Verfahren : 2008/2618(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : RC-B6-0350/2008

Eingereichte Texte :

RC-B6-0350/2008

Aussprachen :

PV 10/07/2008 - 11.3
CRE 10/07/2008 - 11.3

Abstimmungen :

PV 10/07/2008 - 13.3
CRE 10/07/2008 - 12.3

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0368

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
PDF 96kDOC 55k
9. Juli 2008
PE410.727v01-00}
PE410.734v01-00}
PE410.735v01-00}
PE410.740v01-00}
PE410.746v01-00}
PE410.747v01-00} RC1
 
B6‑0350/2008}
B6‑0357/2008}
B6‑0358/2008}
B6‑0363/2008}
B6‑0369/2008}
B6‑0370/2008} RC1
eingereicht gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung von
   Laima Liucija Andrikienė, Bernd Posselt, Eija-Riitta Korhola und Tadeusz Zwiefka im Namen der PPE-DE-Fraktion
   Pasqualina Napoletano, Ana Maria Gomes, Józef Pinior und Marianne Mikko im Namen der PSE-Fraktion
   Marco Pannella, Marco Cappato, Frédérique Ries und Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion
   Roberta Angelilli im Namen der UEN-Fraktion
   Hélène Flautre, Monica Frassoni, Raül Romeva i Rueda, Milan Horáček, Kathalijne Maria Buitenweg, Pierre Jonckheer, Caroline Lucas und Claude Turmes im Namen der Verts/ALE-Fraktion
   Vittorio Agnoletto im Namen der GUE/NGL-Fraktion
anstelle der Entschließungsanträge folgender Fraktionen:
   ALDE (B6‑0350/2008)
   UEN (B6‑0357/2008)
   Verts/ALE (B6‑0358/2008)
   GUE/NGL (B6‑0363/2008)
   PPE-DE (B6‑0369/2008)
   PSE (B6‑0370/2008)
zur Todesstrafe, insbesondere zum Fall Troy Davis

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Todesstrafe, insbesondere zum Fall Troy Davis  

Das Europäische Parlament,

-  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Abschaffung der Todesstrafe und die Notwendigkeit eines sofortigen Moratoriums für die Vollstreckung der Todesstrafe in den Ländern, die die Todesstrafe noch anwenden,

-  unter Hinweis auf die Resolution 62/149 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2007 zur Anwendung der Todesstrafe in der Welt,

-  unter Hinweis auf die aktualisierte Fassung der EU-Leitlinien zur Todesstrafe vom 5. Juni 2008,

A.  in der Erwägung, dass Troy Davis 1991 vom Staatsgerichtshof des Bundesstaates Georgia wegen Mordes an einem Polizeibeamten zum Tode verurteilt wurde und das Todesurteil Ende Juli 2008 vollstreckt werden soll,

B.  in der Erwägung, dass laut Angaben des Anwalts von Troy Davis überwältigende Beweise für seine Unschuld vorliegen, handfeste Beweise gegen ihn nie gefunden wurden und sieben Zeugen, die Troy Davis belastet hatten, ihre Zeugenaussage widerrufen haben,

C.  in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Georgia am 4. August 2007 zugestimmt hatte, die neuen Erkenntnisse, die Zweifel an der Schuld von Troy Davis aufwerfen, erneut zu prüfen,

D.  in Erwägung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs des Bundesstaates Georgia vom 17. März 2008, eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Troy Davis abzulehnen, und der abweichenden Meinung des Vorsitzenden Richters,

E.  in der Erwägung, dass in den USA seit 1975 über 120 Häftlinge aus dem Todestrakt entlassen wurden, weil sie unschuldig waren,

F.  in der Erwägung, dass das Begnadigungsrecht in US-amerikanischen Verfahren, in denen es um ein Kapitalverbrechen geht, als ein Sicherungsmechanismus gegen irreversible Irrtümer fungiert, die die Gerichte nicht beheben können oder wollen,

G.  in der Erwägung, dass New Jersey der erste US-Bundesstaat ist, in dem die Todesstrafe seit ihrer Wiedereinführung in den USA im Jahr 1972 per Gesetz mit der Begründung abgeschafft wurde, dass ein unausweichliches Risiko bestehe, dass die Todesstrafe gegen Personen vollstreckt wird, die zu Unrecht verurteilt wurden,

1.  fordert diejenigen Länder, in denen die Todesstrafe vollstreckt wird, auf, die erforderlichen Maßnahmen für ihre Abschaffung zu ergreifen;

2.  ersucht die zuständigen Gerichte, Troy Davis angesichts der überwältigenden Beweise, die zu einer Aufhebung seiner Verurteilung führen könnten, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zuzugestehen und das Todesurteil daher umzuwandeln;

3.  ersucht den Begnadigungsausschuss des Bundesstaates Georgia eindringlich, das Todesurteil umzuwandeln;

4.  fordert den Ratsvorsitz und die Delegation der Kommission in den USA auf, diesen Fall unverzüglich bei den staatlichen Stellen der USA zur Sprache zu bringen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, der Regierung der Vereinigten Staaten und dem Begnadigungsausschuss des Bundesstaates Georgia sowie dem Justizminister von Georgia zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 9. Juli 2008Rechtlicher Hinweis