eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zu Syrien, Jemen und Bahrain im Zusammenhang mit der Lage in der arabischen Welt
Hélène Flautre, Franziska Katharina Brantner, Barbara Lochbihler, Ulrike Lunacek, Jean-Paul Besset, Rui Tavares, Raül Romeva i Rueda, Judith Sargentini, Malika Benarab-Attou, Margrete Auken, Nicole Kiil-Nielsen, Catherine Grèze, Reinhard Bütikofer, Daniel Cohn-Bendit
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Syrien, Jemen und Bahrain im Zusammenhang mit der Lage in der arabischen Welt
B7‑0447/2011/rev.
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Lage in Syrien, Bahrain und Jemen, insbesondere seine Entschließung vom 7. April 2011,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966, zu dessen Vertragsparteien Syrien und Jemen gehören,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1975 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, zu dessen Vertragsparteien Syrien und Jemen gehören,
– in Kenntnis der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern von 2004, die 2008 aktualisiert wurden, sowie der EU-Leitlinien gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 2001, die 2008 überarbeitet wurden,
– unter Hinweis auf seinen Bericht vom 24. März 2011 über die Beziehungen der Europäischen Union zum Golf-Kooperationsrat,
– unter Hinweis auf seine Entschließung mit der Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Abschluss eines Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Syrien andererseits vom 26. Oktober 2006,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments Jerzy Buzek zum tödlichen Angriff auf Demonstranten in Syrien vom 23. März 2011,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin der EU/Vizepräsidentin der Kommission vom 9. Mai und 9. Juni 2011 zu restriktiven Maßnahmen gegen Syrien sowie vom 6. Juni 2011 zu der anhaltenden Gewalt und der Notwendigkeit glaubwürdiger Reformen in Syrien,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der EU vom 10. März und 17. März 2011 zum Jemen,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin und der Kommission vom 25. Mai 2011 „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“, die eine Ergänzung zu der Gemeinsamen Erklärung über eine Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand im südlichen Mittelmeerraum vom 8. März 2011 darstellt,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. April 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – südliche Dimension,
–unter Hinweis auf den Beschluss der Hohen Vertreterin Catherine Ashton vom 7. Juni 2011, eine Task Force für den südlichen Mittelmeerraum einzusetzen,
– unter Hinweis auf die im Vorfeld eines Besuchs von Vertretern der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte abgegebene Erklärung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 24. Juni 2011, in der ernsthafte Besorgnis über die sich verschlechternde Sicherheitslage und humanitäre Lage im Jemen geäußert wird und alle Seiten nachdrücklich aufgerufen werden, äußerste Zurückhaltung zu üben und sich an einem integrativen politischen Dialog zu beteiligen,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Syrien und Jemen vom 20. Juni 2011 und die Ausführungen der Hohen Vertreterin Catherine Ashton im Anschluss an den Rat „Auswärtige Angelegenheiten“,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. Juni 2011,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass mit der Gemeinsamen Mitteilung vom 25. Mai 2011 „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ ein neuer Weg eingeschlagen wird, indem die Grundsätze des außenpolitischen Handelns der Europäischen Union – das heißt die universellen Werte der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit – in den Mittelpunkt der Nachbarschaftspolitik gestellt werden, während erörtert wird, ob die EU die Revolutionen in Nordafrika und im Nahen Osten unterstützen sollte,
B. in der Erwägung, dass sich dieser neue Ansatz in Bezug auf die Länder der Europäischen Nachbarschaft jedoch auch auf eine eindeutigere Bewertungsmethode stützen muss, mit der messbar wird, inwieweit die Anforderungen in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie im Rahmen der Aktionspläne der ENP (Europäischen Nachbarschaftspolitik) erfüllt werden, sowie dass in diesem Zusammenhang ein Mechanismus zur Durchsetzung der rechtsverbindlichen Menschenrechtsklauseln internationaler Übereinkommen vorgesehen sein muss,
C. in der Erwägung, dass durch eine korrekte Nachbarschaftspolitik, die auf einer neuen Partnerschaft mit den Gesellschaften fußt, automatisch sichergestellt werden muss, dass die Zivilgesellschaft direkt mit den Prozessen der guten Regierungsführung in Verbindung steht und – durch die Schaffung eines zivilgesellschaftlichen Überwachungsmechanismus – an der Ausarbeitung von Übereinkommen sowie an der Bewertung von deren Umsetzung beteiligt ist,
D. in der Erwägung, dass die Lage in Tunesien derzeit den Eindruck vermittelt, dass es vorangeht und bei der Vorbereitung der Wahlen zur verfassungsgebenden Versammlung – zumal eine unabhängige Wahlkommission eingesetzt wurde – die Richtung stimmt, während die demokratische Wende im Falle Ägyptens auf Hindernisse stößt und einige besorgniserregende Entwicklungen zu verzeichnen sind, da beispielsweise die Zahl der Militärgerichte gegenüber normalen Gerichten überwiegt und es zu willkürlichen Verhaftungen kommt; in der Erwägung, dass die Behörden in Algerien abgesehen von der Aufhebung des Notstands und der geplanten Verfassungsreform auch Maßnahmen treffen müssen, die zu einem echten politischen und integrativen Dialog führen, damit wesentliche demokratische Änderungen erreicht werden; in der Erwägung, dass die Verfassungsreform in Marokko als positiver erster Schritt zu begrüßen ist, dem tiefergehende demokratische Reformen folgen sollten,
Syrien
E. in der Erwägung, dass die Eskalation der Gewalt seit Beginn der Niederschlagung des Aufstands im März 2011 weitergeht und die Sicherheitskräfte mit Massenverhaftungen und beispielloser, zunehmender Brutalität auf die anhaltenden Proteste reagiert haben, wobei in Syrien 850 Menschen getötet wurden, 400 Zivilisten allein im Gouvernement Daraa,
F. in der Erwägung, dass Menschenrechtsorganisationen Hinweise dafür erhalten haben, dass die syrischen Sicherheitskräfte vor allem in Daraa Demonstranten, die zum größten Teil unbewaffnet waren, systematisch getötet haben, und dass alle, die im Zusammenhang mit den Demonstrationen inhaftiert wurden, systematisch gefoltert wurden und einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt waren; in der Erwägung, dass bereits 800 Fälle, in denen man Menschen gewaltsam verschwinden lassen hat, und 11 000 Fälle willkürlicher Verhaftungen dokumentiert sind,
G. in der Erwägung, dass die Sicherheitskräfte nach der Belagerung von Daraa einen groß angelegten Militäreinsatz starteten und in einem Feldzug Bewohner der Nachbarstädte von Daraa willkürlich verhafteten; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge 12 000 Syrer aus Dschisr al-Schughur und den umliegenden Gebieten Syrien aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen der Sicherheitskräfte über die türkische Grenze verlassen haben, und dass Angaben des Roten Halbmonds zufolge weitere 17 000 Menschen auf ihre Ausreise warten; in der Erwägung, dass die Türkei angesichts der Entsendung von Truppen und Panzern in grenznahe Gebiete große Besorgnis geäußert hat,
H. in der Erwägung, dass das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR) außerstande war, Mitarbeiter zu Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das völkerrechtlich verankerte Menschenrecht nach Syrien zu entsenden und die Tatbestände und Umstände solcher Verstöße festzustellen, damit die Schuldigen nicht straffrei ausgehen und gemäß der Resolution des UNHRC vom 29. April 2011 für alle Vergehen zur Verantwortung gezogen werden,
I. in der Erwägung, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-moon Syrien wiederholt aufgefordert hat, Sondierungsmissionen und humanitäre Missionen ins Land zu lassen, um die umstrittenen Ereignisse in den Monaten der Proteste gegen die Regierung zu untersuchen; in der Erwägung, dass die Liga der Arabischen Staaten die Gewaltakte vom 14. Juni 2011 in Syrien offiziell verurteilt und hervorgehoben hat, dass die arabischen Staaten die Krise in Syrien aktiv verfolgen,
J. in der Erwägung, dass Präsident Baschar al-Assad in seiner dritten Ansprache vom 20. Juni 2011 erklärt hat, die Zukunft Syriens werde von einem nationalen Dialog geprägt sein; in der Erwägung, dass die Regierung trotz der wiederholten Zusagen, politische Reformen und einen politischen Wandel in Syrien herbeizuführen, nichts unternommen hat, um dem Folge zu leisten,
K. in der Erwägung, dass der syrische Außenminister, nachdem auf dem Europäischen Rat vom 23. Juni 2011 – in Reaktion auf die Eskalation der gewalttätigen Ausschreitungen der syrischen Behörden – die dritte Verlängerung der Sanktionen gegen Syrien verkündet worden war, erklärte, Syrien werde vergessen, dass es Europa auf der Karte gebe, und um den Austritt Syriens aus der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft ersuchte,
Jemen
L. in der Erwägung, dass im Jemen seit Januar Millionen von Bürgern weitgehend friedlich demonstriert haben und vergleichbare Forderungen laut wurden wie während der Revolutionen in Tunesien und Ägypten; unter Hinweis darauf, dass vor allem von den Sicherheitskräften, die scharfe Munition einsetzten, mutmaßlich Hunderte von Menschen getötet sowie verletzt wurden; in der Erwägung, dass zahlreiche militärische Befehlshaber, Botschafter, Minister und andere Angehörige des Regimes ihre Unterstützung für die Demonstranten erklärt haben,
M. in der Erwägung, dass erstmals in der Geschichte Jemens Frauen in nie dagewesenen Zahlen auf die Straße gegangen sind und an dem öffentlichen Aufstand gegen Präsident Saleh teilgenommen haben, um dagegen zu protestieren, dass der Präsident die Teilnahme von Frauen an den Demonstrationen der Opposition im April mit der Begründung verurteilt hatte, die Frauen verstießen, indem sie sich auf der Straße unter nicht direkt mit ihnen verwandte Männer mischten, gegen die traditionellen Normen der jemenitischen Kultur,
N. in der Erwägung, dass Präsident Saleh nach den Demonstrationen am 18. März den Notstand erklärt und das Parlament am 23. März ein Notstandsgesetz verabschiedet hat, das den Sicherheitskräften weitreichende Befugnisse im Hinblick auf die Inhaftierung von Personen verleiht und öffentliche Versammlungen drastischen Einschränkungen unterwirft,
O. in der Erwägung, dass der Golf-Kooperationsrat unter der Leitung Saudi-Arabiens bisher drei Versuche unternommen hat, zwischen den gegnerischen jemenitischen Parteien dahingehend zu vermitteln, dass Präsident Saleh zurücktritt und im Gegenzug für die Vergehen, einschließlich der blutigen Niederschlagung der Proteste, nicht strafrechtlich verfolgt wird,
P. in der Erwägung, dass Saleh es in jedem Fall noch in letzter Minute abgelehnt hat, auf die Bedingungen einzugehen, wodurch es im Mai zu zwei Wochen andauernden Kampfhandlungen zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Kräften der Hasched-Stammesföderation unter der Führung der Familie Al-Ahmar kam, die am 3. Juni in einem Anschlag auf den Präsidentenpalast gipfelten,
Q. in der Erwägung, dass bei dem Anschlag mehrere Menschen ums Leben kamen und Präsident Saleh, der Premierminister, zwei stellvertretende Premierminister sowie die Sprecher beider Kammern des Parlaments verletzt wurden; in der Erwägung, dass Präsident Saleh das Land verlassen hat, um sich in Saudi-Arabien behandeln zu lassen,
R. in der Erwägung, dass das Spektrum der Oppositionsparteien, die den vom Golf-Kooperationsrat vermittelten Vereinbarungen zugestimmt haben, von sozialistischen bis hin zu islamistischen Parteien – sowohl der sunnitischen als auch der schiitisch-zaiditischen Konfession – reicht; in der Erwägung, dass diese Parteien das Vertrauen der vom „Arabischen Frühling“ inspirierten Jugend verloren haben, die als neu entstandene, gesonderte Wählerschaft fordert, dass ein Übergangsrat gebildet wird und Saleh mit seiner Familie das Land verlässt sowie wegen der mutmaßlichen Beteiligung an Korruption und der Mitverantwortung für die Tötung von Demonstranten vor Gericht gestellt wird,
S. in der Erwägung, dass Salehs Söhne, vor allem Ahmed Ali Saleh, Befehlsführer der Elitetruppe der Revolutionsgarde, und einige Neffen des Präsidenten, die ebenfalls wichtige militärische Ränge bekleiden, während der Abwesenheit des Präsidenten eine entscheidende Rolle für die Aufrechterhaltung seines Regimes gespielt haben,
T. in der Erwägung, dass am 24. Juni 2011 in Aden drei Soldaten und ein Zivilist bei einem Selbstmordanschlag mit einer Autobombe ums Leben kamen und ein Dutzend Personen verletzt wurde; in der Erwägung, dass jemenitische Sicherheitskräfte vor diesem Anschlag bei einem Begräbnis in der Stadt auf Demonstranten geschossen hatten,
U. in der Erwägung, dass es am 23. Juni 2011 62 Inhaftierten, unter ihnen mutmaßliche Mitglieder von Al-Qaida, die für die Tötung von Touristen und die Beteiligung an der Planung eines Anschlags auf die Botschaft der Vereinigten Staaten in Sanaa verurteilt worden waren, infolge eines gut geplanten, bewaffneten Angriffs auf die Haftanstalt gelang, aus dem Gefängnis auszubrechen, sowie in der Erwägung, dass dieses Vorkommnis noch einmal verdeutlicht, welche Sicherheitsrisiken von einem zunehmend instabilen Land ausgehen,
V. in der Erwägung, dass es nach der erzwungenen Wiedervereinigung in den 1990er Jahren wiederholt, unter anderem 1994 in einem kurzen Bürgerkrieg, zu Zusammenstößen zwischen Jemeniten aus dem Norden und dem Süden des Landes gekommen ist; in der Erwägung, dass ernsthaft befürchtet wird, dass sich der Staat Jemen wieder auflöst, da seit Februar ein brüchiger Waffenstillstand mit den schiitischen Rebellen im Norden besteht, im Süden eine sezessionistische Bewegung aktiv ist und viele Kämpfer von Al-Qaida den Jemen Berichten zufolge als Rückzugsgebiet nutzen,
W. in der Erwägung, dass der Jemen das ärmste Land der arabischen Welt ist, dass etwa die Hälfte der Kinder im Jemen unterernährt ist, dass Wassermangel herrscht, dass das tägliche Leben aufgrund der steigenden Preise für Grundnahrungsmittel immer schwieriger wird und die Arbeitslosigkeit mit etwa 35 % 10 % über dem regionalen Durchschnitt liegt, wobei von der Arbeitslosigkeit meist junge Menschen betroffen sind; in der Erwägung, dass sich die Lage weiter zuspitzen wird, da sich die Bevölkerung des Jemen Prognosen zufolge bis 2025 verdoppeln wird, während gleichzeitig Ölvorkommen und Einkünfte schwinden und die Lage aufgrund der jemenitischen Binnenvertriebenen und somalischer Flüchtlinge noch instabiler wird,
X. in der Erwägung, dass in den letzten Wochen weitere Tausende von Binnenvertriebenen auf der Flucht vor den Kämpfen zwischen Regierungstruppen und schwer bewaffneten Dschihadisten, die Ende Mai Zindschibar, die Hauptstadt des südjemenitischen Gouvernements Abyan, eroberten, nach Aden geströmt sind,
Y. in der Erwägung, dass vor dem Hintergrund der langen Geschichte geheimer Absprachen zwischen Vertretern von Al-Qaida und den jemenitischen Sicherheitsdiensten nicht genau festgestellt werden kann, ob Präsident Saleh oder seine Stellvertreter die Dschihadisten als Teil einer Abschreckungstaktik aktiv unterstützen oder diese lediglich dulden,
Z. in der Erwägung, dass in den nächsten Tagen fünf wegen Mordes angeklagte Männer zum Tode verurteilt und hingerichtet werden könnten; in der Erwägung, dass Jemen zu den Ländern zählt, in denen noch regelmäßig die Todesstrafe vollstreckt wird, und dass nach wie vor Hunderte in Todeszellen inhaftiert sind,
Bahrain
Za. in der Erwägung, dass das bahrainische Gericht für Nationale Sicherheit, ein Militärgericht, am 22. Juni sein Urteil gegen 21 bahrainische Aktivisten der Opposition – bei sieben in Abwesenheit – verkündete; in der Erwägung, dass gegen sieben (Hassan Mschaima’, ’Abdelwahab Hussain, ’Abdulhadi al-Khawaja, Dr. ’Abdel-Dschalil al-Singace, Mohammad Habib al-Miqdad, ’Abdel-Dschalil al-Miqdad und Sa’id Mirza an-Nuri) der 14 Anwesenden die Todesstrafe verhängt wurde, während die übrigen sieben (Mohammad Hassan Dschawwad, Mohammad ’Ali Ridha Isma’il, Abdullah al-Mahrus, ’Abdul-Hadi ’Abdullah Hassan al-Mukhodher, Ebrahim Scharif, Salah ’Abdullah Hubail al-Khawaja, Al-Hur Yousef as-Somaikh) zu zwischen fünfzehn und zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurden; in der Erwägung, dass es sich bei vielen – möglicherweise allen – Angeklagten um politische Häftlinge handelt, die allein für die friedliche Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit inhaftiert wurden,
Zb. in der Erwägung, dass dasselbe Gericht am 22. Mai entschied, dass die Todesurteile gegen ’Ali ’Abdullah Hassan al-Sankis und ’Abdulaziz ’Abdulridha Ibrahim Hussain aufrecht erhalten werden, sodass nun die unmittelbare Gefahr besteht, dass die Angeklagten hingerichtet werden; in der Erwägung, dass den Angeklagten zusammen mit drei weiteren Männern, die lebenslange Haftstrafen erhielten, vorgeworfen wird, auf gegen die Regierung gerichteten Demonstrationen im März zwei Polizisten getötet zu haben,
Zc. in der Erwägung, dass die Inhaftierten im Zusammenhang mit den Prozessen vor den Militärrichtern keinen Zugang zu adäquatem rechtlichen Beistand hatten, in Einzelhaft und ohne Kontakt zu ihren Familien festgehalten sowie mutmaßlich gefoltert wurden, was in keiner Weise den in Bezug auf das Recht auf ein faires Verfahren geltenden völkerrechtlichen Normen entspricht,
Syrien
1. erklärt seine Solidarität mit dem syrischen Volk und bringt seine nachhaltige Unterstützung für den Kampf des syrischen Volkes für Freiheit, demokratische Reformen und ein Ende des autoritären Regimes zum Ausdruck;
2. verurteilt aufs Schärfste die eskalierende brutale Unterdrückung friedlicher Demonstranten, die humanitären Folgen der Belagerung einer Reihe von Städten wie Daraa und Dschisr al-Schughur, und ist angesichts der Schwere der von den syrischen Behörden begangenen Menschrechtsverletzungen, die unter anderem Massenverhaftungen, außergerichtliche Tötungen und willkürliche Verhaftungen vornehmen, Menschen verschwinden lassen und foltern, zutiefst besorgt;
3. vertritt die Ansicht, dass diese weit verbreiteten und systematischen Verstöße Syriens gegen die völkerrechtlich verankerten Menschenrechtsnormen unter Umständen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu werten sind; unterstützt in diesem Zusammenhang alle Bemühungen des Amts des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR), in allen Fällen mutmaßlicher Menschrechtsverletzungen der syrischen Sicherheitskräfte zu ermitteln, damit die Schuldigen für die Gewaltakte zur Verantwortung gezogen werden, und fordert die syrischen Behörden auf, umfassend mit dem OHCHR und anderen Stellen der Vereinten Nationen zu kooperieren und diesen ungehinderten Zugang zu gewähren;
4. fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und die Mitgliedstaaten der EU auf, sich weiterhin gemeinsam mit ihren internationalen Partnern für eine Verurteilung der fortwährenden Unterdrückung in Syrien durch den UN-Sicherheitsrat sowie dafür einzusetzen, dass die syrische Regierung ihrer Verantwortung gerecht wird, die syrischen Bürger zu schützen; ist der Ansicht, dass der UN-Sicherheitsrat die Untersuchung der Lage in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof übergeben sollte, damit der syrischen Bevölkerung Gerechtigkeit widerfährt und weitere Opfer verhindert werden; fordert den Rat in diesem Zusammenhang auf, den diplomatischen Druck auf Russland, China sowie Brasilien, Südafrika und Indien zu verstärken;
5. fordert den Generalsekretär der Vereinten Nationen auf, umgehend einen Sonderbeauftragten für Syrien zu ernennen, der mit dem Mandat ausgestattet wird, dem Weltsicherheitsrat Bericht zu erstatten und diesen aufzufordern, geeignete Maßnahmen zu treffen, und fordert, dass diesem Sonderbeauftragten ungehindert Zugang zum gesamten Land gewährt wird;
6. fordert die syrischen Behörden eindringlich auf, sofort auf alle Formen der Gewalt gegen Demonstranten zu verzichten, und fordert die sofortige Freilassung aller inhaftierten Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und politischen Gefangenen, die trotz der kürzlich von Präsident Al-Assad verkündeten Amnestie nach wie vor inhaftiert sind; fordert die syrischen Behörden auf, den unabhängigen und internationalen Medien sofort ungehinderten Zugang zu gewähren;
7. bedauert, dass die syrischen Behörden den Forderungen nach sofortiger Einstellung der Gewalt, Erfüllung ihrer Verpflichtungen und Einleitung gehaltvoller Reformen nicht nachgekommen sind; fordert den Rücktritt des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad; vertritt die Ansicht, dass damit der Weg geebnet und der Übergangsprozess gefördert würde; weist darauf hin, dass der Übergangsprozess auf einem glaubwürdigen und integrativen Dialog unter Einbeziehung aller demokratischen Kräfte und der Akteure der Zivilgesellschaft beruhen und darauf ausgerichtet sein sollte, tiefgreifende demokratische Reformen in die Wege zu leiten, einschließlich der Aufhebung des Ausnahmezustands, der Beendigung der Monopolstellung der Baath-Partei in der syrischen Gesellschaft und der Möglichkeit der Ausrichtung freier und fairer Wahlen;
8. fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin, den Rat und die Kommission auf, die oppositionellen Kräfte und auch jene zu unterstützen, die – wie die Nationale Koalition zur Unterstützung der syrischen Revolution – die Erwartungen und Forderungen der Demonstranten zum Ausdruck bringen; vertritt die Ansicht, dass mit dem syrischen Regime kein Assoziierungsabkommens geschlossen werden kann;
9. ist der Ansicht, dass die andauernde brutale Unterdrückung in Syrien die Stabilität sowohl des Landes als auch der Region bedroht und die Nachbarländer in Mitleidenschaft zieht;
10. weist mit tiefer Sorge auf Berichte über Armeeeinsätze an den Grenzen und die Tausenden Vertriebenen hin, die vor der Gewalt in Syrien in die Türkei und den Libanon fliehen; fordert die syrischen Behörden eindringlich auf, humanitären Hilfsdiensten umgehend ungehinderten Zugang zu allen betroffenen Gebieten zu gewähren;
11. begrüßt die Politik der Türkei, die Grenzen für syrische Flüchtlinge offenzuhalten, und die Maßnahmen zur Aufnahme und Unterstützung der Flüchtlinge, die mithilfe der vom Roten Halbmond in der Region von Hatay bereitgestellten Ressourcen organisiert wurden; betont, dass die Türkei mit der Unterstützung des UNHCR und des Roten Halbmonds und ohne Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion oder ähnlicher Gründe die Grundversorgung der Flüchtlinge aus Syrien sicherstellen muss;
12. fordert die türkischen Behörden auf, in enger Zusammenarbeit mit dem UNHCR die notwendigen Maßnahmen zur Wiederansiedlung der Flüchtlinge aus Syrien zu treffen, damit diese nicht in geschlossenen Lagern leben müssen; vertritt die Ansicht, dass die Türkei bei Hilfsmaßnahmen in diesem Notfall nicht allein gelassen werden darf und dass alles unternommen werden sollte, um die Last gemeinsam zu schultern; fordert den Rat und die Kommission auf, die Hindernisse für Verhandlungen über das gemeinsame Wiederansiedlungsprogramm der EU unverzüglich aus dem Weg zu räumen und das Mitentscheidungsverfahren zum Abschluss zu bringen, damit die Wiederansiedlung der Flüchtlinge in der EU effektiv vonstatten gehen kann;
13. fordert den Rat und die Kommission auf, die türkischen und libanesischen Behörden unverzüglich bei ihren Maßnahmen zur Bewältigung der humanitären Krise an ihren Grenzen zu Syrien zu unterstützen, auch, indem sie der Frage nachgehen, ob die Möglichkeit besteht, auf UN-Ebene einen humanitären Korridor einzurichten;
14. weist darauf hin, dass die türkischen Behörden gegenüber der syrischen Führung als Vermittler auftreten, um eine weitere Eskalation der Gewalt zu verhindern und einen politischen Dialog im Hinblick auf glaubwürdige Reformen einzuleiten; fordert in diesem Zusammenhang den Rat, die Kommission und die Türkei auf, zusammenzuarbeiten, um eine diplomatische und friedliche Lösung im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in Syrien herbeizuführen;
15. unterstützt die vom Rat beschlossenen intelligenten Sanktionen und fordert den Rat auf, andere Länder auf diplomatischem Wege zur Annahme derselben Sanktionen zu bewegen; vertritt die Ansicht, dass der Rat auch weiterhin zielgerichtet Sanktionen gegen alle mit dem Regime verbündeten Personen und Unternehmen verhängen sollte, um diese zu schwächen und zu isolieren und damit den Weg für den demokratischen Übergang zu ebnen;
Jemen
16. bekundet seine Solidarität mit dem Volk Jemens, begrüßt dessen Bestrebungen nach demokratischem Wandel im Land und unterstützt die Bemühungen des Golf-Kooperationsrats insoweit, als diese auf eine Lösung auf dem Verhandlungsweg ausgerichtet sind, was bedeutet, dass der Rahmen für ein partizipatorisches politisches System geschaffen werden soll, mit dem es gelingen kann, die Armut zu lindern und die Lebensbedingungen der Bevölkerungsmehrheit zu verbessern;
17. fordert Präsident Saleh und die Mitglieder seiner Familie, die Ämter bekleiden, auf, zurückzutreten und den Weg für demokratische Wahlen frei zu machen;
18. verurteilt die jüngsten bewaffneten Angriffe, insbesondere den Angriff auf die Residenz des Präsidenten am 3. Juni 2011, und fordert alle Seiten nachdrücklich auf, im ganzen Land die Feindseligkeiten einzustellen, die völkerrechtlich verankerten Menschenrechtsnormen zu achten und sich zu einem dauerhaften Waffenstillstand zu bekennen;
19. begrüßt das Engagement des Vizepräsidenten Abed Rabbo Mansur Hadi für die Einhaltung des Waffenstillstands und die Demilitarisierung der jemenitischen Städte;
20. ist der Ansicht, dass sich die Probleme, denen sich Jemen gegenübersieht, nicht mit Gewalt lösen lassen; spricht der Bevölkerung seine Anerkennung dafür aus, dass die Demonstrationen weitgehend friedlich verlaufen sind; fordert die Sicherheitskräfte auf, auf eine unverhältnismäßige Gewaltanwendung zu verzichten, und fordert die Behörden mit Nachdruck auf, die jüngsten Tötungen und Verletzungen von Demonstranten und politischen Gefangenen zu untersuchen, die Schuldigen dieser Verbrechen vor Gericht zu bringen und die Opfer und ihre Familien zu entschädigen;
21. begrüßt die einmütige Position und Erklärung des Sicherheitsrats und die Entscheidung des Amts des Hohen Kommissars für Menschenrechte, eine Sondierungsmission nach Syrien zu entsenden, die vor Ort aktiv wird;
22. ist tief besorgt über den erhöhten Einsatz von Aufklärungsflugzeugen und die außergerichtliche Tötung mutmaßlicher Terroristen im Jemen durch die Vereinigten Staaten und die Pläne des United States Central Command (CENTCOM, Zentralkommando), die jemenitischen Truppen in den kommenden sechs Jahren mit Ausbildungsmaßnahmen und Ausrüstung im Umfang von 1,2 Mrd. US-Dollar zu unterstützen, zumal Jemen bereits jetzt zu den am stärksten bewaffneten Gesellschaften der Welt gehört;
23. hebt hervor, dass Jemen bereits lange vor Beginn der Aufstände des „Arabischen Frühlings“ von der Krise betroffen war; bekundet seine ernsthafte Besorgnis über das Ausmaß der Armut und Arbeitslosigkeit, und vertritt die Ansicht, dass nur mit umfangreicher, koordinierter Hilfe im Rahmen regionaler und internationaler Initiativen erreicht werden kann, dass die Regierung stärkere Kontrolle über kriminelle und terroristische Machenschaften gewinnt und die notwendige wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, auch im Bereich der Rechte von Frauen, einsetzt;
24. fordert die EU und den Golf-Kooperationsrat auf, besondere Anstrengungen im Hinblick auf eine finanzielle und technische Unterstützung zu unternehmen, sobald Präsident Saleh bereit ist, den Weg für eine demokratisch gewählte Regierung freizumachen, und besteht darauf, dass die Erfüllung der auf der Geberkonferenz im Jahre 2006 gegebenen Zusagen vor Ort beschleunigt werden muss; begrüßt in diesem Zusammenhang die jüngsten Öllieferungen Saudi-Arabiens an Jemen, und fordert mit Nachdruck, dass ein Schuldenerlass oder eine Umschuldung der Auslandsschulden in Erwägung gezogen wird, sobald echte demokratische Reformen stattfinden;
25. fordert die Behörden auf, das Todesurteil gegen Yasser Ismail, Baschir Ismail, ’Arif Far’i, Mubarak Ghalib und Murad Ghalib nicht zu vollstrecken, und erinnert die Behörden daran, dass sie an das völkerrechtlich verankerte Recht auf ein faires Verfahren bei Kapitalverbrechen und das Recht der Verurteilten, um Begnadigung oder Umwandlung der Strafe zu ersuchen, gebunden sind;
26. fordert den amtierenden Präsidenten Abed Rabbo Mansur Hadi auf, ein Moratorium für alle Hinrichtungen einzuführen, um die Todesstrafe schließlich ganz abzuschaffen;
27. fordert die EU auf, ihre Migrationspolitik gegenüber den MENA-Ländern und innerhalb der EU umgehend zu überprüfen, um sich auf einen sehr viel größeren Zustrom von Migranten aus diesen Ländern vorzubereiten und auch in dieser Hinsicht einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in der Region zu leisten;
Bahrain
28. ist tief besorgt über die harten Gerichtsurteile gegen bahrainische Bürger, die im Zusammenhang mit den Demonstrationen für Demokratie festgenommen wurden, und die unfairen Militärgerichtsprozesse;
29. fordert die sofortige Freilassung all jener, die nur verhaftet wurden, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben, und drängt die bahrainischen Behörden, zur Untersuchung der Vorwürfe wegen Folterungen eine unabhängige Ermittlung einzuleiten;
30. spricht sich nachdrücklich gegen die Todesstrafe aus, und fordert die bahrainischen Behörden auf, die Todesstrafen gegen Al-Sankis und Hussain in andere Strafen umzuwandeln;
31. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Mitgliedstaaten der Maghreb-Delegation und der Maschrek-Delegation sowie dem Golf-Kooperationsrat und dem UN-Menschenrechtsrat zu übermitteln.