Entschließungsantrag - B7-0063/2012Entschließungsantrag
B7-0063/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Zukunft des Programms GMES

10.2.2012

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7‑0027/2012
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung
(2012/2509(RSP))

Norbert Glante im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie

Verfahren : 2012/2509(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0063/2012
Eingereichte Texte :
B7-0063/2012
Angenommene Texte :

B7‑0063/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Zukunft des Programms GMES

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. November 2011 über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) und seine operativen Tätigkeiten (ab 2014),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein Haushalt für Europa 2020“ vom 29. Juni 2011,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2012 zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union zum Nutzen der Bürger[1],

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 31. Mai 2011 zu dem Thema „Entwicklung einer Raumfahrtstrategie der Europäischen Union zum Nutzen der Bürger“,

–   unter Hinweis auf die Anfrage von 13. Dezember 2011 an die Kommission zur Zukunft des GMES-Programms (B7‑0027/2012),

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass das Programm „Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung“ (Global Monitoring for Environment and Security, GMES) eine der beiden weltraumpolitischen Leitinitiativen der Europäischen Union und von entscheidender Bedeutung für die Erdbeobachtung ist, die wiederum ein unentbehrliches Instrument im Kampf gegen den Klimawandel und die Umweltverschmutzung sowie für Katastrophenschutz und Sicherheit, nachhaltige Entwicklung, Mobilität und Krisenbewältigung ist, das der Wirtschaft erhebliche Möglichkeiten eröffnet, weil nachgelagerte Dienste entwickelt werden können und Innovationen gefördert werden;

B.  in der Erwägung, dass das Programm GMES für Europa politisch, strategisch und technisch sehr wichtig ist und aufgrund seiner wirtschaftlichen, sozialen und technologischen Vorteile ein sehr günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis bietet;

C. in der Erwägung, dass das Programm GMES als Programm der Union eingerichtet wurde, das bis 2013 mit etwa 3,2 Milliarden Euro aus dem Haushalt der EU finanziert wird und unter der Verwaltung und Zuständigkeit der EU steht;

D. in der Erwägung, dass das Fehlen eines tragfähigen Finanzplans für die langfristige, solide finanzielle Unterstützung wahrscheinlich bewirken würde, dass die Kosten langfristig steigen, der Zugang zu den Informationen und Vorteilen des Programms nicht für alle europäischen Bürger gleich wäre, das Programm und die damit verbundene Bereitstellung von Daten vorübergehend ausgesetzt oder gar eingestellt würde, und dass dies letztlich bedeuten könnte, dass die bisher getätigten Investitionen vergeblich waren und Europa seine Unabhängigkeit und seinen technologischen Vorsprung in Bezug auf diese wichtige Weltrauminfrastruktur verliert;

E.  in der Erwägung, dass der Rat am 31. Mai 2011 gefordert hat, das Programm GMES, für das die EU verantwortlich zeichnet, auch weiterhin aus dem EU-Haushalt zu finanzieren; in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten bereits auf ihre Einwände dagegen hingewiesen haben, die Finanzierung des Programms GMES in einem zwischenstaatlichen Abkommen zu regeln, und dass der vorgeschlagene GMES-Fonds deshalb wahrscheinlich nicht mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet werden wird;

1.  hält es für bedauerlich, dass die Kommission am 30. November 2011 lediglich eine Mitteilung veröffentlicht und keinen Legislativvorschlag zum Programm GMES vorgelegt hat, weil die derzeit geltende Verordnung (EU) Nr. 911/2010 nur die ersten operativen Tätigkeiten umfasst und Ende 2013 ausläuft;

2.  erklärt sich nicht einverstanden mit der Ausrichtung, die die Kommission in ihrer Mitteilung bezüglich der künftigen Finanzierung und Leitung des Programms GMES angedeutet hat, wonach nämlich das Vorhaben auf zwischenstaatlicher Ebene finanziert werden soll; erklärt sich besorgt darüber, dass diese Ausrichtung ungemein nachteilige Auswirkungen auf die künftige Entwicklung des Programms zeitigen, den Verlust von dessen europäischer Dimension bewirken, den Grundsätzen der Transparenz und des umfassenden, offenen und gleichberechtigten Zugangs für alle zuwiderlaufen und als Zeichen gedrosselten Engagements der EU für diese Leitinitiative gesehen werden wird;

3.  erachtet es nicht als tragfähige Option, das Programm GMES außerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) zu finanzieren und dabei die von der Kommission in ihrer Mitteilung vorgeschlagene Finanzierungs- und Leitungsstruktur vorzusehen;

4.  weist darauf hin, dass sich die unsichere Zukunft des Programms GMES und seiner Finanzierung äußerst nachteilig auf die Entwicklung und die Marktakzeptanz von GMES-Diensten und -Anwendungen auswirkt, die voraussichtlich für Wirtschaftswachstum sorgen und dem Wohlergehen der Bürger Europas förderlich sein werden;

5.  fordert deshalb die Kommission auf, rasch einen Legislativvorschlag über die langfristige Leitung und Mittelausstattung und den langfristigen Betrieb des Programms GMES mit einer Finanzierung aus dem MFR vorzulegen und dabei anzustreben, die sinnvolle Bereitstellung und den einwandfreien Betrieb des Systems zu sichern und das vorgegebene Ziel – volle Einsatzfähigkeit ab 2014 – zu erreichen;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.