Europäisches Parlament

Choisissez la langue de votre document :

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
DOC 46k
12. Dezember 2001
PE 313.215}
PE 313.256}
PE 313.257}
PE 313.259}
PE 313.260} RC1
 
B5‑0770/2001}
B5‑0811/2001}
B5‑0812/2001}
B5‑0814/2001}
B5‑0815/2001}RC1
eingereicht gemäß Artikel 42 Absatz 5 der Geschäftsordnung von
   Maria Martens und Doris Pack im Namen der PPE-DE-Fraktion
   Eluned Morgan im Namen der PSE-Fraktion
   Pere Esteve im Namen der ELDR-Fraktion
   Eurig Wyn im Namen der Verts/ALE-Fraktion
   Geneviève Fraisse im Namen der GUE/NGL-Fraktion
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen:
   GUE/NGL (B5‑0770/2001),
   ELDR (B5‑0811/2001),
   PPE-DE (B5‑0812/2001),
   Verts/ALE (B5‑0814/2001),
   PSE (B5‑0815/2001),
zur Sprachenvielfalt

Entschließung des Europäischen Parlaments der Sprachenvielfalt 

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1934/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 über das Europäische Jahr der Sprachen 2001,

–  in Kenntnis der Entschließung des Rates zu Sprachenvielfalt und Sprachunterricht vom 23. November 2001,

–  gestützt auf Artikel 22 der Charta der Grundrechte, der die Vielfalt der Sprachen garantiert,

– unter Hinweis auf frühere Entschließungen des Europäischen Parlaments zu Regional- oder Minderheitensprachen betreffend

   eine Gemeinschaftscharta der Rechte der ethnischen Minderheiten vom 16. Oktober 1981,
   Maßnahmen zugunsten sprachlicher und kultureller Minderheiten vom 11. Februar 1983,
   Sprachen und Kulturen der regionalen und ethnischen Minderheiten in der Europäischen Gemeinschaft vom 30. Oktober 1987,
   die Sprachensituation in der Europäischen Gemeinschaft und die Stellung des Katalanischen vom 11. Dezember 1990,
   die sprachlichen Minderheiten in der Europäischen Gemeinschaft vom 9. Februar 1994,

A.  in der Erwägung, dass alle europäischen Sprachen an Wert und Würde gleich und wesentlicher Teil der europäischen Kultur und der europäischen Zivilisation sind,

B.  in der Erwägung, dass die Sprachenvielfalt erhalten bleiben und die Mehrsprachigkeit in der Union gefördert werden muss, wobei den Sprachen der Union gleiche Achtung entgegenzubringen ist,

C.  in der Erwägung, dass 40 Millionen Bürger der Union regelmäßig eine regionale oder weniger verbreitete Sprache verwenden, sowie in der Erwägung, dass es in Europa insgesamt über 60 Sprachgemeinschaften gibt, die eine regionale bzw. weniger verbreitete Sprache sprechen,

D.  in der Erwägung, dass der Rat und die Kommission zu ihrer Initiative für die Förderung des Europäischen Jahres der Sprachen zu beglückwünschen sind, wobei die aktive Beteiligung der Regional- und Minderheitensprachengemeinschaften in der Europäischen Union besonders erfreulich ist,

E.  in der Erwägung, dass das Hauptziel des Europäischen Jahres der Sprachen darin bestand, das Bewusstsein für den Reichtum der Sprachenvielfalt innerhalb der Europäischen Union zu schärfen und einer möglichst breiten Öffentlichkeit klar zu machen, welche Vorteile mit dem Erwerb von Kenntnissen in mehreren Sprachen verbunden sind, nicht nur als wesentlicher Teil der persönlichen Entwicklung, sondern auch für das interkulturelle Verständnis; ferner in der Erwägung, dass der lebenslange Erwerb von Sprachen und damit verbundenen Kenntnissen durch alle, die sich rechtmäßig in den Mitgliedstaaten aufhalten, unabhängig von Alter, Herkunft und Bildung, gefördert werden sollte, sowie in der Erwägung, dass Informationen über den Sprachunterricht und den Spracherwerb gesammelt und verbreitet werden sollten,

F.  in der Erwägung, dass Sprachen verwendet werden müssen, um am Leben gehalten zu werden, was ihre Verwendung in neuen Technologien und die Entwicklung neuer Technologien wie Übersetzungssoftware einschließt,

G.  in Anerkennung des wichtigen Beitrags, den Gemeinschaften mit weniger verbreiteten Sprachen im Rahmen der Debatte über die Zukunft Europas leisten können,

H.  in der Erwägung, dass sich die Kommission bereit erklärt hat, die Möglichkeit der Vorlage eines Programmentwurfs zu prüfen, dessen Ziel die Förderung und der Schutz von Minderheiten- und Regionalsprachen sein wird,

1.  bekräftigt, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission Maßnahmen ergreifen müssen, damit alle Bürger in die Lage versetzt werden, zu Kommunikationszwecken sowie als Grundlage für ein besseres gegenseitiges Verständnis und mehr Toleranz, für die persönliche Mobilität und den Zugang zu Informationen in einem vielsprachigen und multikulturellen Europa Sprachen zu erlernen;

2.  betont, wie wichtig es ist, dass Europa lebenslanges Sprachenlernen fördert;

3.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, bis spätestens zum 31. Dezember 2002 einen detaillierten Bericht über die Bewertung der Ergebnisse sowie eine Gesamtbewertung mit allen Fakten über das Europäische Jahr der Sprachen vorzulegen, wobei besonderes Gewicht auf die regionalen und weniger verbreiteten Sprachen zu legen ist;

4.  fordert die Kommission auf, konkrete Maßnahmen zur Förderung der Sprachenvielfalt und des Spracherwerbs vorzuschlagen;

5.  fordert, dass der Rat und die Kommission in Bezug auf die Erweiterung der Europäischen Union die Beitrittsländer auffordern, die Sprachen und Kulturen von Regionen und Minderheiten zu achten und Artikel 22 der Europäischen Grundrechtecharta uneingeschränkt zu respektieren sowie sich an die Absätze 1.1 und 1.2 der Jahresberichte über die Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt zu halten; vertritt ferner die Ansicht, dass die Europäische Union die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer bei der Entwicklung ihrer Kulturen und der Förderung ihrer internen Sprachenvielfalt unterstützen muss;

6.  verweist auf die Tatsache, dass das Europäische Parlament 1 Million Euro für vorbereitende Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der Sprachen, Dialekte und Kulturen von Regionen und Minderheiten in den Haushalt 2002 eingesetzt hat; fordert nachdrücklich, dass die Kommission sicherstellt, dass diese Mittel adäquat verwendet werden, und ersucht die Kommission, eine Grundlage für die weitere Finanzierung der Förderung und Erhaltung der Sprachen, Dialekte und Kulturen von Regionen und Minderheiten zu finden;

7.  fordert den Rat auf, sicherzustellen, dass die Umsetzung von Artikel 22 der Grundrechtecharta von Nizza auf der Tagesordnung der nächsten Regierungskonferenz steht;

8.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, dem Ausschuss der Regionen und den verschiedenen Parlamenten und Volksvertretungen der Mitgliedstaaten sowie dem Europäischen Büro für die weniger verbreiteten Sprachen zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 4. Mai 2004Rechtlicher Hinweis