eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Rechtsstaatlichkeit in Russland
Elmar Brok, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Laima Liucija Andrikienė, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Andrzej Grzyb, Filip Kaczmarek, Lena Kolarska-Bobińska, Krzysztof Lisek, Mario Mauro, Monica Luisa Macovei, Ria Oomen-Ruijten, Alojz Peterle, Bernd Posselt, Cristian Dan Preda, Jacek Protasiewicz, György Schöpflin, Traian Ungureanu, Inese Vaidere, Joachim Zeller
im Namen der PPE-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Rechtsstaatlichkeit in Russland
B7‑0108/2011
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Berichte und Entschließungen zu Russland und zu den Beziehungen EU-Russland, insbesondere seine Entschließung vom 17. September 2009 zur Ermordung von Menschenrechtsaktivisten in Russland und seine Entschließung vom 17. Juni 2010 zu den Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens EU-Russland,
– unter Hinweis auf das derzeit geltende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits sowie auf die laufenden Verhandlungen über ein neues Abkommen zwischen der EU und Russland,
– unter Hinweis auf die Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Russland,
– unter Hinweis auf die Partnerschaft für Modernisierung, die auf dem Gipfeltreffen EU-Russland vom Mai 2010 in Rostow am Don in Gang gesetzt wurde, sowie auf die ausdrückliche Zusicherung der russischen Führung, dass die Rechtsstaatlichkeit ein grundlegendes Element der Modernisierung Russlands darstellen werde,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Europäische Union nach wie vor einer weiteren Vertiefung und dem weiteren Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Russland verpflichtet ist, und zwar im Einklang mit den Grundsätzen, die in der Partnerschaft für Modernisierung verankert wurden, welche auf einem klaren Bekenntnis zu demokratischen Grundsätzen, zur Achtung der Grund- und Menschenrechte und zur Rechtsstaatlichkeit beruht,
B. in der Erwägung, dass sich die Russische Föderation als Mitglied des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie als Unterzeichnerstaat der Erklärungen der Vereinten Nationen dazu verpflichtet hat, die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und die Rechtsstaatlichkeit zu schützen und zu fördern,
C. in der Erwägung, dass die zweite Verurteilung von Michail Chodorkowski und Platon Lebedew vom 27. Dezember 2010 im zweiten Prozess um die Vermögenswerte von Jukos von der internationalen Gemeinschaft kritisiert und das Urteil als politisch motiviert verurteilt wurde,
D. in der Erwägung, dass Boris Nemzow und etwa 70 weitere Personen nach einer Demonstration der Opposition am 31. Dezember 2010 in Moskau verhaftet wurden,
E. in der Erwägung, dass es sich bei den vorstehend genannten aufsehenerregenden Fällen nur um diejenigen handelt, die außerhalb Russlands am bekanntesten sind, es sich jedoch um ein systematisches Versagen des russischen Staates handelt, wenn es darum geht, die Rechtsstaatlichkeit zu achten und für die Bürger Russlands einen Raum des Rechts zu schaffen,
F. in der Erwägung, dass die in Russland verhängten strafrechtlichen Maßnahmen sehr oft als brutal und unterdrückerisch kritisiert werden,
G. in der Erwägung, dass unabhängige Journalisten, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Rechtsanwälte und Menschenrechtsverteidiger in der Region häufig Bedrohungen und Gewaltakten ausgesetzt sind,
1. bekräftigt seine Überzeugung, dass Russland weiterhin einer der wichtigsten Partner der Europäischen Union bei der Aufrechterhaltung der weltweiten Sicherheit und Stabilität ist und dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland daher verstärkt werden sollte; bekräftigt daher sein Engagement für die Zusammenarbeit mit Russland, um gemeinsame Herausforderungen in Schlüsselbereichen wie der Bekämpfung des Terrorismus, der Energiepolitik, der globalen Ordnungspolitik und der Nichtverbreitung von Kernwaffen zu bewältigen;
2. fordert die EU und Russland auf, die Verhandlungen über ein neues verbindliches und umfassendes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zu verstärken, und bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für ein breit angelegtes Abkommen, das auch die Bereiche Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte und der Grundrechte umfasst; betont, dass unbedingt für ein echtes Funktionieren der Justiz gesorgt und die Bekämpfung der Korruption verstärkt werden muss;
3. fordert den Rat und die Kommission auf, gemeinsame Initiativen mit der russischen Regierung zu verfolgen, um die Sicherheit und Stabilität in der Welt und insbesondere in der gemeinsamen Nachbarschaft zu stärken und im Rahmen des Völkerrechts eine friedliche Lösung der Konflikte in Berg-Karabach, Transnistrien und Georgien herbeizuführen;
4. verurteilt den Terroranschlag auf den Moskauer Flughafen Domodedowo auf das Schärfste, drückt Russland und insbesondere den Familien der Opfer dieser Terroranschläge sein Mitgefühl aus und vertraut darauf, dass die russische Regierung gesetzeskonform und gemäßigt auf diesen Anschlag reagieren und die russischen Justizbehörden frei und unabhängig arbeiten lassen wird, damit diese die für den Anschlag Verantwortlichen verfolgen und verurteilen können;
5. äußert seine Besorgnis angesichts der zunehmenden Verstöße gegen die Menschenrechte in Russland, darunter gegen das Recht, sich friedlich zu versammeln, und betont, dass ein ständiger Menschenrechtsdialog im Rahmen der Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Russland unverzichtbar ist, wobei der Schwerpunkt auf den von der russischen Regierung unternommenen Schritten zur Gewährleistung der Sicherheit von Menschenrechtsverteidigern liegen sollte;
6. betont, dass die Unabhängigkeit der Justiz und das Recht jedes Bürgers auf ein faires Verfahren von grundlegender Bedeutung sind, und erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Rechtsstaatlichkeit eines der Ziele der Partnerschaft für Modernisierung darstellt;
7. erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass ein grundlegendes Prinzip des Völkerrechts darin besteht, dass niemand für dieselbe Straftat zweimal verurteilt werden darf;
8. kritisiert den Schuldspruch wegen Unterschlagung des Bezirksgerichts des Moskauer Stadtteils Chamowniki vom 30. Dezember 2010 gegen Michail Chodorkowski und dessen Geschäftspartner Platon Lebedew als politisch motiviert; verurteilt die politische Einmischung in das Gerichtsverfahren auf das Schärfste;
9. fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament umgehend eine Bewertung darüber vorzulegen, ob die Maßnahmen der Justiz gegen Jukos und dessen Führungskräfte mit den Anforderungen, die Russland im Zusammenhang mit seinem Wunsch nach einer Vollmitgliedschaft in der WTO erfüllen muss, im Einklang stehen;
10. weist insbesondere auf die Lage im Nordkaukasus hin, wo es nach wie vor zu außergerichtlichen Tötungen und Fällen von Verschwindenlassen kommt; fordert die russische Regierung auf, Menschenrechtsverteidigern, Anwälten und Journalisten im Nordkaukasus einen angemessenen Schutz zukommen zu lassen; erwartet von der russischen Regierung, dass sie der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Grundrechte im Nordkaukasus, beides dringende Anliegen, besondere Aufmerksamkeit schenkt;
11. weist darauf hin, dass sich Russland als Mitglied des Europarates dazu verpflichtet hat, die europäischen Normen im Hinblick auf Demokratie, Grund- und Menschenrechte sowie Rechtsstaatlichkeit umfassend zu achten und den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Folge zu leisten; fordert Russland erneut auf, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu achten und besser umzusetzen;
12. fordert die russischen Justizbehörden auf, diejenigen vor Gericht zu stellen, die für die Drangsalierung und Einschüchterung von Journalisten, Anwälten und Menschenrechtsverteidigern verantwortlich sind;
13. fordert den Rat und die Kommission auf, Russland konkrete Unterstützung und Fachwissen anzubieten, damit die Unabhängigkeit der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden gestärkt und die Fähigkeit des Justizsystems, politischem und wirtschaftlichem Druck zu widerstehen, verbessert wird; betont, dass es bereit ist, einen Beitrag zum Aufbau eines solchen Unterstützungsprogramms für die Justiz zu leisten und sich an der Aus- und Weiterbildung des Personals der Strafverfolgungsbehörden, der Staatsanwälte und der Richter zu beteiligen;
14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, dem Europarat sowie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.