Entschließungsantrag - B7-0070/2012Entschließungsantrag
B7-0070/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Syrien (2012/2543(RSP))

13.2.2012

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Ioannis Kasoulides, Elmar Brok, Cristian Dan Preda, Arnaud Danjean, Mario Mauro, Mário David, Andrzej Grzyb, Ria Oomen-Ruijten, Laima Liucija Andrikienė, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Peter Šťastný, Roberta Angelilli, Nadezhda Neynsky, Tokia Saïfi, Michael Gahler, Lena Kolarska-Bobińska, Monica Luisa Macovei, Simon Busuttil, Elena Băsescu, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Krzysztof Lisek, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0068/2012

Verfahren : 2012/2543(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0070/2012
Eingereichte Texte :
B7-0070/2012
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B7‑0070/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Syrien (2012/2543(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 10. Oktober 2011, vom 14. November 2011, vom 1. Dezember 2011 und vom 23. Januar 2012 sowie der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2011 und vom 9. Dezember 2011 zu Syrien,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) zu Syrien vom 8. Oktober, vom 3. und 28. November und vom 2. Dezember 2011 sowie vom 1. und 4. Februar 2012,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen der Arabischen Liga zur Lage in Syrien vom 27. August 2011, vom 16. Oktober 2011 und vom 12., 16. und 24. November 2011, ihren Aktionsplan vom 2. November 2011, die am 27. November 2011 beschlossenen Sanktionen der Arabischen Liga gegen Syrien und ihre Resolution vom 22. Januar 2012,

–   in Kenntnis der Resolution des Dritten Ausschusses der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in der Arabischen Republik Syrien vom 22. November 2011,

–   in Kenntnis des Berichts der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zur Arabischen Republik Syrien vom 23. November 2011,

–   in Kenntnis der Resolution des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in der Arabischen Republik Syrien vom 2. Dezember 2011,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948,

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das VN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes und das Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords, zu deren Vertragsparteien Syrien gehört,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass seit Beginn des gewalttätigen Vorgehens gegen friedliche Demonstranten in Syrien im März 2011 systematische Tötungen, Gewalt und Folter in dramatischem Ausmaß eskaliert sind und die syrische Armee und die syrischen Sicherheitskräfte weiterhin mit gezielten Tötungen, Folter und Massenverhaftungen reagieren; in der Erwägung, dass nach Schätzungen der Vereinten Nationen über 5 000 Menschen ums Leben gekommen sind, viele weitere verletzt und tausende festgenommen worden sind; in der Erwägung, dass sich für viele Syrer die Menschenrechtslage aufgrund von Gewalt und Vertreibungen verschlechtert;

B.  in der Erwägung, dass die von Präsident Bashar Al-Assad angekündigten und zugesagten Reformen nie wahr gemacht worden sind und dass das Regime jegliche Glaubwürdigkeit eingebüßt hat;

C. in der Erwägung, dass Russland und China am 4. Februar 2012 gegen den von der Arabischen Liga befürworteten Entwurf einer Resolution des VN-Sicherheitsrates zu Syrien ihr Veto eingelegt haben;

1.  bedauert, dass Russland und China im VN-Sicherheitsrat ihr Vetorecht ausgeübt haben, um den Entwurf einer Resolution zu Syrien zu blockieren, und damit gegen den Vorschlag der Arabischen Liga für einen friedlichen Übergang gestimmt haben; stellt fest, dass dies vom Assad-Regime als Lizenz zur Verschärfung der Mittel der Unterdrückung vor Ort unter Einsatz schwerer Waffen und wahlloser Gewalt gegen unbewaffnete Zivilisten verstanden wurde; wiederholt seinen Aufruf an die Mitglieder des VN-Sicherheitsrates, insbesondere Russland und China, ihrer Verantwortung nachzukommen und zu gewährleisten, dass die gewaltsame Unterdrückung des syrischen Volkes sofort beendet wird; unterstützt weiterhin die Anstrengungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten in diesem Bereich;

2.  fordert Russland, den größten ausländischen Waffenlieferanten der syrischen Regierung, auf, seine Waffenlieferungen nach Syrien sofort einzustellen;

3.  verurteilt aufs Schärfste den brutalen Einsatz von Gewalt gegen friedliche Demonstranten und die systematische Verfolgung prodemokratischer Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten; ist zutiefst besorgt über die schwerwiegenden Menschrechtsverletzungen, die von den syrischen Staatsorganen begangen werden, die unter anderem Massenverhaftungen, außergerichtliche Tötungen und willkürliche Verhaftungen vornehmen, Menschen verschwinden lassen und Gefangene, darunter auch Kinder, foltern und misshandeln;

4.  ist besorgt darüber, dass dem Unicef-Aufruf vom 7. Februar 2012 und dem Bericht der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission für die Arabische Republik Syrien vom 23. November 2011 zufolge fast 400 Kinder seit dem Beginn der gewaltsamen Auseinandersetzungen in Syrien im März 2011 gestorben sind und fast 380 willkürlich inhaftiert und während der Haft Folter und sexueller Gewalt ausgesetzt worden sind, darunter einige unter 14 Jahren; verurteilt aufs Schärfste alle Verletzungen der Menschenrechte einschließlich der Kinderrechte, die von den syrischen Militär- und Sicherheitskräften begangen worden sind, und fordert die syrische Regierung auf, sämtliche Verletzungen der Kinderrechte und anderer Menschenrechte zu beenden;

5.  spricht den Familien der Opfer sein tief empfundenes Mitgefühl aus; würdigt den Mut und die Entschlossenheit des syrischen Volkes und unterstützt nachdrücklich seine Bestrebungen, die uneingeschränkte Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie die Garantie besserer wirtschaftlicher und sozialer Bedingungen zu erreichen;

6.  fordert Präsident Bashar Al-Assad und sein Regime erneut auf, unverzüglich zurückzutreten, damit in Syrien ein friedlicher und demokratischer Übergang stattfinden kann;

7.  fordert ein Ende der Gewalt gegen das syrische Volk, den Rückzug der Truppen und Panzer aus den Großstädten und die Freilassung aller inhaftierten Demonstranten, politischen Gefangenen, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten sowie ungehinderten Zugang zu dem Land für internationale humanitäre Organisationen und Menschenrechtsorganisationen sowie internationale Medien;

8.  bekräftigt seine Forderung, dass die weit verbreiteten, systematischen und groben Verstöße gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die syrischen Staatsorgane und Militär- und Sicherheitskräfte unverzüglich unabhängig und in transparenter Weise untersucht werden, damit alle für diese Taten Verantwortlichen von der internationalen Gemeinschaft zur Rechenschaft gezogen werden;

9.  bekräftigt seine Unterstützung für die Bemühungen der Arabischen Liga, die Gewalt zu beenden und eine politische Lösung in Syrien zu fördern; begrüßt den Beschluss der Arabischen Liga, die Zusammenarbeit mit den VN zu verstärken; nimmt den Beschluss der Arabischen Liga zur Kenntnis, als Reaktion auf die sich verschärfende Gewaltanwendung durch die Staatsorgane ihre Beobachtermission in Syrien auszusetzen;

10. fordert den Rat auf, einen kollektiven Beschluss zu fassen, alle Botschafter aus Syrien abzuberufen und die diplomatischen Kontakte zu syrischen Botschaftern in den Mitgliedstaaten der EU einzufrieren;

11. begrüßt und unterstützt die laufenden Bemühungen der syrischen Opposition, eine gemeinsame Plattform aufzubauen, weiterhin mit der internationalen Gemeinschaft und insbesondere mit der Arabischen Liga zusammenzuarbeiten und auf eine gemeinsame Vision der Zukunft Syriens und den Übergang zu einem demokratischen System hinzuarbeiten;

12. fordert die VP/HR auf, alles zu unternehmen, um Gespräche mit der Türkei, der Arabischen Liga und der syrischen Opposition über die Vorkehrungen für die Einrichtung humanitärer Korridore an den syrisch-türkischen Grenzen aufzunehmen;

13. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China, der Regierung und dem Parlament der Republik Türkei, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der Liga der Arabischen Staaten und der Regierung und dem Parlament der Arabischen Republik Syrien zu übermitteln.