Verfahren : 2011/2555(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0126/2011

Eingereichte Texte :

B7-0126/2011

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 17/02/2011 - 6.4

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0064

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
PDF 146kDOC 80k
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0120/2011
10.2.2011
PE459.658v01-00
 
B7-0126/2011

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung


zur Lage in Ägypten


Marielle De Sarnez, Marietje Schaake, Luigi de Magistris, Kristiina Ojuland, Louis Michel, Graham Watson, Ramon Tremosa i Balcells, Edward McMillan-Scott, Niccolò Rinaldi, Jelko Kacin im Namen der ALDE-Fraktion

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Ägypten  
B7‑0126/2011

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Ägypten, insbesondere diejenige vom 17. Januar 2008,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–   in Kenntnis der EU-Leitlinien über Menschenrechtsverteidiger vom Juni 2004, die 2008 aktualisiert wurden,

–   unter Hinweis auf die Entwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) seit 2004 und insbesondere auf den Fortschrittsbericht der Kommission über deren Umsetzung,

–   unter Hinweis auf das Assoziationsabkommen Europa-Mittelmeer zwischen der Europäischen Union und Ägypten, das im Juni 2004 in Kraft trat,

–   unter Hinweis auf den im März 2007 gebilligten Aktionsplan EU-Ägypten,

–   in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission vom 11. März 2003 mit dem Titel „Größeres Europa – Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“(1), vom 12. Mai 2004 mit dem Titel „Europäische Nachbarschaftspolitik – Strategiepapier“(2), vom 4. Dezember 2006 über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik(3), vom 5. Dezember 2007 mit dem Titel „Für eine starke Europäische Nachbarschaftspolitik“(4) und vom 12. Mai 2010 mit dem Titel „Die Europäische Nachbarschaftspolitik – eine Bestandsaufnahme“(5),

–   unter Hinweis auf den gemeinsamen Beschluss vom April 2009, wie von Ägypten 2008 vorgeschlagen, auf eine Verstärkung der Beziehungen zwischen der EU und Ägypten hinzuarbeiten,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 31. Januar 2011 zu Ägypten,

–   in Kenntnis der am 3. und 4. Februar 2011 abgegebenen Erklärung von Catherine Ashton, Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin, zur Lage in Ägypten,

–   unter Hinweis auf die am 3. Februar 2011 abgegebene Erklärung einer Gruppe von unabhängigen Menschenrechtssachverständigen der Vereinten Nationen,

–   unter Hinweis auf die am 4. Februar 2011 abgegebene Erklärung von Präsident Van Rompuy zu Ägypten und der Region,

–   unter Hinweis auf die am 4. Februar 2011 abgegebene Erklärung von Navi Pillay, Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, zur derzeitigen Situation in Nordafrika,

–   unter Hinweis auf die von Ägypten akzeptierten Empfehlungen im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschensrechtsrat im Jahr 2010,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 19. Januar 2006 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik, vom 15. November 2007 zur Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik, vom 19. Februar 2009 zum Thema „Der Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“, vom 20. Mai 2010 zur Union für den Mittelmeerraum, vom 6. Juli 2006 zum Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument und vom 19. Februar 2009 zur Überprüfung des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass friedliche Demonstrationen in Ägypten und in anderen arabischen Staaten, die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Wandel verlangen, ein starkes und weitverbreitetes Verlangen nach wirklicher Demokratie und dem Ende des autoritären Regimes ausgedrückt haben; in der Erwägung, dass die anhaltenden Proteste und Ereignisse, die in Tunesien begonnen haben, eindeutig den Wunsch dieser Menschen nach Wandel und demokratischen Reformen zeigen,

B.  in der Erwägung, dass die Demonstrationen die Bestrebungen des ägyptischen Volkes nach einem demokratischen System, das auf Rechtsstaatlichkeit beruht, erkennen lassen,

C. in der Erwägung, dass die Massendemonstrationen in Ägypten, die am 25. Januar begonnen haben, Hunderte Tote und zahlreiche Verletzte durch die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt durch die Sicherheitskräfte der Regierung zur Folge hatten; in der Erwägung, dass Hunderte Menschen, unter ihnen Menschenrechtsaktivisten und Journalisten, inhaftiert worden sind; in der Erwägung, dass auf den Plätzen der wichtigsten ägyptischen Städte die weit verbreiteten Proteste anhalten; in der Erwägung, dass die Dynamik der Demonstrationen zunimmt,

D.  in der Erwägung, dass die zunächst friedlichen Proteste mit den Angriffen gegen Demonstranten durch bewaffnete Individuen, regierungstreue Milizen und die Tränengas, Gummigeschosse und Wasserwerfer einsetzende Polizei zunehmend gewalttätig wurden,

E.  in der Erwägung, dass die Regierung den bis dahin beispiellosen Schritt des Abschaltens des Internets gegangen ist, um die Demonstranten zum Schweigen zu bringen und die Meinungsäußerungsfreiheit des ägyptischen Volkes zu beschränken; in der Erwägung, dass europäische Mobiltelefonunternehmen bei der Abschaltung des Mobiltelefonnetzes mit der Regierung zusammengearbeitet haben; in der Erwägung, dass der Nachrichtensender Al-Jazeera verboten wurde und seine Büros in dem Land geschlossen wurden, um die Massenmobilisierung zu behindern und das ägyptische Volkes zum Schweigen zu bringen,

F.  in der Erwägung, dass seit dem 3. Februar 2011 die Zahl der Angriffe auf und die Festnahmen von ägyptischen und internationalen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten zugenommen haben, wobei damit versucht wurde, die unabhängige Berichterstattung über den anhaltenden Protest einzudämmen und ein Umfeld zu schaffen, in dem Menschenrechtsverletzungen undokumentiert und dem Blick der ägyptischen und internationalen Medien entzogen stattfinden können; in der Erwägung, dass diese Gewalttaten bereits zum Tod von Ahmed Mohammed Mahmoud d’Al-Ahram auf dem Tahrir‑Platz in Kairo geführt haben,

G. in der Erwägung, dass Präsident Mubarak am 29. Januar den Chef des ägyptischen Geheimdienstes Omar Souleiman zum neuen Vizepräsidenten ernannt hat; in der Erwägung, dass der Vizepräsidenten fast alle ägyptischen politischen Parteien getroffen hat, diese aber das Angebot der Regierung, sie in politische Reformen einzubinden, abgelehnt haben, da sie diese für unzureichend halten;

H.  in der Erwägung, dass die Partnerschaft Europa-Mittelmeer sich im Wesentlichen auf wirtschaftliche Reformen konzentriert hat und somit nicht in der Lage war, zu der Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte und zu den notwendigen politischen und institutionellen Reformen beizutragen; und dass sich die Union für den Mittelmeerraum, durch die die Politik der EU in der Region gestärkt werden sollte, als nicht fähig erwies, dem wachsenden Misstrauen entgegen zu wirken und die grundlegenden Bedürfnisse der betroffenen Menschen zu erfüllen,

I.   in der Erwägung, dass die EU keine Partnerschaften mit autoritären Regimes und ihren führenden Persönlichkeiten eingehen und nicht den Dialog mit der Zivilgesellschaft und demokratischen Kräften in den Ländern des südlichen Mittelmeerraums vernachlässigen sollte,

J.   in der Erwägung, dass die Förderung und die Achtung der Demokratie, der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheiten grundlegende Prinzipien und Ziele der EU sind und im euro-mediterranen Raum gemeinsame Werte darstellen müssen,

K.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament wiederholt die Aufhebung des Ausnahmezustands, die Stärkung der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Ägypten gefordert hat,

L.  in der Erwägung, dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 31. Januar 2011 seine Unterstützung für ein demokratisches, pluralistisches und stabiles Ägypten als wichtigem Partner der EU eingedenk dessen wesentlicher regionaler Rolle bekräftigte und sein Engagement bestätigte, durch eine Partnerschaft den ägyptischen Prozess des Wandels durch Mobilisierung, Erneuerung und Anpassung bestehender Instrumente zur Unterstützung politischer, wirtschaftlicher und sozialer Reformen zu begleiten,

M. in der Erwägung, dass die gegenwärtige Situation in der arabischen Welt ein historisches Ereignis und eine Möglichkeit ist, die Verbindungen zwischen den beiden Ufern des Mittelmeers zu stärken,

1.  unterstützt nachdrücklich die legitimen demokratischen Bestrebungen der Menschen in Ägypten und anderen arabischen Ländern, bekundet seine Solidarität mit friedlichen Demonstranten und verurteilt aufs Schärfste die Gewalttaten und all diejenigen, die Gewalt anwenden und fördern sowie versuchen, die Lage zu destabilisieren; gratuliert der jungen Generation zu ihrem Mut und ihrer Entschlossenheit, insbesondere den jungen Frauen in Ägypten;

2.  beklagt zutiefst die hohe Zahl der Todesopfer und Verletzten während der Demonstrationen und spricht den Familien der Opfer sein Beileid und Mitgefühl aus;

3.  fordert die ägyptischen Behörden auf, die Ausübung des Rechts auf friedliche Demonstration zu garantieren und sicherzustellen, dass die Strafverfolgungsbehörden vom Einsatz unnötiger und übermäßiger Gewalt gegen Demonstranten absehen; erinnert die ägyptischen Behörden und Sicherheitskräfte an ihre Verpflichtung, die Sicherheit aller Bürger zu gewährleisten;

4.  fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller Gesinnungshäftlinge, friedlicher Demonstranten ebenso wie ägyptischer und internationaler Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und Juristen, die unter Missachtung der internationalen Verpflichtungen Ägyptens und eindeutig entgegen der vom ägyptischen Vizepräsidenten, Omar Suleiman, eingegangenen Verpflichtungen festgenommen wurden; fordert die ägyptischen Behörden diesbezüglich auf, unverzüglich den Aufenthaltsort der Inhaftierten bekannt zu geben und sicherzustellen, dass sie vor allen Formen von Folter oder sonstiger Misshandlung geschützt werden;

5.  fordert die ägyptischen Staatsorgane auf, das Internet wieder vollständig zugänglich zu machen und von dessen Abschalten sowie von der Zensur der Kommunikationsnetze, einschließlich Internet und Mobildienstleister, Abstand zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Stimme des ägyptischen Volkes gehört werden kann; verurteilt auf das Schärfste jede Einschüchterung und Drangsalierung aller Journalisten sowie Aggression gegen Journalisten; fordert diesbezüglich die Hohe Vertreterin auf, den ägyptischen Botschafter bei der EU und die Botschafter in allen EU‑Mitgliedstaaten einzubestellen und von ihnen die Gewährleistung der Sicherheit für Journalisten zu verlangen;

6.  fordert Ägypten nachdrücklich auf, die im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschensrechtsrat im Jahr 2010 akzeptierten Empfehlungen umzusetzen, insbesondere die von Ägypten akzeptierte Empfehlung, „die Ausübung der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf friedliche Versammlung sowie des Rechts auf Teilnahme am öffentlichen politischen Leben entsprechend den im Pakt über bürgerliche und politische Rechte festgelegten Verpflichtungen wirksam zu gewährleisten“;

7.  kritisiert nachdrücklich die seit 25. Januar verzeichneten massiven und gravierenden Menschenrechtsverletzungen; fordert den UN-Menschensrechtsrat auf, eine Sondersitzung zur Lage in Ägypten abzuhalten;

8.  fordert die Einsetzung eines unabhängigen Ausschusses zur Untersuchung der Fälle von Misshandlungen seitens der Sicherheitskräfte und des übermäßigen Gewalteinsatzes sowie die Strafverfolgung der für derartige Taten Verantwortlichen im Rahmen eines fairen Verfahrens; betont die Rolle, die die UN‑Menschenrechtsmechanismen in dieser Beziehung spielen können;

9.  fordert einen beschleunigten politischen Übergang, der alle demokratischen politischen Kräfte und die Zivilgesellschaft einbezieht, um den Weg zur einer Überarbeitung der Verfassung und des Wahlrechts, freien und fairen Wahlen sowie die Errichtung einer wirklichen Demokratie in Ägypten freizumachen; ist der Ansicht, dass der angekündigte Rücktritt von Präsident Hosni Mubarak den politischen Übergang erleichtern sollte;

10. betont, dass ein Wandel in Ägypten den sofortigen, ernsthaften und offenen Dialog unter der Beteiligung aller politischen Kräfte, die demokratische Normen respektieren, und der Zivilgesellschaft sowie der unterschiedlichen Religionen erfordert, der dringliche, konkrete und entscheidende Maßnahmen zur Umsetzung substantieller demokratischer Reformen zur Folge haben muss, erinnert an die Bedeutung der Grundsätze, für die alle politischen Kräfte Ägyptens eintreten müssen, wie die Gleichstellung von Männern und Frauen und Säkularismus;

11. betont, dass die Einführung der Rechtsstaatlichkeit in Ägypten als Vorbedingung die Reform der Verfassung als einzigen Weg der Gewährleistung der besseren Gewaltenteilung und der Demokratie, umfassen muss, nimmt die Präsidialverordnung zur Schaffung eines Ausschusses zur Änderung der Artikel 76 und 77 der Verfassung zur Änderung des Zugangsbedingungen zum Präsidentenamt und zur Begrenzung des Mandats selbst zur Kenntnis;

12. fordert die Kommission auf, mit der Vorbereitung zum Eingreifen für den Fall einer humanitären Katastrophe in Ägypten zu beginnen, so dass schnell humanitäre Hilfe geleistet werden kann;

13. fordert umfangreiche und effiziente Unterstützung und Beratung der EU für den demokratischen Wandel sowie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Ägypten und in weiteren betroffenen südlichen Nachbarstaaten durch die Mobilisierung, Überprüfung und Anpassung bestehender EU-Instrumente, die auf die Unterstützung politischer, wirtschaftlicher und sozialer Reformen ausgerichtet sind, insbesondere der ENP;

14. bekräftigt seine volle Unterstützung für die Rechte der Oppositionsführer wie Ayman Nour von der El Ghad‑Partei und Osama Al-Ghazali Harb von der Partei der demokratischen Front, insbesondere an diesem kritischen Punkt in der Geschichte Ägyptens, in der Liberale und Demokraten eine entscheidende Rolle im Wandel von einer autoritären Herschafft zu einer Demokratie spielen sollten;

15. begrüßt in diesem Zusammenhang die konstruktive Erklärung des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan, der eine Übergangsregierung in Ägypten gefordert hat, die den Übergang zur Demokratie erleichtern und weiteres Chaos verhindern soll;

16. fordert die Europäische Union auf, eine wirkliche politische Rolle zu spielen, die über technischen und diplomatischen Beistand hinausgeht;

17. fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, den Mitgliedern der diktatorischen ägyptischen Regierung, insbesondere denjenigen, die für die gravierenden Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, kein Asyl zu gewähren;

18. begrüßt den Beschluss bzw. die Regelung des Rates vom 7. Februar 2011, durch die Vermögenswerte eingefroren werden, die Personen gehören oder von ihnen kontrolliert werden, die als verantwortlich für die Veruntreuung staatlicher Gelder in Tunesien angesehen werden, was auch für mit ihnen in Verbindung stehende Personen gilt und fordert den Rat auf, in Bezug auf Ägypten die gleichen Maßnahmen zu beschließen;

19. betont, dass die derzeitige strategische Überprüfung der europäischen Nachbarschaftspolitik sowie die weitere Gestaltung der Beziehungen der EU zu ihren südlichen Nachbarländern den aktuellen Entwicklungen in der Region umfassend Rechnung tragen bzw. sie widerspiegeln muss; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die vorhandenen Aktionspläne radikal im Hinblick auf die Aufnahme klarer Prioritäten und Anreize in Bezug auf politische Reformen überarbeitet werden müssen;

20. vertritt die Auffassung, dass es daher äußerst wichtig und dringend ist, die Strategie der EU gegenüber dem Mittelmeerraum zu überdenken und zu überarbeiten, und dass eine neue Strategie der Verstärkung des politischen Dialogs und der Unterstützung aller demokratischen Kräfte, einschließlich der Akteure der Zivilgesellschaft dienen sollte; fordert den Rat in diesem Sinne auf, politische Kriterien vorzugeben, die ENP-Länder erfüllen müssen, damit ihnen ein „fortgeschrittener Status“ eingeräumt wird; warnt erneut vor der Unterstützung autokratischer Regierungen in muslimischen Staaten;

21. fordert den Rat und die Kommission auf, die Europäische Nachbarschaftspolitik für die südlichen Anrainerstaaten zu überprüfen und so Mittel und Unterstützung für einen wirklich demokratischen Übergang zu liefern und die Grundlage für tiefgreifende politische und institutionelle Reformen zu schaffen; fordert, dass bei der Überprüfung der Nachbarschaftspolitik Kriterien Vorrang eingeräumt werden muss, die sich auf die Unabhängigkeit der Justiz, die Achtung der Grundfreiheiten und die Bekämpfung der Korruption beziehen;

22. erachtet die Rolle als wesentlich, die EU-Finanzinstrumente im Bereich der Außenbeziehungen für die Region, insbesondere ENPI, EIDHR sowie das Instrument für Stabilität, in diesem Zusammenhang spielen können, und fordert deren Verstärkung, damit sie unter diesen außergewöhnlichen Umständen effektiv und konsistent genutzt werden können; betont außerdem, dass unverzüglich die Frage steigender Lebensmittelpreise und der Ernährungssicherheit und Entwicklung des ländlichen Raums im allgemeinen angegangen werden muss;

23. fordert den EAD auf, dringend eine Politik der Beziehungen mit den führenden Persönlichkeiten autokratischer Regierungen zu entwickeln, die Engagement and Dialog zu demokratischen und humanitären Werten und gleichzeitig das Verbot von Geldeinlagen und Geldbewegungen in Banken in der EU, die Ausbildung von Angehörigen in Schulen und Universitäten der EU sowie Reisen in die EU zu Freizeitzwecken vorsieht,

24. hofft, dass die Entwicklungen in Ägypten und in der arabischen Welt im Allgemeinen nicht den arabisch‑isralischen Friedensprozess untergraben werden; fordert Ägypten auf, weiterhin eine aktive und konstruktive Rolle zu spielen, um einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten – unter besonderer Berücksichtigung des israelisch-palästinensischen Konflikts und der Aussöhnung der Palästinenser – anzustreben und zu verwirklichen, und fordert, dass der ägyptisch‑israelische Friedensvertrag Bestand hat; unterstützt die Aufforderung der Vertreter des Quartetts an Israel und die Palästinenser, die Hindernisse im Friedensprozess zu beseitigen und bis September 2011 ein Friedensabkommen abzuschließen;

25. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, der Hohen Vertreterin, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den ägyptischen Staatsorganen, der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum sowie der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte und dem UN-Menschensrechtsrat zu übermitteln.

 

(1)

KOM(2003)0104 endg.

(2)

KOM(2004)0373 endg.

(3)

KOM(2006)0726 endg.

(4)

KOM(2007)0774 endg.

(5)

KOM(2010)0207.

Letzte Aktualisierung: 14. Februar 2011Rechtlicher Hinweis