Verfahren : 2010/2934(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0650/2010

Eingereichte Texte :

B7-0650/2010

Aussprachen :

PV 24/11/2010 - 19
CRE 24/11/2010 - 19

Abstimmungen :

PV 25/11/2010 - 8.12
CRE 25/11/2010 - 8.12
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0444

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
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Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0650/2010
23.11.2010
PE450.486v01-00
 
B7-0650/2010

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung


zur Ukraine


Rebecca Harms, Werner Schulz im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ukraine  
B7‑0650/2010

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Ukraine,

–   in Kenntnis der Resolution 1755 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zur Funktionsweise der demokratischen Institutionen in der Ukraine, die am 5. Oktober 2010 angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf den Bericht des Überwachungsausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, der am 9. September 2010 gebilligt wurde,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Ukraine vom 16. September 2010,

–   unter Hinweis auf die Erklärung und die Empfehlungen, die in der 14. Sitzung des Ausschusses für parlamentarische Kooperation EU-Ukraine vom 22./23. März 2010 angenommen wurden,

–   unter Hinweis auf die äußerst kurzfristigen Änderungen des ukrainischen Wahlgesetzes, die das ukrainische Parlament (Werchowna Rada) im Juni 2010, d. h. kurz vor den Kommunalwahlen, angenommen hat,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung, die auf dem Gipfeltreffen EU-Ukraine am 4. Dezember 2009 in Kiew angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung zur Östlichen Partnerschaft, die am 7. Mai 2009 in Prag abgegeben wurde,

–   unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der Europäischen Union und der Ukraine, das am 1.März 1998 in Kraft getreten ist, und auf die laufenden Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen, das das PKA ablösen soll,

–   unter Hinweis auf das Nationale Richtprogramm für die Ukraine für den Zeitraum 2011–2013,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Ukraine ein europäisches Land von strategischer Bedeutung für die EU ist und dass die Ukraine angesichts ihrer Größe, ihrer Bodenschätze, ihrer Bevölkerung und ihrer geografischen Lage eine herausragende Position in Europa einnimmt und ein maßgeblicher regionaler Akteur ist,

B.  in der Erwägung, dass der neu gewählte ukrainische Präsident Wiktor Janukowytsch und das ukrainische Parlament (Werchowna Rada der Ukraine) bestätigt haben, dass die Ukraine entschlossen ist, der Europäischen Union beizutreten,

C. in der Erwägung, dass die europapolitischen Bestrebungen der Ukraine in der Assoziierungsagenda uneingeschränkt zum Ausdruck kommen, die darauf abzielt, die Umsetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine, welches gegenwärtig ausgehandelt wird, zu erleichtern, und in der Erwägung, dass dieses neue Abkommen den Rahmen für tiefere und engere Beziehungen bieten und den Weg für die weitere Integration der Ukraine in die gemeinsame Politik der EU und die Intensivierung der politischen Zusammenarbeit ebnen wird,

D. in der Erwägung, dass behauptet wurde, die demokratischen Freiheiten wie die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit seien in der Ukraine zunehmend unter Druck geraten,

E.  in der Erwägung, dass nach den Präsidentschaftswahlen zunehmend beunruhigende Hinweise auf eine Aufweichung demokratischer und pluralistischer Strukturen zu beobachten waren, insbesondere die Behandlung einiger nichtstaatlicher Organisationen und einzelne Beschwerden von Journalisten, wonach die Herausgeber beziehungsweise Eigentümer der Medienunternehmen, für die sie tätig sind, Druck auf sie ausgeübt haben, über bestimmte Ereignisse zu berichten oder nicht zu berichten, sowie vermehrte und politisch motivierte Aktivitäten des Sicherheitsdienstes der Ukraine und der politische Missbrauch von Ressourcen der Verwaltung und des Justizwesens, und unter Hinweis darauf, dass der Leiter des Kiewer Büros der Konrad-Adenauer-Stiftung, die kurz zuvor einen kritischen Bericht über die ersten 100 Tage der Amtszeit von Janukowytsch vorgelegt hatte, im Juli am Flughafen Kiew ohne Angabe von Gründen acht Stunden lang festgehalten wurde und erst nach Einschaltung der deutschen Botschaft in die Ukraine einreisen durfte,

F.  in der Erwägung, dass mit dem Urteil des ukrainischen Verfassungsgerichts vom 1. Oktober 2010 das präsidiale Regierungssystem wiederhergestellt wird, und in der Erwägung, dass die Schaffung eines demokratischen, effektiven und dauerhaften Systems der gegenseitigen Kontrollen eine Priorität bleiben sollte und der Prozess zur Verwirklichung dieses Ziels offen, integrativ und für alle politischen Parteien und Akteure in der Ukraine zugänglich sein sollte,

G. unter Hinweis darauf, dass am 31. Oktober 2010 Kommunal- und Regionalwahlen in der Ukraine in ruhiger Atmosphäre ohne Zwischenfälle abgehalten wurden und dass vor Ort tätige nichtstaatliche Organisationen und institutionelle Beobachter wie Vertreter des Europarats an vielen Aspekten der Organisation und Durchführung im Vorfeld der Wahlen starke Kritik geübt haben, was auch daran lag, dass im letzten Augenblick das Wahlrecht geändert wurde, Kandidaten spät registriert wurden, die Parteien in den Wahlkommissionen unausgewogen vertreten waren, zahlreiche überzählige Stimmzettel vorkamen und allgemein eine Atmosphäre des Misstrauens herrschte,

H. unter Hinweis darauf, dass der Präsident der Ukraine die strenge Einhaltung des Wahlrechts und der demokratischen Normen verlangt hat, dass Oppositionsparteien angekündigt haben, sie würden im Fall etlicher Wahllokale das Wahlergebnis anfechten, und dass die Opposition insbesondere Betrug und Manipulation bei der Durchführung der Wahlen in Charkiw beanstandet hat,

I.   unter Hinweis darauf, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, die Vorschläge zur Verbesserung des Wahlrechts auszuarbeiten hat,

J.   in Erwägung der Äußerung des OSZE-Vertreters für Medienfreiheit vom 13. Oktober 2010, die Ukraine habe ein hohes Maß an Medienfreiheit erreicht, müsse allerdings dringend Schritte unternehmen, um sie zu schützen, und seiner Aufforderung an die Regierung, von jedem Versuch Abstand zu nehmen, Medieninhalte zu beeinflussen oder zu zensieren, und die internationalen Normen zur Medienfreiheit und ihre Zusagen gegenüber der OSZE hinsichtlich der Medienfreiheit einzuhalten,

1.  betont, wie wichtig es ist, die europäische Perspektive der Ukraine zu festigen, und erwartet von den zuständigen Stellen in der Ukraine, dass sie die notwendige Entschlossenheit an den Tag legen, indem sie ihre Entscheidung für Europa bekräftigen und den Weg der Reformen gemäß den im Lande herrschenden Erwartungen fortsetzen;

2.  äußert seine Besorgnis über die zunehmende Zahl von Beschuldigungen und glaubwürdigen Berichten, denen zufolge demokratische Freiheiten und Rechte, wie die Vereinigungsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Medienfreiheit, in den vergangenen Monaten unter Druck geraten sind;

3.  erklärt sich besorgt über die sich widersprechenden Berichte internationaler und nichtstaatlicher Organisationen über die Durchführung der Kommunal- und Regionalwahlen vom 31. Oktober; nimmt Kenntnis von den Behauptungen einzelner führender Vertreter der Opposition über Fälschungen und Betrug;

4.  fordert die zuständigen Behörden der Ukraine auf, die Ermittlungen zügig und transparent vorzunehmen und in vertretbarer Zeit greifbare Ergebnisse bezüglich der Verbesserung des lückenhaften und restriktiven Wahlrechts im Hinblick auf die Vorbereitung und Durchführung künftiger Wahlen vorzulegen;

5.  fordert die Staatsorgane der Ukraine auf, sich aller Eingriffe in künftige Wahlvorbereitungsverfahren – Verweigerung der Registrierung von Kandidaten und Parteien, Druck auf Opposition und Medien – zu enthalten;

6.  fordert die Staatsorgane auf, alle Berichte über Einschränkungen von Rechten und Freiheiten genau zu prüfen, alle ermittelten Verstöße zu beheben und die Rolle des ukrainischen Sicherheitsdienstes in Bezug auf die Behinderung des demokratischen Prozesses zu untersuchen;

7.  äußert sich besorgt über die Fälle von Gewalt gegen und die Einschüchterung von Journalisten und das Verschwinden des für die Zeitung Nowyj Styl tätigen Journalisten Wassyl Klymentjew am 11. August 2010; ist zuversichtlich, dass die staatlichen Stellen der Ukraine alle erforderlichen Maßnahmen treffen, damit die entsprechenden Untersuchungen zum Abschluss gebracht werden;

8.  erklärt sich besorgt angesichts aktueller Entwicklungen, die die Freiheit und den Pluralismus der Medien schwächen könnten; fordert die Behörden auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese wesentlichen Bestandteile einer demokratischen Gesellschaft zu schützen und jeden Versuch zu unterlassen, unmittelbar oder mittelbar den Inhalt der Berichterstattung in den nationalen Medien zu kontrollieren; betont, wie dringend notwendig eine Reform des Medienrechts ist, und begrüßt daher den vor kurzem gemachten Vorschlag für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Ukraine; begrüßt Zusicherungen der zuständigen ukrainischen Stellen, dass der zur Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks notwendige Rechtsrahmen bis zum Jahresende geschaffen sein wird; fordert die staatlichen Stellen auf, dafür zu sorgen, dass nicht per Gerichtsverfahren Sendefrequenzen selektiv entzogen werden, und Entscheidungen oder Ernennungen zu überprüfen, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten;

9.  fordert die ukrainische Regierung auf, die Rechtsvorschriften zur Pressefreiheit mit den Normen der OSZE in Einklang zu bringen;

10. fordert dazu auf, zügig das Gesetz über den Zugang zu Informationen zu verabschieden, das verbindliche Vorschriften und klare Fristen für die Verwaltung und die Beamten bezüglich des Zugangs von Journalisten und Bürgern zu Informationen schaffen soll;

11. erklärt sich besorgt angesichts der gewaltsamen Auflösung der friedlichen Kundgebungen gegen den angeblich rechtswidrigen Bau einer Straße für die Fußball-Europameisterschaft 2012 durch den Gorki-Park in Charkiw, bei denen im Mai und Juni dieses Jahres Demonstranten von den Sicherheits- und anderen Ordnungskräften drangsaliert und festgenommen wurden;

12. bedauert, dass die Wahlvorschriften auch weiterhin Gegenstand von Diskussionen sind, und weist darauf hin, dass das geltende Wahlrecht in der im August 2009 geänderten Fassung von der OSZE bzw. dem BDIMR als Rückschritt gegenüber den früheren Rechtsvorschriften gesehen wird und zu unklaren und unvollständigen rechtlichen Rahmenbedingungen führt;

13. betont, dass die Glaubwürdigkeit und Stabilität sowie die Unabhängigkeit und Effizienz der Institutionen dadurch gestärkt werden muss, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gewährleistet werden und ein einvernehmlicher Verfassungsreformprozess gefördert wird, der sich auf eine klare Gewaltenteilung und systemwirksame gegenseitige Kontrollen der Organe des Staates gründet; betont, dass die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) entscheidend dazu beiträgt, dass die derzeit erörterten Reformgesetzpakete vollständig mit den europäischen Normen und Werten in Einklang gebracht werden können; fordert alle maßgebenden politischen Akteure, darunter die Regierung und die Opposition, auf, sich an diesem Prozess zu beteiligen; fordert die staatlichen Organe der Ukraine auf, die Venedig-Kommission um eine Stellungnahme zu den endgültigen Fassungen der Gesetzesentwürfe zu ersuchen;

14. fordert die Kommission und den Rat auf, einen Zeitplan zur Gewährung der Visafreiheit für die Ukraine auszuarbeiten, einschließlich des Zwischenziels der Abschaffung der bestehenden Visagebühren; betont, dass die Anforderungen entsprechender Abkommen in jedem Fall erfüllt werden müssen; erklärt sich zuversichtlich, dass eine Festigung der demokratischen Entwicklungen in der Ukraine diesen Prozess erleichtern wird;

15. betont die große Bedeutung des Prozesses der Integration der Ukraine in Europa für das Vorantreiben wirtschaftlicher, sozialer und politischer Reformen in diesem Land; gibt daher der Hoffnung Ausdruck, dass auf dem kommenden Gipfeltreffen zwischen der EU und der Ukraine, das am 22. November in Brüssel stattfinden wird, wesentliche Fortschritte in Richtung eines baldigen Abschlusses des Assoziierungsabkommens erzielt werden können; fordert daher die Kommission und die Ukraine auf, die Anstrengungen zur Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Ukraine zu verstärken;

16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Staatspräsidenten, der Regierung und dem Parlament der Ukraine sowie den Parlamentarischen Versammlungen des Europarats und der OSZE zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 25. November 2010Rechtlicher Hinweis