Verfahren : 2011/2517(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0079/2011

Eingereichte Texte :

B7-0079/2011

Aussprachen :

PV 02/02/2011 - 15
CRE 02/02/2011 - 15

Abstimmungen :

PV 03/02/2011 - 8.10

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0038

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
PDF 119kDOC 69k
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0078/2011
24.1.2011
PE455.908v01-00
 
B7-0079/2011

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung


zur Lage im Maghreb, insbesondere in Tunesien


José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Elmar Brok, Cristian Dan Preda, Tokia Saïfi, Ernst Strasser, Michael Gahler im Namen der PPE-Fraktion

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Maghreb, insbesondere in Tunesien   
B7‑0079/2011

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf das Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Tunesien(1),

–   unter Hinweis auf den Aktionsplan Europäische Union-Tunesien,

–   in Kenntnis der Erklärung des Assoziationsrates EU-Tunesien vom 11. Mai 2010,

–   in Kenntnis der gemeinsamen Erklärungen der HV/VP Catherine Ashton und des für Erweiterung zuständigen Kommissionsmitglieds Štefan Füle vom 10. Januar(2) und vom 17. Januar 2011(3),

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass sich die spontanen sozialen und politischen Proteste, die in Tunesien im Dezember 2010 einsetzten und sich ursprünglich auf die Themen Arbeitslosigkeit, Preissteigerungen und soziale Bedingungen konzentrierten, im Januar ausweiteten und eskalierten, wodurch es zu gewalttätigen Zusammenstößen kam, die ab dem Wochenende des 8./9. Januar mehrere Opfer forderten und Präsident Ben Ali am 14. Januar zwangen, ins Exil zu gehen,

B.  in der Erwägung, dass der Präsident der Abgeordnetenkammer das Amt des Übergangspräsidenten übernommen hat und der amtierende Ministerpräsident eine Übergangsregierung gebildet hat,

C. in der Erwägung, dass in den nächsten sechs Monaten freie demokratische Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Tunesien zu erwarten sind,

D. in der Erwägung, dass Tunesien und die EU seit 1998 durch ein Assoziationsabkommen miteinander verbunden sind und dass sich die Vertragsparteien gemäß Artikel 2 dieses Assoziationsabkommens bei ihrer Innen- und Außenpolitik von der Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze leiten lassen müssen,

E.  in der Erwägung, dass die EU derzeit den Aktionsplan für den Zeitraum 2011-2016 ausarbeitet und eine Verstärkung ihrer Beziehungen zu Tunesien in Betracht zieht, indem sie dem Land einen fortgeschrittenen Status gewährt,

F.  in der Erwägung, dass es in anderen Ländern der Region in den letzten Wochen zu Protesten gekommen ist, die im Januar 2011 einsetzten und bei denen bereits mehrere Menschen zu Tode kamen und verletzt wurden,

1.  bekräftigt seine Solidarität mit Tunesien und den übrigen Ländern der Region sowie mit ihren Bevölkerungen und spricht den Angehörigen und Freunden der Opfer der gewalttätigen Zusammenstöße sein Beileid aus; betont, dass es fest entschlossen ist, diese Länder auf ihrem Weg zur Demokratie, Stabilität und Sicherheit zu unterstützen;

2.  fordert die tunesischen Staatsorgane auf, Zurückhaltung an den Tag zu legen und Recht und Ordnung wiederherzustellen sowie die schwerwiegenden sozioökonomischen Probleme zu bewältigen; fordert alle beteiligten Akteure auf, weiterer Gewalt in dem Land unverzüglich Einhalt zu gebieten;

3.  fordert die tunesische Übergangsregierung auf, eine unabhängige Untersuchung der Todesfälle und der Fälle unverhältnismäßiger Gewaltanwendung während der letzten Wochen und der Korruptionsfälle durchzuführen und die Verantwortlichen anschließend vor Gericht zu stellen;

4.  fordert die tunesische Übergangsregierung mit Nachdruck auf, die Durchführung eines wirklich demokratischen Wahlprozesses zu garantieren;

5.  begrüßt die Zusage der Übergangsregierung, das Verbot politischer Parteien aufzuheben und allen politischen Gefangenen Amnestie zu gewähren; fordert die Regierung auf, diese Zusagen unverzüglich zu erfüllen; unterstreicht jedoch, dass extremistische und radikale Bewegungen die Forderung des tunesischen Volkes nach echter Demokratie nicht für sich beanspruchen dürfen;

6.  begrüßt den Trend zu größerer Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie Medienpluralität und den klaren Wunsch der Interimsregierung, die Pluralität politischer Parteien und unabhängiger Nichtregierungsorganisationen zu ermöglichen; ist der Auffassung, dass diese Elemente in die richtige Richtung weisen, und fordert die Kommission und den Rat daher auf, diesen jüngsten Entwicklungen in dem Aktionsplan EU-Tunesien 2011-2016 und in den Verhandlungen über einen fortgeschrittenen Status Rechnung zu tragen;

7.  fordert die Kommission auf, ihre Finanzinstrumente (Stabilitätsinstrument, Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) und Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)) einzusetzen, um das Land bei der Vorbereitung und Durchführung des Wahlprozesses zu unterstützen und einem friedlichen Übergang zur Demokratie den Weg zu bereiten; betont, dass es wichtig ist, die Opposition zu stärken, um es ihr zu ermöglichen, sich am politischen Leben zu beteiligen, insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen;

8.  betont seine Entschlossenheit, durch die Entsendung einer Ad-hoc-Beobachtungsdelegation zum friedlichen Übergang zu freien demokratischen Wahlen beizutragen;

9.  fordert die HV/VP auf, den bevorstehenden Wahlprozess durch die Entsendung einer Wahlbeobachtungsmission zu unterstützen;

10. fordert die Staatsorgane des Landes auf, die Achtung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, und ist besorgt über die Art und Weise, in der die Demonstrationen unterdrückt wurden; fordert die Regierung auf, es NRO und insbesondere Menschenrechtsorganisationen zu gestatten, in dem Land zu arbeiten;

11. ist der Auffassung, dass die Bekämpfung der Korruption und die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in den Ländern der Region grundlegend dafür sind, den Erwartungen der Menschen dieser Region gerecht zu werden sowie ausländische Investitionen anzuziehen;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Übergangsregierung der Republik Tunesien und den Organen und Mitgliedstaaten der Union für den Mittelmeerraum zu übermitteln.

(1)

    ABl. L 97 vom 30.3.1998, S. 2.

(2)

    Gemeinsame Erklärung der Hohen Vertreterin der EU Catherine Ashton und Kommissionsmitglied Štefan Füle vom 10. Januar 2011 zur Lage in Tunesien, http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/11/12&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en

(3)

    Gemeinsame Erklärung der Hohen Vertreterin der EU Catherine Ashton und Kommissionsmitglied Štefan Füle vom 17. Januar 2011 zur Lage in Tunesien, http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/118873.pdf

 

Letzte Aktualisierung: 28. Januar 2011Rechtlicher Hinweis