Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0300/2011

Eingereichte Texte :

B7-0300/2011

Aussprachen :

OJ 09/05/2011 - 236

Abstimmungen :

PV 12/05/2011 - 12.5

Angenommene Texte :


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
PDF 115kDOC 62k
9.5.2011
PE465.607v01-00
 
B7-0300/2011

eingereicht im Anschluss an die Anfragen zur mündlichen Beantwortung B7‑0306/2011, B7‑0307/2011, B7‑0308/2011, B7‑0310/2011, B7‑0311/2011 und B7‑0313/2011

gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung


zur Krise im europäischen Fischereisektor infolge des steigenden Ölpreises


Britta Reimers im Namen der ALDE-Fraktion

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Krise im europäischen Fischereisektor infolge des steigenden Ölpreises  
B7‑0300/2011

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 875/2007 der Kommission vom 24. Juli 2007 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen im Fischereisektor,

–   in Kenntnis des Grünbuchs vom 12. November 2008 „Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz“,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Energie 2020 – Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie“ (KOM(2010)0639),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung B6-0308/2008 vom 19. Juni 2008 zur Krise im Fischereisektor infolge des Anstiegs des Dieselkraftstoffpreises,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass es im Interesse der Europäischen Union liegt, die Tätigkeit der Fischerei zu unterstützen, nicht nur um die Nachhaltigkeit des und die Arbeitsplätze in dem Sektor zu erhalten, sondern auch um die Versorgung der Europäischen Union mit Nahrungsmitteln in Form von Fischereierzeugnissen zu schützen,

B.  in der Erwägung, dass Energie ein wichtiger Faktor der Betriebskosten im Fischereisektor ist und dass die Kosten der Tätigkeit der Fischer daher sehr stark vom Ölpreis bestimmt werden,

C. in der Erwägung, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise vor allem Auswirkungen auf den Industriesektor und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hat und die Wirtschaftstätigkeit und Arbeitsplätze im primären und sekundären Sektor gefährdet,

D. in der Erwägung, dass politische Krisen in den Maghreb-Staaten und im Nahen Osten zu einem Anstieg der Ölpreise geführt haben; in der Erwägung, dass in Anbetracht der andauernden politischen Instabilität in der arabischen Welt die weitere Entwicklung des Ölpreises nach wie vor ungewiss ist,

E.  in der Erwägung, dass der jüngste Anstieg der Ölpreise die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Fischereisektors beeinträchtigt und zur Folge hat, dass sich viele Fischer Sorgen darüber machen, wie sie diese Mehrkosten ausgleichen können,

F.  in der Erwägung, dass diese Probleme durch die schwindenden Fischbestände und die Verwaltungsvorschriften der EU, die in der Praxis schwer durchführbar sind, noch verschärft werden,

G. in der Erwägung, dass aufgrund von umfangreichen Einfuhren aus Drittländern, die nicht denselben strengen EU-Standards in Bezug auf Arbeitsbedingungen, ökologische Nachhaltigkeit oder Hygienepraktiken unterliegen, sowie aufgrund von aus der illegalen Fischerei stammenden Niedrigpreiseinfuhren der Marktpreis für Fischereierzeugnisse verzerrt ist,

H. in der Erwägung, dass die Kommission es den Mitgliedstaaten gestattet, Unternehmen im Fischereisektor gemäß der Verordnung (EG) Nr. 875/2007 der Kommission während eines Zeitraums von drei Jahren De-minimis-Beihilfen bis zu einer Obergrenze von 30 000 Euro zu gewähren,

1.  äußert seine Unterstützung für die Fischer der Europäischen Union und fordert die Kommission und den Rat auf, angemessene Maßnahmen zur Unterstützung der Fischer bei ihrer Tätigkeit zu ergreifen;

2.  ersucht die Kommission, darzulegen, ob mit der Verordnung aus dem Jahr 2008 über die Gewährung von De-minimis-Beihilfen der gewünschte Effekt erzielt und dabei die Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen gewahrt wurde;

3.  fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan für Effizienzmaßnahmen vorzulegen, um die Fischer dabei zu unterstützen, ihre laufenden Kosten zu stabilisieren oder zu senken, ohne dass dadurch langfristige Verzerrungen innerhalb des EU-Markts entstehen;

4.  fordert die Kommission auf, dringend Investitionen, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene, in neue Technologien vorzuschlagen, um die Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen zu erhöhen und somit die Abhängigkeit der Fischer von fossilen Brennstoffen zu verringern;

5.  fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan für Küstenregionen vorzuschlagen, die einen aktiven Fischereisektor aufweisen, um Marktschwankungen wie etwa steigende Ölpreise auszugleichen;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Erzeugerorganisationen und der europäischen Fischereiwirtschaft zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2011Rechtlicher Hinweis