Entschließungsantrag - B7-0080/2010Entschließungsantrag
B7-0080/2010

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage im Iran

3.2.2010

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Elmar Brok, Lena Kolarska-Bobińska, Mario Mauro, Michael Gahler, Marco Scurria, Alejo Vidal-Quadras, Potito Salatto, Tunne Kelam, Salvatore Tatarella, Monica Luisa Macovei im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0078/2010

Verfahren : 2010/2504(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0080/2010
Eingereichte Texte :
B7-0080/2010
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0080/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Iran

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Iran, insbesondere jene zu den Menschenrechten,

 

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2009 zur humanitären Lage im Flüchtlingslager Ashraf,

 

 unter Hinweis auf die Erklärung des Europäischen Rates vom 10. und 11. Dezember 2009 zur Lage im Iran,

 

 unter Hinweis auf die Erklärung des Ratsvorsitzes vom 28. Dezember 2009 zu den jüngsten Demonstrationen im Iran,

 unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung, zu deren Vertragsstaaten auch die Islamische Republik Iran gehört,

 in Kenntnis der Erklärung des iranischen Geheimdienst-Ministeriums vom 5. Januar 2010, mit der alle Kontakte zwischen iranischen Bürgern und 60 nichtstaatlichen Organisationen sowie zahlreichen internationalen Medien, die in Farsi senden, als „illegal“ eingestuft werden,

 unter Hinweis auf die Ereignisse vom 27. Dezember 2009, als mindestens 15 Personen bei Protesten der Opposition getötet wurden, einschließlich des Neffen des Oppositionsführers, Seyed Ali Mousavi, sowie unter Hinweis auf die anschließenden Ereignisse,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin vom 12. Januar 2010 zum Prozess gegen sieben führende Vertreter der Bahai,

 in Kenntnis der Entschließung des Gouverneursrat der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) vom 27. November 2009 über die Umsetzung des NVV-Sicherungsabkommens und der einschlägigen Bestimmungen der Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007) 1803 (2008) und 1835 (2008) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen,

 in Kenntnis des Schreibens vom 29. November 2009, das von einer Mehrheit der Mitglieder des iranischen Parlaments Majlis unterzeichnet wurde und mit dem die Atomenergieorganisation des Iran dazu gebracht werden soll, den Bau von zehn zusätzlichen Urananreicherungsanlagen zu planen, sowie in Kenntnis des Kommentars des Präsidenten des iranischen Parlaments vom 30. November 2009, mit dem die Bedeutung des Atomwaffensperrvertrags in Frage gestellt wird,

–   unter Hinweis darauf, dass der für den Zeitraum vom 8. bis 11. Januar 2010 vorgesehene Besuch der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zum Iran von den iranischen Behörden abgesagt wurde,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage im Iran vor allem in Bezug auf die Ausübung der bürgerlichen Rechte und politischen Freiheiten weiter verschlechtert,

B.  in der Erwägung, dass Zehntausende von iranischen Bürgern bei zahlreichen Gelegenheiten im Rahmen von Straßenprotesten die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen vom 12. Juni 2009 und andere Verstöße gegen die Grundrechte angeprangert haben; in der Erwägung ferner, dass Berichten zufolge mindestens 150 Menschen umgebracht und Tausende von Demonstranten festgenommen wurden, und zwar erst kürzlich nach dem Tod von Hoseyn Ali Montazeri sowie während des schiitischen Rituals von Ashura und danach,

C. in der Erwägung, dass die Behörden auf diese Proteste mit Gewaltanwendung geantwortet haben, was zum Verlust von Menschenleben, zu Massenverhaftungen und zu Todesurteilen für mehrere Demonstranten geführt hat,

D. in der Erwägung, dass die Behörden ebenfalls behauptet haben, dass ausländische Regierungen und Organisationen hinter diesen demokratischen Protesten stünden, und deshalb die iranischen Bürger daran hindern, in Kontakt mit zahlreichen ausländischen nichtstaatlichen Organisationen zu treten, und den internationalen Medien den Zugang zum Iran verwehren,

E.  in der Erwägung, dass sieben Führer der Bahai-Religion mit Anklage vor Gericht gestellt wurden, die ihren Ursprung offensichtlich darin haben, dass diese Personen einer religiösen Minderheit angehören,

F.  in der Erwägung, dass der Iran eine Vertragspartei des Atomwaffensperrvertrags (NVV) ist, durch die Ratifizierung des NVV seinen Verzicht auf den Erwerb von Nuklearwaffen erklärt hat und somit rechtlich verpflichtet ist, seine gesamten nuklearen Tätigkeiten einschließlich des nuklearen Materials bei der Internationalen Atomenergie-Organisation offenzulegen und sie unter deren Obhut zu stellen,

G.  in der Erwägung, dass Artikel IV des NVV Folgendes besagt: „Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als werde dadurch das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien beeinträchtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln“,

H. in der Erwägung, dass der Iran seit nunmehr fast zwanzig Jahren ein verdecktes Atomprogramm betreibt und damit eindeutig gegen seine ausdrücklichen Verpflichtungen nach Maßgabe des NVV verstößt,

I.   in der Erwägung, dass der Iran den Bau der Urananreicherungsanlage in der Nähe der Stadt Qom bis zum 21. September 2009 geheim hielt und damit gegen die Bestimmungen des überarbeiteten Kodex 3.1 der Internationalen Atomenergie-Organisation sowie gegen zahlreiche Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen verstieß, in denen eine vollständige Aussetzung seiner Anreicherungsaktivitäten gefordert wird,

J.   in der Erwägung, dass der Iran bislang nicht alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Anreicherung und Wiederaufbereitung eingestellt und die Zusatzprotokolle zum NVV nicht ratifiziert hat, wozu das Land in den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates 1696 (2006), 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) und 1835 (2008) aufgefordert worden war, um das Vertrauen in den friedlichen Zweck seines Atomprogramms wiederherzustellen,

K.  in der Erwägung, dass das iranische Parlament Majlis nach iranischem Recht befugt ist, das Zusatzprotokoll zu ratifizieren, und dass es in dieser Eigenschaft Schritt unternommen hat, um eine solche Ratifizierung zu verhindern,

L.  in der Erwägung, dass der scheidende Generaldirektor der IAEO, Dr. ElBaradei, in dem erwähnten Bericht vom 16. November 2009 festgestellt hat, dass seine Behörde sich so lange außerstande sieht, eine glaubwürdige Gewähr dafür zu bieten, dass es im Iran kein nichtdeklariertes Atommaterial und keine entsprechenden Aktivitäten gibt, bis der Iran das Zusatzprotokoll umsetzt und alle noch offenen Fragen zur vollen Zufriedenheit der IAEO klärt, und dass er ferner darauf hinweist, dass es nach wie vor eine Reihe offener Fragen gibt, die zu Bedenken in Bezug auf eine mögliche militärische Dimension des iranischen Atomprogramms führen,

M. in der Erwägung, dass ein iranisches Nuklearwaffenarsenal zu einer grundlegenden Veränderung und Destabilisierung des strategischen Gleichgewichts im Nahen Osten und zu einer schwerwiegenden Aushöhlung des Atomwaffensperrvertrags führen würde und damit für den Frieden und die Sicherheit weltweit zu einer großen Bedrohung würde,

N. in der Erwägung, dass der Iran nach wie vor an der Entwicklung einer ballistischen Raketentechnologie arbeitet und seine Fertigkeiten im Bereich der interkontinentalen ballistischen Raketen ausbaut, wobei es sich um ein Trägerwaffensystem handelt, das für eine Atomwaffenzuladung geeignet ist,

O. in der Erwägung, dass in der Resolution Nr. 1803(2008) des UN-Sicherheitsrates dazu aufgerufen wird, bei neuen Verpflichtungen für öffentlich finanzierte Unterstützung für den Handel mit dem Iran sowie bei den Aktivitäten von Finanzinstituten mit allen im Iran ansässigen Banken Vorsicht walten zu lassen,

P.  in der Erwägung, dass die Führer der G8-Staaten bei ihrem Jahresgipfel vom 8. bis 10. Juli 2009 im italienischen L'Aquila ernsthafte Bedenken in Bezug auf die Verbreitungsrisiken aufgrund des iranischen Atomprogramms und auf die anhaltende Weigerung des Iran, seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen, zum Ausdruck gebracht haben,

Q. in der Erwägung, dass die iranische Regierung ihren Druck auf die irakischen Behörden unvermindert aufrecht erhält, um damit eine Verdrängung der Menschen im Flüchtlingslager Ashraf durchzusetzen,

R.  in der Erwägung, dass die Annullierung des Besuchs einer offiziellen Delegation des Europäischen Parlaments im Iran als weiterer Beweis dafür angesehen werden kann, dass die iranischen Behörden den Zugang von Ausländern in das Land und damit von Zeugen für ihre Aktionen einschränken möchten,

Zu den Menschenrechten

1.  bekräftigt seine energische Verurteilung des anhaltenden Einsatzes von Polizeigewalt, wozu auch Berichte darüber gehören, dass auf unbewaffnete Menschenmassen gefeuert wurde; bedauert nachdrücklich die willkürlichen Verhaftungen und Ermordungen von Demonstranten und Oppositionsführern durch iranische Sicherheitskräfte und paramilitärische Organisationen; fordert die iranischen Behörden eindringlich auf, die grundlegenden bürgerlichen und politischen Rechte und insbesondere die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Informationsfreiheit zu achten und aufzuhören, diese Rechte weiter zu unterdrücken;

2.  bekundet seine zutiefst empfundene Betroffenheit angesichts des Beschlusses der iranischen Behörden, zwei junge Männer, Mohammad Reza Ali-Zamani und Arash Rahmanpur, denen zur Last gelegt wird, „Moharebeh“ (Feinde von Gott) zu sein, durch Erhängen hinzurichten, obwohl beide lediglich bei den Protesten nach den Wahlen im Juni 2009 ihren Widerstand gegen das Regime zum Ausdruck gebracht haben;

3.  fordert die Freilassung aller Personen, die während der jüngsten Proteste verhaftet wurden, sowie aller Personen, die der Opposition angehören – Studenten, Wissenschaftler, Wahlkampfhelfer, Journalisten oder Menschenrechtsaktivisten – und die im weiteren Zusammenhang mit den jüngsten Unruhen verhaftet wurden, wobei sie oftmals ohne Vorwarnung zu Hause oder am Arbeitsplatz verhaftet wurden; fordert die iranischen Behörden auf, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz einen in jeder Hinsicht ungehinderten Zugang zu allen Häftlingen zu gewähren;

4.  fordert die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte auf, einen Sonderbeauftragten zu entsenden, um die Lage der politischen Inhaftierten zu untersuchen und sicherzustellen, dass die iranischen Behörden sich an die internationalen Verfahrensnormen und an ihre rechtsverbindlichen Verpflichtungen zur Achtung der Menschenrechte halten;

5.  fordert die iranischen Behörden auf, mit der Opposition in einen konstruktiven Dialog zu treten, um das Land in eine umfassende Demokratie zu überführen;

6.  verurteilt den Beschluss der iranischen Behörden, Kontakte mit ausländischen nichtstaatlichen Organisationen zu unterbinden, insbesondere zu jenen, die sich für den Schutz der bürgerlichen Rechte und Freiheiten einsetzen, und fordert die iranischen Behörden auf, dieses Verbot unverzüglich aufzuheben;

7.  verurteilt entschieden die Todesurteile und die Hinrichtungen im Iran und fordert die Abschaffung der Todesstrafe; vertritt die Auffassung, dass die Heranziehung des Anklagepunktes, ein „Moharebeh“ zu sein, was einem Verbrechen gegen die islamische Religion gleichkommen soll, nicht hingenommen werden kann;

8.  verurteilt entschieden den Beschluss der iranischen Regierung, das Verfahren gegen sieben Führer der iranischen Bahai-Gemeinschaft in die Wege zu leiten; bekräftigt seinen Aufruf an die iranischen Behörden, der Verpflichtung der Regierung nachzukommen, religiöse Minderheiten zu achten und die Führer der Bahai-Gemeinschaft sowie all jene, die zur Zeit im Iran lediglich aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen inhaftiert sind, freizulassen;

9.  fordert einen ungehinderten Zugang für die internationalen und alle iranischen Medien, um über die Ereignisse im Iran zu berichten; betont, dass ein eindeutiges Bild dieser Ereignisse nur von unabhängigen Medien gezeichnet werden kann;

Zum Atomkonflikt

10.  bekräftigt, dass die mit dem iranischen Atomprogramm verbundenen Verbreitungsrisiken der Europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft weiterhin ernsthafte Sorgen bereiten, wie dies in den Resolutionen des UN-Sicherheitsrats 1696 (2006), 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) und 1835 (2008) in aller Deutlichkeit zum Ausdruck kommt; bekräftigt deshalb, dass der Iran seinen internationalen Verpflichtungen, alle Anreicherungs- und Wiederaufbereitungsaktivitäten auszusetzen, umgehend nachkommen muss;

11.  bedauert, dass bei wirklich schwerwiegenden Kernthemen keine substanziellen Fortschritte erzielt wurden, und bekräftigt seine Forderung an den Iran, die Transparenz seines Atomprogramms wiederherzustellen und dazu der Internationalen Atomenergie-Organisation umfassende, eindeutige und glaubwürdige Antworten zu geben, alle noch offenen Fragen und Bedenken zu diesem Atomprogramm zu klären, einschließlich jener Themen, die möglicherweise eine militärische Dimension beinhalten, die Bestimmungen des umfassenden Sicherungsabkommens einschließlich der Zusatzvereinbarungen uneingeschränkt umzusetzen sowie das Zusatzprotokoll zu ratifizieren und umzusetzen;

12.  bedauert den Beschluss der iranischen Behörden, den von der P5+1-Gruppe vorgeschlagenen Entwurf einer Vereinbarung über Kernbrennstoffe abzulehnen und damit die weiteren Verhandlungen im Nuklearbereich zu blockieren;

13.  fordert den Iran auf, der Forderung der IAEO nachzukommen und zu bestätigen, dass er keine Genehmigung zum Bau einer anderen nicht deklarierten Atomanlage erteilt hat;

14.  bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, die gemäß Artikel 41 Kapitel VII der UN-Charta angenommen wurden, einschließlich der Sanktionen gegen den Irak, solange das Land sich weigert, seine Nuklearaktivitäten auszusetzen und den genannten Resolutionen Folge zu leisten; billigt die oben genannten Schlussfolgerungen des Europäischen Rates; begrüßt den Umstand, dass die internationale Gemeinschaft nach wie vor einen gemeinsamen Ansatz in dieser Frage verfolgt; bekundet seine Unterstützung für die Bemühungen der EU, den Maßnahmen des UN-Sicherheitsrates den Rücken zu stärken, falls der Iran sich auch weiterhin weigern sollte, mit der internationalen Gemeinschaft in Bezug auf sein Atomprogramm zusammenzuarbeiten, sowie für die Bereitschaft der EU, alle erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, um diesen vom UN-Sicherheitsrat eingeleiteten Prozess durch eigenständige europäische Maßnahmen zu ergänzen; unterstützt die Wiederaufnahme der Bemühungen der Außenminister der ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates und Deutschlands sowie der Hohen Vertreterin der Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) in Bezug auf einen neuen Entwurf für eine Resolution zum Iran, in dem weitere Maßnahmen vorgesehen sind; fordert alle Mitgliedstaaten der Union auf, ihre Kontakte mit dem Iran in den Bereichen Handel und Finanzen auf ein Minimum zurückzuführen;

15.  bekräftigt seinen Standpunkt, dass eine Lösung für die derzeitige Eskalation in der Atomfrage möglich ist; fordert die internationale Gemeinschaft auf, an der dualen Vorgehensweise festzuhalten, bei der Auseinandersetzung mit dem Iran umsichtig vorzugehen und den Iran daran zu hindern, weiter auf Zeit zu spielen;

16.  unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten, Russland, China und blockfreien Ländern, um weitere Konzepte zu prüfen, mit deren Hilfe eine umfassende Vereinbarung mit dem Iran über dessen Atomanlagen und deren Nutzung unter Berücksichtigung einer möglichen militärischen Dimension des iranischen Atomprogramms erzielt werden kann;

Zum Flüchtlingslager Ashraf

17.  fordert die Regierung des Iran auf, alle Formen der Einmischung in interne irakische Angelegenheiten einzustellen, die darauf abzielen, eine Blockade des Flüchtlingslagers Ashraf herbeizuführen und eine Verdrängung der dort lebenden Flüchtlinge durchzusetzen;

Zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Iran

18.  bedauert nachdrücklich den Beschluss der iranischen Behörden, den Besuch einer Delegation des Europäischen Parlaments im Iran zu unterbinden und damit zu verhindern, dass die Delegation mit Vertretern sowohl der Regierung als auch der Opposition zusammenkommt; geht davon aus, dass dies lediglich dazu dient, die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Iran weiter zu schädigen und die Abschottung des Iran von der Internationalen Gemeinschaft durch das Regime weiter zu begünstigen;

19.  erinnert die iranischen Behörden daran, dass der Iran die grundlegenden Menschenrechte, die Wahrung der Grundsätze der Demokratie, der Meinungsfreiheit und der Rechtsstaatlichkeit garantieren muss, wenn ihm an einem weiteren Ausbau der ertragreichen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Land gelegen ist, da dies von allen Ländern gefordert wird, die politische und wirtschaftliche Beziehungen zur EU unterhalten; betont, dass der mögliche Abschluss eines Kooperations- und Handelsabkommens zwischen dem Iran und der Europäischen Union von der Achtung dieser Werte, von einer vollständigen Umsetzung der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und der IAEO durch den Iran und von nachprüfbaren Garantien in Bezug auf den friedlichen Charakter seines Atomprogramms sowie von der Bereitschaft des Landes, den Terrorismus nicht länger zu unterstützen, abhängt;

20.  befürwortet eine erneute Prüfung der bilateralen Beziehungen zum Iran im Allgemeinen; fordert in diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die Rolle, die die iranischen Revolutionsgarden bei der Unterdrückung der Proteste nach den Wahlen und bei der Förderung des Massenvernichtungswaffen-Programms des Iran sowie bei der Begünstigung des internationalen Terrorismus gespielt haben, deren Aufnahme in die EU-Liste der terroristischen Organisationen und Personen im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten;

21.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generaldirektor der IAEO, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen sowie der Regierung und dem Parlament der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.