Verfahren : 2010/2857(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0527/2010

Eingereichte Texte :

B7-0527/2010

Aussprachen :

PV 22/09/2010 - 9
CRE 22/09/2010 - 9

Abstimmungen :

PV 07/10/2010 - 9.3

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0350

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
PDF 122kDOC 85k
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0524/2010
15.9.2010
PE446.617v01-00
 
B7-0527/2010

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission

gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung


zum Versagen bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Gerechtigkeit in der Demokratischen Republik Kongo


Charles Goerens, Renate Weber, Marietje Schaake, Leonidas Donskis, Sonia Alfano im Namen der ALDE-Fraktion

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Versagen bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Gerechtigkeit in der Demokratischen Republik Kongo  
B7‑0527/2010

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Demokratischen Republik Kongo, insbesondere zu der Entschließung vom 18. Dezember 2009 zu sexueller Gewalt durch bewaffnete Gruppen und den fortdauernden Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo,

–   unter Hinweis auf das Übereinkommen der Generalversammlung der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 sowie die Erklärung 3318 der Generalversammlung der Vereinten Nationen über den Schutz von Frauen und Kindern in Notsituationen und bewaffneten Konflikten vom 14. Dezember 1974, insbesondere Absatz 4, in dem wirksame Maßnahmen gegen Verfolgung, Folter, Gewalt und die erniedrigende Behandlung von Frauen und Kindern gefordert werden,

–   unter Hinweis auf die Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Achtung der sexuellen Rechte und Menschenrechte von Frauen und Kindern, in der die Verantwortung aller Staaten dafür betont wird, dass der Straflosigkeit ein Ende gesetzt wird und die Urheber von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, auch im Zusammenhang mit sexueller und sonstiger Gewalt gegen Frauen und Mädchen, strafrechtlich verfolgt werden,

–   unter Hinweis auf das Gesetz über sexuelle Gewalt, das 2006 vom Parlament der Demokratischen Republik Kongo verabschiedet wurde und mit dem die strafrechtliche Verfolgung von Vergewaltigungsfällen beschleunigt und die Verhängung härterer Strafen erreicht werden sollte,

–   in der Erwägung, dass Ruanda und die Demokratische Republik Kongo am 10. Dezember 2007 in Nairobi eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet haben, um eine umfassende Lösung des Problems der Präsenz bewaffneter Gruppen in der Provinz Kivu, die für sexuelle Gewalt und andere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, herbeizuführen,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton und des für Entwicklung zuständigen Kommissionsmitglieds Andris Piebalgs vom 27. August 2010, in der die Massenvergewaltigungen in der Demokratischen Republik Kongo verurteilt werden,

–   unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 23. August 2010 zu den jüngsten Massenvergewaltigungen von Zivilisten durch Mitglieder bewaffneter Gruppen im Osten der Demokratischen Republik Kongo,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Mitglieder von Milizen Ende Juli 2010 drei Nächte lang dreizehn abgelegene Dörfer angegriffen haben, die 20 km von Goma, der Hauptstadt Nord-Kivus, entfernt sind,

B.  in der Erwägung, dass bei diesen dreitägigen Angriffen Berechnungen der Vereinten Nationen zufolge über 500 Vergewaltigungen verübt wurden,

C. in der Erwägung, dass diese Massenvergewaltigungen nur 10 Meilen entfernt von einer Basis der UN-Friedenstruppen in Nord-Kivu stattfanden,

D. in der Erwägung, dass in den Berichten von Menschenrechtsaktivisten die Strategie der FDLR (Demokratische Befreiungsfront Ruandas) und der ruandischen Hutu-Milizen, die seit Anfang des Jahres verfolgt wird und das Ziel hat, die sexuelle Gewalt und das weit verbreitete Abbrennen von Dörfern, Häusern, Schulen und Kirchen auszuweiten, detailliert geschildert wird,

E.  in der Erwägung, dass Vergewaltigung offensichtlich als Mittel eingesetzt wird, um Frauen vor den Augen ihrer Familien und Gemeinschaften zu erniedrigen und dadurch die Geschlossenheit, die Moral und den Zusammenhalt dieser Gemeinschaften zu zerstören,

F.  zutiefst besorgt darüber, dass nicht genügend Anstrengungen unternommen werden, eingehende Untersuchungen derartiger Verbrechen durchzuführen, dass es keine Maßnahmen zum Schutz von Zeugen, Opfern und Familien der Opfer gibt und dass es an Information über die jeweiligen Fälle und angemessener medizinischer Versorgung der Opfer mangelt,

G. in der Erwägung, dass die Milizen durch die Vergewaltigungen vor allem die Bevölkerung terrorisieren und dadurch die Kontrolle über das Gebiet von Kivu erlangen wollen, das den Hauptzugangsweg zu der wichtigsten Zinnerzmine darstellt,

H. in der Erwägung, dass die UN-Friedenstruppe zwei Wochen gebraucht hat, um über diesen Missbrauch zu berichten, und die Regierung von Kongo und ihre Streitkräfte nichts unternommen haben, um solche Ausschreitungen zu verhindern,

I.   in der Erwägung, dass Ruanda bei der Suche nach einer Lösung der Grenzkonflikte eine Schlüsselrolle spielen muss,

J.   unter Hinweis darauf, dass der frühere führende Politiker Kongos Jean-Pierre Bemba Gombo auf seinen Prozess vor dem Internationalen Strafgerichtshof wartet, wo er wegen Kriegsverbrechen, darunter auch Vergewaltigung, angeklagt ist,

1.  verurteilt nachdrücklich den Einsatz von Vergewaltigungen als Kriegswaffe und erinnert daran, dass der Internationale Strafgerichtshof die Gerichtsbarkeit für solche Tatbestände ist und auch die Demokratische Republik Kongo eine entsprechende Gerichtsbarkeit hat;

2.  fordert insbesondere, dass die Urheber sexueller Gewaltakte gegen Frauen gemeldet, ermittelt, strafrechtlich verfolgt und nach nationalem und internationalem Strafrecht bestraft werden;

3.  fordert, dass sich die Regierung der Demokratischen Republik Kongo in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft weiterhin um die Bekämpfung der Straflosigkeit bemüht und rasch die jüngsten Angriffe aufklärt und dafür sorgt, dass die Straftäter vor Gericht gestellt werden;

4.  zeigt sich besorgt darüber, dass die MONUSCO ihr Mandat und ihre Einsatzvorschriften nicht dazu nutzen konnte, Schutz vor solchen Massenvergewaltigungen und anderen Menschenrechtsverletzungen zu bieten, die von bewaffneten Bewegungen in der Nähe der Basis der Friedenstruppe begangen werden;

5.  stellt fest, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen die Sonderbeauftragte für sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten Margot Wallström unverzüglich beauftragt hat, die Reaktion der Vereinten Nationen zu koordinieren und die Zwischenfälle in der Demokratischen Republik Kongo weiterzubehandeln, damit solche Gräueltaten in Zukunft nicht mehr vorkommen;

6.  fordert die internationale Gemeinschaft, insbesondere die EU und die Afrikanische Union, auf, die Bemühungen der Regierung der Demokratischen Republik Kongo um eine Beendigung aller Arten von sexueller Gewalt und deren Einsatz als Kriegswaffe uneingeschränkt zu unterstützen;

7.  bedauert die zunehmenden Gewaltakte gegen Entwicklungshelfer und würdigt die außerordentlich schwierige Tätigkeit der humanitären Organisationen vor Ort unter höchst unsicheren Bedingungen;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Organen der Afrikanischen Union, der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika und den Regierungen der Region der Großen Seen, auch der Demokratischen Republik Kongo und Ruandas, zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 17. September 2010Rechtlicher Hinweis