Entschließungsantrag - B7-0584/2011Entschließungsantrag
B7-0584/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Beitrag der Gemeinsamen Fischereipolitik zur Schaffung öffentlicher Güter

9.11.2011

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Ulrike Rodust, Josefa Andrés Barea, Ole Christensen, Iliana Malinova Iotova, Guido Milana, Catherine Trautmann im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0579/2011

Verfahren : 2011/2899(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0584/2011
Eingereichte Texte :
B7-0584/2011
Angenommene Texte :

B7‑0584/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments

zu dem Beitrag der Gemeinsamen Fischereipolitik zur Schaffung öffentlicher Güter

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission KOM (2011) 244 endg. mit dem Titel „Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020“,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission KOM(2011)0363 mit dem Titel „Rio+20: Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und besserer Governance“,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission KOM(2010)2020 „Europa 2020“,

–   unter Hinweis auf die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 2008/56/EG,

–   unter Hinweis auf das von der Kommission am 13. Juli 2011 vorgelegte GFP-Reformpaket,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Fischfang zu den ältesten menschlichen Tätigkeiten gehört und dass Fisch ein wichtiger, unentbehrlicher Bestandteil der menschlichen Ernährung ist, der durch die Erhaltung gesunder Fischbestände nicht nur für die jetzige, sondern auch für künftige Generationen gesichert werden sollte;

B.  in der Erwägung, dass die Rolle der Fischerei als Lieferant von Nahrung für die Menschheit seit langem allgemein gewürdigt wird;

C. in der Erwägung, dass Nahrung aus dem Meer für fast drei Milliarden Menschen in aller Welt eine wichtige Eiweißquelle ist und zum Lebensunterhalt von über 540 Millionen beiträgt;

D. in der Erwägung, dass der Sektor Fischerei, einschließlich der Bereiche freilebende Fische und Aquakultur, über die drei wesentlichen Tätigkeitsarten Fischfang, Verarbeitung und Vermarktung zur Schaffung unentbehrlicher öffentlicher Güter beiträgt;

 

E.  in der Erwägung, dass die Aquakultur, ob in Seewasser oder Süßwasser, an der Küste oder vor der Küste betrieben, ein wichtiger und expandierender ergänzender und voll integrierter Teil der Fischerei ist;

F.  in der Erwägung, dass gesunde Fischbestände, gesunde Meeresökosysteme und der Schutz der biologischen Vielfalt im Meer wichtige öffentliche Güter sind, die es zu erhalten gilt;

G. in der Erwägung, dass die reformierte GFP die nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen sicherstellen sollte, die in den Gewässern und den Küstengebieten, in denen Fischerei stattfindet, die Grundlage für die ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit der Fischerei schaffen;

H. in der Erwägung, dass eine nachhaltige und moderne Fischerei, die Voraussetzung dafür ist, dauerhafte Beschäftigungschancen zu schaffen und junge Menschen in Gebieten mit Entwicklungsrückstand zu halten, den Einsatz neuer und moderner Instrumente verlangt, die mit der Entwicklung und den Bedürfnissen der Märkte in Einklang stehen;

I.   unter Hinweis darauf, dass eine zeitgemäße Fischerei vor der Notwendigkeit steht, ihre Aktivitäten zu diversifizieren, um zum einen für einen nachhaltigen Umgang mit der Umwelt und den Ökosystemen, zum anderen für ein dauerhaftes Einkommen und die Befriedigung der Nachfrage am Markt zu sorgen;

J.   in der Erwägung, dass Fischereiaktivitäten sich hauptsächlich auf Küstengebiete und Inseln auswirken und dass sie zu deren Bewirtschaftung beitragen und für soziale und wirtschaftliche Dynamik sorgen, was für die jeweiligen Gemeinden, die häufig benachteiligt sind und wenig Arbeitsplätze und eine schwach entwickelte Wirtschaft zu bieten haben, besonders wichtig ist;

K. unter Hinweis darauf, dass die Fischerei der EU unmittelbar und mittelbar zum Wirtschaftswachstum der EU und zur sozialen Entwicklung bestimmter europäischer Regionen, Küstengebiete und Inseln beiträgt, die stark auf diese Wirtschaftstätigkeit angewiesen sind;

L.  unter Hinweis darauf, dass die europäische Fischerei im Rahmen der Integrierten Meerespolitik, zu deren wichtigsten Zielen der Umweltschutz gehört, auch den Anlass für verschiedenste wissenschaftliche Studien geben kann, die die Kenntnisse der Menschheit von ozeanografischer Dynamik, Meeresökosystemen und der Biologie von im Wasser lebenden Arten, mit unmittelbarem oder mittelbarem Bezügen zur Fischerei, vertiefen, und dass sie die Qualität solcher Studien heben kann;

1.  betont, dass die Fischerei ein wichtiger Sektor für die EU ist, der europäische Bürger mit hochwertigen Lebensmitteln versorgt und für die Europäische Union wirtschaftlichen und sozialen Mehrwert schafft; stellt fest, dass die reformierte GFP deshalb die nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen und den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände auf einem gesunden Niveau sicherstellen muss, damit Fischfang in den traditionellen Gebieten und Gemeinden langfristig weiter betrieben werden kann;

2.  betont, dass die oberste Priorität der GFP in der Schaffung einer Fischerei bestehen sollte, die nach den Grundsätzen der ökologischen Nachhaltigkeit agiert, damit für den sozialen und wirtschaftlichen Nutzen des Fischfangs für heutige und künftige Generationen gesorgt ist;

3.  betont, dass gesunde Fischbestände, gesunde Meeresökosysteme und der Schutz der biologischen Vielfalt im Meer für sich genommen öffentliche Güter sind, die nur entstehen, wenn die Fischbestände nachhaltig bewirtschaftet und unnötige Beeinträchtigungen der Umwelt auf ein Mindestmaß beschränkt werden;

4.  betont, dass die GFP insofern zur Verwirklichung der Ziele der Strategie EU 2020 für biologische Vielfalt und zu dem Anliegen der EU beiträgt, bis 2020 den Verlust an biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystem-Dienstleistungen einzudämmen, als die überarbeitete Verordnung eine nachhaltige Fischerei herbeiführt, indem sie vorbeugende Maßnahmen zur Unterbindung zerstörerischer Fangtätigkeit vorsieht, für die Wiederauffüllung übermäßig beanspruchter Fischbestände sorgt und Maßnahmen zum Schutz von Nicht-Zielarten vorschreibt;

5.  weist auf den wirtschaftlichen Aspekt hin, dass die Fischerei (einschließlich der Aquakultur) nach Schätzungen einen Wert von 34,2 Milliarden EUR generiert, und auf den sozialen Aspekt, dass sie über 350 000 Arbeitsplätze in den Bereichen Fischfang, Verarbeitung und Vermarktung schafft, und zwar vor allem in Küstenregionen, in abgelegenen Regionen und auf Inseln;

6.  betont, dass die Fischerei, abgesehen von ihren drei traditionellen Tätigkeitsbereichen und ihren am stärksten sichtbaren wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen, auch auf mehreren sonstigen Gebieten, etwa Umweltschutz, Kultur, Erholung und Tourismus, Naturwissenschaft, Energie und Bildung, eine nennenswerte Rolle spielt;

7.  betont, dass die Fischerei (einschließlich der Bereiche freilebende Fische und Aquakultur) zu den wichtigsten Säulen der Ernährungssicherheit in der Europäischen Union gehört und dass deshalb ihre Fortbestandfähigkeit und Stabilität durch die Reform der GFP sichergestellt werden muss, damit sie künftig zur Deckung des Bedarfs von mehr als einer halben Milliarde Europäern Fischereierzeugnisse von ausreichender Qualität und in ausreichenden Mengen liefern kann;

8.  hebt das erhebliche Potenzial hervor, mit dem die Meeres- und Süßwasseraquakultur zur Erfüllung des Auftrags der Fischerei beitragen kann, einen wesentlichen Teil des Nahrungsmittelbedarfs in der EU zu decken;

9.  begrüßt die Bereitschaft der Kommission, den Sektor Aquakultur in der EU zu stärken und angemessene Finanzmittel für ihn bereitzustellen; fordert die Kommission auf, für die Aquakultur allgemeine Qualitätskriterien aufzustellen, die in der gesamten EU erfüllt werden müssen und bei denen die Umweltauswirkungen und die sozialen Auswirkungen der Aquakultur berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass eingeführte Aquakulturerzeugnisse unter Einhaltung der einschlägigen EU-Qualitätsnormen, d. h. Umweltschutz- bzw. Tierschutznormen, erzeugt worden sind;

10. betont, dass der Sektor Fischerei insofern Aspekte der Multifunktionalität aufweist, als er örtliche Gemeinwesen mit zusätzlichen öffentlichen Gütern ausstattet, die allgemein der europäischen Bevölkerung und nicht nur denjenigen zugute kommen, die direkt oder indirekt mit Fischerei zu tun haben, was erkannt und gewürdigt werden muss; stellt fest, dass eine beträchtliche Anzahl Europäer, besonders wenn sie in Küstengebieten leben, Nutzen aus der Multifunktionalität der auf Fischerei bezogenen Tätigkeiten ziehen; betont, dass die Bereitstellung dieser zusätzlichen öffentlichen Güter nicht als Vorwand dafür dienen darf, die notwendigen Reformen der GFP und der Fischerei zu verzögern, bei denen es um die Wiederauffüllung von Beständen und die Beseitigung von Überkapazitäten geht;

11. betont, dass eine weitere Diversifizierung der direkt oder indirekt mit der Fischerei zusammenhängenden Tätigkeiten dazu beitragen könnte, die Abwanderung von Arbeitskräften aus diesem Wirtschaftszweig zu bremsen, Gewohnheiten und Traditionen bestimmter Regionen lebendig zu erhalten und die Entvölkerung bestimmter Küstengebiete einzudämmen;

12. betont, dass die Bewirtschaftung der Fischerei zunehmend auf wissenschaftlichen Daten beruht und dass dadurch die angewandte Forschung auf diesem Gebiet angekurbelt wird, was entsprechend dem Anliegen der Strategie EU 2020, intelligentes Wachstum zu fördern, den Aufbau von Wissen und die technologische Fortentwicklung und Innovation begünstigt;

13. betont, dass die Fischerei voll und ganz auf gesunde Bestände und Gleichgewicht in den Ökosystemen angewiesen ist und dass sich deshalb die Reform der GFP wieder stärker darauf ausrichten wird, die Meeresressourcen zu schützen und zu bewirtschaften, wodurch entsprechend dem Anliegen der Strategie EU 2020, intelligentes Wachstum zu fördern, eine effizientere, umweltverträglichere und wettbewerbsfähigere Wirtschaft verwirklicht wird;

14. betont, dass Fischfangaktivitäten in Anbetracht aller ihrer Aspekte (auch Aquakultur) und ihrer direkten und indirekten Auswirkungen sowie der öffentlichen Güter, die sie bereitstellen, für sozialen und territorialen Zusammenhalt sorgen sowie berufliche Bildung und soziale und wirtschaftliche Dynamik begünstigen, was dem Anliegen der Strategie EU 2020, integratives Wachstum zu fördern, entspricht;

15. betont, dass die Fischerei an sich und mit der Integrierten Meerespolitik als Instrument Beiträge leistet zur Verwirklichung der Ziele von „Rio+20“, die sich auf eine offene Wirtschaft beziehen, und ebenso zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Beseitigung von Armut;

16. fordert die Kommission auf, die Multifunktionalität der Fischerei und den Wert der breit gefächerten, vielfältigen öffentlichen Güter, die sie bereitstellt, zu würdigen;

17. fordert die Kommission auf, in ihren künftigen politischen Vorschlägen und Entscheidungen dafür zu sorgen, dass die GFP Beiträge zur Verwirklichung übergeordneter Ziele wie derjenigen der Strategie EU 2020, der EU-Strategie für biologische Vielfalt bis 2020 und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie leistet; fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung und Durchführung dieser politischen Maßnahmen den spezifischen Merkmalen von Fischereien und Küstenregionen Rechnung zu tragen;

18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.