Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B7-0165/2009Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B7-0165/2009

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Übereinkommen, die von der IAO als aktuell eingestuft worden sind

25.11.2009

eingereicht gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
S&D, ALDE, Verts/ALE, GUE/NGL (B7‑0165/2009)
PPE (B7‑0166/2009)

Csaba Őry, Elisabeth Morin-Chartier im Namen der PPE-Fraktion
Alejandro Cercas im Namen der S&D-Fraktion
Marian Harkin im Namen der ALDE-Fraktion
Jean Lambert im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Verfahren : 2009/2775(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B7-0165/2009
Eingereichte Texte :
RC-B7-0165/2009
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Übereinkommen, die von der IAO als aktuell eingestuft worden sind

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Übereinkommen, die von der IAO als aktuell eingestuft worden sind,

–   unter Hinweis auf die 2008 von der IAO verabschiedete Erklärung zu sozialer Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung,

–   unter Hinweis auf den von der IAO 2009 angenommenen Globalen Beschäftigungspakt,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die erneuerte Sozialagenda (KOM(2008)0412),

–   unter Hinweis auf seinen Bericht über die erneuerte Sozialagenda (2008/2330(INI)),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die soziale Dimension der Globalisierung – Der politische Beitrag der EU zu einer gleichmäßigen Verteilung des Nutzens“ (KOM(2004)0383),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern – Der Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit“ (KOM(2006)0249),

–   unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes in der AETR-Rechtssache C-45/07 betreffend die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in den Außenbeziehungen,

–   unter Hinweis auf die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die grundlegenden Werte der Freiheit, der Menschenwürde, der sozialen Gerechtigkeit, der sozialen Sicherheit und der Gleichheit wesentliche Elemente einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sind,

B.  in der Erwägung, dass diese Grundsätze in der derzeitigen weltweiten Wirtschafts- und Beschäftigungskrise noch bedeutender sind,

C. in der Erwägung, dass die Internationale Arbeitsorganisation seit 1919 ein System internationaler Arbeitsnormen eingerichtet und weiterentwickelt hat, die eine breite Themenpalette abdecken, u. a. Arbeit, Beschäftigung, soziale Sicherheit, Sozialpolitik und die damit verbundenen Menschenrechte,

D. in der Erwägung, dass Kohärenz zwischen dem internen und externen Handeln der EU gewährleistet sein muss,

1.  begrüßt die Übereinkommen, die von der IAO als Ergebnis des dreigliedrigen IAO-Prozesses, an dem die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und die Regierungen beteiligt waren, als aktuell eingestuft worden sind;

2.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die starken sozialen Argumente für eine Ratifizierung und Umsetzung der Übereinkommen, die von der IAO als aktuell eingestuft worden sind, in Übereinstimmung mit den EU-Verträgen in Erwägung zu ziehen;

3.  fordert die Kommission auf, dem Parlament und den Mitgliedstaaten genau zu erläutern, welche Übereinkommen in die Zuständigkeit der Europäischen Union und welche unter das Subsidiaritätsprinzip fallen;

4.  fordert die amtierende Ratspräsidentschaft auf, im Rahmen ihres Mandats möglichst ehrgeizige Anstrengungen zu unternehmen, um die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, die aktualisierten IAO-Übereinkommen zu ratifizieren und umzusetzen;

5.  fordert die Kommission auf, die Annahme einer Empfehlung an die Mitgliedstaaten zu prüfen, um sie zur Ratifizierung der Übereinkommen anzuhalten, die von der IAO als aktuell klassifiziert worden sind, und unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips aktiv zu ihrer Umsetzung beizutragen;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.