Werner Schulz, Elisabeth Schroedter
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Belarus (2012/2581(RSP))
B7‑0182/2012
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Belarus, insbesondere vom 15. Februar 2012, 13. September 2011, 12. Mai 2011, 10. März 2011, 20. Januar 2011, 10. März 2010 und 17. Dezember 2009,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 1./2. März 2012, in denen tiefe Besorgnis über die weitere Verschlechterung der Lage in Belarus zum Ausdruck gebracht wird,
– unter Hinweis auf den Beschluss 2012/126/CFSP des Rates „auswärtige Angelegenheiten“ vom 28. Februar 2012, mit dem nach einer weiteren Verschlechterung der Lage in Belarus die restriktive Maßnahmen gegen das dortige Regime verschärft wurden, indem weitere 21 Personen, die für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition verantwortlich sind, auf die Liste mit Personen gesetzt wurden, gegen die eine Einreiseverbot verhängt wurde und deren Vermögen eingefroren wurden,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin Catherine Ashton vom 28. Februar 2012 zum Beschluss der Staatsorgane von Belarus, den Leiter der EU-Delegation und den polnischen Botschafter in Minsk auszuweisen,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 23. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus,
– unter Hinweis auf die Entschließung des Europarates 1857(2012) vom 25. Januar 2012, in der die anhaltende Verfolgung von Oppositionellen und die Schikanierung von Aktivisten der Zivilgesellschaft, unabhängigen Medien und Menschenrechtsverteidigern in Belarus verurteilt wird,
– unter Hinweis auf die Resolution des VN-Menschenrechtsrates vom 17. Juni 2011, in der Menschenrechtsverletzungen vor, während und nach der Präsidentschaftswahl in Belarus verurteilt werden und die belarussische Regierung aufgefordert wird, die Verfolgung von Oppositionsführern zu beenden,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft vom 7. bis 9. Mai 2009 in Prag und die Gemeinsame Erklärung zur Lage in Belarus, die anlässlich des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft am 30. September 2011 in Warschau angenommen wurde,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Jahrestagung des Internationalen Eishockeyverbandes in Bern vom Mai 2009, die IIHF-Weltmeisterschaften in Belarus zu veranstalten, obgleich die politischen Gegner von Aljaksandr Lukaschenka verfolgt und in Belarus vielfach gegen die Menschenrechte verstoßen wird,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich auch Belarus in der Prager Erklärung des Gipfeltreffens zur Östlichen Partnerschaft zu den Grundsätzen des Völkerrechts und Grundwerten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten bekannt hat,
B. in der Erwägung, dass sich die politische Situation in Belarus seit den Präsidentschaftswahlen vom 19. Dezember 2010 erheblich verschlechtert hat, weil repressive Maßnahmen gegen Vertreter der demokratischen Opposition, die freien Medien, Aktivisten der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger ergriffen wurden, obgleich die internationale Gemeinschaft mehrmals gefordert hat, diese Maßnahmen unverzüglich zu beenden;
C. in der Erwägung, dass der diplomatische Konflikt zwischen der EU und Belarus in beispiellosem Ausmaß eskaliert ist, als die Staatsorgane von Belarus den Botschafter der EU und den polnischen Botschafter aufgefordert haben, das Land zu verlassen, und seine eigenen Botschafter aus Brüssel und Warschau als Reaktion auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 28. Februar 2012 zurückgerufen haben,
D. in der Erwägung, dass Aljaksandr Lukaschenka in diesem Zusammenhang anschließend den Außenminister von Deutschland persönlich angriff und sich dabei einer obskuren beleidigenden Wortwahl bediente, die gegen jegliche diplomatischen Gepflogenheiten verstieß;
E. in der Erwägung, dass am 1. März 2012 ein Abteilungsleiter der Oberstaatsanwaltschaft erklärt hat, dass es möglich ist, gegen Personen, die andere Staaten und internationale Organisationen auffordern, wirtschaftliche und andere Sanktionen gegen Belarus zu verhängen, ein vorübergehendes Ausreiseverbot auszusprechen und strafrechtliche Ermittlungen zu eröffnen, und anschließend einigen Menschenrechtsaktivisten, Oppositionspolitikern und unabhängigen Journalisten die Ausreise aus Belarus untersagt wurde und sie sogar an der Grenze zur EU zurückgewiesen wurden;
F. in der Erwägung, dass alle Botschafter der EU-Mitgliedstaaten in Minsk zu Konsultationen in ihre Hauptstädte zurückgerufen wurden und alle EU-Mitgliedstaaten die Botschafter von Belarus in ihre Außenministerien einbestellten;
G. in der Erwägung, dass die Entscheidung der Mitgliedstaaten ein eindeutiges Zeichen dafür ist, dass die EU in der Außenpolitik solidarisch und geschlossen handelt, ihre Maßnahmen wirksam sind und die europäischen Werte innerhalb und außerhalb der EU erfolgreich gefördert werden, wobei dieser Erfolg von einem festen Verpflichtung zu gemeinsamen Handeln abhängig ist;
H. in der Erwägung, dass die Ausrichtung der EU-Politik gegenüber Belarus davon abhängig ist, ob die Staatsorgane von Belarus zur Verbesserung der Beziehungen EU-Belarus alle politischen Gefangenen freilassen;
I. in der Erwägung, dass die Verbesserung der bilateralen Beziehungen zur Europäischen Union auch von der Freilassung aller politischen Gefangenen sowie den Fortschritten der Regierung von Belarus im Hinblick auf die Einhaltung ihrer OSZE-Verpflichtungen und die Achtung der grundlegenden Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Prinzipien abhängt, wozu auch die Freilassung politischer Gefangener zählt; in der Erwägung, dass das im gegenteiligen Fall die Selbstisolierung von Belarus zunehmen würde, was sich auf die Bevölkerung negativ auswirken würde und eine stärkere Abhängigkeit von Russland zur Folge hätte;
J. in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union beschlossen hat, die Liste der Personen, gegen die wegen der zunehmenden Unterdrückung der Gesellschaft durch das Regime Sanktionen verhängt wurden, ausgeweitet wird;
K. in der Erwägung, dass die EU mit einem Anteil von 38 % der größte Abnehmer von Exporten aus Belarus ist; in der Erwägung, dass der Handelsüberschuss von Belarus gegenüber der EU im Jahr 2011 ungefähr 6 Mrd. US-Dollar betrug;
L. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten keine Einigung über Sanktionen gegen „Geschäftemacher“, d. h. einflussreiche Unternehmer, die eng mit dem Regime verbunden sind und es unterstützen, erzielt hat;
M. in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten im Rahmen des von Präsident Barack Obama am 3. Januar 2012 unterzeichneten Gesetzes zu Demokratie und Menschenrechten in Weißrussland (Belarus Democracy and Human Rights Act of 2011) den IIHF auffordern, seinen Plan aufzugeben, die Weltmeisterschaften 2014 in Belarus zu veranstalten, solange die Regierung von Belarus nicht alle politischen Häftlinge freilässt;
1. bedauert die weitere Verschlechterung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus; nimmt zur Kenntnis, dass der bislang im Rahmen der EU‑Diplomatie beispiellose Beschluss, alle Botschafter der Mitgliedstaaten der EU aus Belarus abzuberufen, zeigt, dass die Versuche der Staatsorgane von Belarus, die Europäische Union bei Beschlüssen über Sanktionen zu spalten, gescheitert sind;
2. betont, dass eine entschiedenes Engagement aller EU-Mitgliedstaaten und anderen demokratischen Länder, in Krisenzeiten gemeinsam zu handeln, eine erfolgreiche Förderung der allgemeingültigen Werte in Ländern wie Belarus fördern und diese Länder einen demokratischen Übergang annähern könnte;
3. unterstreicht, dass Minsk die richtige Wahl für seine Bevölkerung treffen und sich der Demokratie öffnen sollte, statt sich für eine zunehmende Isolation zu entscheiden;
4. verurteilt die anhaltende Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern und Mitgliedern der demokratischen Opposition und die politisch motivierte Schikanierung von Aktivisten der Zivilgesellschaft und von unabhängigen Medien in Belarus;
5. verlangt die bedingungslose und unverzügliche Freilassung aller politischen Gefangenen; betont erneut, dass der Dialog zwischen der EU und Belarus nicht vorankommen kann, wenn Belarus keine Fortschritte im Hinblick auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit erzielt und alle politischen Gefangenen bedingungslos freigelassen und ihre bürgerlichen Rechte uneingeschränkt wiederhergestellt werden; betroffen sind hiervon u. a. Ales Bjaljazki, Vorsitzender des Menschenrechtszentrums „Wjasna“ und Vizepräsident des FIDH, die beiden ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Mikalaj Statkewitsch und Andrej Sannikau, die Leiter der Präsidentschaftskampagnen der Kandidaten der demokratischen Opposition Pawel Sewjarynez und Dsmitry Bandarenka sowie Sjarhej Kawalenka, ein politischer Häftling, der wegen angeblichen Verstoßes gegen den Hausarrest festgenommen wurde und sich seit längerem im Hungerstreik befindet, was zu einer kritischen Verschlechterung seines Gesundheitszustands geführt hat und sein Leben akut gefährdet;
6. fordert die nationalen Eishockey-Verbände der EU-Mitgliedstaaten und aller anderen demokratischen Länder auf, den IIHF z. B. bei seiner nächsten Tagung im Mai in Helsinki dazu zu drängen, die Eishockeyweltmeisterschaften 2014 in Belarus als Anlass zu nehmen, um die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit auf die kritische Lage hinsichtlich der Menschenrechte und der bürgerlichen Rechte in Belarus zu richten, und fordert die Vertreter des IIHF und die Sportler als freie und verantwortungsbewusste Bürger auf, sich gegen die Unterdrückung durch das Regime auszusprechen;
7. begrüßt den Beschluss des Rates vom 28. Februar 2012, die restriktiven Maßnahmen zu verschärfen und weitere 21 Personen, die für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Belarus verantwortlich sind, auf die Liste derer zu setzen, gegen die ein Reiseverbot verhängt wurde und deren Vermögen eingefroren wurden;
8. fordert den Rat auf, den jüngsten Entwicklungen der diplomatischen Beziehungen zwischen der EU und Belarus sowie einer weiteren Verschlechterung der Lage bezüglich der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Land Rechnung zu tragen, und fordert ihn mit Nachdruck auf, einen entsprechenden Beschluss hinsichtlich weiterer restriktiver Maßnahmen, einschließlich gezielter wirtschaftlicher Sanktionen in Einzelfällen, zu verabschieden und sicherzustellen, dass alle Maßnahmen in den Mitgliedstaaten uneingeschränkt und konsequent umgesetzt werden;
9. fordert die EU darüber hinaus auf, ihre Beziehungen zur belarussischen Zivilgesellschaft zu verstärken, ihre Verbindungen zur Opposition zu intensivieren und die demokratischen Bestrebungen des belarussischen Volkes zu unterstützen;
10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarates, dem Sekretariat der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten sowie dem Parlament und der Regierung von Belarus zu übermitteln.