Entschließungsantrag - B8-0313/2016Entschließungsantrag
B8-0313/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur technischen Bewertung der Erfahrungen mit dem Abkommen über die Bekämpfung des illegalen Handels mit echten und gefälschten Zigaretten und dem generellen Verzicht vom 9. Juli 2004 zwischen Philip Morris International und Zweigunternehmen, der Union und ihren Mitgliedstaaten durch die Kommission und zu dem anstehenden Auslaufen des Abkommens

2.3.2016 - (2016/2555(RSP))

eingereicht im Anschluss an die Anfragen zur mündlichen Beantwortung B8-0109/2016, B8-0110/2016, B8-0111/2016, B8-0112/2016, B8-0113/2016, B8-0114/2016 und B8-0115/2016
gemäß Artikel 128 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Ryszard Czarnecki im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0313/2016

Verfahren : 2016/2555(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0313/2016
Eingereichte Texte :
B8-0313/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8-0313/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zur technischen Bewertung der Erfahrungen mit dem Abkommen über die Bekämpfung des illegalen Handels mit echten und gefälschten Zigaretten und dem generellen Verzicht vom 9. Juli 2004 zwischen Philip Morris International und Zweigunternehmen, der Union und ihren Mitgliedstaaten durch die Kommission und zu dem anstehenden Auslaufen des Abkommens

(2016/2555(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Abkommen über die Bekämpfung des illegalen Handels mit echten und gefälschten Zigaretten und den generellen Verzicht vom 9. Juli 2004 zwischen Philip Morris International und Zweigunternehmen (PMI), der Union und ihren Mitgliedstaaten,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG[1],

–  unter Hinweis auf das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen, das auf dem fünften Treffen der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (WHO Framework Convention on Tobacco Control, FCTC) durch den Beschluss FCTC/COP5 (1) vom 12. November 2012 angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 24. Februar 2016 „Technical assessment of the experience made with the Anti-Contraband and Anti-Counterfeit Agreement and General Release of 9 July 2004 among Philip Morris International and affiliates, the Union and its Member States“ (Technische Bewertung der Erfahrungen mit dem Abkommen über die Bekämpfung des illegalen Handels mit echten und gefälschten Zigaretten und dem generellen Verzicht vom 9. Juli 2004 zwischen Philip Morris International und Zweigunternehmen, der Union und ihren Mitgliedstaaten) (SWD (2016)0044),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Oktober 2007 zu den Auswirkungen der Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft, Mitgliedstaaten und Philip Morris über die verstärkte Bekämpfung von Betrug und Zigarettenschmuggel und die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlaments für das gemeinschaftliche Versandverfahren[2],

–  unter Hinweis auf die Anfragen an die Kommission zur technischen Bewertung der Erfahrungen mit dem Abkommen über die Bekämpfung des illegalen Handels mit echten und gefälschten Zigaretten und dem generellen Verzicht vom 9. Juli 2004 zwischen Philip Morris International und Zweigunternehmen, der Union und ihren Mitgliedstaaten durch die Kommission und zu dem anstehenden Auslaufen des Abkommens (O-000010/2016 – B8-0109/2016, O-000014/2016 – B8-0110/2016, O-000015/2016 – B8-0111/2016, O-000016/2016 – B8–0112/2016, O-000017/2016 –B8-0113/2016, O-000018/2016 – B8-0114/2016 und O-000019 – B8-0115/2016),

–  gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass unerlaubter Handel mit Tabakerzeugnissen und insbesondere der Schmuggel mit echten und gefälschten Zigaretten für die EU und ihre Mitgliedstaaten Einnahmenverluste (in Bezug auf Zölle, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern) in Höhe von jährlich über 10 Mrd. EUR verursacht;

B.  in der Erwägung, dass das Ziel des PMI-Abkommens darin besteht, den Vertrieb von Schmuggelware der Marken von PMI zu verringern;

C.  in der Erwägung, dass das PMI-Abkommen bislang zu Einnahmen der öffentlichen Kassen in Höhe von etwa 1 Mrd. EUR an jährlichen Zahlungen und 68,2 Mio. EUR an Nachzahlungen bei Beschlagnahme geführt hat;

D.  in der Erwägung, dass das PMI-Abkommen am 9. Juli 2016 auslaufen soll;

E.  in der Erwägung, dass der Tabakschmuggel eine schwere Straftat ist, die zur Finanzierung anderer international organisierter krimineller Aktivitäten, einschließlich Menschen-, Drogen- und Waffenhandel, beiträgt;

F.  in der Erwägung, dass zwar Betrugsfälle im Tabaksektor ein Problem der öffentlichen Gesundheit sind, gefälschte Zigaretten, die rechtswidrig unter Verwendung unbekannter Inhaltsstoffe hergestellt werden, aber eine noch größere Gesundheitsgefahr als echte Zigaretten darstellen;

G.  in der Erwägung, dass Betrugsfälle im Tabaksektor Maßnahmen gegen das Rauchen unterwandern, wodurch die Tabakepidemie geschürt wird, weil der Zugang zu (oft billigeren) Tabakerzeugnissen insbesondere für junge Menschen und Bevölkerungsgruppen mit geringem Einkommen gesteigert wird;

H.  in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten (außer Schweden bei den Abkommen mit British American Tobacco (BAT) und Imperial Tobacco Limited (ITL)) zur Bewältigung des Problems geschmuggelter und gefälschter Zigaretten rechtsverbindliche Abkommen mit Philip Morris International (PMI) (2004), Japan Tobacco International (JTI) (2007), BAT (2010) und ITL (2010) getroffen haben;

I.  in der Erwägung, dass sich die Unternehmen über diese Abkommen verpflichtet haben, gemeinsam insgesamt 2,15 Mrd. USD an die EU und die Unterzeichnerstaaten zu zahlen, um den illegalen Zigarettenhandel zu bekämpfen;

1.  nimmt den Bericht der Kommission über die Bewertung des PMI-Abkommens zur Kenntnis;

2.  bedauert die Tatsache, dass die Kommission die Veröffentlichung ihrer technischen Bewertung mehr als sechs Monate verschoben hat, obwohl das Parlament ausdrücklich gefordert hatte, sie zu bekommen;

3.  bedauert die Tatsache, dass die Kommission die technische Bewertung am 24. Februar 2016 vorgelegt hat, wodurch es dem Parlament schwer fällt, sie ordnungsgemäß zu bewerten und eine angemessene Antwort zu formulieren;

4.  nimmt die Einschätzung der Kommission zur Kenntnis, dass das Abkommen tatsächlich sein Ziel, die Verringerung der Verfügbarkeit von PMI-Schmuggelware auf dem illegalen Tabakmarkt der EU, erreicht habe, was sich anhand eines Rückgangs der Menge echter PMI-Zigaretten, die von den Mitgliedstaaten zwischen 2006 und 2014 beschlagnahmt worden seien, um etwa 85 % zeige; stellt allerdings fest, dass diese Verringerung der PMI-Schmuggelware nach Angaben der Kommission nicht zu einer allgemeinen Abnahme illegaler Produkte auf dem EU-Markt geführt hat und dass die Schmuggelware, die aus geschmuggelten Erzeugnissen großer Hersteller besteht, immer mehr durch andere Erzeugnisse ersetzt wird, einschließlich markenloser Zigaretten („Cheap Whites“), die in der Regel in Drittländern hergestellt werden;

5.  weist auf die Feststellung im Bericht der Kommission hin, dass rechtlich verbindliche und durchsetzbare Instrumente, wenn sie mit entschiedener Strafverfolgung einhergehen, das effizienteste Mittel sind, um den unerlaubten Handel mit Tabakerzeugnissen spürbar zu verringern;

6.  erinnert daran, dass, wie im Bericht der Kommission erwähnt, die Richtlinie über Tabakerzeugnisse bereits eine rechtliche Verpflichtung für Tabakunternehmen vorsieht, ein Rückverfolgungssystem einzuführen und beizubehalten, die spätestens 2019 wirksam wird, und dass im Protokoll zum Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs von 2015 eine ähnliche weltweite Verpflichtung vorgesehen ist, die voraussichtlich 2022 oder 2022 wirksam wird;

7.  stellt fest, dass in den Leitlinien für die Umsetzung von Artikel 5.3 des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs bestätigt wird, dass das Protokoll bindenden und durchsetzbaren Vereinbarungen mit Tabakherstellern beim Kampf gegen den unerlaubten Tabakhandel nicht entgegensteht;

8.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie über Tabakerzeugnisse beizeiten umzusetzen, insbesondere ihre Rückverfolgungsmaßnahmen;

9.  bekräftigt, dass man den unerlaubten Handel und gefälschte Produkte kontinuierlich bekämpfen muss, und weist deshalb darauf hin dass man tätig werden muss, um die derzeitige Lage auf transparente und rechenschaftspflichtige Weise unter Einbeziehung des Parlaments in den Griff zu bekommen, zumal die Möglichkeit einer Lücke zwischen dem Auslaufen des derzeit geltenden PMI-Abkommens sowie dem Inkrafttreten der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und des Protokolls zum Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs besteht;

10.  betont, dass sich der Markt seit Abschluss des Abkommens vor zwölf Jahren stark verändert hat;

11.  behält sich das Recht vor, seinen Standpunkt zu den Vorteilen und dem Nutzen eines verlängerten Abkommens erst festzulegen, wenn es der Lage ist, einen überarbeiteten Text zu prüfen, und fordert die Kommission auf, in der Zwischenzeit das bestehende PMI-Abkommen neu auszuhandeln und dabei die geänderten Marktumstände und die Erfahrungen mit dem derzeitigen Abkommen zu berücksichtigen, wobei das Ziel sein muss, erforderlichenfalls am 9. Juli 2016 über irgendeine Regelung zu verfügen;

12.  betont, dass die Kommission während etwaiger Verhandlungen über ein mögliches neues Abkommen mit beteiligten Verkehrskreisen zusammenarbeiten muss, um vollständige Transparenz zu gewährleisten, insbesondere dadurch, dass das Parlament ordnungsgemäß auf dem Laufenden gehalten wird;

13.  fordert die Kommission auf, Vorschläge zu unterbreiten, wie Zahlungen von PMI besser verteilt werden können, um ein gerechteres Ergebnis und eine fairere Verteilung der Einnahmen zu erreichen, die sich aus einem etwaigen künftigen Abkommen ergeben;

14.  fordert die Kommission auf, stärkere Mechanismen vorzuschlagen, um die Durchführung des Abkommens durch die Tabakhersteller zu verbessern, wozu eine regelmäßigere Berichterstattung über die Maßnahmen gehören sollte, die ergriffen wurden um zu gewährleisten, dass das Abkommen eingehalten wird;

15.  betont, dass jedes neue Abkommen Raum für die Zusammenarbeit mit Tabakherstellern für den Fall bieten sollte, dass es möglicherweise zu einer Änderung des Modus operandi organisierter Verbrecherbanden kommt, wie beispielsweise die Beseitigung potenzieller Schwächen bei Kontrollen der Lieferkette, die durch mögliche Beschlagnahmen unterhalb der für die Meldung geltenden Grenzwerte aufgedeckt werden könnten;

16.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.