Entschließungsantrag - B7-0572/2010Entschließungsantrag
B7-0572/2010

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in der Republik Moldau

18.10.2010

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Elmar Brok, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Monica Luisa Macovei, Ioannis Kasoulides, Traian Ungureanu, Lena Kolarska-Bobińska, Vytautas Landsbergis, Cristian Dan Preda im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0572/2010

Verfahren : 2010/2915(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0572/2010

B7‑0572/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in der Republik Moldau

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Kooperationsrates EU-Moldau vom 21. Dezember 2009,

–   unter Hinweis auf den von der Kommission am 12. Mai 2010 vorgelegten Fortschrittsbericht zur Republik Moldau (KOM(2010)207), in dem festgestellt wurde, dass in den meisten der durch den Aktionsplan im Rahmen der ENP abgedeckten Bereiche Fortschritte erzielt wurden,

–   unter Hinweis auf die andauernden Verhandlungen über den Abschluss eines Assoziierungsabkommens zwischen der Republik Moldau und der Europäischen Union sowie die Verhandlungen über die Visa-Liberalisierung zwischen der Union und der Republik Moldau,

–   unter Hinweis auf die Schlusserklärung und die Empfehlungen, die in der Sitzung des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Republik Moldau vom 17. Februar 2010 angenommen wurden,

–   unter Hinweis auf die Hilfe, die die Europäische Union der Republik Moldau im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) geleistet hat, unter anderem für das Projekt mit dem Titel „Wahlunterstützung für die Republik Moldau“ vom 26. Februar 2009, mit dem finanzielle Unterstützung zugunsten freier und fairer Wahlen in der Republik Moldau geleistet wurde,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Menschenrechten in der Republik Moldau und in der nicht anerkannten, selbst proklamierten Republik Transnistrien, insbesondere diejenigen vom 16. März 2006, 26. Oktober 2006, 12. Juli 2007 und 5. Mai 2009,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Republik Moldau,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und der Östlichen Partnerschaft vom Mai 2009 die europäischen Bestrebungen der Republik Moldau und die Bedeutung Moldaus als ein Land mit tiefen historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bindungen an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt wurden,

B.  in der Erwägung, dass die Union Stabilität und verantwortungsvolle Staatsführung als Vorbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung in ihren Nachbarländern, auch der Republik Moldau, betrachtet,

C. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Fortschrittsbericht zur Europäischen Nachbarschaftspolitik vom Mai 2010 die Fortschritte Moldaus in den meisten Bereichen des Aktionsplans begrüßt und dass die Politik der Union im Rahmen der Östlichen Partnerschaft auf die einzelnen Staaten abgestimmt sein und sich nur nach deren Verdiensten und Fortschritten richten soll,

D. in der Erwägung, dass die makroökonomischen Indikatoren trotz der schwierigen internationalen Lage für 2010 eine positive wirtschaftliche Entwicklung ausweisen,

E.  in der Erwägung, dass das Parlament von Moldau am 10. September 2010 das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert hat,

F.  in der Erwägung, dass die Union bemüht ist, zu einer Regelung der Situation in der nicht anerkannten Region Transnistrien beizutragen,

G. in Erwägung der sogenannten 5+2-Verhandlungen über eine Lösung für Transnistrien, an denen Vertreter der Republik Moldau, der transnistrischen Region der Republik Moldau, Russlands, der Ukraine und der OSZE sowie der EU und der USA beteiligt sind,

H. in Erwägung der Ergebnisse des Referendums zur Verfassungsreform vom 5. September 2010 und der Entscheidung, am 28. November 2010 vorgezogene Parlamentswahlen abzuhalten,

I.   unter Hinweis darauf, dass es die europäischen Bestrebungen der Republik Moldau sowie deren Weg zur europäischen Integration unterstützt und die Entwicklungen in der Republik Moldau sowie ihre Beziehungen zur Europäischen Union aufmerksam verfolgt,

1.  lobt die staatlichen Organe der Republik Moldau wegen ihrer Verpflichtungen in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Strukturreformen sowie ihrer Leistungen in ihrem ersten Amtsjahr und der Fortschritte hinsichtlich der Europäischen Union zugunsten der Bürger der Republik Moldau;

2.  beglückwünscht die Regierung der Republik Moldau, die nach den Parlamentswahlen vom 29. Juli 2009 Versäumnisse in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte korrigiert hat;

3.  begrüßt die am 8. Oktober 2010 vollzogene Annahme der Reformprioritäten 2010-2011 im Bereich der europäischen Integration seitens der Regierungskommission für europäische Integration;

4.  begrüßt die Aufnahme von Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau am 12. Januar 2010 und vermerkt zufrieden die sehr guten Ergebnisse, die die Kommission von Seiten der Republik Moldau in diesem Prozess erlangt;

5.  begrüßt die am 15. Juni 2010 aufgenommenen Visa-Gespräche zwischen der Union und Moldau im Hinblick auf die Visa-Liberalisierung;

6.  begrüßt die informellen Sitzungen, die seit Juni 2009 im Rahmen der 5+2-Gespräche im Hinblick auf eine Lösung für Transnistrien stattfanden; vertraut darauf, dass die 5+2-Gespräche das geeignete Umfeld bieten, um eine dauerhafte Regelung des Transnistrien-Konflikts zu erreichen, und fordert die Parteien auf, zum frühestmöglichen Termin wieder offizielle Verhandlungen in dieser Zusammensetzung aufzunehmen;

7.  erwartet, dass die staatlichen Organe der Republik Moldau die notwendigen Reformen weiter verfolgen und ihre Verpflichtungen erfüllen, damit die Republik Moldau ihren Weg hin zu einer stabilen Integration in Europa fortsetzen kann;

8.  fordert den Rat auf, die Kommission zu ersuchen, in ihrer nächsten Sitzung am 25. Oktober 2010 rasch den Fahrplan für die Visa-Liberalisierung zu erstellen und so auf der Grundlage der Fortschritte der Republik Moldau nach den Sondierungsgesprächen über die vier Kapitel der Visa-Gespräche in deren uneingeschränkt operationelle Phase einzutreten;

9.  vertraut darauf, dass die Verhandlungen über den Freihandelsraum mit der EU im Rahmen des Assoziierungsabkommens rasch voranschreiten und die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Moldau und der Union weiter verstärken sowie ausländische Direktinvestitionen in Moldau begünstigen werden; erachtet Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des Regelwerks für die Unternehmenstätigkeit als entscheidende Maßnahmen, um Investitionen anzuziehen;

10. hebt hervor, wie wichtig die Umsetzung der Justizreform als Angelegenheit von höchster Priorität ist, um so die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Korruption zu verstärken, was auch im entsprechenden Aktionsplan unterstrichen wird; begrüßt die Billigung des Aktionsplans für die Umsetzung der Justizreform durch die Regierung Moldaus im Oktober 2009 und fordert die staatlichen Organe der Republik Moldau auf, die betreffenden Maßnahmen unverzüglich in die Praxis umzusetzen;

11. verweist auf die Fortschritte der Republik Moldau bei der Korruptionsbekämpfung, die durch die Verbesserung in der Rangliste von Transparency International belegt werden, und teilt die Einschätzung der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarates, dass Moldau erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Empfehlungen erzielt hat;

12. betont die Notwendigkeit, das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen zu stärken, insbesondere nach deren gewalttätigen Übergriffen während der Vorfälle im April 2009, und erwartet, dass alle für die Gewalttaten nach den Wahlen im April 2009 Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden, wie in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Mai 2009 zur Lage in der Republik Moldau gefordert[1];

13. betont, dass die Regelung der Transnistrien-Frage ein wesentliches Element ist, um politische Stabilität und wirtschaftlichen Wohlstand in der Republik Moldau und der Region zu fördern; bekräftigt seine Unterstützung für die territoriale Integrität der Republik Moldau und weist darauf hin, dass eine entschiedenere Beteiligung der EU an den Bemühungen um eine Lösung für die Transnistrien-Frage notwendig ist;

14. begrüßt die auf die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und den russischen Präsidenten Dimitri Medwedew zurückgehende Meseberg-Initiative zur Beilegung des Transnistrien-Konflikts und vertritt die Auffassung, dass ein Sicherheitsforum auf Ebene der Außenminister zu einer dauerhaften Lösung des Konflikts gemeinsam mit den Partnern des Landes beitragen könnte;

15. vermerkt die geringe Beteiligung am Referendum zur Verfassungsreform und fordert die führenden Politiker auf, die Bürger zu ermutigen, sich an sämtlichen Wahlprozessen zu beteiligen; distanziert sich von allen Politikern oder politischen Parteien, die bestrebt sind, die Bürger von der Ausübung ihres Stimmrechts abzuhalten;

16. nimmt die Entscheidung des amtierenden Präsidenten der Republik Moldau zur Kenntnis, am 28. November 2010 vorgezogene Parlamentswahlen abzuhalten, und erwartet, dass Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die im Ausland lebenden moldawischen Bürger ihr Wahlrecht ausüben können; fordert die staatlichen Organe in der separatistischen Region Transnistrien auf, die Teilnahme der moldawischen Bürger an den Wahlen nicht zu behindern;

17. gelangt zum Schluss, dass die amtierende Regierung ihre Zusagen bezüglich der Reformen gegenüber den europäischen Institutionen und den anderen internationalen Partnern eingehalten hat;

18. bekundet sein Vertrauen darauf, dass durch die Ergebnisse der vorgezogenen Parlamentswahlen am 28. November 2010 sichergestellt werden wird, dass die von der Republik Moldau benötigten weiteren Reformen als Angelegenheit von höchster Priorität weiterverfolgt werden;

19. fordert die Kommission und den Rat auf, den politischen Dialog mit der Republik Moldau im bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten;

20. fordert das Parlament der Republik Moldau auf, sich an der Parlamentarischen Versammlung Euronest gemäß deren Gründungsakte zu beteiligen;

21. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Regierung und dem Parlament von Moldau zu übermitteln.