Entschließungsantrag - B8-0186/2018Entschließungsantrag
B8-0186/2018

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Schutz investigativ tätiger Journalisten in Europa: der Fall des slowakischen Journalisten Ján Kuciak und von Martina Kušnírová

11.4.2018 - (2018/2628(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Europäischen Rates und der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Roberta Metsola, Ingeborg Gräßle im Namen der PPE-Fraktion
Claude Moraes, Birgit Sippel, Tanja Fajon, Josef Weidenholzer, Péter Niedermüller im Namen der S&D-Fraktion
Ryszard Czarnecki, Helga Stevens, Monica Macovei, Raffaele Fitto, Ulrike Trebesius, Bernd Lucke, Branislav Škripek, Richard Sulík, Notis Marias, Peter van Dalen, Anders Primdahl Vistisen im Namen der ECR-Fraktion
Sophia in ‘t Veld im Namen der ALDE-Fraktion
Benedek Jávor im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Barbara Spinelli, Cornelia Ernst, Merja Kyllönen, Stelios Kouloglou, Younous Omarjee, Marisa Matias, Martin Schirdewan, Matt Carthy, Lynn Boylan, Martina Anderson, Liadh Ní Riada, Dimitrios Papadimoulis, Sofia Sakorafa im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Marco Valli, Laura Ferrara


Verfahren : 2018/2628(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0186/2018
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B8-0186/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schutz investigativ tätiger Journalisten in Europa: der Fall des slowakischen Journalisten Ján Kuciak und von Martina Kušnírová

(2018/2628(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Artikel 2, 4, 5, 6, 9 und 10 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

–  gestützt auf Artikel 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Artikel 6, 7, 8, 10, 11, 12 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR),

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Bemerkung Nr. 34 des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen zu Artikel 19 des IPBPR (Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung),

–  unter Hinweis auf die Resolution 2141 (2017) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu den Angriffen auf Journalisten und die Freiheit der Medien in Europa,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Ministerkomitees des Europarats vom 30. April 2014 zum Schutz des Journalismus und zur Sicherheit von Journalisten und anderen Medienakteuren;

–  unter Hinweis auf das Engagement der OSZE auf dem Gebiet der Medienfreiheit, freien Meinungsäußerung und des freien Informationsflusses;

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2017 zu legitimen Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern, die aus Gründen des öffentlichen Interesses vertrauliche Informationen über Unternehmen und öffentliche Einrichtungen offenlegen[1],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2016 mit Empfehlungen an die Kommission zur Einrichtung eines EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte[2],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2017 zur Rechtsstaatlichkeit in Malta[3],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2016 zu der Bekämpfung von Korruption und die Weiterbehandlung der CRIM-Entschließung[4],

–  unter Hinweis auf den offenen Brief von 17 im Bereich Medienfreiheit tätigen Organisationen an den Präsidenten der Kommission Jean-Claude Juncker vom 6. März 2018,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen des Rates und der Kommission vom 14. März 2018 zum Thema „Schutz investigativ tätiger Journalisten in Europa: der Fall des slowakischen Journalisten Ján Kuciak und von Martina Kušnírová“,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Achtung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechten und Grundfreiheiten sowie die in EU-Verträgen und internationalen Menschenrechtsinstrumenten verankerten Werte und Grundsätze für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bindende Wirkung haben und eingehalten werden müssen;

B.  in der Erwägung, dass Artikel 6 Absatz 3 EUV bestätigt, dass die Grundrechte, wie sie in der EMRK verankert sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten ergeben, als allgemeine Grundsätze Teil des EU-Rechts sind;

C.  in der Erwägung, dass die EU vom gegenseitigen Vertrauen darin ausgeht, dass die Mitgliedstaaten ihr Handeln an der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und den Grundrechte ausrichten, wie sie in der EMRK der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und dem IPBPR verankert sind;

D.  in der Erwägung, dass unabhängige und in ihrer Arbeit nicht behinderte Medien zu den tragenden Säulen einer demokratischen Gesellschaft gehören; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, für den Schutz der Pressefreiheit und von Journalisten in ihrem Hoheitsgebiet zu sorgen;

E.  in der Erwägung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Meinungsfreiheit unabdingbare Voraussetzungen für die uneingeschränkte Verwirklichung der Grundsätze von Transparenz und Rechenschaftspflicht sind;

F.  in der Erwägung, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet haben, die Freiheit der Medien und ihre Pluralität sowie das Recht auf Informationsfreiheit und auf freie Meinungsäußerung zu achten, wie sie in Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 10 der EMRK und Artikel 19 des IPBPR verankert sind; in der Erwägung, dass die Rolle der Medien als Kontrollinstanz für die Wahrung dieser Rechte und für den Schutz aller übrigen Grundrechte unerlässlich ist;

G.  in der Erwägung, dass die Europäische Union befugt ist, zum Schutz der gemeinsamen Werte, auf die sie sich gründet, zu handeln; in der Erwägung, dass die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte mit der geleichen Konsequenz für alle Mitgliedstaaten gelten sollten;

H.  in der Erwägung, dass der slowakische Enthüllungsjournalist Ján Kuciak und seine Lebensgefährtin Martina Kušnírová am 25. Februar 2018 ermordet in ihrer Wohnung in Veľká Mača aufgefunden wurden;

I.  in der Erwägung, dass das Recht auf unabhängigen und transparenten Zugang zur Justiz ein grundlegendes Element des Rechtsstaats ist; in der Erwägung, dass die Täter in diesem und auch in früheren Mordfällen bislang nicht vor Gericht gestellt wurden und dass eine Kultur der Straflosigkeit zu verurteilen ist;

J.  in der Erwägung, dass dies der fünfte Fall aus den vergangenen zehn Jahren ist, in dem ein Journalist in einem EU-Mitgliedstaat ermordet wurde[5], und der zweite Mord an einem zu den Panama-Papieren recherchierenden Enthüllungsjournalisten in der EU, nachdem die Reporterin Daphne Caruana Galizia in Malta im Oktober 2017 einem Anschlag zum Opfer gefallen war; in der Erwägung, dass Angriffe auf den investigativen Journalismus auch Angriffe auf die Rechtstaatlichkeit und die Demokratie sind;

K.  in der Erwägung, dass der Gegenstand von Ján Kuciaks Recherchetätigkeit hauptsächlich große Skandalen der Steuerhinterziehung, des Steuerbetrugs, der Korruption und der Geldwäsche waren und dass er sich in seinem letzten, posthum veröffentlichten Artikel mit der mutmaßlichen Veruntreuung von EU-Agrarsubventionen durch die italienische Mafiaorganisation ‘Ndrangheta beschäftigt hatte, deren Komplizen möglicherweise hochrangigen Politikern nahestehende Regierungsbeamte sind;

L.  in der Erwägung, dass der Doppelmord die größten friedlichen Proteste und Demonstrationen in der Slowakei seit der Samtenen Revolution von 1989 ausgelöst hat, deren Teilnehmer Gerechtigkeit, Rechenschaftspflicht, Rechtsstaatlichkeit, freie Medien und Maßnahmen gegen Korruption einforderten; in der Erwägung, dass das Vertrauen in die Staatsorgane wiederhergestellt werden muss;

M.  in der Erwägung, dass nach Angaben des Europarats Übergriffe und Straftaten, die sich gegen Journalisten richten, gravierende Folgen für die freie Meinungsäußerung haben und vermehrt zu Selbstzensur führen;

N.  in der Erwägung, dass laut dem Projekt für Berichterstattung über organisierte Kriminalität und Korruption (Organized Crime and Corruption Reporting Project) möglicherweise personenbezogen Angaben über Ján Kuciak unbefugt weitergeleitet wurden, nachdem er wiederholt Anträge bei den staatlichen Stellen der Slowakei unter Berufung auf die Informationsfreiheit gestellt hatte; in der Erwägung, dass Ján Kuciak Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattete, nachdem ihn ein slowakischer Geschäftsmann bedroht hatte, und dass anschließend seinen Angaben zufolge 44 Tage kein Polizist damit betraut wurde, bevor der Fall schließlich ohne Zeugenanhörung zu den Akten gelegt wurde;

O.  in der Erwägung, dass der Schutz von Journalisten und ihren Quellen, einschließlich Hinweisgebern, in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich gehandhabt wird und dass in den meisten Ländern keine wirksamen Maßnahmen zum Schutz vor Vergeltung, Verleumdungsklagen, Drohungen, der Einschüchterung dienenden Gerichtsverfahren oder anderen negativen Konsequenzen ergriffen werden; in der Erwägung, dass die Grundrechte von Journalisten durch unzureichenden Schutz in einigen Mitgliedstaaten und durch das zunehmend feindliche Gebaren von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ihnen gegenüber erheblich untergraben werden;

P.  in der Erwägung, dass laut dem Länderbericht zur Slowakei für 2016 des Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus (Media Pluralism Monitor) die politische Unabhängigkeit dort in großer Gefahr ist, was hauptsächlich darauf zurückzuführen sei, dass lokale Medien durch die Kommunen finanziert werden, die oftmals auch deren indirekte Eigentümer sind, und somit einem potenziellen politischen Druck ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass in dem Bericht auch bestehende Mechanismen zum Schutz der Informationsquellen von Journalisten wie gerichtliche Überprüfungsverfahren und gesetzliche Definitionen genannt werden;

Q.  in der Erwägung, dass gemäß der von „Reporter ohne Grenzen“ veröffentlichten Rangliste der Pressefreiheit für das Jahr 2017 in der Slowakei Verleumdung mit bis zu acht Jahren Haft bestraft werden kann, was das höchste Strafmaß für diesen Tatbestand in der EU ist; in der Erwägung, dass die Slowakei hingegen in der Rangliste Platz 17 belegt;

R.  in der Erwägung, dass der Generalsekretär von „Reporter ohne Grenzen“ bei seinem Besuch in der slowakischen Hauptstadt Bratislava am 2. März 2018 ein „schreckliches Klima für Journalisten“ beklagte, das schon seit längerem von zahlreichen europäischen Politikern, darunter Regierungschefs, in bestimmten Mitgliedstaaten geduldet werde oder gar von ihnen geschaffen worden sei;

S.  in der Erwägung, dass in der Slowakei seit 2007 eine Reihe von Angriffen auf Journalisten gemeldet wurde und dass dort zwei Journalisten als vermisst gelten;

T.  in der Erwägung, dass die Slowakei nach den Angaben des Weltwirtschaftsforums von 2017 in der Korruptionsstatistik den 117. Platz von 137 untersuchten Ländern einnimmt; in der Erwägung, dass die Zahl der Strafverfahren wegen Korruption beträchtlich gesunken ist; in der Erwägung, dass laut dem Länderbericht 2017 des Europäischen Semesters in der Slowakei bei der Korruptionsbekämpfung keine Fortschritte zu verzeichnen waren;

U.  in der Erwägung, dass das Parlament vom 7. bis 9. März 2018 eine Informationsreise in die Slowakei unternommen hat, an der Mitglieder des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und des Haushaltskontrollausschusses (CONT) teilnahmen;

V.  in der Erwägung, dass Vertreter nichtstaatlicher Organisationen in dem Bericht über die Delegationsreise des Parlaments schwere Bedenken äußern, die sich hauptsächlich auf mögliche Interessenkonflikte, zum Beispiel zwischen der Generalstaatsanwaltschaft und den für sie eingerichteten Kontrollorganen und zwischen dem Innenminister und dem Polizeichef, beziehen; in der Erwägung, dass die Auswahl der leitenden öffentlichen Ankläger dem Vernehmen nach in hohem Maße von politischen Erwägungen beeinflusst sein soll und dass außerdem das Fehlen einer unabhängigen Stelle zur Prüfung von Beschwerde gegen die Polizei beanstandet wurde; in der Erwägung, dass bezweifelt wurde, dass es einen angemessenen Schutz der Medienfreiheit und ausreichend Transparenz im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse in der Medienbranche gebe;

W.  in der Erwägung, dass die oberste Rechnungskontrollbehörde der Slowakei in einer Prüfung aller Behördenstellen für die Verwaltung oder Zuweisung von EU-Mitteln allein bei der slowakischen Zahlstelle für die Landwirtschaft Probleme festgestellt wurden; in der Erwägung, dass die Rechnungskontrollbehörde ihre Erkenntnisse an den Generalstaatsanwalt und die nationale Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet hat;

1.  verurteilt aufs Schärfste den Mord an dem slowakischen Journalisten Ján Kuciak und seiner Lebensgefährtin Martina Kušnírová;

2.  ist darüber bestürzt, dass dies der zweite tödliche Anschlag auf Journalisten in der EU innerhalb eines halben Jahres ist, nachdem die Reporterin Daphne Caruana Galizia am 16. Oktober 2017 in Malta ermordet wurde;

3.  fordert die staatlichen Stellen der Slowakei auf, alle erforderlichen Ressourcen einzusetzen, damit eine umfassende, gründliche und unabhängige Untersuchung des Mordes an Ján Kuciak und Martina Kušnírová sichergestellt wird und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden; begrüßt die Absicht der slowakischen Staatsorgane, im Rahmen der Ermittlungen mit den internationalen Strafverfolgungsbehörden und dem italienischen Kriminalamt zur Bekämpfung der Mafia (Direzione Investigativa Antimafia, DIA) uneingeschränkt zu kooperieren; empfiehlt nachdrücklich die Einrichtung eines gemeinsamen Ermittlungsteams unter der gemeinsamen Leitung von der Slowakei und Europol, dem uneingeschränkte Akteneinsicht gewährt wird;

4.  fordert den slowakischen Generalstaatsanwalt auf, die von Ján Kuciak gestellte Strafanzeige wegen Bedrohung erneut zu prüfen und Berichten nachzugehen, wonach seine Person betreffende Angaben an Dritte unbefugt weitergeleitet wurden, nachdem er mehrere Anträge unter Berufung auf die Informationsfreiheit bei den slowakischen Behörden gestellt hatte;

5.  fordert die stattlichen Stellen der Slowakei nachdrücklich auf, für den Schutz investigativer Journalisten vor jeglicher Einschüchterung, Verleumdungsklagen, Drohungen und tätlichen Angriffen zu sorgen sowie Personen, die von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen, wirksam vor Angriffen zu schützen, mit denen sie zum Schweigen gebracht werden sollen;

6.  erkennt die eminent wichtige Rolle investigativer Journalisten als Kontrollinstanzen für die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit an; verurteilt die Schmähungen von Journalisten durch EU-Politiker; stellt fest, dass ein Höchstmaß an Schutzmaßnahmen für investigative Journalisten und Hinweisgeber im ureigensten Interesse der ganzen Gesellschaft ist; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, legislative oder andere Vorschläge für den Schutz von Journalisten in der EU vorzulegen, bei denen immer wieder versucht wird, mit Gerichtsverfahren ihre Berichterstattung einzuschränken oder sie einzuschüchtern, und nennt als mögliches Instrument gesamteuropäische Bestimmungen zur Unterbindung von strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Praktiken);

7.  fordert die Kommission auf, die im Vertrag über die Europäische Union und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie im IPBPR verankerten Werte zu schützen, zu fördern und anzuwenden und in diesem Zusammenhang auf Herausforderungen für die Freiheit der Medien und den Pluralismus in der EU zu achten und entsprechende Gegenmaßnahmen unter Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität zu ergreifen; fordert die Kommission auf, das Parlament über die ergriffenen Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten;

8.  weist darauf hin, dass Hinweisgeber unerlässliche Informationsquellen für den investigativen Journalismus und eine unabhängige Presse sind, und dass eine Sicherstellung der Vertraulichkeit von Quellen eine wesentliche Voraussetzung der Pressefreiheit ist; betont daher, dass Hinweisgeber einen Beitrag für die Demokratie, Transparenz in Politik und Wirtschaft und informierte Öffentlichkeit leisten; fordert die stattlichen Stellen der Slowakei und alle Mitgliedstaaten auf, für den Schutz der persönlichen Sicherheit und Existenzgrundlage von investigativen Journalisten und Hinweisgebern zu sorgen; fordert von der Kommission, eine wirksame, umfassende und horizontale EU-Richtlinie für den Schutz von Hinweisgebern vorzuschlagen, indem sie die Empfehlungen des Europarats und die Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 14. Februar 2017[6] und 24. Oktober 2017 uneingeschränkt unterstützt;

9.  fordert die Kommission auf, ein Regelung für die ständige finanzielle Unterstützung einschließlich eines eigens dafür vorgesehenen Budgets zu schaffen, indem bestehende Mittel zur Unterstützung eins unabhängigen investigativen Journalismus umgeschichtet werden;

10.  fordert seine Konferenz der Präsidenten auf, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie das Parlament die Arbeit von Daphne Caruana Galizia and Ján Kuciak würdigen könnte, und zu erwägen, das Praktikum des Parlaments für Journalisten nach Ján Kuciak zu benennen;

11.  eist darauf hin, dass in dem Bericht über den Medienpluralismus für das Jahr 2016 des Zentrums für Medienpluralismus und -freiheit (CMPF) ein mittleres bis hohes Risiko einer horizontalen Konzentration von Medieneigentum in der Slowakei festgestellt wurde; ist der Auffassung, dass der Medienpluralismus in einer Reihe von Mitgliedstaaten durch die Kontrolle politischer Stellen oder Vertreter oder von bestimmten Unternehmen über die Medien gefährdet ist; hebt hervor, dass Regierungen ihre Stellung grundsätzlich nicht dazu missbrauchen sollten, um Einfluss auf die Medien zu nehmen; empfiehlt unter anderem detailliertere Informationen über die Eigentumsverhältnisse bei Medien im Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus;

12.  begrüßt die Initiative „Investigativer Journalismus für die EU“ (IJ4EU), mit der die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen investigativen Journalisten in der EU gefördert und intensiviert werden soll;

13.  ist über die Vorwürfe hinsichtlich Korruption, der missbräuchlichen Verwendung von EU-Mitteln, des Machtmissbrauchs und der Interessenkonflikte in der Slowakei besorgt, die zu einer Schwächung der Demokratie führen könnten; fordert die slowakischen Aufsichts- und Justizbehörden und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) auf, alle mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle, darunter Karussellbetrug bei der Mehrwertsteuer und solche in Zusammenhang mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und anderen Strukturfonds zu untersuchen;

14.  weist darauf hin, dass die oberste Rechnungskontrollbehörde der Slowakei drei kritische Berichte über die slowakische Zahlstelle für die Landwirtschaft veröffentlicht hat; fordert die staatlichen Stellen der Slowakei auf, für eine gründliche Untersuchung der Ergebnisse der obersten Rechnungskontrollbehörde zu sorgen; fordert den Europäischen Rechnungshof auf, eine Untersuchung durchzuführen und einen Sonderbericht über die Agrarzahlungen in der Slowakei zu veröffentlichen;

15.  legt dem Sonderausschuss des Parlaments zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung nahe, die Vorwürfe in Bezug auf Mehrwertsteuerbetrug, Geldwäsche und missbräuchliche Verwendung von EU-Mitteln sowie die Frage zu prüfen. ob nationale Bestimmungen zur Beschlagnahme von Vermögenswerten im Anschluss an kriminelle Handlungen in diesem Kontext ausreichend sind, wobei ein besonderes Augenmerk auf Ján Kuciak und andere investigative Journalisten gelegt wird;

16.  fordert den Rat auf, im Interesse eines koordinierten Vorgehens gegen Betrug in der EU und andere und andere Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union mit den teilnehmenden Mitgliedstaaten bei der möglichst raschen Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten;

17.  ist besorgt über die Ergebnisse des Berichts seines Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und seines Haushaltskontrollausschusses im Abschluss nach deren Informationsreise in die Slowakei, denen zufolge die Auswahl der leitenden öffentlichen Ankläger in hohem Maße von politischen Erwägungen bestimmt wird und wonach gegen hohe Beamte erhobene Korruptionsvorwürfe nicht ordentlich untersucht wurden; fordert die staatlichen Stellen der Slowakei auf, die Unparteilichkeit der Strafverfolgung zu stärken;

18.  bedauert erneut den Beschluss der Kommission, den Bericht über die Korruptionsbekämpfung in der EU im Jahr 2017 nicht zu veröffentlichen, und fordert die Kommission auf, ihre jährliche Überwachung der Korruptionsbekämpfung in allen Mitgliedstaaten unverzüglich wieder aufzunehmen; ersucht die Kommission, im Einklang mit einer Entschließung vom 8. März 2018   zu dem Jahresbericht 2014 über den Schutz der finanziellen Interessen der EU[7] ein System strenger Indikatoren sowie einfach anwendbare, einheitliche Kriterien zu schaffen, um das Ausmaß der Korruption in den Mitgliedstaaten zu messen und ihre Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen zu bewerten;

19.  betont, wie überaus wichtig es ist, zu gewährleisten, dass die in Artikel 2 AEU aufgeführten gemeinsamen europäischen Werte ohne Einschränkung geachtet und dass die in der Charta der Grundfreiheiten der Europäischen Union verankerten Grundfreiheiten gewährleistet sind;

20.  fordert nachdrücklich im Sinne seiner Entschließung vom 25. Oktober 2016 zur Einrichtung eines EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte (Pakt für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte)[8] ein geregeltes Verfahrens für die Überwachung und den Dialog, an dem alle Mitgliedstaaten mitwirken und der Rat, die Kommission und das Parlament beteiligt sind, damit die Grundwerte der EU – Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte – gewahrt werden;

21.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten der Slowakischen Republik zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 13. April 2018
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