Verfahren : 2010/2557(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0138/2010

Eingereichte Texte :

B7-0138/2010

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 10/03/2010 - 7.3

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0054

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
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Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0136/2010
3.3.2010
PE432.997v01-00
 
B7-0138/2010

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission

gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung


zur Umsetzung der Goldstone-Empfehlungen zu Israel/Palästina


Véronique De Keyser, Adrian Severin, Hannes Swoboda, Richard Howitt, Proinsias De Rossa, Olga Sehnalová, María Muñiz De Urquiza, Robert Goebbels im Namen der S&D-Fraktion

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Umsetzung der Goldstone-Empfehlungen zu Israel/Palästina  
B7‑0138/2010

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Nahen Osten, insbesondere seine Entschließung vom 15. Januar 2009 zur Lage in Gaza,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,

–   unter Hinweis auf das Genfer Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten von 1949,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen der UN-Generalversammlung vom 5. November 2009 und 26. Februar 2010,

–   in Kenntnis des Berichts des UN-Generalsekretärs vom 4. Februar 2010 zu den Folgemaßnahmen zum Bericht der UN-Erkundungsmission zum Gaza-Konflikt,

–   unter Hinweis auf den am 15. September 2009 veröffentlichten Bericht der Erkundungsmission der Vereinten Nationen zum Gaza-Konflikt unter Leitung von Richter Goldstone,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass während der Militäroffensive Israels im Gazastreifen vom 27. Dezember 2008 bis zum 18. Januar 2009, die als Reaktion auf die Raketenangriffe auf den Süden Israels gestartet wurde, neben 13 Israelis mehr als 1 400 Palästinenser ums Leben kamen, es sich bei einem Großteil der Opfer um Zivilisten, darunter viele Frauen und Kinder, handelt und in dem Gebiet wichtige Teile der Zivilinfrastruktur, einschließlich landwirtschaftlicher und industrieller Anlagen, zerstört wurden,

B.  in der Erwägung, dass die UN-Generalversammlung die israelische Regierung in ihrer Resolution vom 5. November 2009 aufgerufen hat, innerhalb von drei Monaten alles Notwendige zu unternehmen, um unabhängige, glaubwürdige, den einschlägigen internationalen Normen entsprechende Ermittlungen zu den – im Bericht der UN-Erkundungsmission zum Gaza-Konflikt genannten – schwerwiegenden Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen durchzuführen,

C. in der Erwägung, dass die UN-Generalversammlung in dieser Resolution auch die palästinensische Seite dringend aufgefordert hat, innerhalb von drei Monaten unabhängige, glaubwürdige und den einschlägigen internationalen Normen entsprechende Ermittlungen zu den – im Bericht der vorstehend genannten Erkundungsmission genannten – schwerwiegenden Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen durchzuführen,

D. in der Erwägung, dass die UN-Generalversammlung den UN-Generalsekretär ersucht hat, sie mit Blick auf gegebenenfalls notwendige weitere Maßnahmen der entsprechenden UN-Organe und –Gremien, einschließlich des Sicherheitsrats, über die Umsetzung der Resolution zu unterrichten, sowie in der Erwägung, dass der Generalsekretär seinen Bericht am 4. Februar 2010 vorgelegt hat,

E.  in der Erwägung, dass sowohl die israelische als auch die palästinensische Seite in der Resolution der UN-Generalversammlung vom 26. Februar 2010 nochmals zur Durchführung glaubwürdiger Ermittlungen sowie zur Einreichung weiterer Berichte nach Ablauf von fünf Monaten aufgefordert werden,

F.  in der Erwägung, dass die israelischen Zivil- und Militärbehörden auf der Grundlage von Informationen israelischer, palästinensischer und anderer Quellen in 150 Fällen Ermittlungen eingeleitet haben, wobei es sich in 36 Fällen um strafrechtliche Ermittlungen handelt, sowie in der Erwägung, dass viele dieser Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind,

G. in der Erwägung, dass durch einen Präsidialerlass vom 25. Januar 2010 eine unabhängige Untersuchungskommission eingesetzt wurde, die die Umsetzung der Vorgaben aus dem Goldstone-Bericht durch die palästinensische Seite verfolgt, und in der Erwägung, dass diese Kommission in der letzten Januarwoche 2010 die Arbeit aufgenommen hat,

H. in der Erwägung, dass die infolge des Goldstone-Berichts eingeleiteten Ermittlungen und die Umsetzung der Empfehlungen dieses Berichts möglicherweise starken Einfluss auf die Bemühungen um Frieden zwischen Israelis und Palästinensern und die innenpolitische Entwicklung auf beiden Seiten haben werden,

I.   in der Erwägung, dass das Embargo gegen den Gazastreifen eine Kollektivstrafe darstellt, die gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt, und zu einer weiteren Verschlechterung der humanitären Lage im Gazastreifen geführt hat; in der Erwägung, dass die Aufhebung der Blockade und die Verbesserung der Lebensbedingungen der 1,5 Millionen Menschen, die im Gazastreifen leben, neben der Freilassung des gefangengenommenen israelischen Soldaten Gilad Shalit bei den Bemühungen um die Wiederaufnahme der Verhandlungen zur Erreichung eines gerechten und dauerhaften Friedens zwischen Israelis und Palästinensern wesentliche Aspekte sind,

J.   in der Erwägung, dass die umfangreiche Finanzhilfe der Europäischen Union für die Palästinenser bei den Bemühungen, eine humanitäre Katastrophe im Gaza-Streifen zu verhindern, eine wichtige Rolle gespielt hat, sowie in der Erwägung, dass die Europäische Union – unter anderem über das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) – auch weiterhin finanzielle Unterstützung gewährt und humanitäre Hilfe in dem Gebiet leistet,

1.  betont noch einmal, dass im Nahen Osten, und insbesondere zwischen Israelis und Palästinensern, ein gerechter und dauerhafter Frieden erreicht werden muss; unterstreicht, dass die Einhaltung internationaler Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien und unter allen Umständen sowie vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Israelis und Palästinensern wesentliche Voraussetzungen für einen Friedensprozess sind, in dessen Folge zwei in Frieden und Sicherheit koexistierende Staaten entstehen;

2.  begrüßt, dass die UN-Generalversammlung sich bemüht hat, dafür zu sorgen, dass Verantwortung für alle Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen, die während des Konflikts in Gaza begangen wurden, übernommen wird, und bestärkt die Generalversammlung darin, diese Bemühungen fortzusetzen;

3.  besteht darauf, dass es sich bei den infolge des Goldstone-Berichts eingeleiteten Ermittlungen um unabhängige, glaubwürdige und den einschlägigen internationalen Normen entsprechende Ermittlungen handeln muss, und fordert alle betroffenen Seiten auf, alles daranzusetzen, dass die für die Ermittlungen geforderten Vorgaben und Normen erfüllt werden, ein umfassender Bericht über die Ermittlungsergebnisse vorgelegt wird und die in diesem Bericht enthaltenen Erkenntnisse sowie die Empfehlungen des Goldstone-Berichts umgesetzt werden;

4.  betont, dass staatliche Behörden und nichtstaatliche Organisationen auf allen Seiten bei den infolge des Goldstone-Berichts durchgeführten Ermittlungen und der Umsetzung der Empfehlungen dieses Berichts zusammenarbeiten müssen; ist besorgt über die jüngsten Angriffe auf nichtstaatliche Organisationen, die an der Erarbeitung des Goldstone-Berichts und den infolge des Berichts durchgeführten Ermittlungen beteiligt waren, und fordert die Behörden auf allen Seiten auf, Handlungen, die die Arbeit dieser Organisationen beeinträchtigen könnten, zu unterlassen;

5.  fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die infolge des Goldstone-Berichts durchgeführten Ermittlungen auf allen Seiten und die Umsetzung der Empfehlungen dieses Berichts genau zu überwachen und darauf zu bestehen, dass es sich bei diesen Ermittlungen um unabhängige, glaubwürdige und den einschlägigen internationalen Normen entsprechende Ermittlungen handelt;

6.  fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten dringend dazu auf, den Ergebnissen Rechnung zu tragen, die von den im Goldstone-Bericht genannten Parteien bei den entsprechend durchzuführenden Ermittlungen und der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts erzielt werden;

7.  ruft die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, sich in diesem Zusammenhang für einen von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten entschieden vertretenen, schlüssigen gemeinsamen Standpunkt einzusetzen;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, dem Sonderbeauftragten des Nahost-Quartetts, der Regierung Israels, der Knesset, dem Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde und dem Palästinensischen Legislativrat zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 12. Mai 2010Rechtlicher Hinweis