eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Lage der Zivilgesellschaft und der nationalen Minderheiten in Belarus
Heidi Hautala, Elisabeth Schroedter, Werner Schulz
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Zivilgesellschaft und der nationalen Minderheiten in Belarus
B7‑0157/2010
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Belarus, insbesondere seine Entschließung vom 17. Dezember 2009(1),
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen der Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 22. Februar 2010 und der Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Baroness Ashton, vom 16. Februar 2010 zur Lage des Bundes der Polen in Belarus,
– in Kenntnis der Erklärung, die der Europäische Rat am 19. März 2009 zur Östlichen Partnerschaft abgegeben hat, und der Gemeinsamen Erklärung, die auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft am 7. Mai 2009 in Prag abgegeben wurde,
– in Kenntnis des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass am 15. Februar 2010 40 Aktivisten, hauptsächlich Mitglieder des Bundes der Polen in Belarus (ZPB), in Belarus festgenommen wurden, darunter auch Andżelika Borys (Vorsitzende des ZPB), Igor Bancer (Sprecher des ZPB), Mieczysław Jaśkiewicz (stellvertretender Vorsitzender), Andrzej Poczobut (Vorsitzender des ZPB-Aufsichtsrates) und Anatol Labiedźka, der Vorsitzende der oppositionellen Vereinigten Bürgerpartei in Belarus, um sie an der Teilnahme am Gerichtsverfahren über das Polnische Haus in Iwjanez zu hindern, und in der Erwägung, dass bis zum 20. Februar 2010 alle Aktivisten freigelassen wurden,
B. in der Erwägung, dass der Bund der Polen in Belarus, zu dessen Vorsitzender Andżelika Borys zweimal (2005 und 2009) in einem demokratischen Verfahren gewählt worden ist, von den Behörden nicht anerkannt wird und seit 2005 regelmäßig Zielscheibe von Drangsalierungen und Verfolgungen ist, sowie dass die Mitglieder des Bundes wiederholt rechtswidriger Handlungen beschuldigt werden und ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet wurde,
C. in der Erwägung, dass die belarussischen Behörden Stanisław Siemaszko als rechtmäßigen Vorsitzenden des Bundes der Polen betrachten und der Organisation unter seiner Führung, die von der polnischen Regierung als unrechtmäßig angesehen wird, ihre Unterstützung zugesagt haben,
D. in der Erwägung, dass die ZPB das Polnische Haus in Iwjanez 2003 von Andżelika Borys erworben hat und es somit per Gesetz Eigentum dieser Organisation ist,
E. in der Erwägung, dass Teresa Sobal, der Vorsitzenden des ZPB-Regionalverbands von Iwjanez, in einem nicht öffentlichen Prozess am 8. Februar vorgeworfen wurde, das Polnische Haus „unerlaubt“ in Besitz genommen zu haben, und dass laut Entscheidung in dem Prozess vom 15. Februar das Gebäude an den illegalen Bund, der von der belarussischen Regierung unterstützt wird, zurückgegeben werden muss,
F. in der Erwägung, dass das in Hrodna ansässige Unternehmen ‚Polonica’ unter der Leitung von Andżelika Borys, das die einzige Geldquelle des ZPB ist, wegen angeblicher Steuervergehen mit einer Geldbuße von 71 Millionen Rubel belegt wurde und nun von Insolvenz bedroht ist,
G. in der Erwägung, dass das jüngste massive Vorgehen gegen den ZPB, der die größte nichtstaatliche Organisation in Belarus ist, ein weiterer Beleg für die anhaltenden Repressionen, Einschüchterungen und Drangsalierungen der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Belarus ist,
H. in der Erwägung, dass Vertreter der Organe der EU, darunter Baroness Ashton, Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Cecilia Malmström, für Inneres zuständiges Mitglied der Kommission, und Jerzy Buzek, Präsident des Europäischen Parlaments, sowie der französische Außenminister sich besorgt gezeigt haben angesichts des jüngsten Vorgehens der belarussischen Behörden gegen den ZPB, das den Grundsätzen und Verpflichtungen zuwiderläuft, die Belarus im Rahmen der Östlichen Partnerschaft akzeptiert hat bzw. eingegangen ist,
I. in der Erwägung, dass der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. November 2009 anerkennt, dass sich neue Möglichkeiten für einen Dialog und eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Belarus mit dem Ziel eröffnet haben, echte Fortschritte auf dem Weg zur Demokratie und zur Achtung der Menschenrechte zu fördern, und in diesem Zusammenhang seine Bereitschaft bekräftigt, die Beziehungen der Europäischen Union zu Belarus zu vertiefen, sofern Belarus weitere Fortschritte auf dem Weg zu Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit macht, sowie das Land dabei zu unterstützen, diese Ziele zu erreichen,
1. äußert sich zutiefst besorgt über die jüngsten Menschenrechtsverletzungen in der Republik Belarus, die sich gegen Vertreter der Zivilgesellschaft und dabei insbesondere gegen Mitglieder des Bundes der Polen richten, und bekundet seine Solidarität mit jenen Bürgern, die nicht in der Lage sind, ihre bürgerlichen Rechte in vollem Maße wahrzunehmen;
2. verurteilt die Polizeieinsätze gegen den Bund der Polen und alle Versuche der belarussischen Behörden, der polnischen Volksgruppe im Land eine neue Führung zu oktroyieren; betont, dass der Bund der Polen eine Organisation ist, die sich mit Bildungs- und Kulturaktivitäten befasst, und keine politische Partei; fordert die belarussischen Behörden daher auf, es dem Bund der Polen zu ermöglichen, seinen Aktivitäten zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben ungehindert nachzugehen;
3. fordert Belarus auf, in Bezug auf den Schutz und die Förderung von Minderheitenrechten seinen Verpflichtungen im Rahmen der OSZE und des Völkerrechts nachzukommen; fordert die Behörden gleichzeitig auf, die Rahmenbedingungen für die Funktionsweise der Zivilgesellschaft zu verbessern, insbesondere was das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit sowie die Situation unabhängiger Medien und die Zulassung von NRO angeht;
4. fordert in diesem Zusammenhang die belarussischen Behörden auf, politische Aktivisten wie Andrei Bandarenko und Gefangene aus Gewissensgründen wie Iwan Michailau freizulassen, die restriktiven Maßnahmen gegen zivilgesellschaftlich engagierte Personen wie Taciana Schaputka, eine Teilnehmerin am Forum der Zivilgesellschaft im Rahmen der Östlichen Partnerschaft, aufzuheben und von Maßnahmen abzusehen, mit denen belarussische Inhalte im Internet beeinflusst werden sollen;
5. bekräftigt sein Interesse an einem offenen, strukturierten Dialog mit Belarus, betont jedoch, dass dieser Dialog und die Aufnahme des Menschenrechtsdialogs zwischen der Europäischen Union und Belarus zu konkreten Ergebnissen und greifbaren Fortschritten in den Bereichen der demokratischen Reformen, der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit führen müssen;
6. erinnert die belarussischen Behörden daran, dass die Geldmittel und Programme im Rahmen der Östlichen Partnerschaft, insbesondere in Bezug auf Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Energie und Gesellschaft sowie auf andere Instrumente und politische Maßnahmen der EU, mit der Verpflichtung von Belarus verknüpft sind, konkrete Fortschritte auf dem Gebiet der Grundfreiheiten, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte zu erzielen;
7. fordert in diesem Zusammenhang die Behörden von Belarus auf, für die uneingeschränkte Wahrung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit zu sorgen, die Zulassung politischer Parteien zu erleichtern und in Belarus günstige Bedingungen für die Tätigkeit von nichtstaatlichen Organisationen und unabhängigen Medien zu schaffen, damit die Kommunalwahlen vorbereitet und am 25. April frei und fair durchgeführt werden können;
8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarates, dem Sekretariat der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten sowie dem Parlament und der Regierung von Belarus zu übermitteln.