich der Ko-Modalität;

 

19. betrachtet das Navigationssystem für Binnenwasserstraßen als wichtigen Aspekt der Verkehrsentwicklung der Region, wobei allerdings der Rückgang des Schiffsaufkommens auf den Binnenwasserstraßen anzuerkennen ist, der insbesondere auf die starke wirtschaftliche Rezession zurückzuführen ist, und unterstreicht die Bedeutung einer Beseitigung der Engpässe auf der Wasserstraßenaxe Rhein/Meuse-Main-Donau zur Verbesserung der Navigation;

 

20.  unterstreicht, dass die Schifffahrt nur auf 2411 km – d.h. 78% der Gesamtlänge des Flusses – möglich ist; unterstreicht, dass Arbeiten am Fluss vorgenommen werden müssen, insbesondere zur Stabilisierung des Flussbettes und zur Erhaltung seiner Tiefe, aber auch zur Vertiefung der Wasserstraße durch Ausbaggern;

 

21.  unterstreicht die Notwendigkeit einer Sanierung und Modernisierung der Infrastrukturen in den Binnenhäfen entlang der Donau; weist darauf hin, dass die Erhaltung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit der 78 entlang des Flusses gelegenen Häfen wichtig ist, um Frachtströme anzuziehen;

 

22.  unterstützt, dass in den Leitlinien für die Transeuropäischen Netze (TEN-V) die Donau als „paneuropäischer Verkehrskorridor VII“ ausgewiesen wurde und sie damit zu einer der wichtigsten Wasserstraßen für eine Ost-West-Verbindung wird; unterstreicht das prioritäre TEN-V-Vorhaben Nr. 18, das sich über 3000 km von der Nordsee bis zum Schwarzen Meer durch zwölf Mitgliedstaaten erstreckt und darauf abzielt, die Kapazität für die Binnenschifffahrt zu verbessern, aber gleichzeitig auch die Lebensräume und die Umwelt entlang des Flusses zu schützen; schlägt vor, dass das Transeuropäische Verkehrsnetz gestärkt wird, um die Intermodalität in der gesamten Region zu verbessern und die Anbindung an das Schwarze Meer mit Hilfe von Straßen- und Eisenbahnverbindungen (Frachtkorridore und Hochgeschwindigkeitszüge) zu verbessern;

 

23.  fordert die Regierungen mit Nachdruck auf, in moderne Methoden für die Hochgeschwindigkeitsbeförderung von Passagieren und Fracht entlang Teilen der Donau sowie über die Donau hinweg zu investieren, um die durch den Straßenverkehr verursachte Verschmutzung zu verringern;

 

24.  hält den Tourismus – insbesondere den Kulturtourismus – für ein wichtiges Instrument zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums der Region; ermutigt die Entwicklung eines starken "Markenzeichens Donau“;

 

25.  verweist auf die außerordentliche wirtschaftliche Interdependenz der Staaten im Donauraum und unterstreicht die Bedeutung von Investitionen im Bereich der IKT und in die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie ihre Forschungsabteilungen, um ein nachhaltiges und effizientes Wachstum zu gewährleisten und die Ausweitung der ökologischen Wirtschaft im gesamten Makroraum Donau zu stimulieren;

 

26.  unterstützt Programme, die darauf abzielen, das multikulturelle Umfeld im Donauraum durch Förderung der multinationalen Mobilität, durch Förderung des kulturellen Dialogs, durch Schaffung von Formen der Kunst und der Kommunikation und durch Einrichtung entsprechender Ausbildungs- und Gründerzentren und den Schutz des kulturellen und historischen Erbes sowie durch Stimulierung neuer Kulturindustrien zu verbessern;

 

27.  unterstützt wissensgestützte Vorhaben sowie Programme auf dem Gebiet des universitären Austauschs innerhalb der Region und regt an, dass die Universitäten in der Region Netze bilden, um Exzellenzzentren zu fördern, die international konkurrenzfähig sind;

 

28.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verwaltung zu verbessern, um die Verwaltungslast, die mit einer effizienteren Entwicklung und Umsetzung der EU-Strategie für den Donauraum einhergeht, zu verringern;

 

29.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die vorrangigen Vorhaben für den Donauraum zu ermitteln;

 

30.  hält es für zweckmäßig, einen Rat für die Koordinierung und Überwachung der Anwendung der Strategie einzusetzen, dem Vertreter aus den Donauländern und der Kommission angehören;

 

31.  unterstützt die Gründung einer besonderen Donaubank unter Beteiligung der interessierten Länder, um Investitionen zur Verwirklichung der Zielvorgaben der Strategie sicherzustellen;

 

32.  fordert die Kommission auf, bei der Festlegung der Prioritäten für die Entwicklung der EU-Strategie für den Donauraum eng mit dem Europäischen Parlament zusammenzuarbeiten, und fordert die Kommission auf, es regelmäßig über den Stand der Durchführung dieser Strategie zu unterrichten und es dazu zu konsultieren;

 

33.  schlägt vor, dass alle zwei Jahre ein Gipfeltreffen EU-Donau abgehalten wird und seine Schlussfolgerungen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden;

 

34.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den übrigen einschlägigen Institutionen zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2010Rechtlicher Hinweis