eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7‑0240/2009
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung
zu einer europäischen Strategie für den Donauraum
Eva Lichtenberger, Michael Cramer, Elisabeth Schroedter, Barbara Lochbihler, Daniel Cohn-Bendit, Rebecca Harms
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer europäischen Strategie für den Donauraum
B7‑0033/2010
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Anfrage vom 3. Dezember 2009 an die Kommission zu einer europäischen Strategie für den Donauraum (O-0150/09 – B7-0240/2009),
– gestützt auf Artikel 192 und Artikel 265 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. und 19. Juni 2009, in denen die Kommission ersucht wurde, vor Ende 2010 eine europäische Strategie für den Donauraum auszuarbeiten,
– unter Hinweis auf das vom spanischen, belgischen und ungarischen Ratsvorsitz ausgearbeitete Arbeitsprogramm des Rates,
– unter Hinweis auf das innerhalb des Parlaments gebildete Donau-Forum und seine Arbeit,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen mit dem Titel „Eine EU-Strategie für den Donauraum“ vom Oktober 2009,
– unter Hinweis auf die die Erklärung zum Gewässerschutz sowie die Übereinkommen von Espoo, Århus und Bern zum Umweltschutz,
– unter Hinweis auf das Belgrader Übereinkommen über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau,
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Donau zehn europäische Staaten – Deutschland, Österreich, die Slowakei, Ungarn, Kroatien, Serbien, Rumänien, Bulgarien, Moldau und die Ukraine – miteinander verbindet, von denen sechs EU-Mitgliedstaaten sind,
B. in der Erwägung, dass die Donauanrainerstaaten mit über 200 Millionen Einwohnern ein wichtiges wirtschaftliches und soziales Potenzial darstellen,
C. in der Erwägung, dass der Donauraum einen wichtigen Übergangspunkt zwischen den EU-Programmen zur Kohäsionspolitik, den Maßnahmen für Bewerberstaaten und potenzielle Bewerberstaaten und Programmen für Länder, die unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallen, darstellt,
D. in der Erwägung, dass eine EU-Strategie für den Donauraum in folgenden Bereichen der Zusammenarbeit entwickelt werden muss: soziale Entwicklung und sozialer Schutz, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Tourismus, Landwirtschaft und Fischerei, Verkehrs- und Energieinfrastruktur, Umweltschutz, Kultur und Bildung,
E. in der Erwägung, dass diese Strategie einen wichtigen Beitrag zu einer besseren Koordinierung zwischen den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften einerseits und den im Donauraum tätigen Organisationen andererseits leisten könnte und Wohlstand, eine nachhaltige Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Sicherheit in dem Gebiet gewährleisten würde,
F. in der Erwägung, dass die an das Vorbild der Strategie für die Ostseeregion angelehnte EU-Strategie für den Donauraum über das Potenzial verfügt, die regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit zur Belebung des Wirtschaftswachstums zu fördern und gemeinsame Lösungen für die gemeinsamen Aufgaben zu finden,
G. in der Erwägung, dass der Donauraum ein bedeutendes historisches Band zwischen dem Westen und dem Osten der EU ist,
H. in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit im Donauraum eine lange Tradition hat, verkörpert durch eine der ersten europaweiten Institutionen, die am 30. März 1856 gegründete Europäische Donaukommission, die ihren Sitz ursprünglich in Galaţi (Rumänien) hatte und derzeit in Budapest ansässig ist,
I. in der Erwägung, dass die Donau nach der Erweiterung von 2007 zu einem Wasserweg geworden ist, der beinahe vollständig auf EU-Gebiet verläuft, und dass der Donauraum durch Wahrung des natürlichen Verlaufs des Stromes erheblich dazu beitragen kann, die seit jener Erweiterung eingetretenen Veränderungen widerzuspiegeln,
J. in der Erwägung, dass ein Verständnis vom Donauraum als einheitlicher Makroregion dazu beitragen würde, die regionalen Gefälle in der Wirtschaftsleistung zu überwinden und integrierte Entwicklung zu fördern,
K. in der Erwägung, dass das Donaudelta seit 1991 zum UNESCO-Welterbe gehört und sich im Donauraum mehrere Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete im Sinne des Natura-2000-Netzes befinden, und in der Erwägung, dass die Donau und das Donaudelta ein einzigartiges und empfindliches Ökosystem darstellen, in dem seltene Pflanzenarten beheimatet sind, die aufgrund von Verschmutzung bedroht sind,
1. fordert die Kommission auf, so bald wie möglich umfassende Konsultationen mit allen Donauanrainerstaaten aufzunehmen und bis spätestens Ende 2010 die EU-Strategie für den Donauraum vorzulegen;
2. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine EU-Strategie für den Donauraum vorzulegen, um unterschiedliche Aspekte der regionalen Zusammenarbeit auf horizontaler Grundlage abzudecken, Synergien zu fördern, eine enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren auf lokaler und regionaler Ebene herbeizuführen und Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten verschiedener regionaler Körperschaften und Organisationen zu vermeiden;
3. ist der Auffassung, dass regionale und lokale Gebietskörperschaften aufgrund ihrer Nähe zur Bevölkerung und ihres Wissens um deren Bedürfnisse und die Zivilgesellschaft selbst bei der Ausarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung der EU-Strategie eine wichtige Rolle spielen sollten;
4. unterstützt die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Donauraums und die Förderung einer stärkeren regionalen Integration innerhalb des Donauraums, der ein dynamischer Teil eines größeren europäischen wirtschaftlichen und politischen Raums ist;
5. fordert dazu auf, den ökologischen Zustand der gegenwärtig verschmutzten Donau zu verbessern und die Verschmutzung zu verringern sowie die weitere Einleitung von Öl und anderen giftigen und schädlichen Stoffen zu verhindern;
6. stellt fest, dass sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch die anderen Donau-Anrainerstaaten Verantwortung für die Verschmutzung des Donauraums tragen; betont, dass der Schutz der Umwelt im Donaubecken ein wichtiger Aspekt ist, der sich stark auf die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung der Region auswirken wird, und fordert daher alle Beteiligten auf, gemäß dem Vorschlag im so genannten Helsinki-Übereinkommen(1) eine gemeinsame Vereinbarung über den Schutz der Donau vor Verschmutzung umzusetzen;
7. betont, dass die Fischbestände in der Donau geschützt und verbessert werden müssen; fordert die Kommission auf, einen umfassenden Plan zur Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Störbestände in der Donau auszuarbeiten;
8. betont die Notwendigkeit eines koordinierten Ansatzes, der auf eine wirksamere und bessere Verwendung aller verfügbaren EU-Mittel in den Donauanrainerstaaten abzielt, damit die Ziele der Strategie erreicht werden können;
9. betont, dass die Strategie für den Donauraum Maßnahmen einschließen sollte, die von der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und allen Anrainerstaaten umzusetzen sind;
10. betont die Notwendigkeit, im Rahmen des Kampfs gegen den Klimawandel Maßnahmen zur Erhaltung des natürlichen Wasserrückhaltevermögens des Donaubeckens und zur Verhinderung des wiederholten Auftretens von Überschwemmungen zu treffen;
11. betont, dass es notwendig ist, erneuerbare Energiequellen zu diversifizieren, und fordert die Kommission und alle Anrainerstaaten auf, die Zusammenarbeit in diesem Bereich auszubauen;
12. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und alle Anrainerstaaten auf, in Anbetracht des Potenzials der Region als Quelle von Bioenergie gemeinsame Vorhaben für Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen zu fördern und umzusetzen und die Nutzung von Energie aus Biomasse sowie von Solar‑, Wind- und Wasserenergie zu fördern;
13. betont, dass sorgfältige strategische und sonstige Umweltverträglichkeitsprüfungen einschließlich Abschätzungen der Auswirkungen auf die gesamten Ökosysteme des Stroms Vorbedingung für alle Infrastrukturvorhaben im Verkehrs- und Energiebereich sein sollten, damit gewährleistet wird, dass internationale Umweltschutznormen eingehalten werden, nachdem die Partner, die von diesen Beschlüssen betroffen sein könnten, konsultiert wurden;
14. betont, dass bei der Beschlussfassung über Infrastrukturvorhaben auf der Donau sowie ihrer Planung und Entwicklung die Natura-2000-Richtlinie, die Vogelschutzrichtlinie, die Habitat-Richtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie beachtet werden sollten;
15. erinnert an die Rolle der Donau als verbindender Faktor in der Region; regt an, reibungslose Grenzübertritte in der Region zu erleichtern;
16. schlägt vor, das EU-Verkehrssystem mit den Systemen der Nachbarstaaten der EU im Donauraum zu integrieren, betont, dass verkehrsträgerübergreifende Projekte vorgesehen werden sollten, um eine bessere Kombination zwischen dem Schienenverkehr und der Binnenschifffahrt zu fördern, und fordert die Kommission und alle anderen Beteiligten auf, dem an der Natur ausgerichteten Erscheinungsbild der Donau und einer entsprechenden Nutzung stets Vorrang einzuräumen und den Verlauf des Stroms nicht aus wirtschaftlichen, verkehrstechnischen oder sonstigen Gründen mit Staudämmen und sonstigen technischen Maßnahmen zu verändern;
17. erachtet das Binnenschifffahrtssystem als einen wichtigen Aspekt der Verkehrsentwicklung in der Region, erkennt jedoch an, dass die Binnenschifffahrt vor allem im Ergebnis der starken wirtschaftlichen Rezession zurückgegangen ist, und betont, dass den Schienenverkehr und die Binnenschifffahrt umfassende verkehrsträgerübergreifende logistische Konzepte unterstützt, für die seichte Donau geeignete Schiffe gefördert und die am Strom gelegenen Binnenhäfen besser ausgestattet werden sollten;
18. schlägt eine Stärkung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vor, um die Intermodalität in der gesamten Region und die Verbindung zum Schwarzen Meer durch eine Kombination der Flussschifffahrt mit verbesserten Schienenverbindungen und Dienstleistungen zu verbessern;
19. erachtet nachhaltigen Tourismus als ein wichtiges Instrument zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums der Region, wobei es beispielsweise auf die Chancen, die der Ökotourismus bietet, und das wirtschaftliche Potenzial des fast die ganze Donau entlang verlaufenden Radwanderwegs, d. h. Route 6 des EuroVelo-Netzes, hinweist;
20. weist auf die außerordentlich starke wirtschaftliche Verflechtung der Staaten im Donauraum hin und betont, dass es wichtig ist, in IKT-Unternehmen und in die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen zu investieren, um ein nachhaltiges und effizientes Wirtschaftswachstum sicherzustellen und das Wachstum der umweltfreundlichen Wirtschaft in der gesamten Makroregion des Donauraums zu fördern;
21. unterstützt Programme, die auf eine Verbesserung des multikulturellen Umfelds im Donauraum abzielen, indem sie die Mobilität zwischen den Staaten stärken, den kulturellen Dialog fördern, Kunst- und Kommunikationsformen entwickeln und das kulturelle und historische Erbe schützen;
22. unterstützt akademische Austauschprogramme in der Region und schlägt vor, dass die Universitäten in der Region Netze bilden, um die Schaffung von Exzellenzzentren zu fördern, die auf internationaler Ebene wettbewerbsfähig sind;
23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verwaltungsvereinbarungen zu verbessern, um den durch die effektivere Ausarbeitung und die Umsetzung der EU-Strategie für den Donauraum verursachten Verwaltungsaufwand zu senken;
24. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die vorrangigen grenzübergreifenden Vorhaben für den Donauraum zu ermitteln;
25. fordert die Kommission auf, bei der Festlegung der Schwerpunkte für die Entwicklung der EU-Strategie für den Donauraum eng mit ihm zusammenzuarbeiten und dabei die Debatte über die Rolle von Makroregionen in der künftigen Kohäsionspolitik und bei der Umsetzung dieser Strategie zu berücksichtigen;
26. schlägt vor, alle zwei Jahre einen EU-Donau-Gipfel mit Beteiligung lokaler und regionaler Akteure sowie der Zivilgesellschaft abzuhalten und dessen Schlussfolgerungen dem Europäischen Rat und dem Parlament vorzulegen;
27. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den anderen betroffenen Organen und Institutionen zu übermitteln.