eingereicht gemäß Artikel 121 Absatz 1 der Geschäftsordnung
zur 66. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen
Alexander Graf Lambsdorff
im Namen der ALDE-Fraktion
Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur 66. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen
B7‑0072/2011
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die 65. Tagung der Generalsversammlung der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf die an den Rat gerichtete Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zur 65. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (2010/2020(INI)),
– gestützt auf Artikel 121 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die Grundsätze der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) auf die entschiedene und eindeutige Förderung eines wirksamen Multilateralismus stützen, wie er in der Charta der Vereinten Nationen verankert ist,
B. in der Erwägung, dass die EU in Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, der Beseitigung der Armut, der Schaffung kollektiver Sicherheit und der weltweiten Förderung der Menschenrechte ein wichtiger Partner der Vereinten Nationen ist,
C. in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten – mit der Finanzierung von 38 % des ordentlichen Haushalts der Vereinten Nationen aus EU-Mitteln – zu den wichtigsten Geldgebern des UN-Systems gehören und dass mehr als zwei Fünftel der friedenserhaltenden Einsätze der Vereinten Nationen und beinahe die Hälfte der Beiträge zu den Fonds und Programmen der Vereinten Nationen von der EU finanziert werden,
D. in der Erwägung, dass am 14. September 2010 mit 76 zu 71 Stimmen bei 26 Stimmenthaltungen beschlossen wurde, die Entscheidung über die von der EU unterstützte Resolution zur Ausweitung ihrer Beobachterrechte in der Generalversammlung der Vereinten Nationen gemäß den betreffenden Bestimmungen des Vertrags von Lissabon, die der EU Rechtspersönlichkeit verleihen, zu vertagen,
1. richtet folgende Empfehlungen an den Rat:
Rolle der Europäischen Union bei den Vereinten Nationen
a) vertritt die Auffassung, dass der Einfluss der Europäischen Union in den Gremien der Vereinten Nation gemessen an der umfangreichen Unterstützung, die die EU und die Mitgliedstaaten leisten, zu gering ist, und fordert den Rat aus diesem Grund dringend auf, seine Standpunkte mit mehr Nachdruck zu vertreten;
b) fordert den Rat nachdrücklich auf, im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der Union bei den Vereinten Nationen für mehr Abstimmung zu sorgen und in Bezug auf die Standpunkte der Mitgliedstaaten einen stärkeren Zusammenhalt zu fördern;
c) fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Präsidenten des Europäischen Rates auf, dafür zu sorgen, dass die Ausweitung der Beobachterrechte der EU als strategische Priorität behandelt wird und die Sichtbarkeit bei den Vereinten Nationen verbessert wird, indem die Konsultationen mit Regierungen von Nicht-EU-Ländern, die zu den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen gehören, verstärkt werden;
2. beauftrag seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und – zur Information – der Kommission zu übermitteln.