Entschließungsantrag - B7-0539/2010Entschließungsantrag
B7-0539/2010

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Kohäsions- und Regionalpolitik der EU nach 2013

29.9.2010

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7‑0000/2010
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Danuta Maria Hübner im Namen des Ausschusses für regionale Entwicklung

Verfahren : 2010/2835(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0539/2010
Eingereichte Texte :
B7-0539/2010
Angenommene Texte :

B7‑0539/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Kohäsions- und Regionalpolitik der EU nach 2013

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25. und 26. März 2010,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010 (EUCO 13/10) und insbesondere seiner Annahme der Strategie Europa 2020,

–   unter Hinweis auf das vom Ausschuss für regionale Entwicklung in seiner Sitzung vom 13. Juli 2010 vorgelegte Positionspapier,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zum Strategiebericht 2010 der Kommission über die Umsetzung der kohäsionspolitischen Programme, die auf der 3023. Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) am 14. Juni 2010 in Luxemburg angenommen wurden,

–   unter Hinweis auf die Anfrage vom 14. Juli 2010 an die Kommission zur Kohäsions- und Regionalpolitik der EU nach 2013 (O‑0110/2010 – B7‑0000/2010),

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

1.  besteht darauf, dass sich die Kohäsionspolitik, deren Ziel die Verminderung der Ungleichheiten zwischen den Entwicklungsniveaus der europäischen Regionen sowie die Ausschöpfung von Wachstumspotenzial zur Erreichung wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts ist, als für den Prozess der europäischen Integration von wesentlicher Bedeutung erwiesen hat, dass sie eine Politik mit europäischem Mehrwert ist, die die Bemühungen um Modernisierung und nachhaltiges Wachstum erleichtert und europäische Solidarität zeigt, und dass diese Merkmale im Einklang mit dem Geist der Verträge eine EU-weite Regionalpolitik erfordern, die im gesamten Gebiet der Union umgesetzt wird und alle europäischen Regionen umfasst;

2.  stellt fest, dass die derzeitige Häufung lang- und kurzfristiger Herausforderungen[1], denen die Europäische Union gegenübersteht, zur Annahme einer angepassten Strategie EU 2020 führt, die in der Lage ist, günstige Rahmenbedingungen für stabiles und nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa hervorzubringen; betont, dass die Umsetzung der Kohäsionspolitik für den Erfolg dieser Strategie unverzichtbar ist, wenn sie auch stets eine unabhängige Politik bleibt, die einen Rahmen für die Schaffung starker Synergien zwischen allen europäischen Politikbereichen bildet;

3.  lehnt jeden Versuch der Renationalisierung der Politik ab; ist außerdem der Ansicht, dass es wegen der bedeutenden Auswirkungen des derzeitigen Finanzrahmens auf die regionale Entwicklung erforderlich ist, dass die regionale Dimension bei der vorgeschlagenen Überarbeitung des EU-Haushaltsplans und des künftigen Finanzrahmens in vollem Umfang berücksichtigt wird und dass eine starke und mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattete EU-Regionalpolitik eine unabdingbare Voraussetzung für die Erreichung sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts ist;

4.  macht darauf aufmerksam, dass territorialer Zusammenhalt gemäß den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon einen zielgerichteten Ansatz bei der territorialen Entwicklung erfordert, durch den eine polyzentrische Entwicklung sichergestellt wird, indem Synergien geschaffen werden und die sektorale Streuung regionalpolitischer Ressourcen vermieden wird, wofür es auch ausreichender Flexibilität bedarf, um regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen und Regionen, die einen Rückstand aufweisen, in ihren Bemühungen zu unterstützen, ihre sozioökonomischen Schwierigkeiten zu überwinden; vertritt die Auffassung, dass es zugunsten der Gebiete in äußerster Randlage, Grenzgebiete, Regionen mit besonderen geografischen Merkmalen sowie anderen Gebiete, die mit besonderen Entwicklungsproblemen zu kämpfen haben, weiterhin besondere Bestimmungen geben muss;

5.  betont die Notwendigkeit, Erfahrungen aus der Vergangenheit, Beispiele bewährter Verfahren und erfolgreiche frühere Initiativen der Gemeinschaft zu nutzen, um die städtische Dimension der Kohäsionspolitik gezielter anzugehen; betont darüber hinaus, dass Städte bei der regionalen Wirtschaftsentwicklung eine dynamische Rolle spielen und den umliegenden ländlichen Gebieten einen positiven wirtschaftlichen Impuls geben, fordert daher, dass im nächsten Programmplanungszeitraum finanzielle Mittel für Investitionen in Projekte sowohl in Städten als auch in Vorstadtbereichen vorgesehen werden, und ist der Ansicht, dass die Anwendung eines geeigneten Instruments in Betracht gezogen werden sollte, um diese Ziele zu erreichen;

6.  betont, dass Politikgestaltung auf mehreren Ebenen eines der wichtigsten Prinzipien der Kohäsionspolitik und von grundsätzlicher Bedeutung ist, um die Qualität des Entscheidungsprozesses, der strategischen Planung und der Umsetzung von Zielen zu gewährleisten; ist deshalb der Auffassung, dass in Zukunft ein integrierter Ansatz bei der Durchführung politischer Maßnahmen verbindlich vorgeschrieben werden sollte; ist darüber hinaus der Auffassung, dass das Subsidiaritätsprinzip in seiner nach dem AEUV gestärkten und erweiterten Ausformung und ein besser definiertes Partnerschaftsprinzip sowie Transparenz entscheidende Elemente einer richtigen Durchführung aller politischen Maßnahmen der EU sind und entsprechend gestärkt werden sollten;

7.  ist der Ansicht, dass die grundsätzliche Gestaltung der derzeitigen Ziele beibehalten werden und die territoriale Zusammenarbeit, die einen eindeutigen europäischen Mehrwert aufweist, gestärkt werden sollte und dass gleichzeitig weitere Maßnahmen einschließlich Zweckbindung und bewährter Verfahren geprüft und gemeinsame Probleme und ihre Lösungen ermittelt werden sollten; ist der Auffassung, dass zu diesen Maßnahmen die Festlegung gemeinsamer Ziele und die rationelle Nutzung gemeinsamer Ressourcen gehören könnten und dass die Ausgaben auf Kernprioritäten konzentriert werden sollten, die einen europäischen Mehrwert darstellen;

8.  fordert, dass die Architektur der Kohäsionspolitik nach 2013 ein einfaches, faires und transparentes Übergangssystem bietet, bei dem Erfahrungen aus der Vergangenheit und die jüngsten Tendenzen bei der sozialen und wirtschaftlichen Lage der betreffenden Regionen berücksichtigt werden und diese auch in die Lage versetzt werden, ihren Weg zu Wachstum und Entwicklung fortzusetzen;

9.  ist der Auffassung, dass das BIP weiterhin das Hauptkriterium für die Bestimmung der Förderungswürdigkeit im Rahmen der Regionalpolitik sein muss, wenn auch andere messbare Indikatoren hinzugefügt werden können, wenn sie sich als relevant erwiesen haben, wobei den nationalen Behörden ein Spielraum verbleiben muss, um auf der geeigneten Ebene des Entscheidungsprozesses andere Indikatoren verwenden zu können, die spezifischen Umständen von Regionen und Städten Rechnung tragen;

10. besteht darauf, dass der Europäische Sozialfonds im Rahmen der Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über die Fonds der Kohäsionspolitik bleiben sollte, dass er aber seine eigenen Regelungen braucht;

11. fordert, dass die ländliche Entwicklung im Rahmen der zweiten Säule der GAP mit den Entwicklungszielen im Bereich des Zusammenhalts abgestimmt und auf regionaler Ebene verwaltet wird, damit sie an die Bedürfnisse angepasst ist;

12. würde es vorziehen, dass die Kohäsionspolitik und ihr Durchführungssystem stärker ergebnisorientiert und auf gesteigerte Effizienz und Effektivität ausgerichtet sind, wodurch ein optimales Gleichgewicht zwischen Leistungsqualität und Finanzkontrolle geschaffen würde; weist darauf hin, dass dies beträchtliche Verbesserungen bei den Überwachungs- und Bewertungssystemen, gesteigerte Effizienz bei der Verwaltungskapazität und beim Grad der Verringerung der Fehlerquote sowie die Festlegung von objektiven und messbaren Indikatoren, die EU-weit vergleichbar sind, erfordert;

13. schließt sich der Auffassung an, dass die Vereinfachung der Umsetzung von politischen Maßnahmen weitergehen und mit der Vereinfachung nationaler und regionaler Verfahren einhergehen muss; betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, das richtige Gleichgewicht zwischen der Vereinfachung und Effizienz der Verfahren und der wirtschaftlichen Haushaltsführung zu schaffen, in der Hoffnung, dass die Kohäsionspolitik deshalb zu einer benutzerfreundlichen Politik mit gesteigerter Sichtbarkeit wird;

14. empfiehlt die Inanspruchnahme von Finanzierungsinstrumenten sowie den Einsatz von Umlauffonds und von Globalzuschüssen und fordert einen vereinfachten Zugang zu Risikokapital und Kleinstfinanzierung; ist der Auffassung, dass sich die Mitgliedstaaten stärker der verfügbaren Ressourcen für technische Unterstützung bedienen sollten, um die Kapazitäten lokaler und regionaler Gebietskörperschaften und anderer Beteiligter, insbesondere nichtstaatlicher Organisationen und von KMU, auszubauen;

15. ist der Auffassung, dass die Regionalentwicklungspolitik ein Kernstück der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung der Union ist und deshalb eine förmliche Struktur auf Ministerebene als politische Plattform verdient und dass die Rolle der Kommission beim Management und bei der Politikgestaltung ebenfalls gestärkt werden sollte;

16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.