Verfahren : 2009/2812(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0036/2010

Eingereichte Texte :

B7-0036/2010

Aussprachen :

PV 20/01/2010 - 15
CRE 20/01/2010 - 15

Abstimmungen :

PV 21/01/2010 - 7.4

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0008

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
PDF 135kDOC 73k
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0031/2010
18.1.2010
PE432.884v01-00
 
B7-0036/2010

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7‑0240/2009

gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung


zu einer europäischen Strategie für den Donauraum


Lambert van Nistelrooij, Danuta Maria Hübner, Marian-Jean Marinescu, Richard Seeber, Elisabeth Jeggle, Elena Băsescu, Iosif Matula, Petru Constantin Luhan, Elena Oana Antonescu im Namen der PPE-Fraktion

Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer europäischen Strategie für den Donauraum  
B7‑0036/2010

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf Artikel 192 und Artikel 265 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf die mündliche Anfrage zu einer europäischen Strategie für den Donauraum (O-0150/2009 – B7-0240/2009),

–   unter Hinweis auf die EU-Strategie für den Ostseeraum,

–   unter Hinweis darauf, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 18./19. Juni 2009 die Kommission ersucht hat, bis zum Jahr 2010 eine europäische Strategie für den Donauraum auszuarbeiten,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2009 zu dem Grünbuch zum territorialen Zusammenhalt und den Stand der Diskussion über die künftige Form der Kohäsionspolitik,

–   unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Eine EU-Strategie für den Donauraum“ vom Oktober 2009,

–   unter Hinweis auf das von den Ratsvorsitzen Spaniens, Belgiens und Ungarns erstellte Arbeitsprogramm des Rats für die kommenden 18 Monate,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon den territorialen Zusammenhalt als ein Ziel der Europäischen Union (Artikel 3 EUV) nennt,

B.  in der Erwägung, dass makroregionale Strategien darauf abzielen, bestehende Ressourcen für die Bewältigung von Problemen der territorialen Entwicklung und zur Entwicklung gemeinsamer Antworten auf Herausforderungen, denen alle Beteiligten gegenüberstehen, sinnvoller zu nutzen,

C. in der Erwägung, dass mit der Strategie für den Ostseeraum bereits ein auf bestimmten Anforderungen beruhendes Modell für die Koordinierung von EU-Maßnahmen und Mittelausstattung in geopolitischen Gebietseinheiten – Makroregionen – besteht,

D. in der Erwägung, dass der Donauraum mit seinen 14 teilweise zur EU gehörenden europäischen Ländern – Deutschland, Österreich, die Slowakei, die Tschechische Republik, Slowenien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, die Republik Moldau und die Ukraine – eine Region darstellt, in der sich verstärkt Synergieeffekte zwischen unterschiedlichen EU-Politikbereichen – Kohäsions-, Verkehrs-, Wirtschafts-, Energie- und Umweltpolitik sowie Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik – entwickeln können,

E.  in der Erwägung, dass eine EU-Strategie für den Donauraum daher wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Elemente miteinander vereinen soll,

F.  in der Erwägung, dass die Donau als Orientierungspunkt zur Erweiterung der Europäischen Union in Richtung Südosteuropa gilt,

G. in der Erwägung, dass die Donau eine gut funktionierende Wasserstraße ist, die über die neuen Mitgliedstaaten hinausreicht und eine äußerst wertvolle Verbindung zwischen dem Schwarzmeerraum, dem östlichen Mittelmeerraum und der EU darstellt,

H. in der Erwägung, dass der Donauraum eine verzweigte Makroregion mit heterogenen wirtschaftlichen Möglichkeiten darstellt,

I.   in der Erwägung, dass die Wirtschaftsentwicklung des Donauraums den Wohlstand dieser Makroregion deutlich steigern und die Beschäftigungslage verbessern wird,

J.   in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung im Juni 2009 die Kommission aufgefordert hat, bis Ende 2010 eine EU-Strategie für den Donauraum auszuarbeiten,

1.  ist der Auffassung, dass eine europäische Strategie für den Donauraum ein angemessenes Mittel zur Förderung der regionalen Entwicklung durch eine engere Zusammenarbeit in klar abgegrenzten Politikbereichen darstellt, wo ein echter europäischer zusätzlicher Nutzen von allen zwischenstaatlichen Partnern erkannt worden ist, und fordert eine Fortentwicklung dieser Strategie als Bestandteil des Ziels der europäischen territorialen Zusammenarbeit; betont, dass jede makroregionale Strategie unbedingt in die EU-Regionalpolitik einbezogen werden muss, die eine in der gesamten EU einheitlich angewandte Politik ist; hebt die Notwendigkeit hervor, den Mehrwert dieser Strategie für die Verwirklichung des Ziels des territorialen Zusammenhalts in der EU zu analysieren;

2.  betont, dass es äußerst wichtig ist, die anhand der Strategie für den Ostseeraum gewonnenen Erfahrungen zu nutzen, um dieses neue, im Vertrag von Lissabon niedergelegte Ziel zu formulieren; bekräftigt daher seine Forderung nach der Veröffentlichung eines Weißbuchs über territoriale Zusammenarbeit, um die bestehenden Vorschläge zu ergänzen, indem eine fundiertere Version des Konzepts erarbeitet wird und konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden, um bei der Lösung der wachsenden Probleme zu helfen, denen sich die EU-Regionen gegenüber sehen;

3.  weist darauf hin, dass eine europäische Strategie für den Donauraum einen dynamischen, kreativen und zukunftsweisenden Rahmen bilden sollte, in dem die Bereiche Wirtschaft, territorialer Zusammenhalt, Umwelt, Soziales und Kultur sowie Aspekte der inneren Sicherheit zusammengeführt werden;

4.  fordert die Kommission auf, unverzüglich eine breit angelegte öffentliche Anhörung mit allen Donauanrainerstaaten zu beginnen und die für Ende 2010 gesetzte Frist für die Vorlage der Strategie einzuhalten;

5.  hebt hervor, dass die im Donauraum ansässigen regionalen und lokalen Akteure an der Vorbereitung beteiligt werden müssen, um herauszufinden, was sowohl im Hinblick auf eine gleichmäßige, nachhaltige territoriale Entwicklung als auch im Hinblick auf Kapazitätsaufbau benötigt wird, um Lösungen für allgemeine Herausforderungen zu finden, praktische Projekte effizient umzusetzen und Mechanismen zur guten Regierungsführung aufzubauen;

6.  fordert die Kommission auf, die Lenkungsstruktur für eine zukünftige Regionalpolitik für den Donauraum eindeutig festzulegen; vertritt die Auffassung, dass die Umsetzung dieser Strategie die Zuständigkeit regionaler und lokaler Behörden für die Festlegung und Durchführung regionalpolitischer Maßnahmen im Donauraum nicht verletzen darf;

7.  vertritt die Auffassung, dass die Strategie für den Donauraum als eine EU-Strategie unter der Beteiligung von Drittländern geplant werden sollte, so dass ein ganzheitlicher Ansatz ermöglicht wird, mit dem man den Problemen der beteiligten Staaten und Regionen begegnen und gemeinsame Lösungen in den Bereichen Verbesserung von Verbundfähigkeit und Kommunikationssystemen, Umweltschutz, Förderung von Wachstum, verstärkte Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Sicherheitslage finden kann;

8.  fordert die Kommission auf, diese Strategie mit der EU-Strategie 2020 und dem Bericht der Kommission „Regionen 2020“ in Einklang zu bringen, damit sie in die Reaktionen der EU auf die großen Herausforderungen der Gegenwart, die Wirtschaftskrise, den Klimawandel und die Globalisierung. einbezogen werden kann;

9.  erklärt, dass die bestehenden, im Rahmen der Lissabon-Strategie und der Göteborg-Strategie festgelegten Zuweisungskriterien angemessen sind;

10. fordert die Kommission auf, die anhand der Strategie für den Ostseeraum im operativen Bereich gewonnenen Erfahrungen zu nutzen; fordert daher einen Aktionsplan als Ergänzung des Dokuments; ist der Auffassung, dass dieser Aktionsplan unter anderem folgende Elemente enthalten soll: umweltfreundlicher Ausbau der Donau zu einer effizienten Wasserstraße, Verbund mit dem hochentwickelten Rheingebiet über den Rhein-Main-Donau-Großschifffahrtsweg, Intermodalität entlang der Donau, umweltfreundlicher Ausbau der Wasserkraftanlagen am Lauf der Donau, Bewahrung und Verbesserung der Wasserqualität der Donau in Übereinstimmung mit der Wasserrahmenrichtlinie, strenge Sicherheitsanforderungen für Schiffe, Entwicklung von umweltfreundlichem Fremdenverkehr und Verbesserung in den Bereichen Bildung, Forschung und sozialer Zusammenhalt;

11. ruft daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Entwicklung und Verbesserung von Zugänglichkeit und Schiffbarkeit des Rhein-Main-Donau-Großschifffahrtswegs, der die Nordsee – über den Hafen von Rotterdam – mit dem Schwarzen Meer – über den Hafen von Constanţa – verbindet, zusammenzuarbeiten, indem sie alle Infrastrukturanlagen (Häfen, Flughäfen, Straßen und Bahnanlagen) ausbauen und modernisieren und so ein multimodales Verkehrssystem entlang des Verlaufs dieser Wasserstraße geschaffen wird;

12. fordert die Kommission auf, gründliche Studien zu erstellen, aus denen hervorgeht, wie wichtig Binnenschifffahrtswege für eine Verminderung der Überlastung des Straßen- und Schienenverkehrs und damit für die Verringerung von Lärmbelastung und Treibhausgasemissionen sind;

13. legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, die Leistungsfähigkeit des Energiesektors im Donaubecken zu steigern und eine detaillierte Analyse mit dem Ziel einer optimalen, möglichst umweltfreundlichen Energiemischung zu erstellen;

14. fordert die Kommission auf, öffentlich-private Partnerschaften für integrierte Programme zu fördern, deren Ziel die Lösung der Probleme ökologisch schwer geschädigter und verschmutzter Gebiete ist;

15. fordert die Kommission auf, eine weiter verbreitete Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien bei der Donauschifffahrt zu fördern, wie etwa Flussinformationssysteme (RIS);

16. fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass so schnell wie möglich ein wirksames, einheitliches System von Regeln für die Donauschifffahrt eingeführt wird;

17. legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, besonderes Augenmerk auf den Schutz lokaler Ökosysteme insbesondere im Donaudelta zu legen und in diesem Bereich zusammenzuarbeiten, und zwar durch regionale Kooperation zwischen Rumänien und der Ukraine und internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau;

18. fordert die Kommission dringend auf, Forschung und Entwicklung zu unterstützen und sich dabei auf neue Technologien zur Verbesserung der Vorhersage- und Reaktionskapazitäten im Hinblick auf Überschwemmungen, extreme Trockenheit und unfallbedingte Verschmutzung zu konzentrieren;

19. fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung der Strategie entsprechend ihrem Weißbuch „Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen“ (KOM(2009)0147) besonderes Augenmerk auf die Eigenschaft der Donau als eine der wichtigsten Trinkwasserquellen in Europa zu legen, da sich der Klimawandel sehr auf die Qualität und die Verfügbarkeit von Wasser auswirken wird;

20. ermuntert zur Nutzung der bestehenden operationellen Programme zur Finanzierung von Projekten im Rahmen der Strategie; fordert alle betroffenen Parteien dringend auf, auch andere, nichtfinanzielle Instrumente in Betracht zu ziehen, die die Umsetzung der Strategie ermöglichen und sofortige positive Auswirkungen an der Basis haben können;

21. hebt hervor, dass die Befugnisse hinsichtlich Inhalt und Organisation der Strategie bei den betroffenen Staaten und Regionen liegen muss, damit effizientes Vorgehen und Identifizierung mit den geplanten Maßnahmen gewährleistet sind;

22. fordert die Kommission auf, Themen von europäischem Interesse vorzuschlagen und die Staaten und Regionen bei der Entwicklung einer europäischen Strategie für den Donauraum zu unterstützen;

23. fordert die Kommission auf, der europäischen Strategie für den Donauraum dieselbe Priorität einzuräumen, wie sie es bei den Strategien für den Ostseeraum und den Mittelmeerraum getan hat;

24. fordert die Kommission dringend auf, dem Parlament regelmäßig Fortschrittsberichte über die Ausarbeitung der europäischen Strategie für den Donauraum zu übermitteln;

25. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den anderen betroffenen Organen und Institutionen zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2010Rechtlicher Hinweis