eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zu dem Gipfeltreffen EU-Russland in Nischni Nowgorod am 9. und 10. Juni 2011
Hannes Swoboda, Véronique De Keyser, Knut Fleckenstein, Kristian Vigenin, Pino Arlacchi
im Namen der S&D-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Gipfeltreffen EU-Russland in Nischni Nowgorod am 9. und 10. Juni 2011
B7‑0347/2011
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation, das 1997 in Kraft getreten ist und solange verlängert wird, bis es durch ein neues Abkommen ersetzt wird,
– unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen über ein neues Abkommen, mit dem ein neuer umfassender Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Russland geschaffen werden soll, sowie auf die 2010 in Gang gesetzte „Partnerschaft für Modernisierung“,
– unter Hinweis auf die Ziele der EU und Russlands, wie sie in der Gemeinsamen Erklärung im Anschluss an das 11. Gipfeltreffen EU-Russland vom 31. Mai 2003 in St. Petersburg dargelegt worden waren, die darin bestanden, einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, einen gemeinsamen Raum der Zusammenarbeit im Bereich der äußeren Sicherheit und einen gemeinsamen Raum für Forschung und Bildung, der auch kulturelle Aspekte umfasst, aufzubauen,
– unter Hinweis auf seine früheren Berichte und Entschließungen zu Russland und zu den Beziehungen zwischen der EU und Russland, insbesondere seine im Juni 2009 angenommene Entschließung zum Gipfeltreffen zwischen der EU und Russland in Rostow am Don,
– unter Hinweis auf die Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Russland,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton zum Fall Michail Chodorkowski/Platon Lebedew vom 24. Mai 2011;
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung der Vorsitzenden des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Russland vom 18. Mai 2011 in Sotschi,
– in Kenntnis der Tagesordnung des Gipfeltreffens zwischen der EU und Russland in Nischni Nowgorod am 9. und 10. Juni 2011,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die Beziehungen zwischen der EU und Russland in den letzten Jahrzehnten trotz der schwerwiegenden Auswirkungen der Wirtschaftskrise stetig weiterentwickelt und zu einer intensiven, umfassenden wirtschaftlichen Integration und einer gegenseitigen Abhängigkeit geführt haben, die künftig noch weiter wachsen wird,
B. in der Erwägung, dass der Abschluss eines Abkommens über strategische Partnerschaft zwischen der EU und der Russischen Föderation weiterhin größte Bedeutung für den Ausbau und die Intensivierung der Zusammenarbeit beider Seiten hat,
C. in der Erwägung, dass die Partnerschaft für Modernisierung zwischen der EU und Russland ein Jahr, nachdem sie auf dem Gipfeltreffen in Rostow am Don am 1. Juni 2010 ins Leben gerufen worden ist, einer Bewertung unterzogen werden sollte, um ihre Wirksamkeit weiter zu verbessern,
D. in der Erwägung, dass der Beitritt der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Russland und der Europäischen Union leisten und einen Investitionsanreiz darstellen würde,
E. in der Erwägung, dass die Energieversorgungssicherheit eine der größten Herausforderungen für Europa und einer der wichtigsten Bereiche der Zusammenarbeit mit Russland ist; und in der Erwägung, dass gemeinsame Anstrengungen unternommen werden müssen, um sowohl die bereits bestehenden als auch die noch auszubauenden Energieübertragungssysteme vollständig und effizient zu nutzen,
F. in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass die Europäische Union mit einer Stimme spricht, sich solidarisch zeigt, Einigkeit in ihren Beziehungen zur Russischen Föderation an den Tag legt und diese Beziehungen auf gegenseitige Interessen und gemeinsame Werte stützt,
G. in der Erwägung, dass in Bezug auf die Achtung und den Schutz der Menschenrechte sowie die Achtung gemeinsam vereinbarter demokratischer Grundsätze, Regeln und Verfahren weiterhin Besorgnis über die Entwicklungen in der Russischen Förderation besteht; und in der Erwägung, dass die Russische Föderation Vollmitglied des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ist und sich damit den Grundsätzen der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte verpflichtet hat,
H. in der Erwägung, dass die EU und Russland gemeinsam eine aktive Rolle bei der Schaffung von Frieden und Sicherheit auf dem europäischen Kontinent und in der Welt, insbesondere in der gemeinsamen Nachbarschaft, spielen und sich gemeinsam dafür einsetzen können und sollten, dass eine friedliche, dem Völkerrecht entsprechende Lösung der anhaltenden Konflikte in der gemeinsamen Nachbarschaft (im Südkaukasus und in der Republik Moldau) erreicht wird,
1. bekräftigt seine Überzeugung, dass Russland weiterhin einer der wichtigsten Partner der Europäischen Union beim Aufbau einer strategischen Zusammenarbeit ist, mit dem die EU nicht nur Wirtschafts- und Handelsinteressen gemeinsam hat, sondern auch das Ziel, in der gemeinsamen Nachbarschaft und auf der internationalen Bühne eng zusammenzuarbeiten;
2. weist darauf hin, dass auf dem Gipfeltreffen in Nischni Nowgorod insbesondere solche Herausforderungen behandelt werden, denen sich die EU und Russland gemeinsam gegenübersehen, z. B. die Wirtschafts- und Finanzkrise, die Partnerschaft für Modernisierung, der Beitritt Russlands zur WTO, Energie- und Energiesicherheitsfragen, Mobilität und visumfreier Reiseverkehr zwischen der EU und Russland, internationale und regionale Fragen, Zusammenarbeit beim Krisenmanagement, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit;
3. begrüßt die Initiative, ein Jahr nach der Schaffung der Partnerschaft für Modernisierung auf dem Gipfel in Rostow am Don einen gemeinsamen Fortschrittsbericht über dieses Instrument vorzulegen, der zum Ziel hat, spezifische Projekte festzulegen, damit die Partnerschaft in ihren Kernbereichen konkrete Funktionen erfüllt; fordert die Kommission und die russische Regierung auf, die Partnerschaft ausführlicher auszuarbeiten, um die Modernisierung Russlands im 21. Jahrhundert durch den Aufbau einer modernen diversifizierten und dynamischen Volkswirtschaft und die Förderung der aktiven Einbindung der Zivilgesellschaft auf demokratische Werte und Rechtstaatlichkeit zu gründen;
4 bekräftigt die Verpflichtung der EU, intensiv an der finanziellen Konsolidierung und Wettbewerbsfähigkeit zu arbeiten und die Wirtschaftsstrukturen sowie das Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020 zu stärken; nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass sich der weltweite Wirtschaftsaufschwung stärker selbst zu tragen beginnt, obwohl das weitere Wachstum durch gestiegene Rohstoffpreise gebremst wird, wie in den Schlussbemerkungen des G8-Treffens in Deauville deutlich gemacht wird; betont, dass es darauf vertraut, dass die Partnerschaft für Modernisierung die Reformen fördern und den Beziehungen zwischen der EU und Russland neue Impulse geben, die gegenseitige lukrative Zusammenarbeit in den Bereichen Handel, Wirtschaft und Energieversorgungssicherheit weiterentwickeln und gleichzeitig zur globalen wirtschaftlichen Erholung beitragen könnte;
5. bringt seine Unterstützung für eine pragmatischere Entwicklung der künftigen Beziehungen mit Russland zum Ausdruck, bei der das Hauptaugenmerk nach wie vor darauf liegen soll, dass das neue Abkommen zwischen der EU und Russland beizeiten geschlossen wird und der Schwerpunkt auf eine klar umrissene praktische Zusammenarbeit, gemeinsame Projekte und die Umsetzung der bislang eingegangenen Verpflichtungen und Vereinbarungen gelegt wird; stellt fest, dass in den bisherigen Gesprächsrunden über das neue Abkommen zwischen der EU und Russland Fortschritte erzielt wurden, und fordert die Beteiligten auf, die tatsächlich gemeinsamen Werte und Interessen zur Grundlage zu nehmen;
6. begrüßt die im Dezember 2010 zum Abschluss gebrachte bilaterale Vereinbarung zwischen der EU und Russland, durch die der Beitritt Russlands zur WTO ermöglicht wird, und fordert die Kommission auf, in Anbetracht der Bedeutung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Russland Russlands Bewerbung um den Beitritt zur WTO zu unterstützen; begrüßt die von den G8-Staaten bekundete Absicht, eng mit der russischen Regierung zusammenzuarbeiten, um den Beitritt Russlands zur WTO im Jahre 2011 zu erreichen; fordert die russische Regierung auf, einen stabilen und fairen Rechtsrahmen zu schaffen, um die wirtschaftliche Tätigkeit angemessen zu regeln; betont, wie wichtig ein gut entwickeltes Justizsystem und die Bekämpfung der Korruption als Schlüsselelemente für die Modernisierung des Staates sind;
7. bedauert, dass der angekündigte Fahrplan für den visumfreien Reiseverkehr zwischen Russland und der EU nicht wie geplant auf dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-Russland vorgelegt wird, nachdem das Dokument für den Fahrplan zwar Anfang Mai 2011 fertiggestellt wurde, jedoch von allen 27 Mitgliedstaaten angenommen werden muss; bekräftigt seinen Einsatz für das langfristige Ziel des visumfreien Reiseverkehrs zwischen der EU und Russland, das von der Substanz und den praktischen Fortschritten her Schritt für Schritt umgesetzt werden soll; begrüßt den im Rahmen des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Russland gefassten Beschluss, in einem ersten Schritt zur Einrichtung einer visumfreien Reiseregelung für Personen aufzufordern, die sowohl einen Pass eines EU-Mitgliedstaats als auch einen russischen Pass besitzen und 1989 oder später geboren wurden;
8. betont die Bedeutung einer Zusammenarbeit im Energiebereich sowohl für Russland als auch für die EU, da diese eine potenzielle Gelegenheit für eine weitere Handelskooperation und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland bietet; betont, dass die Grundsätze der gegenseitigen Abhängigkeit und der Transparenz die Grundlage dieser Zusammenarbeit sein sollten, ebenso wie ein gleichberechtigter Zugang zu den Märkten, Infrastrukturen und Investitionen; bekräftigt das Interesse der EU an einer ausgeglichenen trilateralen Lösung zwischen der EU, Russland und der Ukraine bezüglich der zukünftigen Erdgaslieferungen an die EU;
9. fordert den Rat und die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Grundsätze der Energiecharta und das ihr beigefügte Transitprotokoll in ein neues Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Russland aufgenommen werden; begrüßt die Unterzeichnung eines aktualisierten Frühwarnmechanismus im Februar 2011, durch den die Koordinierung bei Notsituationen im Bereich von Angebot und Nachfrage weiter verbessert werden soll; begrüßt die Vereinbarung über die Einrichtung eines Erdgasbeirats, durch den, auch seitens der Wirtschaft, Beiträge zur Entwicklungen auf dem russischen und europäischen Erdgasmarkt geleistet werden sollten;
10. begrüßt die kürzlich vom Präsidenten der Ukraine, Wiktor Janukowytsch, abgegebene Erklärung, in der er sich für eine Assoziierung seines Landes an die Europäische Union und für das Offenhalten der Möglichkeiten einer weiteren und wesentlich intensiveren Beteiligung am Integrationsprozess der EU aussprach; bedauert, dass Russland versucht, die Brennstoffpreise als Anreiz einzusetzen, um die Ukraine zur Mitgliedschaft in der Zollunion mit Belarus und Kasachstan zu bewegen, obwohl die ehemalige Sowjetrepublik danach strebt, die wirtschaftlichen und politischen Verbindungen mit der EU zu vertiefen;
11. ruft zu Diskussionen über den Klimawandel und die Modalitäten einer konkreten Zusammenarbeit bei Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Ausbau der Nutzung nachhaltiger Energieträger auf; hält einen Konsens in der Frage der Fortführung des internationalen Verhandlungsprozesses zum Klimawandel für besonders wichtig;
12. begrüßt die Bemühungen der Kommission, die Partner in der EU zur Einhaltung der höchsten Sicherheitsnormen, zu anspruchsvollen Stresstests für Atomkraftwerke und zu einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit zu bewegen; erwartet nach dem in dieser Form noch nie dagewesenen Erdbeben und dem Tsunami, von denen Japan heimgesucht und durch die die gegenwärtige Nuklearkrise im Kernkraftwerk Fukushima verursacht wurde, dass das Gipfeltreffen EU-Russland frische Impulse für eine Verschärfung der international gültigen Anforderungen im Bereich der nuklearen Sicherheit geben wird;
13. betont die Bedeutung des ständigen Meinungsaustausches über die Menschenrechte mit Russland im Rahmen der Konsultationen EU-Russland über Menschenrechtsthemen als Möglichkeit zur Konsolidierung der Interoperabilität in allen Bereichen der Zusammenarbeit und fordert eine Verbesserung der Ausgestaltung dieser Treffen, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen, wobei besonderes Augenmerk auf das gemeinsame Vorgehen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu richten ist und ein wirksamer Beitrag des Europäischen Parlaments, der Staatsduma und der im Bereich der Menschenrechte tätigen nichtstaatlichen Organisationen zu diesem Prozess ermöglicht werden sollte, ganz gleich ob der Dialog in Russland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union stattfindet; begrüßt die Entscheidung des russischen Außenministeriums, einen Sonderbotschafter für den Dialog über Menschenrechtsfragen zu ernennen;
14. nimmt die Entscheidung des Stadtgerichts Moskau zur Kenntnis, das Urteil gegen Michail Chodorkowski und Platon Lebedew ungeachtet einer geringfügigen Reduzierung des Strafmaßes von weiteren sechs auf fünf Jahre Haft aufrechtzuerhalten; begrüßt Präsident Medwedews Entscheidung, diesen Fall vom Menschenrechtsrat des Präsidenten untersuchen zu lassen; bekräftigt seine Auffassung, dass in Russland Reformen zur Schaffung eines transparenten, unabhängigen und verlässlichen Justizsystems durchgeführt werden sollten, das Vertrauen schafft und frei von politischer Einflussnahme ist, damit eine wirkliche politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Modernisierung stattfinden kann;
15. nimmt zur Kenntnis, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Entscheidung vom 31. Mai 2011 festgestellt hat, dass der Fall Chodorkowski zu gewissen Zweifeln an den wahren Absichten der Behörden Anlass gebe, und Chodorkowskis Beschwerde akzeptiert hat, ohne Rechtsgrundlage inhaftiert und im Gefängnis schlecht behandelt worden zu sein, jedoch auch zu dem Schluss gelangt ist, dass Chodorkowski keinen Beweis dafür erbracht habe, dass das Strafverfahren gegen ihn wegen Betrugs und Steuerhinterziehung politisch motiviert gewesen sei;
16. bedauert sehr, dass die Verwaltung der Stadt Moskau auch im sechsten Jahr nacheinander die Gay-Pride-Parade verboten hat, unter Missachtung des endgültigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom April 2011, in dem Russland auferlegt wird, solche Versammlungen zu genehmigen; bedauert, dass der Europäische Auswärtige Dienst die Organisatoren der Parade nicht öffentlich unterstützt hat, und fordert den Präsidenten des Europäischen Rates, die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission und den Kommissionspräsidenten auf, ihre Besorgnis bei dem Gipfeltreffen EU-Russland auf der höchstmöglichen Ebene deutlich zu machen; erwartet, dass Delegationen und Diplomaten der EU den Maßnahmenkatalog zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen zukünftig aktiv umsetzen, auch durch öffentliche Unterstützungsbekundungen;
17. fordert die russischen Behörden auf, gemäß den von den Mitgliedern des Europarats und der OSZE akzeptierten Normen und unter voller Einhaltung des Grundsatzes der freien Meinungsäußerung eine freie und faire Durchführung der Parlamentswahlen im Dezember 2011 zu gewährleisten, damit sich die Oppositionsparteien an den Wahlen beteiligen und einen wirklichen Wahlkampf durchführen können; fordert Russland auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Wahlen gemäß den Normen der OSZE/des BDIMR und des Europarats hinreichend und wirksam beobachtet werden können;
18. begrüßt den kürzlich von dem russischen Präsidenten Medwedew eingenommenen Standpunkt zur dauerhaften Krise in Libyen, demzufolge er die Auffassung teilt, dass Gaddafi und seine Regierung ihre Pflicht zum Schutz der libyschen Bevölkerung nicht erfüllt und jede Legitimität verloren hätten; nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass Russland einen Gesandten in die Revolutionshochburg Benghazi entsandt hat und die Ansicht teilt, dass es notwendig ist, eine rasche Lösung für den Konflikt zu finden und umzusetzen;
19. fordert die Präsidentschaft, den Rat und die Kommission auf, gemeinsame Initiativen mit der russischen Regierung weiterzuverfolgen, mit denen Sicherheit und Stabilität in der gemeinsamen Nachbarschaft gestärkt werden sollen, insbesondere durch gemeinsame Maßnahmen zur Lösung des Konflikts in der Republik Moldau und der außergewöhnlichen Umstände im Südkaukasus bei gleichzeitiger Erfüllung aller bestehenden Verpflichtungen;
20. fordert die Russische Föderation auf, im Rahmen der Vereinten Nationen eine konstruktive Rolle bei den weltweiten Versuchen zu spielen, die Versuche Irans zur Anreicherung von Uran und andere Aktivitäten im Nuklearbereich zu blockieren, die die Herstellung von Kernwaffen zum Ziel haben;
21. begrüßt die Ratifizierung des neuen Vertrags über die Verminderung und Begrenzung nuklearstrategischer Waffen (START) zwischen der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten vom 22. Dezember 2010; fordert eine Fortsetzung des umfassenden Dialogs zwischen der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten über Sicherheitsfragen, auch über den Aufbau des Raketenabwehrschirms;
22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der OSZE, dem Europarat sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation zu übermitteln.