Verfahren : 2010/2504(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0081/2010

Eingereichte Texte :

B7-0081/2010

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 10/02/2010 - 9.6
CRE 10/02/2010 - 9.6

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
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Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0078/2010
3.2.2010
PE432.934v01-00
 
B7-0081/2010

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung


zu der Lage im Iran


Fiorello Provera, Lorenzo Fontana, Mara Bizzotto im Namen der EFD-Fraktion

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage im Iran  
B7‑0081/2010

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Iran,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des EU-Ratsvorsitzes vom 28. Dezember 2009 zu den jüngsten Demonstrationen im Iran,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der Europäischen Union vom 12. Januar 2010 zum Prozess gegen sieben führende Vertreter der Baha'i im Iran,

–   unter Hinweis auf die Erklärung seines Präsidenten vom 9. Oktober 2009, in der er das Engagement des Parlaments für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe bekräftigt und in diesem Zusammenhang besonders die Verurteilung jugendlicher Straftäter zum Tode und die drohenden Hinrichtungen im Iran verurteilt hat,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen 62/149 vom 18. Dezember 2007 und 63/168 vom 18. Dezember 2008 der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu einem Moratorium für die Todesstrafe,

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR), das Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, zu deren Vertragsstaaten die Islamische Republik Iran gehört,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass es in Teheran und anderen iranischen Städten während des jüngsten Ashura-Festes zur gewaltsamen Unterdrückung von Demonstrationen und willkürlichen Verhaftungen gekommen ist, wobei mindestens 8 Personen zu Tode gekommen sind,

B.  in der Erwägung, dass der Iran die Frist Ende letzten Jahres verstreichen ließ, ohne den Forderungen nach Öffnung seiner nuklearen Anlagen für die Inspektoren der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) nachzukommen,

C.  in der Erwägung, dass mehreren Oppositionsmitgliedern, die derzeit im Evin-Gefängnis in Teheran inhaftiert sind, der telefonische oder persönliche Kontakt mit ihren Familien verweigert wurde; in der Erwägung, dass das Schicksal zahlreicher Oppositionsanhänger, die während der Demonstrationen im Anschluss an die Wahlen verhaftet wurden, immer noch nicht geklärt ist,

D.  unter Hinweis darauf, dass zwei Blogger und Menschenrechtsaktivisten, Mehrdad Rahimi und Kouhyar Goudarzi, die derzeit im Evin-Gefängnis von Teheran einsitzen, des „Moharebeh“ [Kampf gegen Gott] beschuldigt worden sind, ein Vergehen, auf das die Todesstrafe steht,

E.  in der Erwägung, dass mehrere Frauenrechtlerinnen im Zusammenhang mit den Ashura- Demonstrationen verhaftet worden sind, darunter auch Badralsadat Mofidi (Sekretärin der iranischen Journalistenvereinigung), Bahareh Hedayat, (Mitglied des Zentralrates des Büros zur Festigung der Einheit), Nasrin Vaziri (Korrespondentin für die Nachrichtenagentur ILNA und den Nachrichtendienst Khabar Online), Shiva Nazar Ahari (Journalistin), Parisa Kakaee (Journalistin), Mansoureh Shojaei (Wissenschaftlerin, Mitglied des Frauenkulturzentrums), Negin Derakhshan (Herausgeberin der Zeitung Tehran Today) und Atieh Yousefi,

F.  in der Erwägung, dass sich die allgemeine Lage der Menschenrechte im Iran seit den Präsidentschaftswahlen im Juni 2009 weiter verschlechtert hat; unter Hinweis darauf, dass die Folterung, Misshandlung und Vergewaltigung Gefangener, Schlafentzug, Einzelhaft, geheime Inhaftierung, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und die Straffreiheit für Staatsbedienstete nach wie vor weit verbreitet sind,

G.  in der Erwägung, dass der Iran nach China das Land mit der höchsten Zahl an Hinrichtungen ist, dass diese Zahl um das Vierfache gestiegen ist, seit Präsident Mahmud Ahmadinedschad im Jahr 2005 an die Macht gekommen ist, und unter Hinweis darauf, dass der Iran bedauerlicherweise dadurch hervorsticht, dass er weltweit als einziger Staat noch die Todesstrafe an jugendlichen Straftätern vollstreckt,

H. in der Erwägung, dass am 12. Januar 2010 in Ghom Agenten des iranischen Geheimdienstministeriums Ayatollah Mohammad Taqi Khalaji, den Vater von Mehdi Khalaji, einem Forscher am Washington Institute für Nahostpolitik, verhaftet haben, und unter Hinweis darauf, dass er am 19. Januar 2010 ins Evin-Gefängnis in Teheran überstellt und in Einzelhaft verbracht wurde,

I.   in der Erwägung, dass den kurdischen politischen und zivilen Aktivisten Habib Lotfi, Farzad Kamangar, Zeynab Jalalianm und Shirko Maarefi die baldige Hinrichtung droht,

J.   unter Hinweis darauf, dass am 26. Januar 2010 zwei junge Baha’i, Bahman Yazdani und Vesal Mohammadi, in der Stadt Maschad verhaftet wurden und immer noch an einem unbekannten Ort festgehalten werden,

K.  unter Hinweis darauf, dass das Grab von Neda Agha Soltan, der jungen Iranerin, die während der Demonstration nach den Wahlen in die Brust geschossen worden war, schon oft geschändet wurde,

1.  verurteilt die Anwendung von Gewalt gegen Demonstranten, die ihr Recht auf Meinungsfreiheit und auf Durchführung friedlicher Versammlungen ausüben wollen; zollt all jenen mutigen Frauen und Männern im Iran Anerkennung, welche ihre Grundfreiheiten und demokratischen Grundsätze verteidigen und ihrem Wunsch auf ein Leben in einer Gesellschaft ohne Repressionen und Einschüchterungen Ausdruck verleihen; erinnert an das Opfer von Neda Agha Soltan, die zum Symbol der gewaltsamen Unterdrückung derjenigen geworden ist, die für demokratische Reformen kämpfen;

2.  erinnert daran, dass die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit gemäß Artikel 18 des ICCPR, den die Islamische Republik Iran unterzeichnet und ratifiziert hat, ein unantastbares Grundrecht ist, das es unter allen Umständen zu schützen gilt;

3.  verurteilt die massive und übertriebene Anwendung von Gewalt, die willkürlichen Verhaftungen und mutmaßlichen Folterungen zur Unterdrückung der Proteste nach den Ashura-Unruhen und der Beerdigung von Ayatollah Montazeri; fordert die bedingungslose Freilassung aller friedlichen Demonstranten und anderen Personen, die im weiteren Zusammenhang mit den jüngsten Unruhen verhaftet wurden - seien es Studenten, Akademiker, Wahlhelfer, Journalisten oder Menschenrechtsaktivisten;

4.  ist besorgt darüber, dass die Aneignung nuklearer militärischer Fähigkeiten durch den Iran die europäische Sicherheit und die Stabilität der Region ernsthaft bedrohen könnte; fordert aus diesem Grund die iranische Regierung auf, alle nuklearen Tätigkeiten so durchzuführen, dass sie für die internationale Gemeinschaft transparent sind und deshalb unter der uneingeschränkten Kontrolle IAEO stattfinden;

5.  fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, alle Formen von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung in Recht und Praxis abzuschaffen und ordnungsgemäße Gerichtsverfahren durchzuführen sowie der Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen;

6.  bedauert die Hinrichtung von Mohammad Reza Ali-Zamani und Arash Rahmani-Pour am 28. Januar 2010, die beschuldigt worden waren, im Juni 2009 Demonstrationen nach den Wahlen organisiert zu haben, obwohl sie zu der Zeit bereits in Haft saßen;

7.  bekräftigt seinen Aufruf an die iranischen Behörden, die Todesstrafe abzuschaffen und in der Zwischenzeit ein Moratorium für Hinrichtungen zu verhängen, wie dies in den Resolutionen 62/149 und 63/168 der UN-Generalversammlung gefordert wird;

8.  empfiehlt, einen Sonderbeauftragten der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte zu entsenden, um die Lage der politischen Gefangenen zu beobachten und sicherzustellen, dass sich die iranischen Behörden an internationale Prozessstandards und ihre rechtsverbindlichen Verpflichtungen zur Achtung der Menschenrechte halten;

9.  verurteilt die Erklärung des Vertreters von Ayatollah Ali Khamenei bei den Revolutionsgarden, Ali Saeedi, der zufolge es sich lohnt, 75.000 Leute zu töten, um das islamische Regime zu schützen und zu erhalten;

10. bedauert die systematische Beschränkung der Informationsfreiheit durch das Sperren von Webseiten, ein Verbot, auf ihnen über unerlaubte Demonstrationen zu berichten, sowie neue Restriktionen für Journalisten, die für jedwede Berichterstattung eine vorherige Erlaubnis einholen müssen; verurteilt aufs Schärfste die Entscheidung der iranischen Regierung, die Ausstrahlung von Sendungen über BBC Persian zu stören, nachdem dieser Kanal auf einem zu EutelSat gehörenden Satelliten abgeschaltet worden war;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, dem UN-Menschenrechtsrat sowie der Regierung und dem Parlament der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2010Rechtlicher Hinweis