Entschließungsantrag - B8-0450/2018Entschließungsantrag
B8-0450/2018

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage im Jemen

1.10.2018 - (2018/2853(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Ángela Vallina, João Pimenta Lopes, Eleonora Forenza, Nikolaos Chountis, Merja Kyllönen, Paloma López Bermejo, Marie-Christine Vergiat, Marie-Pierre Vieu, Patrick Le Hyaric, Martina Anderson, Lynn Boylan, Matt Carthy, Liadh Ní Riada, Younous Omarjee, Dimitrios Papadimoulis, Kostadinka Kuneva, Stelios Kouloglou, Neoklis Sylikiotis, Takis Hadjigeorgiou, Miguel Urbán Crespo, Tania González Peñas, Xabier Benito Ziluaga, Estefanía Torres Martínez, Lola Sánchez Caldentey, Malin Björk, Kateřina Konečná, Maria Lidia Senra Rodríguez im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0444/2018

Verfahren : 2018/2853(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0450/2018
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B8-0450/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Jemen

(2018/2853(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zum Jemen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für den Jemen vom 6. September 2018,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Vorsitzenden der VN-Gruppe namhafter internationaler und regionaler Sachverständiger für Jemen, Kamel Jendoubi, vom 28. August 2018 an den VN-Menschenrechtsrat über die Menschenrechtslage im Jemen,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Juni 2018 zum Jemen,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP), Federica Mogherini, und des für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständigen Kommissionsmitglieds Christos Stylianides vom 4. August 2018 zu den Luftangriffen in Hudaida,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des geschäftsführenden Direktors des Welternährungsprogramms vom 19. September 2018,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage im Jemen, insbesondere die Entschließungen vom 9. Juli 2015[1], vom 25. Februar 2016[2], vom 15. Juni 2017[3] und vom 30. November 2017[4],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Februar 2014 zum Einsatz von bewaffneten Drohnen[5],

–  unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen und die Grundsätze des humanitären Völkerrechts,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich der seit langem bestehende Konflikt zwischen den Huthi-Rebellen und der Regierung des Jemen nun im vierten Jahr der offenen Konfrontation befindet und das Land dadurch in eine schwere humanitäre Krise und möglicherweise in einen nicht enden wollenden Krieg gestürzt wird;

B.  in der Erwägung, dass die Lage im Jemen laut der Einschätzung des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten vom März 2017 als weltweit größte humanitäre Krise gilt; in der Erwägung, dass von den 29,3 Millionen Einwohnern des Landes 22,2 Millionen Menschen humanitäre Hilfe benötigen und sich darunter 11,3 Millionen Menschen befinden, die dringend Hilfe in allen Bereichen, einschließlich Gesundheitsversorgung, Lebensmittel, Sanitärversorgung und Wasser sowie Unterkunft und Schutz, benötigen;

C.  in der Erwägung, dass der Konflikt von März 2015 bis Juni 2018 laut Berichten der Gruppe namhafter Sachverständiger für Jemen mindestens 16 706 zivile Opfer – davon 6 475 Tote und 10 231 Verletzte – gefordert hat; in der Erwägung, dass die tatsächliche Zahl wahrscheinlich erheblich höher ist und den Schätzungen der VN zufolge bei über 55 000 liegt;

D.  in der Erwägung, dass die von Saudi-Arabien angeführte Koalition, die von den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und Frankreich unterstützt wird und an der sich die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Bahrain, Kuwait, Senegal, Jordanien, Ägypten, Marokko und der Sudan beteiligen, seit Beginn der Luftangriffe am 26. März 2015, die dazu dienen sollten, Präsident Abd-Rabbu Mansur Hadi wieder an die Macht zu bringen, die meisten zivilen Todesopfer im Jemen gefordert hat; in der Erwägung, dass diese Koalition schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begangen hat, die als Kriegsverbrechen zu werten sind, darunter Angriffe auf Wohngebiete, Märkte, Krankenhäuser und Schulen, die viele tausende Todesopfer – darunter mehrheitlich Frauen und Kinder – gefordert haben;

E.  in der Erwägung, dass Saudi-Arabien und die VAE am 13. Juni 2018 die „Operation Golden Victory“ gestartet haben, mit der der jemenitische Hafen von Hudaida am Roten Meer, der seit 2014 von den Huthi-Truppen besetzt ist, eingenommen werden soll; in der Erwägung, dass Hudaida der wichtigste Hafen des Jemen ist und den Transitknoten für 70 % der am dringendsten benötigten Nahrungsmittel und humanitären Hilfe des Landes darstellt; in der Erwägung, dass den VN zufolge seit Anfang Juni fast 470 000 Menschen aus dem Gouvernement Hudaida geflohen sind;

F.  in der Erwägung, dass am 9. August 2018 bei einem Luftangriff der von Saudi-Arabien angeführten Koalition ein Schulbus auf einem Markt in der Provinz Saada im Norden des Landes getroffen wurde, wobei zahlreiche Menschen, darunter mindestens 40 Kinder, von denen die meisten jünger als zehn Jahre alt waren, getötet wurden; in der Erwägung, dass auf diesen Angriff zwei Wochen später, am 24. August 2018, ein weiterer Angriff der von Saudi-Arabien angeführten Koalition folgte, bei dem 27 Zivilisten – die meisten davon Kinder – getötet wurden, während sie auf der Flucht vor der in der belagerten Stadt Hudaida im Süden des Landes herrschenden Gewalt waren;

G.  in der Erwägung, dass die Koalition seit März 2015 in unterschiedlichen Ausmaßen erhebliche Beschränkungen des See- und des Luftverkehrs gegenüber dem Jemen verhängt; in der Erwägung, dass der Jemen vor dem Konflikt fast 90 % seiner Lebensmittel, Arzneimittel und Brennstoffe importierte; in der Erwägung, dass diese De-facto-Blockaden weitreichende und verheerende Folgen für die Zivilbevölkerung haben; in der Erwägung, dass diese Beschränkungen trotz ihrer erheblichen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung wahrscheinlich nicht den damit verfolgten militärischen Zwecken dienen werden, zumal es keine eindeutige und veröffentlichte Liste verbotener Güter gibt; in der Erwägung, dass in den drei Jahren, in denen die Seeverkehrsbeschränkungen mittlerweile verhängt werden, bei keiner Suche durch den Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen oder die Streitkräfte der Koalition Waffen gefunden wurden;

H.  in der Erwägung, dass es bereits mehr als 2 Millionen Binnenvertriebene gibt; in der Erwägung, dass der Jemen derzeit unter der weltweit größten Nahrungsmittelkrise leidet; in der Erwägung, dass mehr als 17,8 Millionen Menschen von Ernährungsunsicherheit betroffen und 8,4 Millionen Menschen von Hungersnot bedroht sind; in der Erwägung, dass die Gesundheitseinrichtungen nicht funktionieren, sauberes Wasser nur eingeschränkt zugänglich ist und der Jemen nach wie vor unter dem größten Ausbruch von Cholera der jüngeren Geschichte leidet;

I.  in der Erwägung, dass der VN-Sondergesandte für Jemen am 16. September 2018 Sanaa mit dem Ziel besuchte, dass die Friedensgespräche wiederaufgenommen und erneut vertrauensbildende Maßnahmen wie die uneingeschränkte Wiedereröffnung des Flughafens Sanaa für Passagierflüge und gewerbliche Flüge oder die Auszahlung der Gehälter der Beamten im gesamten Jemen durch die Regierung ergriffen werden; in der Erwägung, dass die unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen stattfindenden Gespräche gescheitert sind und es noch ein weiter Weg bis zu einer politischen Lösung des Konflikts zu sein scheint;

J.  in der Erwägung, dass die Huthi-Rebellen Berichten zufolge weitreichende Verstöße wie etwa den Einsatz von Landminen, begangen haben; in der Erwägung, dass es zudem Fälle außergerichtlicher Hinrichtungen durch regierungsfreundliche Kräfte, mit der Regierung verbündete Parteien und bewaffnete Gruppierungen gegeben hat; in der Erwägung, dass die jemenitischen Konfliktparteien für den willkürlichen Beschuss von Zivilpersonen und zivilen Einrichtungen, die Verweigerung von Zugangsmöglichkeiten für humanitäre Hilfe, willkürliche Inhaftierungen, Verschwindenlassen und Folter verantwortlich sind;

K.  in der Erwägung, dass die Gruppe namhafter Sachverständiger für Jemen umfangreiche Informationen erhalten hat, die darauf hindeuten, dass die Regierung, die von der Koalition unterstützten Kräfte und die Huthi-Salih-Kräfte Kinder eingezogen oder rekrutiert und zur aktiven Teilnahme an Kampfhandlungen gezwungen haben; in der Erwägung, dass zusätzlich zu den 1,6 Millionen Kindern, die bereits vor Beginn des Konflikts nicht zur Schule gingen, mindestens 1,8 Millionen Kinder die Schule abbrechen mussten;

L.  in der Erwägung, dass die Frauen im Jemen immer schon häufig Opfer von Missbrauch wie Kinderehen und Gewalt wurden, da es in dem Land kein gesetzliches Mindestalter der Mündigkeit gibt; in der Erwägung, dass Frauen weniger Zugang zu medizinischer Versorgung, Eigentumsrechten, Bildung und Ausbildung haben als Männer; in der Erwägung, dass sich ihre Lage durch den Konflikt verschlechtert hat und schätzungsweise 2,6 Millionen Frauen und Mädchen von geschlechtsbezogener Gewalt bedroht sind; in der Erwägung, dass die Anzahl der Kinderehen in den vergangenen zwei Jahren deutlich angestiegen ist; in der Erwägung, dass in etwa 30 % der vertriebenen Familien das Familienoberhaupt eine Frau ist; in der Erwägung, dass Medikamente für viele chronische Krankheiten nicht mehr erhältlich sind und die Müttersterblichkeit im Jemen zu den höchsten weltweit zählt; in der Erwägung, dass mangelernährte Schwangere und Stillende einem höheren Risiko ausgesetzt sind, sich mit Cholera zu infizieren, und bei ihnen häufiger Blutungen auftreten, was das Risiko von Komplikationen und Todesfällen bei Geburten deutlich erhöht;

M.  in der Erwägung, dass sich etwa 280 000 hauptsächlich aus Somalia stammende Flüchtlinge im Jemen aufhalten, dem einzigen Staat der Arabischen Halbinsel, der das VN-Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und dessen Protokoll unterzeichnet hat; in der Erwägung, dass diese Flüchtlinge aufgrund der Verschärfung des Konflikts ebenfalls geschützt werden müssen; in der Erwägung, dass Berichten zufolge 30 600 Somalier bereits nach Somalia zurückgekehrt sind und das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) Anlaufstellen für die Rückkehrenden eingerichtet hat;

N.  in der Erwägung, dass der Konflikt und das durch ihn bedingte Sicherheitsvakuum zu einer gefährlichen Ausbreitung extremistischer Gruppierungen im Land geführt haben; in der Erwägung, dass sich Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel festgesetzt hat und dass der IS seine Angriffe und Morde fortsetzt;

O.  in der Erwägung, dass der Jemen eines der ärmsten Länder der Welt ist; in der Erwägung, dass bereits vor Ausbruch des Krieges die Hälfte der jemenitischen Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze lebte, zwei Drittel der jungen Menschen arbeitslos waren und die grundlegenden sozialen Dienste kurz vor dem Zusammenbruch standen;

P.  in der Erwägung, dass der Konflikt als Kampf zwischen Schiiten und Sunniten dargestellt wird, um seine wahren geopolitischen Gründe zu verbergen; in der Erwägung, dass Saudi-Arabien die Huthi-Rebellen beschuldigt, vom Iran unterstützt zu werden, und in ihnen eine Bedrohung für die Sicherheit Saudi-Arabiens sieht; in der Erwägung, dass der komplexe Konflikt im Jemen Elemente eines Stellvertreterkrieges aufweist; in der Erwägung, dass der Konflikt der Ausbreitung von mit dem IS verbündeten Gruppierungen in dem Land Vorschub geleistet hat;

Q.  in der Erwägung, dass die EU und die Vereinten Nationen ein Waffenembargo gegen den Jemen verhängt haben und dass die EU gezielte Sanktionen gegen Anführer der Huthi-Milizen verhängt hat; in der Erwägung, dass einige europäische Länder, etwa Belgien, Deutschland, Norwegen und Griechenland, im vergangenen Jahr zwar aufgrund des von der Öffentlichkeit ausgeübten Drucks ihre Waffenlieferungen an Saudi-Arabien und die VAE teilweise oder vollständig ausgesetzt haben, dass jedoch zahlreiche Mitgliedstaaten, etwa das Vereinigte Königreich, Frankreich und Spanien, ihre Waffenlieferungen erhöht und damit gegen den Vertrag über den Waffenhandel und den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 verstoßen haben;

R.  in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten im Jemen den Luftwaffenstützpunkt Al-Annad in der Nähe der im Süden des Landes gelegenen Stadt Al-Huta unterhalten; in der Erwägung, dass die Anzahl tödlicher Drohnenangriffe und außergerichtlicher Tötungen durch die Vereinigten Staaten im Jemen seit dem Amtsantritt der Regierung Trump im Jahr 2002 erheblich gestiegen ist; in der Erwägung, dass es Hinweise darauf gibt, dass Mitgliedstaaten wie das Vereinigte Königreich, Italien und Deutschland diese tödlichen Operationen direkt oder indirekt durch Geheimdienstinformationen oder sonstige operative Hilfeleistungen unterstützen;

S.  in der Erwägung, dass der geografischen Lage des Jemen an der Öffnung des Roten Meers, an dessen Ende der Suezkanal liegt und das in den Golf von Aden übergeht, eine strategische Bedeutung zukommt, die mit wichtigen Seeverkehrsrouten und Energieressourcen in Verbindung steht;

1.  verurteilt die fortgesetzte Gewalt im Jemen und die Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur aufs Schärfste; ist zutiefst besorgt über die Eskalation des Konflikts im Jemen, die zu der aktuellen humanitären Krise geführt hat, wobei die Lage durch die De-facto-Blockade durch Saudi-Arabien und den Kampf um den Hafen von Hudaida noch weiter verschärft wurde;

2.  verurteilt den Einsatz von Gewalt gegen die Zivilbevölkerung durch die Konfliktparteien oder durch Terroristen oder andere bewaffnete Gruppierungen, da dadurch in dem Land eine ernste humanitäre Krise verursacht wurde und der Einsatz von Gewalt dazu geführt hat, dass Tausende von Zivilpersonen verletzt oder getötet und mehr als zwei Millionen Menschen vertrieben wurden; bringt sein tiefstes Mitgefühl mit den Familien der Opfer zum Ausdruck und bekundet ihnen sein Beileid;

3.  verurteilt die Militärangriffe und wahllosen Luftangriffe gegen Zivilisten durch die von Saudi-Arabien angeführte Koalition im Jemen sowie deren De-facto-Blockade, welche nach wie vor die meisten zivilen Todesopfer fordern; verurteilt des Weiteren die Blockade, die Saudi-Arabien erneut gegen den Jemen verhängt hat, und drängt darauf, dass sie vollständig aufgehoben wird; fordert Saudi-Arabien und seine Koalitionspartner auf, dafür zu sorgen, dass alle Häfen und Landwege geöffnet bleiben, damit der Bevölkerung des Jemen dringend benötigte humanitäre Hilfe aus dem Ausland geleistet werden kann;

4.  warnt vor den Folgen der erneuten Militäroffensive gegen den Hafen von Hudaida, der geöffnet bleiben muss; ist besorgt darüber, dass weitere Störungen Hungersnöte und die Vertreibung zahlreicher Zivilisten, darunter Kinder, begünstigen könnten;

5.  bedauert die Heuchelei der EU und der Vereinigten Staaten und fordert Frieden, Gerechtigkeit und ein Ende des schweren Verbrechens, das an der jemenitischen Bevölkerung verübt wird; ist davon überzeugt, dass eine politische Lösung die einzige Möglichkeit ist, den Konflikt im Jemen zu beenden;

6.  erinnert alle Parteien, vor allem Saudi-Arabien und seine Koalitionspartner, an ihre Verantwortung, dafür zu sorgen, dass das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen eingehalten werden, wonach die Zivilbevölkerung geschützt werden muss, die zivile Infrastruktur nicht angegriffen werden darf und humanitären Organisationen sicherer und ungehinderter Zutritt in das Land gewährt werden muss;

7.  bedauert das Scheitern der ersten Runde der Konsultationen in Genf vom 6. bis 9. September 2018; spricht seine uneingeschränkte Unterstützung für die Bemühungen der Vereinten Nationen und des Sondergesandten des Generalsekretärs für den Jemen aus; fordert daher alle an der Lage im Jemen beteiligten Parteien auf, die Friedensgespräche wiederaufzunehmen und erneut vertrauensbildende Maßnahmen zu ergreifen sowie als ersten Schritt in Richtung politischer Verhandlungen unter jemenitischer Führung, in die alle Seiten einbezogen werden, dringend einer durch die VN überwachten Einstellung der Feindseligkeiten zuzustimmen, damit der Frieden im Land wiederhergestellt werden kann;

8.  nimmt die Erneuerung des Mandats der Gruppe namhafter Sachverständiger für Jemen wohlwollend zur Kenntnis und fordert alle Mitgliedstaaten auf, in allen einschlägigen VN-Gremien und insbesondere im Menschenrechtsrat diesen Mechanismus kohärent, umgehend und wirksam zu unterstützen;

9.  fordert die Konfliktparteien auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jedweder Form von Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, einschließlich sexueller und geschlechtsbezogener Gewalt, vorzubeugen und darauf zu reagieren; verurteilt Verstöße gegen Kinderrechte aufs Schärfste; äußert tiefe Besorgnis angesichts der Berichte über den Einsatz von Kindersoldaten durch die Huthi und regierungsfreundliche Kräfte und angesichts des eingeschränkten Zugangs von Kindern zu medizinischer Grundversorgung und zu Bildung; fordert, dass diejenigen, die für Verletzungen von Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts verantwortlich sind, für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden;

10.  fordert alle Konfliktparteien auf, die Rekrutierung oder den Einsatz von Kindern als Soldaten und andere schwere Verletzungen der Rechte von Kindern, die Verstöße gegen das geltende Völkerrecht und die internationalen Normen darstellen, einzustellen; fordert alle Parteien auf, bereits rekrutierte Kinder freizulassen und bei ihrer Resozialisierung und Wiedereingliederung in ihre lokalen Gemeinschaften mit den VN zusammenzuarbeiten;

11.  verurteilt den intensiven Waffenhandel von Mitgliedstaaten wie dem Vereinigten Königreich, Spanien, Frankreich, Deutschland und Schweden mit verschiedenen Ländern in der Region aufs Schärfste; fordert eine unverzügliche Aussetzung sämtlicher Waffenlieferungen und jedweder militärischer Unterstützung für Saudi-Arabien und dessen Koalitionspartner; bekräftigt seine Forderung an den Rat, angesichts der schweren Vorwürfe in Bezug auf den Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht durch Saudi-Arabien im Jemen und des daraus folgenden Umstands, dass die anhaltende Genehmigung von Waffenverkäufen an Saudi-Arabien im Widerspruch zu dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates steht, ein Waffenembargo der EU gegen Saudi-Arabien zu verhängen;

12.  fordert die internationale Gemeinschaft und vor allem Mitgliedstaaten wie das Vereinigte Königreich, Frankreich, Spanien, Deutschland und Schweden auf, Waffenlieferungen an alle kriegführenden Parteien im Land einzustellen und in Übereinstimmung mit dem von den VN gegenüber dem Jemen verhängten Waffenembargo sowie mit Absatz 14 der Resolution 2216 (2015) des VN-Sicherheitsrats die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die direkte oder indirekte Lieferung von Waffen, ihren Verkauf oder ihre Weitergabe an bestimmte Personen und Organisationen im Jemen oder an in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handelnde Personen und Organisationen zu verhindern;

13.  ist besorgt darüber, dass Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel und der IS aus der Verschlechterung der politischen und sicherheitspolitischen Lage im Jemen Kapital schlagen könnten; weist darauf hin, dass alle Terrorakte, ganz gleich aus welchen Gründen oder wann, wo und durch wen sie begangen wurden, Verbrechen darstellen und nicht gerechtfertigt werden können;

14.  ist davon überzeugt, dass Saudi-Arabien mit seinen Einsätzen bezweckt, seinen Einfluss in der Region zu verstärken, und dass dies nur zu noch mehr Leid für das jemenitische Volk und zu noch stärkeren Spaltungen zwischen den Völkern im Nahen Osten führen wird;

15.  ist davon überzeugt, dass bei jeder langfristigen Lösung die grundlegenden Ursachen von Armut und Instabilität im Land angegangen werden sollten und den legitimen Anforderungen und Ansprüchen des jemenitischen Volkes Rechnung getragen werden sollte; bekräftigt seine Unterstützung für alle friedlichen politischen Bemühungen, die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit des Jemen zu schützen;

16.  bedauert zutiefst, dass der humanitären Katastrophe im Jemen während der vergangenen vier Jahre wenig Aufmerksamkeit von der internationalen Gemeinschaft zuteilwurde; verurteilt das Schweigen der Medien zu den verschiedenen Kriegsverbrechen, die im Jemen begangen werden, was eindeutig zum Ausdruck bringt, dass man um ein Verschleiern der tragischen Folgen eines Krieges, der von den Vereinigten Staaten, von Frankreich und vom Vereinigten Königreich unterstützt wird, bemüht ist;

17.  spricht sich gegen jegliche ausländische Militärintervention in dem Land aus, ob sie nun von Saudi-Arabien oder dem Iran, von arabischen Ländern oder dem Westen ausgeht; ist äußerst beunruhigt über die Eskalation der Spannungen in der Region; betont, dass der Krieg im Jemen mehr ist als nur ein Konflikt zwischen Schiiten und Sunniten; verurteilt die Instrumentalisierung von religiösen Unterschieden zur Auslösung von politischen Krisen und Konfessionskriegen;

18.  verurteilt die stillschweigende Duldung der Diktaturen in der Region durch die EU und ihre Mittäterschaft; sieht die Rolle, die die verschiedenen Interventionen des Westens in den letzten Jahren bei der Verschärfung der Konflikte in der Region gespielt haben, äußerst kritisch; weist darauf hin, dass es für die Konflikte in der Region keine militärische Lösung geben kann; weist die Verwendung des Konzepts der „Schutzverpflichtung“ zurück, die von einigen Konfliktparteien im Jemen als Vorwand genutzt wird, da es gegen das Völkerrecht verstößt und keine angemessene rechtliche Grundlage für die Rechtfertigung der einseitigen Gewaltanwendung darstellt;

19.  verurteilt den verstärkten Einsatz von Drohen für extraterritoriale Operationen durch die Vereinigten Staaten unter der Regierung von Präsident Barack Obama und ihren exorbitant zunehmenden Einsatz unter der Regierung von Präsident Donald Trump; spricht sich strikt gegen den Einsatz von Drohnen bei außergerichtlichen und extraterritorialen Tötungen aus; fordert, diesen Einsatz von Drohnen gemäß seiner vorgenannten Entschließung vom 27. Februar 2014 zum Einsatz von bewaffneten Drohen zu verbieten; weist darauf hin, dass darin die HR/VP, die Mitgliedstaaten und der Rat in Ziffer 2 Buchstaben a und b aufgefordert werden, „sich gegen die Praxis gezielter außergerichtlicher Tötungen auszusprechen und diese Praxis zu verbieten“ und „dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren rechtlichen Verpflichtungen keine rechtswidrigen gezielten Tötungen verüben oder solche Tötungen durch andere Staaten begünstigen“;

20.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung Jemens, den Mitgliedern des Golf-Kooperationsrats, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Generalversammlung der Vereinten Nationen und der Gruppe unabhängiger namhafter internationaler und regionaler Sachverständiger der Vereinten Nationen für Jemen zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 4. Oktober 2018
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