Entschließungsantrag - B7-0069/2012Entschließungsantrag
B7-0069/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Syrien (2012/2543(RSP))

13.2.2012

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Véronique De Keyser, Libor Rouček, Pino Arlacchi, Emine Bozkurt, Harlem Désir, Ana Gomes, Roberto Gualtieri, Richard Howitt, María Muñiz De Urquiza, Raimon Obiols, Vincent Peillon, Carmen Romero López im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0068/2012

Verfahren : 2012/2543(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0069/2012
Eingereichte Texte :
B7-0069/2012
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Angenommene Texte :

B7‑0069/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Syrien (2012/2543(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien, insbesondere die Entschließungen vom 15. Dezember 2011 zur Lage in Syrien, vom 27. Oktober 2011[1] zur Lage in Ägypten und Syrien, insbesondere in Bezug auf die christlichen Gemeinschaften, vom 15. September 2011[2] zur Lage in Syrien, vom 27. September 2011[3] zu dem Fall von Rafah Nashed und vom 7. Juli 2011[4] zur Lage in Syrien, Jemen und Bahrain im Zusammenhang mit der Lage in der Arabischen Welt und in Nordafrika,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 30. Januar 2012, vom 9. Dezember 2011 und vom 23. Oktober 2011,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) zu Syrien vom 23. Januar 2012, vom 1. Dezember 2011, vom 14. November 2011 und vom 10. Oktober 2011,

–   in Kenntnis des Beschlusses des Rates vom 23. Januar 2012, mit dem die Maßnahmen gegen Syrien verschärft wurden, und des Beschlusses des Rates 2011/782/GASP vom 1. Dezember 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/273/GASP,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu Syrien vom 23. Januar 2012, vom 2. Dezember 2011, vom 3. und 28. November 2011 sowie vom 8. Oktober 2011 sowie auf die Erklärung ihres Sprechers vom 23. November 2011,

–   in Kenntnis der Erklärung der Delegation der Union in Syrien zur Tötung des Generalsekretärs des Syrischen Arabischen Roten Halbmonds, Dr. Abd-al-Razzaq Jbeiro, vom 27. Januar 2012,

–   in Kenntnis der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der VP/HR an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen vom 25. Mai 2011 mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“,

–   unter Hinweis auf die Abschlusserklärung der Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz von Barcelona vom 27. und 28. November 1995 (Erklärung von Barcelona) und die Gemeinsame Erklärung des Pariser Gipfels für den Mittelmeerraum vom 13. Juli 2008, die auch von Syrien unterzeichnet wurde,

–   in Kenntnis der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 22. November 2011 zur Lage der Menschenrechte in Syrien,

–   in Kenntnis der Resolution des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 2011 zur Lage der Menschenrechte in der Arabischen Republik Syrien,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navi Pillay, in der 18. Sondersitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 2011 zur Überprüfung der Lage der Menschenrechte in der Arabischen Republik Syrien,

–   in Kenntnis des Berichts des unabhängigen internationalen Untersuchungsausschusses zur Arabischen Republik Syrien vom 23. November 2011,

–   in Kenntnis der Resolution des Dritten Ausschusses der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 22. November 2011 zur Lage der Menschenrechte in der Arabischen Republik Syrien,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948,

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, die VN-Kinderrechtskonvention und das Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords, zu deren Vertragsparteien Syrien gehört,

–   unter Hinweis auf die Beschlüsse der Arabischen Liga zu Syrien vom 12. Februar und vom 22. Januar 2012 und ihre Initiative, den VN-Sicherheitsrat um Unterstützung für eine politische Lösung zu ersuchen, ihre Sanktionen gegen Syrien vom 27. November 2011, ihren Aktionsplan vom 2. November 2011 und ihre Erklärungen vom 12., 16. und 24. November 2011, vom 16. Oktober 2011 und vom 27. August 2011;

–   in Kenntnis der Erklärung der Organisation für Islamische Zusammenarbeit vom 30. November 2011, in der die syrische Regierung aufgefordert wird, den Einsatz exzessiver Gewalt gegen die Bürger unverzüglich zu beenden und die Menschenrechte zu achten,

–   in Kenntnis des Beschlusses der Regierung der Republik Türkei vom 30. November 2011 zur Verhängung von Wirtschaftssanktionen gegen Syrien,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass in Syrien seit März 2011 aufgrund der brutalen Unterdrückung der syrischen Bevölkerung durch das Regime nach Schätzungen der Vereinten Nationen mehr als 6000 Menschen, davon mehr als 400 Kinder, getötet und noch viel mehr Menschen verletzt wurden, Berichten zufolge tausende Menschen inhaftiert wurden, darunter 380 Kinder, und zehntausende in die Nachbarländer geflüchtet sind oder innerhalb des Landes vertrieben wurden; in der Erwägung, dass seit Anfang Februar 2012 die Bombardierungen und schweren Geschützfeuer gegen die Stadt Homs und ihre Zivilbevölkerung dramatisch zugenommen und Schätzungen zufolge über 500 Todesopfer gefordert haben;

B.  in der Erwägung, dass trotz breiter internationaler Verurteilung gewaltsames Vorgehen und schwere Menschenrechtsverletzungen einschließlich Folter und sexueller Gewalt seitens der syrischen Staatsorgane und der Militär- und Sicherheitskräfte gegen gewaltlose Zivilisten, unter ihnen auch Kinder, weiterhin stattfinden und möglicherweise den Tatbestand von Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllen; in der Erwägung, dass die Gefahr besteht, dass sich die Lage in Syrien zu einem Bürgerkrieg ausweitet;

C. in der Erwägung, dass derzeit überall in Syrien Städte von Streitkräften unter Führung der Regierung belagert, bombardiert und beschossen werden; in der Erwägung, dass der Zugang zu Lebens- und Arzneimitteln in letzter Zeit äußerst schwierig ist; in der Erwägung, dass sich für viele Syrer die humanitäre Lage aufgrund von Gewalt und Vertreibungen rasant verschlechtert;

D. in der Erwägung, dass die zahlreichen Versprechen von Reformen und Amnestien vonseiten Präsident Bashar Al-Assads nie eingelöst worden sind und das Regime alle Glaubwürdigkeit eingebüßt hat, was in der internationalen Gemeinschaft zu vielfachen Rücktrittsforderungen an den Präsidenten geführt hat; in der Erwägung, dass die syrische Regierung den Obersten Gerichtshof für Staatssicherheit, ein Sondergericht, das weiterhin außerhalb des ordentlichen Strafrechtssystems steht, nutzt, um politischen Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern den Prozess zu machen; in der Erwägung, dass die Gewaltanwendung mit Maßnahmen des Regimes und seiner Anhänger einhergeht, mit denen die religiösen Spannungen verschärft und interethnische sowie interreligiöse Konflikte im Land ausgelöst werden sollen;

E.  in der Erwägung, dass durch das Veto Chinas und Russlands der VN-Sicherheitsrat bisher nicht in der Lage gewesen ist, eine adäquate Antwort auf die Krise in Syrien in Form eines Aufrufs an Präsident Bashar Al-Assad zum Rücktritt und einer Verurteilung der weit verbreiteten, systematischen und groben Verstöße gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten – wie Tötung, willkürliche Hinrichtung, Verfolgung, willkürliche Festnahme, Verschwindenlassen und Folter und Misshandlung und Vergewaltigung und andere Handlungen sexueller Gewalt gegen Zivilisten, zu denen auch Kinder zählen, sowie die Verweigerung und Behinderung ärztlicher Versorgung der Verletzten – durch die syrischen Staatsorgane und Militär- und Sicherheitskräfte zu geben;

F.  in der Erwägung, dass die Arabische Liga am 12. Februar 2012 beschlossen hat, jede diplomatische Zusammenarbeit mit Syrien abzubrechen und die syrische Opposition zu unterstützen, und zur Stationierung einer Friedenssicherungsmission der VN und der Arabischen Liga in Syrien aufgerufen hat; in der Erwägung, dass die Arabische Liga am 22. Januar 2012 beschlossen hat, Präsident Bashar Al-Assad aufzufordern, die Macht an seinen Stellvertreter zu übergeben, und eine sofortige Beendigung aller Menschenrechtsverletzungen und Angriffe gegen diejenigen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen, gefordert hat; in der Erwägung, dass die Arabische Liga beschlossen hat, den VN-Sicherheitsrat um Unterstützung für eine politische Lösung zu ersuchen;

G. in der Erwägung, dass Marokko am 27. Januar 2012 bei den Vereinten Nationen einen Resolutionsentwurf eingereicht hat, in dem die Forderungen der Arabischen Liga nach einem umfassenden und friedlichen von Syrien geleiteten politischen Prozess unterstützt werden sollen; in der Erwägung, dass China und Russland am 4. Februar 2011 gegen die Annahme des Entwurfs einer Resolution des VN-Sicherheitsrates zur Unterstützung des Plans der Arabischen Liga und zur Verurteilung des gewalttätigen Vorgehens in Syrien ihr Veto eingelegt haben; in der Erwägung, dass die syrische Opposition betont hat, dass das Veto Chinas und Russlands im VN-Sicherheitsrat die syrische Regierung ermutigen wird, hemmungslos vorzugehen;

H. in der Erwägung, dass die syrischen Behörden nach wie vor internationalen Journalisten und Beobachtern die Einreise ins Land verwehren; in der Erwägung, dass bei der Ausübung der unentbehrlichen Aufgabe, unabhängige Informationen über die Ereignisse in Syrien zu beschaffen, ein französischer Journalist getötet und ein niederländischer Journalist verwundet wurde;

I.   in der Erwägung, dass die Europäische Union am 23. Januar 2012 ihre restriktiven Maßnahmen gegen Syrien verschärft hat, indem sie weitere 22 Personen und 8 Organisationen in die Liste der Personen und Organisationen aufzunehmen, deren Vermögen eingefroren und denen die Einreise in die EU untersagt wird, und damit die Zahl der von der Einfrierung des Vermögens betroffenen Organisationen auf 38 und die Zahl der von einer Einfrierung des Vermögens und einer Visumsperre betroffenen Personen auf 108 erhöht hat; in der Erwägung, dass zu den restriktiven Maßnahmen gegen Syrien ein Waffenembargo, ein Verbot der Einfuhr syrischen Rohöls und neuer Investitionen in die syrische Erdöl- und Finanzwirtschaft sowie insbesondere ein Verbot der Ausfuhr von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die die Regierung verwenden kann, um die Menschenrechte der Bürger zu verletzen, aus der EU nach Syrien gehören;

J.   in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten von Amerika ihre Botschaft in Syrien geschlossen haben; in der Erwägung, dass Frankreich, Italien, Kuwait, Marokko, die Niederlande, Oman, Katar, Saudi-Arabien, Spanien, die Vereinigten Arabischen Emirate und das Vereinigte Königreich ihre Botschafter aus Syrien abgezogen haben und Deutschland keinen neuen Botschafter ernannt hat; in der Erwägung, dass Staaten des Golf-Kooperationsrates, Libyen und Tunesien die bei diesen Staaten akkreditierten syrischen Botschafter ausgewiesen haben;

K. in der Erwägung, dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 23. Januar 2012 die syrische Opposition erneut aufgefordert hat, alles daranzusetzen, um sich bei ihrem weiteren Vorgehen besser abzustimmen und damit einen geordneten Übergang zu einem demokratischen und stabilen Syrien zu gewährleisten, das alle Seiten einbezieht und die Rechte der Minderheiten garantiert; in der Erwägung, dass die EU diesbezüglich auch die Arabische Liga unterstützt;

L.  in der Erwägung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments in den vergangenen Monaten einen Dialog und Meinungsaustausch mit verschiedenen Vertretern der syrischen Opposition im Exil und im Land aufgenommen haben;

M. in der Erwägung, dass der Syrische Nationalrat und die Freie Syrische Armee einen Teil des syrischen Staatsgebiets kontrollieren;

N. in der Erwägung, dass die Krise in Syrien eine Bedrohung für die Stabilität und Sicherheit im gesamten Nahen Osten darstellt;

O. in der Erwägung, dass die Arabische Liga eine Beobachtungsmission nach Syrien entsandt hat; in der Erwägung, dass wegen mangelnder Kooperation seitens der syrischen Staatsorgane, wegen des Scheiterns der Umsetzung des Aktionsplans, der Syrien verpflichtete, gewaltsame Handlungen gegen Zivilisten vollständig einzustellen, politische Gefangene freizulassen und Truppen, Panzer und Waffen aus den Städten abzuziehen, und weil die Beobachter angegriffen und ihre Fähigkeit, unabhängig zu berichten, beeinträchtigt wurde, die Liga beschlossen hat, ihre Beobachtungsmission zu beenden;

P.  in der Erwägung, dass Russland weiterhin Waffen an das syrische Regime verkauft und eine Marinebasis in Syrien unterhält;

Q. in der Erwägung, dass seit März 2011 zehntausende Syrer in der Türkei Zuflucht gesucht haben; in der Erwägung, dass der türkische Ministerpräsident am 7. Februar 2012 in einer Rede an seine Fraktion erklärte, die Türkei sei dabei behilflich, mit westlichen Verbündeten eine neue Initiative vorzubereiten, um die Gegner des syrischen Regimes zu unterstützen; in der Erwägung, dass die Türkei einer Reihe syrischer Oppositionsführer, auch einigen aus der Freien Syrischen Armee, Unterschlupf gewährt;

1.  verurteilt erneut nachdrücklich die brutale Unterdrückung der syrischen Bevölkerung, auch von Kindern, durch das Regime, insbesondere in der Stadt Homs; spricht den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus; bekräftigt seine Solidarität mit der syrischen Bevölkerung, die mit friedlichen Mitteln für Freiheit, Würde und Demokratie kämpft, und würdigt ihren Mut und ihre Entschlossenheit, insbesondere mit Blick auf die Frauen, die eine entscheidende Rolle in dieser Auseinandersetzung wahrnehmen;

2.  fordert erneut eine sofortige Beendigung der brutalen Unterdrückung der syrischen Bevölkerung durch das Regime und in diesem Zusammenhang den sofortigen Abzug von Truppen und Panzern der syrischen Armee insbesondere aus allen syrischen Großstädten;

3.  stellt fest, dass das syrische Regime – und insbesondere Präsident Bashar Al-Assad, der als verfassungsmäßiges Oberhaupt des syrischen Staates letztlich die Verantwortung trägt – nicht in der Lage ist, seinen aus den internationalen Menschenrechtsnormen erwachsenden Verpflichtungen nachzukommen; fordert erneut eine sofortige Einstellung des gewaltsamen Vorgehens gegen friedliche Demonstranten und der Einschüchterung ihrer Familien, der Gewalt gegen Mitarbeiter humanitärer Organisationen und der Anwendung von Folter und sexueller Gewalt gegen Menschen, die sich dem Regime entgegengestellt haben, darunter auch Kinder; fordert auch die sofortige Freilassung aller inhaftierten Demonstranten, politischen Gefangenen, Menschenrechtsverteidiger, Blogger und Journalisten und ungehinderten Zugang von internationalen humanitären Organisationen und Menschenrechtsorganisationen sowie internationalen Medien zum Land;

4.  fordert Präsident Bashar Al-Assad und sein Regime erneut auf, unverzüglich zurückzutreten, damit in Syrien ein friedlicher und demokratischer Übergang stattfinden kann;

5.  bekräftigt seine Forderung, dass die weit verbreiteten, systematischen und groben Verstöße gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die syrischen Behörden und Streit- und Sicherheitskräfte unverzüglich unabhängig und in transparenter Weise vom Internationalen Strafgerichtshof untersucht werden, damit alle Verantwortlichen für diese Taten, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommen können, von der internationalen Gemeinschaft zur Rechenschaft gezogen werden, was insbesondere für Präsident Bashar Al-Assad gilt;

6.  fordert einen friedlichen und echten Übergang zur Demokratie, der den legitimen Forderungen des syrischen Volks entspricht und auf einem integrativen nationalen politischen Dialog beruht, an dem sich alle demokratischen Kräfte und die Zivilgesellschaft des Landes beteiligen; fordert die Oppositionskräfte auf, bei ihrer Verteidigung der Bevölkerung nicht in die Falle einer weiteren Eskalation der Gewalt und Militarisierung der Lage zu laufen; bekundet seine ernsthafte Besorgnis, dass die Einschüchterung durch die syrischen Behörden auf oppositionelle Aktivisten, die im Exil leben, ausgeweitet werden könnte, und fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, die Möglichkeit zu prüfen, syrische Diplomaten in der EU auszuweisen oder andere geeignete Schritte gegen sie einzuleiten, wenn sie an derartigen Entwicklungen beteiligt sind;

7.  warnt vor einem internationalen militärischen Eingreifen in Syrien, fordert die EU jedoch auf, ihre Sanktionen gegen das syrische Regime und den diplomatischen Druck erheblich auszuweiten und dabei sicherzustellen, dass diese Sanktionen nicht der Zivilbevölkerung schaden;

8.  begrüßt und unterstützt die laufenden Bemühungen der syrischen Opposition sowohl in Syrien selbst als auch im Ausland, eine gemeinsame Plattform aufzubauen, weiterhin mit der internationalen Gemeinschaft und insbesondere mit der Arabischen Liga zusammenzuarbeiten und auf eine gemeinsame Vision der Zukunft Syriens und den Übergang zu einem demokratischen System hinzuarbeiten; unterstützt weiterhin die syrische Opposition einschließlich des Syrischen Nationalrats; betont, wie wichtig es ist, dass sich die syrische Opposition und die Freie Syrische Armee auf die Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit festlegen und an ihrem eindeutigen Bekenntnis zu einem friedlichen und integrativen Ansatz festhalten; unterstützt die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Januar 2012 und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sie zügig umzusetzen und neue Wege zu finden, um ihre nichtmilitärische Unterstützung für die syrischen Oppositionskräfte zu verstärken; fordert die Kommission auf, ihre Hilfe und Unterstützung für die syrische Opposition und Zivilgesellschaft zu verstärken;

9.  begrüßt die Zusage der Europäischen Union, sich weiterhin für verstärkten internationalen Druck auf das syrische Regime einzusetzen; unterstützt den Beschluss des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 23. Januar 2012, neue restriktive Maßnahmen gegen das syrische Regime zu verhängen, und ruft zu weiteren gezielten Sanktionen in diesem Zusammenhang auf;

10. verurteilt die Bombenangriffe vom 23. Dezember 2011 und vom 6. Januar 2012 in Damaskus und vom 10. Februar 2012 in Aleppo, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderten; verurteilt auch den Angriff vom 11. Januar 2012, bei dem ein französischer Journalist und mehrere Zivilisten getötet und viele weitere Menschen, darunter ein niederländischer Journalist, verletzt wurden; weist die syrischen Staatsorgane erneut darauf hin, dass es in ihrer Verantwortung liegt, die Sicherheit aller im Land zu gewährleisten;

11. begrüßt und unterstützt die Resolutionen zur Lage der Menschenrechte in Syrien, die von der VN-Generalversammlung, vom VN-Menschenrechtsrat und vom Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung angenommen wurden, sowie den Bericht der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission für Syrien; fordert die unverzügliche Aussetzung der Mitgliedschaft Syriens in der Menschenrechtskommission der Unesco;

12. bedauert es, dass der VN-Sicherheitsrat wiederholt nicht in der Lage gewesen ist, angemessen auf die aktuellen brutalen Ereignisse in Syrien zu reagieren, und dass Russland und China im VN-Sicherheitsrat ihr Veto eingelegt haben, um den Entwurf einer Resolution zu Syrien zu blockieren, und damit gegen den Vorschlag der Arabischen Liga für einen friedlichen Übergang gestimmt haben, was vom Assad-Regime als Lizenz zur Verschärfung der Mittel der Unterdrückung vor Ort unter Einsatz schwerer Waffen und wahlloser Gewalt gegen unbewaffnete Zivilisten verstanden wurde; bekräftigt seine Forderung an die Mitglieder des VN-Sicherheitsrates und insbesondere an Russland und China, ihrer Verantwortung nachzukommen und dafür Sorge zu tragen, dass in Syrien die internationalen Menschenrechtsnormen geachtet werden; unterstützt weiterhin die Anstrengungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten in diesem Bereich; fordert gleichzeitig den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf, die vom syrischen Regime gegen die syrische Bevölkerung verübten Verbrechen vor den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen; begrüßt es, dass der VN-Menschenrechtsrat einen Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage in Syrien eingesetzt hat, und fordert die syrische Regierung auf, mit dem Sonderberichterstatter uneingeschränkt zusammenzuarbeiten.

13. fordert Russland, den größten ausländischen Waffenlieferanten der syrischen Regierung, auf, seine Waffenlieferungen nach Syrien sofort einzustellen, und fordert die EU auf, eine schwarze Liste von Unternehmen, die Waffen an Syrien liefern, aufzustellen; fordert alle EU-Akteure auf, in diesem Zusammenhang den Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren, der dazu bestimmt ist, die Ausfuhr von Gerätschaften, die zu interner Repression eingesetzt werden oder zu regionaler Instabilität beitragen können, zu verhindern, uneingeschränkt einzuhalten;

14. fordert die EU auf, die diplomatischen Beziehungen zu Syrien einzuschränken, und begrüßt den Beschluss einiger Mitgliedstaaten, ihre Botschafter abzuberufen;

15. unterstützt die Bemühungen der Arabischen Liga, die Gewalt zu beenden und mit dem von einer Beobachtungsmission überwachten Aktionsplan eine politische Lösung in Syrien zu fördern; nimmt den Beschluss der Arabischen Liga, ihre Beobachtungsmission in Syrien als Reaktion auf die zunehmende Gewalt seitens der Staatsorgane und Sicherheitsdienste zu beenden, zur Kenntnis; begrüßt den Beschluss der Arabischen Liga, die Zusammenarbeit mit den VN zu verstärken; begrüßt den Beschluss der Arabischen Liga, Sanktionen gegen das syrische Regime zu verhängen und die syrische Opposition zu unterstützen, sowie ihre Forderung nach Stationierung einer Friedenssicherungsmission der VN und der Arabischen Liga in Syrien; fordert das syrische Regime auf, sich jeglichen direkten oder indirekten Versuchs, Nachbarländer zu destabilisieren, zu enthalten;

16. fordert erneut eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei in Bezug auf die Lage in Syrien; begrüßt die Verurteilung des syrischen Regimes durch die Türkei und den Aufruf des türkischen Ministerpräsidenten an Präsident Al-Assad, sofort zurückzutreten, ihre wirtschaftlichen Sanktionen gegen dieses Regime und ihre Politik, die Grenzen für Flüchtlinge offen zu halten;

17. fordert die VP/HR erneut auf, in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Türkei, der Arabischen Liga und der syrischen Opposition alles zu unternehmen, um Gespräche über die Vorkehrungen für die Einrichtung humanitärer Korridore an den syrisch-türkischen Grenzen aufzunehmen, um syrische Flüchtlinge und alle Zivilpersonen zu schützen, die versuchen, vor der aktuellen militärischen Unterdrückung aus dem Land zu fliehen, und es der syrischen Opposition zu ermöglichen, sich zu organisieren;

18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, der Regierung und dem Parlament der Arabischen Republik Syrien sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Türkei zu übermitteln.