Verfahren : 2009/2619(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0085/2010

Eingereichte Texte :

B7-0085/2010

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 10/02/2010 - 9.9
CRE 10/02/2010 - 9.9

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0019

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
PDF 132kDOC 71k
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0064/2010
3.2.2010
PE432.938v01-00
 
B7-0085/2010

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission

gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung


zu den Ergebnissen des Kopenhagener Gipfeltreffens zum Klimawandel


Kartika Tamara Liotard, Bairbre de Brún, Sabine Wils, João Ferreira, Marisa Matias, Elie Hoarau, Nikolaos Chountis, Jean-Luc Mélenchon im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Ergebnissen des Kopenhagener Gipfeltreffens zum Klimawandel  
B7‑0085/2010

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Protokoll von Kyoto zum UNFCCC,

–   in Kenntnis der Kopenhagener Vereinbarung vom 18. Dezember 2009, deren Kenntnisnahme die COP 15 beschlossen hat;

–   unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zur Strategie der Europäischen Union für die Konferenz zum Klimawandel in Kopenhagen (COP 15),

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Klimawandel zu den größten Herausforderungen unserer Zeit gehört und ein beherrschendes Thema unserer Generation ist,

B.  in Kenntnis der Tatsache, dass der starke politische Wille des UNFCCC darauf gerichtet ist, mit allem Nachdruck den Klimawandel gemäß dem Prinzip der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung und der jeweiligen Fähigkeiten zu bekämpfen,

C.  in der Erwägung, dass das letztendliche Ziel des UNFCCC darin besteht, die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, bei dem zusätzliche und gefährliche anthropogene Interferenzen mit dem Klimasystem vermieden werden,  

D. in der Erwägung, dass die ärmsten Länder der Welt am stärksten vom Klimawandel betroffen sind, und in der Erwägung, dass deshalb Anpassungsmaßnahmen, durch die die Anfälligkeit vermindert und Widerstandskraft aufgebaut werden sollen, notwendig sind, insbesondere in denjenigen Ländern, die anfälliger sind, und vor allem in kleinen Inselstaaten, in denen die Bevölkerung nicht gezwungen werden sollte auszuwandern,

E. in Anerkennung der massiven Teilnahme von Nichtregierungsorganisationen und Vertretern indigener Völker an der Kopenhagener Konvention, die aus der ganzen Welt gekommen waren und ihre Rechte und die Achtung ihres Lebens und des Lebens künftiger Generationen einforderten,

F. in dem Bewusstsein, dass der Klimawandel hinsichtlich der Krisenmaßnahmen entscheidende Auswirkungen auf die für ihre negativen Wirkungen besonders anfälligen Länder hat, und unter Betonung der Notwendigkeit, ein umfassendes Anpassungsprogramm, einschließlich finanzieller internationaler Unterstützung, aufzulegen,  

G. in Anerkennung der Tatsache, dass tiefe Einschnitte bei den weltweiten Emissionen erforderlich sind, worauf in dem Vierten Sachstandsbericht des IPCC hingewiesen wird, um die weltweiten Emissionen so zu vermindern, dass die Welttemperatur unter 2° C bleibt, und unter Berücksichtigung des Aufrufs in der Kopenhagener Vereinbarung, eine Überprüfung im Zusammenhang mit einem Temperaturanstieg von 1,5°C C vorzunehmen,

H. in Anerkennung der Tatsache, dass die Industrieländer angemessene, verlässliche und nachhaltige finanzielle Ressourcen sowie Technologietransfer und Kapazitätsaufbau zur Verfügung stellen sollten, um die Umsetzung der Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern zu unterstützen,

I.   in dem Bewusstsein, dass die Verringerung von Emissionen durch Entwaldung und die Schädigung von Ökosystemen eine entscheidende Rolle spielt und dass die Beseitigung von Treibhausgasemissionen durch Wälder und andere natürliche und naturnahe Lebensräume verstärkt betrieben werden muss,

J.   in der Erwägung, dass sich die Anhang I-Parteien in der Kopenhagener Vereinbarung verpflichtet haben, einzeln oder gemeinsam die quantifizierten Emissionsziele für 2020 für die gesamte Wirtschaft einzuhalten, die bis zum 31. Januar 2010 übermittelt werden mussten,

K. in der Erwägung, dass die Nicht-Anhang I-Parteien die Eindämmungsmaßnahmen umsetzen werden, die bis zum 31. Januar 2010 beim Sekretariat eingereicht werden mussten,

1. ist zutiefst enttäuscht über die Ergebnisse der Kopenhagener Klimakonferenz und hält sie für einen Misserfolg, da sie in keiner Weise den Bedürfnissen und Erwartungen der Menschen gerecht wird;

2  bedauert, dass die Kopenhagener Vereinbarung weder rechtsverbindlich ist noch ausdrücklich den Abschluss eines rechtsverbindlichen Übereinkommens im Jahr 2010 vorsieht und keine weltweiten kurz- oder mittelfristigen oder gar langfristigen Reduktionsziele aufstellt;

3. ist der Auffassung, dass die wichtigste Botschaft der weltweiten Debatte bei den Verhandlungen darin besteht, dass sich die von den einzelnen Ländern ergriffenen Maßnahmen auf den Grundsatz der Billigkeit und das Prinzip der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung und der jeweiligen Fähigkeiten gründen sollten;

4. bedauert, dass es nicht klar ist, welche Industrieländer eine angemessene finanzielle Unterstützung von Entwicklungsländern für den Klimaschutz zur Verfügung stellen werden, und wie und wann dies geschehen wird;

5. bedauert, dass die Kopenhagener Konferenz ein Misserfolg war, da die Industrieländer ihre Klimaschuld gegenüber den Entwicklungsländern und künftigen Generationen nicht anerkannt haben;

6. bedauert die grotesken Auswirkungen von Marktinstrumenten, wie des Handels mit CO-Emissionen, und die Tatsache, dass Mechanismen, wie der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung, in Kopenhagen weder ausreichend diskutiert noch in Erwägung gezogen wurden; bedauert, dass beim Umgang mit den Klimawandel weiterhin der Schwerpunkt auf Marktinstrumente gelegt wird;

7. bedauert, dass der Betrag von Finanzmitteln für Entwicklungsländer unterhalb des festgestellten Bedarfs liegt, einschließlich der Schnellstartfinanzierung (USD 30 Milliarden) für 2010-2012 und der langfristigen Finanzierung (USD 100 Milliarden pro Jahr im Jahr 2020); besteht darüber hinaus darauf, dass die Klimafinanzierung für Entwicklungsländer zu der staatlichen Entwicklungshilfe hinzukommen sollte;

8.  bedauert, dass die Europäische Union die Gelegenheit auf der Kopenhagener Konferenz nicht wahrgenommen hat weiterzugehen, indem sie ihre eigene Verantwortung übernommen und andere Industriestaaten von der dringenden Notwendigkeit überzeugt hätte, die CO2-Emissionen um 40 % bis 2020 zu vermindern;

9.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre eingereichten Ziele höher zu stecken und ihre Bemühungen um eine Emissionsverminderung eher auf Maßnahmen in den Mitgliedstaaten zu stützen, als auf Ausgleichsregelungen zu vertrauen;

10. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre bestehenden Klimapartnerschaften mit Entwicklungsländern zu stärken und neue Partnerschaften mit Ländern einzugehen, mit denen gegenwärtig noch keine Partnerschaften bestehen, und auf diesem Wege eine deutlich erhöhte finanzielle Unterstützung für Technologieentwicklung und Technologietransfer bereitzustellen, ohne dass eine unverhältnismäßige Belastung durch Rechte des geistigen Eigentums im Wege steht;

11. unterstützt die Forderung des AOSIS (Alliance of Small Island States / Bündnis der kleinen Inselstaaten) in seinen Bemühungen zur Anpassung an die negativen Auswirkungen des Klimawandels, auch durch die Bereitstellung von finanziellen und technischen Ressourcen auf einem höheren Niveau;

12. betont, dass es notwendig ist, die Souveränität der Entwicklungsländer bei der Festlegung und Umsetzung von Anpassungsstrategien zu achten und ihre Prioritäten zu respektieren sowie lokales Wissen in diese Strategien aufzunehmen, um ihre Abwehrkapazitäten zu stärken; lehnt die Schaffung neuer Formen von Neokolonialismus ab, die diese Länder in noch größere Abhängigkeit bringen, und betont die Notwendigkeit einer echten Zusammenarbeit und Solidarität;

13  begrüßt die Initiative von Evo Morales, dem Präsidenten Boliviens, die Weltkonferenz der Völker zum Klimawandel und zu den Rechten von Mutter Erde vom 19. - 22. April 2010 in Cochabamba einzuberufen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU nachdrücklich auf, Vertreter zu dieser wichtigen Veranstaltung zu entsenden;

14. ist der Auffassung, dass ein ehrgeiziges und verbindliches Übereinkommen im Jahr 2010 in Mexiko erreicht werden sollte; fordert deshalb einen klaren Zeitplan für eine Einigung über diese ehrgeizige und rechtsverbindliche Abmachung auf wissenschaftlicher Grundlage;

15. begrüßt, dass die Schaffung von institutionellen Strukturen zur Verwaltung der Finanzmittel für die Klimapolitik, einschließlich des Kopenhagener „Green Fund“ und der Hochrangigen Gruppe, vorgesehen ist;

16. begrüßt, dass die Einrichtung eines Mechanismus zur Verringerung von Emissionen durch Entwaldung und Waldschädigung und zur verstärkten Beseitigung von Treibhausgasemissionen durch Wälder vorgesehen ist, und unterstreicht die Bedeutung der Erhaltung und Wiedereinrichtung von Lebensräumen sowie der Schaffung eines Technologiemechanismus für eine beschleunigte Technologieentwicklung und einen rascheren Technologietransfer, wobei die Entwicklung der Bodenrechte von kleinen und mittleren Landwirten sowie indigenen Völkern gefördert werden muss;

17. besteht darauf, dass die Europäische Union trotz der Tatsache, dass es kein verbindliches Übereinkommen gibt, zu einer sozial nachhaltigen umweltfreundlichen Wirtschaft übergehen sollte, die das Potenzial besitzt, Investitionen, Beschäftigung und wirtschaftlichen Wohlstand zu steigern und die Lebensqualität zu verbessern;

18. unterstreicht die Bedeutung eines neuen sozialen und wirtschaftlichen Modells als Gegensatz zum Kapitalismus;

19. fordert die Verbesserung öffentlicher Forschung in den Bereichen echte erneuerbare alternative Energien, wie etwa Wind- und Solarenergie, Entwicklung traditionellen Wissens, Techniken und bewährte Praktiken bei der Wasserbewirtschaftung, Bodenerhaltung, Saatguterhaltung und generell zur Vermeidung einer Überbeanspruchung natürlicher Ressourcen;

20. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dir glänzende Gelegenheit zu ergreifen, ihren wirtschaftlichen Aufschwung auf eine umweltfreundliche Wirtschaft zu stützen und mehr in Forschung im Bereich neuartiger und fortschrittlicher Technologien für nachhaltige und energieeffiziente Produktionsprozesse zu investieren; sieht es als wesentlich an, im Siebten Forschungsrahmenprogramm die finanziellen Mittel für die internationale Zusammenarbeit beim Klimaschutz zu erhöhen;

21. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat des UNFCCC zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2010Rechtlicher Hinweis