Entschließungsantrag - B7-0278/2012Entschließungsantrag
B7-0278/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Thema Mehrjähriger Finanzrahmen und Eigenmittel

6.6.2012 - (2012/2678(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Marta Andreasen im Namen der EFD-Fraktion

Verfahren : 2012/2678(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0278/2012
Eingereichte Texte :
B7-0278/2012
Angenommene Texte :

B7‑0278/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Thema Mehrjähriger Finanzrahmen und Eigenmittel

(2012/2678(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1],

–   unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere dessen Artikel 312,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zum Thema „Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa“,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 29. Juni 2011 mit dem Titel „Ein Haushalt für Europa 2020 (Teil I und Teil II)“,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 312 Absatz 2 AEUV der Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig eine Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens erlässt;

B.  in der Erwägung, dass der amtierende dänische Ratsvorsitz dem Europäischen Rat für seine Tagung im Juni eine so genannte „Verhandlungsbox“ unterbreiten will, in der Optionen für alle Aspekte der Verhandlungen vorgeschlagen werden, einschließlich der Einnahmenseite, aber noch ohne Zahlen;

C. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 8. Juni 2011 seine politischen Prioritäten für den nächsten MFR sowohl in legislativer als auch in haushaltstechnischer Hinsicht festgelegt und damit eine solide Grundlage für Verhandlungen über den neuen MFR geschaffen hat[2];

D. in der Erwägung, dass die Mehrjahresprogramme in Verbindung mit dem nächsten MFR vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen werden;

E.  in der Erwägung, dass es wiederholt die Schaffung neuer und wirklicher Eigenmittel gefordert hat;

1.  stellt fest, dass der Haushalt der EU seinen Zweck als Investitionshaushalt mit einer starken Hebelwirkung nicht erfüllt; stellt fest, dass weniger als 45 % der veranschlagten Ausgaben auf Rubrik 1, nachhaltiges Wachstum, entfallen und der Rest für andere Zwecke vorgesehen ist, die nur wenig mit strategischen Investitionen in Europa zu tun haben;

2.  stellt fest, dass die Strategie Europa 2020 als wesentliche Zielvorgabe festgelegt wurde, um nachhaltiges Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Europa zu unterstützen, und dass sie von den 27 Mitgliedstaaten gebilligt wurde, ihr das Scheitern der Strategie von Lissabon, auf die sie aufbaut, aber keine Glaubwürdigkeit verschafft;

3.  erinnert an die Annahme des Berichts des Sonderausschusses zu den politischen Herausforderungen und den Haushaltsmitteln für eine nachhaltige Europäische Union nach 2013 (SURE) mit seiner Entschließung vom 8. Juni 2011;

4.  räumt ein, dass ein EU‑Haushalt einen ausgewogenes Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben aufweisen muss; stellt fest, dass die nationalen Beiträge infolge der gestiegenen Einnahmen bei den wirklichen Eigenmitteln gesenkt werden sollten; nimmt die Gesetzgebungsvorschläge der Kommission vom 29. Juni 2011 zu einer Reform des Systems der Eigenmittel zur Kenntnis; lehnt die Vorschläge für eine Finanztransaktionssteuer und neue EU‑Mehrwertsteuereigenmittel ab; bedauert, dass die Finanztransaktionssteuer einige Mitgliedstaaten in unverhältnismäßiger und ungerechter Weise belasten wird, ohne dass diese einen Nutzen davon haben werden;

5.  ist der Ansicht, dass die Tatsache, dass im MFR 2014-2020 sowohl innerhalb der einzelnen Rubriken als auch zwischen verschiedenen Rubriken sowie zwischen den Haushaltsjahren des MFR eine größere Haushaltsflexibilität vorgesehen ist., angesichts der gegenwärtigen Rahmenbedingungen und der Herausforderungen in einer Welt im Wandel von einer schwachen Haushaltsplanung zeugt;

6.  bekräftigt nachdrücklich das Einheitsprinzip des EU‑Haushalts und betont, dass alle Politikbereiche und Programme der EU mit einer angemessenen Finanzierung in den MFR einbezogen werden sollten, um zu seiner Transparenz, Vorhersehbarkeit und Verantwortlichkeit beizutragen;

7.  ist der Ansicht, dass zunächst über die Ziele und Politikbereiche des MFR Einigkeit hergestellt werden sollte, bevor diesen Mittel zugewiesen werden; betont, dass Parlament und Rat umfassende Verhandlungen zu allen Aspekten des MFR führen sollten, bevor Mittel zugewiesen werden und die endgültige Abstimmung des gesamten MFR‑Pakets vorgenommen wird; ist der Ansicht, dass die Beibehaltung des Grundsatzes, dass nichts vereinbart ist, solange nicht alles vereinbart ist, unrealistisch ist;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den anderen betroffenen Organen und Institutionen zu übermitteln.