Entschließungsantrag - B8-1220/2016Entschließungsantrag
B8-1220/2016

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Einholung eines Gutachtens des Gerichtshofs über die Vereinbarkeit des vorgeschlagenen Übereinkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union über ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) mit den Verträgen

11.11.2016 - (2016/2981(RSP))

gemäß Artikel 108 Absatz 6 der Geschäftsordnung

Jan Philipp Albrecht, Tiziana Beghin, Kostas Chrysogonos, Marian Harkin, Heidi Hautala, Anneli Jäätteenmäki, Georgi Pirinski, Evelyn Regner, Gabriele Zimmer, Helmut Scholz, Anne-Marie Mineur, Eleonora Forenza, Marisa Matias, Kostadinka Kuneva, Martina Anderson, Josu Juaristi Abaunz, Merja Kyllönen, Neoklis Sylikiotis, Malin Björk, Stefan Eck, Martina Michels, Kateřina Konečná, Barbara Spinelli, Marie-Christine Vergiat, Tania González Peñas, Paloma López Bermejo, Matt Carthy, Fabio Massimo Castaldo, Laura Ferrara, Isabella Adinolfi, Marco Affronte, Laura Agea, Marco Zullo, Eleonora Evi, Piernicola Pedicini, Rosa D'Amato, Dario Tamburrano, Ignazio Corrao, David Borrelli, Marco Valli, Marco Zanni, Daniela Aiuto, Benedek Jávor, Bas Eickhout, Julia Reda, Molly Scott Cato, Michael Cramer, Bodil Valero, Philippe Lamberts, Claude Turmes, Ska Keller, Linnéa Engström, Max Andersson, Florent Marcellesi, Yannick Jadot, Karima Delli, Pascal Durand, Eva Joly, Michèle Rivasi, José Bové, Jude Kirton-Darling, Julie Ward, Theresa Griffin, Maria Noichl, Agnes Jongerius, Karoline Graswander-Hainz, Emmanuel Maurel, Guillaume Balas, Ana Gomes, Dietmar Köster, Edouard Martin, Karin Kadenbach, Marc Tarabella, Elly Schlein, Sergio Gaetano Cofferati, Josef Weidenholzer, Hugues Bayet, Virginie Rozière, Eugen Freund, Tibor Szanyi, Lucy Anderson, Anneliese Dodds, Ismail Ertug, Paul Tang, Afzal Khan, Pier Antonio Panzeri, Isabelle Thomas, Eric Andrieu, Maria Arena

Verfahren : 2016/2981(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-1220/2016
Eingereichte Texte :
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Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8-1220/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Einholung eines Gutachtens des Gerichtshofs über die Vereinbarkeit des vorgeschlagenen Übereinkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union über ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) mit den Verträgen

(2016/2981(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das vorgeschlagene Übereinkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union über ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits[1],

–  gestützt auf Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf dessen Absätze 6 und 11,

–  gestützt auf Artikel 108 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der Rat am 27. April 2009 die Kommission ermächtigt hat, im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten eine Vereinbarung über wirtschaftliche Integration mit Kanada auszuhandeln;

B.  in der Erwägung, dass der Rat am 12. September 2011 eine Empfehlung der Kommission zur Änderung der Verhandlungsrichtlinien für ein Abkommen über wirtschaftliche Integration mit Kanada, damit die Kommission ermächtigt wird, im Namen der Union über Investitionen zu verhandeln, angenommen hat;

C.  in der Erwägung, dass die Unterhändler die Verhandlungen über CETA im August 2014 und die rechtliche Überprüfung am 29. Februar 2016 abgeschlossen haben;

D.  in der Erwägung, dass der dem Rat unterbreitete Wortlaut des abzuschließenden, zu unterzeichnenden und vorläufig anzuwendenden Abkommens ein Kapitel über Investitionen (Kapital 8) umfasst, in dem unter anderem ein Abschnitt über den Schutz von Investitionen (Abschnitt D) und ein Abschnitt über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten (Abschnitt F) enthalten sind;

1.  ist der Ansicht, dass Rechtsunsicherheit dahingehend herrscht, ob das vorgeschlagene Abkommen mit den Verträgen und insbesondere mit Artikel 19 des Vertrags über die Europäische Union und mit den Artikeln 49, 54, 56, 267 und 340 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vereinbar ist;

2.  beschließt, den Gerichtshof um ein Gutachten über die Vereinbarkeit des geplanten Abkommens mit den Verträgen zu ersuchen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um das Gutachten des Gerichtshofs einzuholen, und diese Entschließung zur Information dem Rat und der Kommission zu übermitteln.