eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Lage der Zivilgesellschaft und der nationalen Minderheiten in Belarus
Jacek Protasiewicz, Elmar Brok, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Ioannis Kasoulides, Hans-Gert Pöttering, Traian Ungureanu, Filip Kaczmarek, Jacek Saryusz-Wolski, Vytautas Landsbergis
im Namen der PPE-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Zivilgesellschaft und der nationalen Minderheiten in Belarus
B7‑0163/2010
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Belarus, insbesondere seine Entschließung vom 17. Dezember 2009(1),
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 17. November 2009 zu Belarus, mit denen die Visumsperre für hohe belarussische Amtsträger – darunter auch Präsident Alexander Lukaschenko – weiterhin ausgesetzt wird und die restriktiven Maßnahmen bis Oktober 2010 verlängert werden,
– in Kenntnis der Erklärung, die der Europäische Rat auf seiner Tagung am 19. März 2009 zur Östlichen Partnerschaft abgegeben hat, und der Gemeinsamen Erklärung, die auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft am 7. Mai 2009 in Prag abgegeben wurde,
– in Kenntnis des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995,
– unter Hinweis auf die Grundsätze und Normen des Völkerrechts bezüglich der Rechte nationaler Minderheiten, insbesondere jene, die in internationalen Übereinkommen über Menschenrechte wie der Helsinki-Schlussakte vom 1. August 1975 (Teil 1.VII), dem Dokument des Kopenhagener Treffens über die menschliche Dimension der KSZE vom 29. Juni 1990 und der Charta von Paris für ein neues Europa vom 21. November 1990 enthalten sind,
– unter Hinweis auf seine Debatte zu Belarus vom 24. Februar 2010 und den Besuch einer Ad-hoc-Delegation vom 25. bis 27. Februar 2010 in Belarus und deren Erkenntnisse,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die belarussischen Behörden 2005 und 2009 die demokratisch gewählte Führung des Bundes der Polen in Belarus (ZPB) nicht anerkannt haben,
B. in der Erwägung, dass die belarussischen Behörden 2005 in Grodno und 2010 in Iwanjez die Polizei gegen ZPB-Mitglieder eingesetzt haben,
C. in der Erwägung, dass die belarussischen Behörden Vertreter des ZPB, die vor Gericht als Zeugen für Teresa Sobol, die Vorsitzende des ZPB-Regionalverbands in Iwanjez, erscheinen sollten, an der Teilnahme an dem Prozess gehindert haben,
D. in der Erwägung, dass Vertreter der Organe der EU, darunter Jerzy Buzek, Präsident des Europäischen Parlaments, Baroness Ashton, Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, und Cecilia Malmström, für Inneres zuständiges Mitglied der Kommission, sowie das polnische Parlament und das französische Außenministerium sich angesichts des jüngsten Vorgehens der belarussischen Behörden gegen den ZPB besorgt gezeigt und den Polizeieinsatz gegen seine Mitglieder verurteilt haben,
E. in der Erwägung, dass dieses Vorgehen der belarussischen Behörden gegen die Völkerrechtsnormen zum Schutz von nationalen Minderheiten verstößt, wie sie unter anderem im Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995 verankert sind, wobei Belarus seine Maßnahmen gegen die Mitgliedschaft in dieser Organisation weiter verschärft hat,
F. in der Erwägung, dass es in Absatz 1 der Gemeinsamen Erklärung zur Östlichen Partnerschaft, die der stellvertretende Ministerpräsident der Republik Belarus mitunterzeichnet hat, heißt: „Die Teilnehmer des Prager Gipfeltreffens kommen überein, dass die Östliche Partnerschaft auf dem Bekenntnis zu den Grundsätzen des Völkerrechts und den Grundwerten, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (...) beruhen wird“,
G. in der Erwägung, dass der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. November 2009 anerkennt, dass sich neue Möglichkeiten für einen Dialog und eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Belarus mit dem Ziel eröffnet haben, echte Fortschritte auf dem Weg zur Demokratie und zur Achtung der Menschenrechte zu fördern, und in diesem Zusammenhang seine Bereitschaft bekräftigt, die Beziehungen der Europäischen Union zu Belarus zu vertiefen, sofern Belarus weitere Fortschritte auf dem Weg zu Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit macht, sowie das Land dabei zu unterstützen, diese Ziele zu erreichen,
H. in der Erwägung, dass die belarussischen Behörden angekündigt haben, an der Grenze zur EU und in von der alteingesessenen litauischen Minderheit bewohnten Gebieten ein neues Kernkraftwerk zu errichten, wobei nichts darüber verlautbart wurde, welche Auswirkungen das auf ihre Dörfer und die gesamte nationale Minderheit haben wird,
1. verurteilt die Repressionsmaßnahmen der belarussischen Behörden gegen führende und andere Mitglieder des ZPB, dessen Vorsitzende Angelika Borys ist, wie den Polizeieinsatz in Iwanjez, die Verwehrung des Zugangs zu Gerichtsverhandlungen, die Verhängung von Geldbußen sowie die Festnahme und Inhaftierung von Aktivisten (darunter der Vorsitzende der Vereinigten Bürgerpartei, Anatoli Lebedko, und der Vorsitzende der Vereinigten Demokratischen Kräfte), die versucht hatten, ihre Solidarität mit den unterdrückten Polen zu bekunden;
2. fordert die belarussischen Behörden auf, die ZPB unter dem Vorsitz von Angelika Borys wieder zuzulassen und dafür Sorge zu tragen, dass das vom polnischen Staat finanzierte Eigentum der Organisation in Iwanjez ohne Verzug an den ZPB zurückgegeben wird;
3. verurteilt das jüngste Vorgehen der belarussischen Behörden gegen die evangelische Gemeinde ‚Neues Leben’ in Belarus, die wegen der angeblichen Beschädigung eines Grundstücks von den Behörden mit einer übermäßig hohen Geldstrafe belegt wurde, wodurch sie ihr Gotteshaus nicht mehr nutzen kann; fordert die belarussischen Behörden in diesem Zusammenhang auf, diesen Konflikt rasch beizulegen, die Repressalien gegen religiöse Minderheiten einzustellen und die Gleichbehandlung und Religionsfreiheit im ganzen Land zu gewährleisten;
5. bekräftigt sein Interesse an einem offenen, strukturierten Dialog mit Belarus unter der Voraussetzung, dass die Liberalisierung des politischen Systems in Belarus zu konkreten Ergebnissen führt und die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit widerspiegelt;
6. bekräftigt seine Forderung aus den jüngsten Entschließungen, insbesondere jenen vom 15. Januar und 17. Dezember 2009, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Religionsfreiheit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass politische Parteien wie die Belarussische Christdemokratische Partei (BDC) zugelassen werden, sowie günstige Bedingungen für die Tätigkeiten zivilgesellschaftlicher Einrichtungen, nichtstaatlicher Organisationen (Menschenrechtzentrum‚Viasna’) und unabhängiger Medien in Belarus zu schaffen;
7. betont, dass der Dialog der EU mit Belarus von beiderseitigem Nutzen sein kann, und ist der Überzeugung, dass Belarus darin unterstützt werden kann, den größten möglichen Nutzen aus der Östlichen Partnerschaft zu ziehen, insbesondere, was die optimale Nutzung der im Rahmen dieses Programms zugeteilten Geldmittel für Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Energie und Gesellschaft und die Anwendung anderer Instrumente und politischer Maßnahmen der EU angeht, vorausgesetzt, die belarussischen Behörden verpflichten sich zu einem tatsächlichen Wandel auf dem Gebiet der Freiheiten, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte und insbesondere der Rechte nationaler Minderheiten;
8. weist darauf hin, dass Belarus von den folgenden Punkten nicht profitieren wird:
-Abschluss und Ratifikation des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) zwischen der EU und Belarus,
-wirksame Nutzung von EU-Finanzierungsinstrumenten wie Instrumente der Europäischen Investitionsbank (EIB) und das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI),
-Fortführung der Finanzierung von Projekten in Belarus mit Beteiligung staatlicher Stellen durch die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE),
-erneuter Zugang für Belarus zum Allgemeinen Präferenzsystem der EU (APS+),
-eine weitere Tranche des Stabilisierungsdarlehens des Internationalen Währungsfonds (IWF),
-Wiederaufnahme der Verhandlungen über den Beitritt von Belarus zur WTO,
-Unterstützung der Ausdehnung des OECD-Programms auf Belarus,
falls die belarussischen Behörden die grundlegenden Kriterien in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie nicht erfüllen;
9. legt großen Wert auf die Liberalisierung des politischen und zivilgesellschaftlichen Lebens in Belarus und betont, dass weitere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Belarus zu einer Überprüfung der Haltung der EU gegenüber Belarus einschließlich einer erneuten Verhängung von Sanktionen führen könnten;
10. ist der Auffassung, dass die Art und Weise, wie Konflikte mit dem ZPB und anderen zivilgesellschaftlichen Einrichtungen ausgetragen werden, Einfluss darauf haben wird, ob der Dialog zwischen der EU und Belarus neue Impulse erhält oder Gefahr läuft zu stagnieren;
11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarates, dem Sekretariat der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten sowie dem Parlament und der Regierung von Belarus zu übermitteln.