Entschließungsantrag - B7-0014/2014Entschließungsantrag
B7-0014/2014

VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG AN DEN RAT zur 69. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen

14.1.2014

eingereicht gemäß Artikel 121 Absatz 1 der Geschäftsordnung

Alexander Graf Lambsdorff im Namen der ALDE-Fraktion

B7‑0014/2014

Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur 69. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die 69. Tagung der Generalsversammlung der Vereinten Nationen,

–   unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 11. Juni 2013 an den Rat zur 68. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen[1],

–   gestützt auf Artikel 121 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass das Engagement der EU für einen wirksamen Multilateralismus, in dessen Zentrum die Vereinten Nationen stehen, ein integraler Bestandteil der Außenpolitik der EU ist und auf der Überzeugung beruht, dass ein multilaterales und auf allgemeingültige Regeln und Werte gestütztes System am besten geeignet ist, weltweite Krisen, Herausforderungen und Bedrohungen zu meistern;

B.  in der Erwägung, dass die EU als größter Geber der Welt sowohl verstärkte Bemühungen zur Einhaltung der Frist für die Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele im Jahr 2015 als auch ein gemeinsames Vorgehen mit dem Ziel der Beseitigung der Armut und der nachhaltigen Entwicklung unterstützt;

1.  richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

     Lage in Syrien

(a)  (i) empfiehlt, bei den Genf-II-Friedensgesprächen auf die umgehende Beendigung der Gewalt und die Einsetzung einer Übergangsregierung hinzuarbeiten und (ii) eine internationale Konferenz zum Thema der syrischen Flüchtlingskrise einzuberufen, deren Schwerpunkt auf den humanitären Bemühungen und der verstärkten Beteiligung der EU an den diplomatischen Bemühungen, den Konflikt zu beenden, liegt;

     Lage im Südsudan

(b)  rät allen Parteien, die sich in Addis Abeba unter der Schirmherrschaft der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung (IGAD) treffen, auf eine sofortigen Waffenruhe mit einer wirksamen Überwachung hinzuarbeiten und Mitarbeitern der humanitären Hilfsorganisationen und Beobachtern Zugang zu allen unter ihrer Kontrolle befindlichen Bereichen zu gewähren;

 

     Lage im Nahen Osten

(c)  empfiehlt, die multilateralen Versuche um eine Beilegung der fortbestehenden Konflikte im Nahen Osten fortzusetzen, wobei ein besonderes Augenmerk auf den israelisch-palästinensischen Konflikt zu richten ist, in dem neue, strukturierte und substantielle Friedensbemühungen unternommen werden müssen;

 

Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015

(d)  empfiehlt, einen kohärenten Ansatz mit einem einzigen übergeordneten Rahmen und Zielen zu verfolgen, bei denen der Zusammenhang zwischen der nachhaltigen Entwicklung und der Beseitigung der Armut berücksichtigt wird und die die Förderung von Frieden und Sicherheit, die demokratische Staatsführung, die Rechtstaatlichkeit, die Gleichstellung der Geschlechter und die Menschenrechte für alle umfassen;  

VN-Klimagipfel 2014

(e)  empfiehlt, beim VN-Klimagipfel 2014 weitere Maßnahmen gegen den Klimawandel in die Wege zu leiten, um eine solide Grundlage für erfolgreiche Verhandlungen und nachhaltige Fortschritte bei der Reduzierung von Emissionen und die Stärkung der Anpassungsstrategien bei der Konferenz der Vertragsparteien des VN-Klimaübereinkommens (UNFCCC) 2015 zu schaffen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und – zur Information – der Kommission zu übermitteln.