Entschließungsantrag - B7-0078/2010Entschließungsantrag
B7-0078/2010

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage im Iran

3.2.2010

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Struan Stevenson, Charles Tannock, Geoffrey Van Orden, Ashley Fox, Michał Tomasz Kamiński, Konrad Szymański, Tomasz Piotr Poręba und Adam Bielan im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0078/2010

Verfahren : 2010/2504(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0078/2010
Eingereichte Texte :
B7-0078/2010
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0078/10

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Iran

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass sich die politische Lage im Iran ständig verschlechtert und es keine Anzeichen dafür gibt, dass die iranische Regierung beabsichtigt, auf die internationalen Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Wahlen von 2009 zu reagieren,

B.  in der Erwägung, dass Menschenrechtsverletzungen, die von kleinen Schikanen gegen religiöse und ethnische Minderheiten bis hin zu Schauprozessen, Folter und Hinrichtungen politischer Abweichler reichen, weit verbreitet sind,

C. in der Erwägung, dass der Iran weiter extremistische und terroristische Organisationen im gesamten Nahen Osten ideell, materiell und finanziell unterstützt und Versuche, einen dauerhaften Frieden in der Region zu schaffen, kontinuierlich untergräbt,

D. in der Erwägung, dass man aufgrund stichhaltiger Beweise davon ausgehen muss, dass der Iran an seinen Versuchen, Nuklearwaffen herzustellen, in völliger Missachtung seiner sowohl aus dem Atomwaffensperrvertrag als auch aus den Resolutionen der Vereinten Nationen hervorgehenden Verpflichtungen, wonach er die Anreicherung von Uran einzustellen hat, festhält,

E.  in der Erwägung, dass mehrere europäische Länder weiterhin Handel mit dem Iran betreiben, dessen Umsätze sich in den letzten drei Jahren auf ca. 65 Milliarden Euro beliefen,

1.  verurteilt die Unterdrückung der Demokratie im Iran, insbesondere die Einschränkung der Meinungsfreiheit und die regelmäßige Verletzung der Menschenrechte derer, die sich dem Regime widersetzen;

2.  verurteilt die fortgesetzte Weigerung des Regimes, die Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der offiziellen Wahlergebnisse anzuerkennen;

3.  verurteilt die regelmäßige Verletzung der Menschenrechte derjenigen im Iran, die sich dem Regime widersetzen; fordert die iranische Regierung auf, die Strafen, die gegen Angehörige der Protestbewegung verhängt wurden, in allen Fällen zu mildern und bereits Angeklagte oder Inhaftierte frei zu lassen;

4.  ist entrüstet über die jüngsten Hinrichtungen von politischen Kritikern und verurteilt mit besonderem Nachdruck die Hinrichtung zweier politischer Gefangener am 28. Januar 2010 wegen der „Organisation von Protestdemonstrationen“ und Verbindungen zu „den jüngsten Unruhen“, ungeachtet der Tatsache, dass sie bereits Monate vor den landesweiten Aufständen, die sich an den fingierten Wahlen im Juni entzündet hatten, verhaftet worden waren;

5.  verurteilt die Folterung von verhafteten Regimekritikern und ihre Verurteilung in Schauprozessen sowie die Nötigung Gefangener, im Fernsehen falsche Geständnisse abzulegen und falsche Anschuldigungen gegen oppositionelle Gruppierungen vorzubringen;

6.  bedauert die offiziellen Erklärungen der iranischen Justiz, wonach die Unterstützung der oppositionellen „Volksmujahedin des Iran“ (PMoI) sowie Kontakte zu dieser Organisation ein Akt von „Moharabeh“ (der Kriegsführung gegen Gott) sei und nach dem islamischen Strafrecht mit der Todesstrafe geahndet werde; betont, dass diese Erklärungen der Hinrichtung vieler junger Regierungsgegner eindeutig den Weg bereiten;

7.  verurteilt grundsätzlich die häufige und empörende Verhängung der Todesstrafe im Falle Minderjähriger, und besonders auch im Falle Erwachsener, deren „Verbrechen“ in sexuellem Fehlverhalten oder ihrer sexuellen Orientierung begründet sind, ein Vorgehen, mit dem der Iran seine völkerrechtlichen Verpflichtungen verletzt;

8.  ist zutiefst bestürzt über die Festnahme und Langzeitinhaftierung von Verwandten von Bewohnern des Lagers Ashraf, deren einziges Vergehen darin bestand, ihre Familien im Irak besucht zu haben;

9.  verurteilt die Erklärung des iranischen Präsidenten, in der dieser zur Zerstörung Israels, eines Mitgliedstaats der Vereinten Nationen, aufruft, was eine Verletzung aller Regeln des friedlichen internationalen Zusammenlebens darstellt, und fordert im Interesse des Friedens im Nahen Osten, dass er sich für alle derartigen provokativen Erklärungen entschuldigt und sie widerruft;

10. fordert die iranische Regierung auf, die über Verbündete im Gazastreifen, Libanon, Irak, Jemen und anderen Ländern geleistete moralische und materielle Unterstützung für terroristische und extremistische Gruppierungen unverzüglich einzustellen, insbesondere die Unterstützung für die Hamas und die Hisbollah in ihren ständigen Versuchen, die israelische Zivilbevölkerung anzugreifen, sowie die mutmaßliche Unterstützung radikaler schiitischer Gruppierungen im Irak, die nicht nur Friedenstruppen angreifen, sondern durch regelmäßige Selbstmordattentate auch gegen die irakische Zivilbevölkerung Gräueltaten verüben;

11.fordert die iranische Regierung auf, ihre Versuche, Nuklearwaffen herzustellen, einzustellen und die Kontrolle aller Anlagen, wie von der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) gefordert, zu ermöglichen;

12. unterstützt internationale Bemühungen, die Sanktionen gegen den Iran zu verschärfen, u. a. Handelsbeziehungen mit der iranischen Zentralbank und mit Unternehmen, die von den iranischen Revolutionsgarden kontrolliert werden, einzufrieren, das internationale Reiseverbot zu verschärfen und das Vermögen bestimmter Personen und Unternehmen einzufrieren, solange man davon ausgehen muss, dass die Anreicherung von Uran fortgesetzt wird, solange den Forderungen der IAEO nicht umfassend Folge geleistet wird und nicht umgehend eine Besserung der Lage der Menschenrechte eintritt;

13. fordert die chinesische Regierung auf, internationale Anstrengungen zur Eindämmung des iranischen Nuklearprogramms zu unterstützen;

14. bedauert es, dass viele europäische Länder und einzelne Unternehmen weiterhin umfangreiche Handelsbeziehungen, deren Umsätze sich auf mehrere Milliarden Euro pro Jahr belaufen, mit dem Iran unterhalten; begrüßt die Entscheidung von Siemens, seine Handelsbeziehungen mit dem Iran Mitte 2010 einzustellen, und ruft andere europäische Unternehmen auf, diesem Beispiel zu folgen;

15. fordert die Mitgliedstaaten auf, keine Geräte und Waffen in den Iran zu schicken, die in irgendeiner Weise zur Unterdrückung von Straßenprotesten eingesetzt werden können;

16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation sowie der iranischen Regierung und dem iranischen Parlament zu übermitteln.