Verfahren : 2011/2814(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0494/2011

Eingereichte Texte :

B7-0494/2011

Aussprachen :

PV 15/09/2011 - 2
CRE 15/09/2011 - 2

Abstimmungen :

PV 15/09/2011 - 6.5
CRE 15/09/2011 - 6.5

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0389

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
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Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0490/2011
12.9.2011
PE472.675v01-00
 
B7-0494/2011

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission

gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung


zur Hungersnot in Ostafrika


Charles Goerens, Louis Michel, Ivo Vajgl, Marielle De Sarnez im Namen der ALDE-Fraktion

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Hungersnot in Ostafrika  
B7‑0494/2011

Das Europäische Parlament,

         unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Horn von Afrika,

         unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin Catherine Ashton zur Reaktion der EU auf die Hungersnot am Horn von Afrika vom 24. August 2011,

         in Kenntnis der Ergebnisse der Geberkonferenz in Addis Abeba vom 25. August 2011,

         unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen,

         unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der VN,

         unter Hinweis auf das VN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes,

–         unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Februar 2011 zu Spekulationen auf Lebensmittelpreise,

–         gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.       in der Erwägung, dass Tausende Menschen gestorben und 750 000 vom Hungertod bedroht sind und 12 Millionen Menschen in Somalia, Äthiopien, Eritrea, Kenia und Dschibuti in der schlimmsten Hungersnot seit 60 Jahren, die sich nach Schätzungen der VN weiter über das Horn von Afrika ausbreiten wird, dringend Lebensmittel benötigen;

 

B.        in der Erwägung, dass die Hungersnot in der Region durch eine Verknüpfung von Faktoren wie Konflikt, Ressourcenknappheit, Klimawandel, hohes Bevölkerungswachstum, mangelnde Infrastruktur, verantwortungslose Amtsführung und hohe Lebensmittelpreise noch verschärft worden ist;

 

C.       in der Erwägung, dass die Lage aller Länder am Horn von Afrika in Bezug auf Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Amtsführung der EU seit vielen Jahren große Sorge bereitet; in der Erwägung, dass die Verbesserung der humanitären Situation auch vom Erfolg bei der Förderung von Frieden, Entwicklung und Staatsaufbau in der Region abhängt;

 

D.       in der Erwägung, dass Somalia am schwersten betroffen ist, da über die Hälfte der Bevölkerung auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen ist, der Anteil unterernährter Kinder in Südmittelsomalia bei 58 Prozent liegt und 1,4 Millionen Menschen Binnenvertriebene sind;

 

E.        in der Erwägung, dass die humanitäre Lage in Somalia durch den andauernden Konflikt zwischen Rebellen und Regierungstruppen verschlechtert wird; in der Erwägung, dass die militante islamistische Gruppierung Al-Schabab viele Gebiete kontrolliert, die zu Hungergebieten erklärt worden sind, und Lebensmittellieferungen blockiert sowie westliche Hilfsorganisationen ausgewiesen hat, was die Hilfsanstrengungen erheblich behindert;

 

F.        in der Erwägung, dass die Regierung von Eritrea Lebensmittel und andere humanitäre Hilfslieferungen für ihre Bevölkerung strikt abweist;

 

G.       in der Erwägung, dass über 860 000 Flüchtlinge auf der Suche nach Sicherheit, Nahrung und Wasser aus Somalia in die benachbarten Länder, insbesondere nach Kenia und Äthiopien, geflohen sind, wobei das Flüchtlingslager bei Dadaab in Kenia mit über 420 000 Menschen völlig überlastet ist;

 

H.       in der Erwägung, dass 80 Prozent der Flüchtlinge Frauen und Kinder sind, von denen viele entweder auf dem Weg in die Flüchtlingslager oder in denselben sexueller Gewalt und Einschüchterung zum Opfer fallen;

 

I.         in der Erwägung, dass ein Mangel an Recht und Ordnung und der gewaltsame Konflikt in der Region langfristige Investitionen und Entwicklungsprogramme zurückgedrängt und außerdem zu vermehrter Seeräuberei im Indischen Ozean geführt haben, wodurch Lieferungen in die Region und aus der Region stark behindert wurden;

 

J.         in der Erwägung, dass die EU neben 440 Millionen EUR aus den Mitgliedstaaten und zusätzlich zu über 680 Millionen EUR an langfristiger Hilfe für die Region in den Bereichen Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Ernährungssicherheit bis 2013 im Jahr 2011 158 Millionen EUR im Rahmen humanitärer Hilfe bereitgestellt hat;

 

K.       in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union (AU) über 350 Millionen USD an humanitärer Unterstützung zugesagt haben;

 

L.        in der Erwägung, dass das unsichere Landwirtschafts- und Ernährungssystem am Horn von Afrika durch den Entzug der Unterstützung für Viehzüchter noch anfälliger geworden worden ist;

 

M.       in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels die Ernteerträge in der Region stark beeinträchtigt haben, was in Verbindung mit dem weltweiten wirtschaftlichen Rückgang und den steigenden Lebensmittel- und Kraftstoffpreisen die Anstrengungen zur Verringerung der Armut und zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele zurückgeworfen hat;

 

N.       in der Erwägung, dass eine potenzielle Interaktion zwischen der Spekulation und den extremen Schwankungen der weltweiten Grundnahrungsmittelpreise sowie eine Verknüpfung zwischen den Energiemärkten und Lebensmittelpreisen besteht;

 

O.       in der Erwägung, dass derartige Probleme durch mehr Transparenz gelöst werden können;

 

 

1.        bekundet seine tiefe Sorge angesichts der vielen Toten und des Leids in der Region; fordert größere Anstrengungen, um die Ernährungskrise am Horn von Afrika unter Kontrolle zu bringen; fordert eine stärkere Mobilisierung von EU-Hilfsmaßnahmen in Gebieten, in denen die Hungersnot am größten ist, um den Bedürftigsten Nahrungsmittelhilfe, Gesundheitsversorgung, sauberes Trinkwasser und Hygieneartikel bereitzustellen;

 

2.        fordert alle Behörden und Gruppierungen in der Region auf, im Einklang mit den internationalen Rechtsvorschriften für humanitäre Hilfe den ungehinderten Zugang humanitärer Hilfsorganisationen zu den Bedürftigen sicherzustellen;

 

3.        fordert, dass alle Seiten Übergriffe gegen Zivilisten, insbesondere Frauen und Kinder, unverzüglich beenden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen sowie den Zugang zur Hilfeleistung und die Freizügigkeit aller Menschen, die vor Konflikten und Dürre fliehen, gewährleisten; weist alle Staaten der Region darauf hin, dass die Leistung von Hilfe und Schutz an Flüchtlinge nach dem Völkerrecht gefordert ist;

 

4.        fordert die Kommission auf, den Übergang von humanitärer Hilfe zur Entwicklungshilfe durch die EU dringend zu verbessern, zumal die Dürrekrise am Horn von Afrika zeigt, dass auf Jahre der Soforthilfe an von der Dürre geplagte Länder keine wirksame langfristige Entwicklungspolitik gefolgt ist;

 

5.        begrüßt die Zusagen der Afrikanischen Union für den humanitäre Einsatz, einschließlich des friedenserhaltenden Einsatzes AMISOM, bedauert jedoch, dass bisher nur 9 000 der versprochenen 20 000 Friedenssoldaten der Afrikanischen Union nach Somalia entsandt worden sind;

 

6.        begrüßt die Zusagen der EU und ihrer Mitgliedstaaten; weist jedoch darauf hin, dass immer noch eine Milliarde USD zur Umsetzung des Soforthilfeappells der VN fehlt; fordert die internationale Gemeinschaft auf, ihre Zusagen einzuhalten;

 

7.        fordert, dass ein höherer Prozentsatz der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) der EU unmittelbar in die landwirtschaftliche Erzeugung in Entwicklungsländern fließt, um die Ernährungssicherheit zu erhöhen; fordert die EU-Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, ihren Verpflichtungen vom Gipfeltreffen in L’Aquila im Jahr 2009 zu 22 Millionen USD für die landwirtschaftliche Entwicklung nachzukommen, wovon erst ein Fünftel gewährt worden ist;

 

8.        fordert mehr Transparenz sowie eine bessere Qualität und Aktualität der Informationen über Reserven und Bestände an Grundnahrungsmitteln und über die Preisgestaltung auf internationaler Ebene;

 

9.        fordert die notwendigen Maßnahmen zur Unterbindung der missbräuchlichen Spekulation auf Grundstoffmärkten; betont, dass diese Maßnahmen im Rahmen der Bemühungen um die Regulierung der Finanzmärkte auf internationaler und EU-Ebene getroffen werden sollten;

 

10.      fordert wirksame, international koordinierte Lösungsansätze für ein Vorgehen gegen exzessive Preisschwankungen; fordert, Missbrauch und Manipulationen der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse als potenzielles Risiko für die weltweite Ernährungssicherheit auf internationaler Ebene zu bekämpfen;

 

11.      fordert die Kommission auf, die Leitlinien ihrer Bodenpolitik mit Blick auf die Landnahme zu aktualisieren;

 

12.      fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Meldung und Überwachung großflächigen Landerwerbs unter Beteiligung europäischer Investoren zu verbessern und Entwicklungsländer in ihrer Entscheidungsfindung über derartige Investitionen zu unterstützen;

 

13.      fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, in verlässlicher und transparenter Weise sicherzustellen, dass die Hilfe ausschließlich zur Linderung der Armut dient;

 

14.      fordert die Kommission auf, die Viehzüchter besser in die Entwicklungspolitik der EU einzubinden; ist der Ansicht, dass ein Dialog mit den lokalen Behörden dringend notwendig ist, um ihren Schutz und ihre Lebensform in der gesamten Region zu sichern;

 

15.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sicherheitsrat und dem Generalsekretär der VN, den Institutionen der Afrikanischen Union, dem Panafrikanischen Parlament, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde, der Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, dem Vorsitz der G20 und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 14. September 2011Rechtlicher Hinweis