Entschließungsantrag - B8-0355/2018Entschließungsantrag
B8-0355/2018

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu autonomen Waffensystemen

5.9.2018 - (2018/2752(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Norica Nicolai, Petras Auštrevičius, Urmas Paet, Jozo Radoš, Marietje Schaake im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0308/2018

Verfahren : 2018/2752(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0355/2018
Eingereichte Texte :
B8-0355/2018
Angenommene Texte :

B8-0355/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments zu autonomen Waffensystemen

(2018/2752(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Studie zu den Folgen des Einsatzes von Drohnen und unbemannten Robotern in der Kriegsführung für die Menschenrechte vom 3. Mai 2013,

–  unter Hinweis auf seine verschiedenen Standpunkte, Empfehlungen und Entschließungen, in denen ein Verbot autonomer Waffensysteme gefordert wurde, wie etwa das auf der Plenartagung am 13. März 2018 angenommene Mandat, Verhandlungen im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich aufzunehmen, seine Entschließung vom 13. Dezember 2017 zu dem Jahresbericht 2016 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich[1], seine Empfehlung an den Rat vom 7. Juli 2016 zur 71. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen[2] und seine Entschließung vom 27. Februar 2014 zum Einsatz von bewaffneten Drohnen[3],

–  unter Hinweis auf den Bericht des UN-Sonderberichterstatters über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, Christof Heyns, vom 9. April 2013 (UN A/HRC/23/47),

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der EU zu letalen autonomen Waffensystemen (LAWS) an die Gruppe von Regierungssachverständigen der Vertragsstaaten des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen vom 13. bis 17. November 2017 und 9. bis 13. April 2018 in Genf,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 31. Mai 2017, in dem er für einen menschenkontrollierten Ansatz für künstliche Intelligenz plädierte und ein Verbot autonomer Waffen forderte,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 3000.09 des US-amerikanischen Verteidigungsministeriums vom 21. November 2012 über die Autonomie von Waffensystemen,

–  unter Hinweis auf den offenen Brief vom Juli 2015, der von mehr als 3 000 Forschern der Fachrichtungen Künstliche Intelligenz und Robotik unterzeichnet war, und denjenigen vom 21. August 2017, der von 116 Gründern führender Unternehmen der Robotik und der künstlichen Intelligenz unterzeichnet war,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass eine unbekannte Anzahl von Ländern, öffentlich finanzierten Unternehmen und privaten Unternehmen Berichten zufolge letale Waffensysteme mit autonomen Kapazitäten erforscht und entwickelt, die von Raketen, die zur Zielauswahl fähig sind, bis hin zu Lernmaschinen mit kognitiven Fähigkeiten reichen, die entscheiden, gegen wen, wann und wo gekämpft wird;

B.  in der Erwägung, dass letale autonome Waffensysteme über das Potenzial verfügen, die Kriegsführung grundlegend zu ändern, indem sie ein beispielloses und unkontrolliertes Wettrüsten auslösen;

C.  in der Erwägung, dass der Einsatz letaler autonomer Waffensysteme grundsätzliche ethische und rechtliche Fragen zur menschlichen Kontrolle aufwirft, insbesondere hinsichtlich kritischer Entscheidungen wie etwa der Zielauswahl und des Gefechtseinsatzes;

D.  in der Erwägung, dass der Einsatz letaler autonomer Waffensysteme auch wichtige Fragen zur Anwendbarkeit internationaler Menschenrechtsnormen, des humanitären Völkerrechts sowie europäischer Normen und Werte in Bezug auf künftige militärische Maßnahmen aufwirft;

E.  in der Erwägung, dass einigen Sachverständigen zufolge durch gut konzipierte automatisierte Waffensysteme unter wirksamer menschlicher Kontrolle für die bessere Einhaltung der Grundsätze des humanitären Völkerrechts gesorgt werden kann;

F.  in der Erwägung, dass 116 Gründer führender internationaler Unternehmen der Robotik und der künstlichen Intelligenz im August 2017 den Vereinten Nationen einen offenen Brief übermittelten, in dem sie die Regierungen aufforderten, ein Wettrüsten bei diesen Waffen zu verhindern und der destabilisierenden Wirkung dieser Technologien vorzubeugen;

G.  in der Erwägung, dass die deutlichsten Fortschritte in den Bereichen künstliche Intelligenz und autonome Maschinen durch private Unternehmen mit gewerblicher Ausrichtung erzielt werden; in der Erwägung, dass die Technologie, durch die autonome Waffen ermöglicht werden, sowohl weit verbreitet als auch leicht übertragbar sein dürfte, selbst wenn eine Einigung über ein Verbot letaler autonomer Waffensysteme erzielt wird;

H.  in der Erwägung, dass es sich bei Autonomie und künstlicher Intelligenz um getrennte Technologien handelt, die einander dennoch ergänzen;

I.  in der Erwägung, dass es bei allen autonomen Waffensystemen aufgrund von schlecht geschriebenen Codes oder Cyberangriffen vonseiten feindlicher Staaten oder nichtstaatlicher Akteure zu Fehlfunktionen kommen könnte;

1.  betont, dass unbedingt eine gemeinsame EU-Politik zur Verhinderung der Entstehung und anschließenden möglichen Verbreitung letaler autonomer Waffensysteme eingeführt werden muss;

2.  hebt seine Besorgnis angesichts der zunehmenden Nutzung autonomer Waffensysteme durch nichtstaatliche Akteure wie den sogenannten Islamischen Staat hervor, die durch die Kombination handelsüblicher Ausrüstung erfolgt; befürchtet einen unkontrollierten Einsatz der Technologie der künstlichen Intelligenz;

3.  fordert die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR), die Mitgliedstaaten und den Europäischen Rat auf, vor dem Treffen der Hohen Vertragsparteien des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen im November 2018 dringend einen gemeinsamen Standpunkt zu autonomen Waffensystemen auszuarbeiten und anzunehmen, durch den die menschliche Kontrolle über kritische Funktionen während des Einsatzes gewährleistet wird, sowie in einschlägigen Gremien mit einer Stimme zu sprechen und entsprechend zu handeln; fordert die VP/HR, die Mitgliedstaaten und den Rat in diesem Zusammenhang auf, sich über bewährte Verfahren auszutauschen und Meinungen von Sachverständigen, Wissenschaftlern und der Zivilgesellschaft einzuholen;

4.  fordert die VP/HR, die Mitgliedstaaten und den Rat nachdrücklich auf, mit Blick auf ein internationales Verbot autonomer Waffensysteme, die in der Lage sind, von der von Menschen durchgeführten Programmierung der kritischen Funktionen der Auswahl und des Angriffs von Zielen abzuweichen, an der Verfassung eines neuen Kapitels des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen der Vereinten Nationen zu arbeiten; betont außerdem, dass die Forschung, Entwicklung und Erzeugung letaler autonomer Waffensysteme ohne menschliche Kontrolle im Hinblick auf kritische Funktionen wie die Auswahl und den Angriff von Zielen unbedingt verhindert werden müssen;

5.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verantwortung für die Erfüllung ihrer bestehenden rechtlichen und ethischen Pflichten bei der Entwicklung und Nutzung ihrer Waffentechnologie zu übernehmen;

6.  erinnert an seinen Standpunkt vom 13. März 2018 zu der Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich und insbesondere deren Artikel 6 Absatz 4 (Förderfähige Maßnahmen) und betont seine Bereitschaft, im Hinblick auf das bevorstehende Programm für Verteidigungsforschung, das Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich und andere einschlägige Merkmale des Europäischen Verteidigungsfonds für die Zeit nach 2020 einen ähnlichen Standpunkt einzunehmen;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Vereinten Nationen zu übermitteln.

 

 

Letzte Aktualisierung: 7. September 2018
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen