Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B8-0109/2018Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B8-0109/2018

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Hinrichtungen in Ägypten

7.2.2018 - (2018/2561(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
PPE (B8-0109/2018)
ECR (B8-0111/2018)
Verts/ALE (B8-0112/2018)
EFDD (B8-0113/2018)
ALDE (B8-0114/2018)
S&D (B8-0115/2018)
GUE/NGL (B8-0116/2018)

Cristian Dan Preda, Laima Liucija Andrikienė, Jeroen Lenaers, Tomáš Zdechovský, Jarosław Wałęsa, Bogdan Brunon Wenta, Tunne Kelam, Romana Tomc, Elisabetta Gardini, Roberta Metsola, Eduard Kukan, Ivan Štefanec, Milan Zver, Patricija Šulin, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Krzysztof Hetman, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Dubravka Šuica, Francis Zammit Dimech, László Tőkés, David McAllister, Adam Szejnfeld, Mairead McGuinness, Csaba Sógor, Sandra Kalniete, Ramona Nicole Mănescu, Seán Kelly, Deirdre Clune, Stanislav Polčák, Inese Vaidere, Željana Zovko im Namen der PPE-Fraktion
Elena Valenciano, Victor Boştinaru, Soraya Post, Pier Antonio Panzeri, Isabella De Monte im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock, Valdemar Tomaševski, Ruža Tomašić, Jana Žitňanská, Karol Karski, Branislav Škripek, Monica Macovei im Namen der ECR-Fraktion
Marietje Schaake, Nedzhmi Ali, Petras Auštrevičius, Beatriz Becerra Basterrechea, Izaskun Bilbao Barandica, Dita Charanzová, Gérard Deprez, Martina Dlabajová, Nathalie Griesbeck, Marian Harkin, Filiz Hyusmenova, Ivan Jakovčić, Ilhan Kyuchyuk, Louis Michel, Javier Nart, Urmas Paet, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Jozo Radoš, Frédérique Ries, Robert Rochefort, Jasenko Selimovic, Pavel Telička, Ramon Tremosa i Balcells, Ivo Vajgl, Hilde Vautmans, Cecilia Wikström im Namen der ALDE-Fraktion
Marie-Christine Vergiat, Miguel Urbán Crespo, Lola Sánchez Caldentey, Estefanía Torres Martínez, Tania González Peñas, Xabier Benito Ziluaga, Merja Kyllönen im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Judith Sargentini, Klaus Buchner, Barbara Lochbihler, Ernest Urtasun, Davor Škrlec, Jordi Solé, Igor Šoltes, Molly Scott Cato, Bart Staes, Florent Marcellesi, Heidi Hautala, Alyn Smith, Margrete Auken, Jakop Dalunde im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Fabio Massimo Castaldo, Ignazio Corrao, Isabella Adinolfi im Namen der EFDD-Fraktion

Verfahren : 2018/2561(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B8-0109/2018
Eingereichte Texte :
RC-B8-0109/2018
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Hinrichtungen in Ägypten

(2018/2561(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Ägypten, insbesondere die Entschließungen vom 9. März 2016 zu Ägypten, insbesondere dem Fall Giulio Regeni[1], vom 17. Dezember 2015 zu Ibrahim Halawa: Droht ihm die Todesstrafe?[2], vom 15. Januar 2015 zur Lage in Ägypten[3], vom 16. Februar 2017 zu Hinrichtungen in Kuwait und Bahrain[4], vom 8. Oktober 2015 zur Todesstrafe[5] und vom 7. Oktober 2010 zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe[6],

–  unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zu Todesstrafe, Folter, Meinungsfreiheit und Menschenrechtsverfechtern,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom August 2013 und vom Februar 2014 zu Ägypten,

–  unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Ägypten von 2001, das 2004 in Kraft trat und durch den Aktionsplan von 2007 gestützt wurde, sowie die am 25. Juli 2017 angenommenen Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten 2017–2020 und die gemeinsame Erklärung, die im Anschluss an die Tagung des Assoziationsrats EU-Ägypten herausgegeben wurde,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) Federica Mogherini und des Generalsekretärs des Europarats vom 10. Oktober 2017 zum Europäischen Tag und Welttag gegen die Todesstrafe,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung einer Gruppe von VN-Sachverständigen, darunter Nils Melzer, Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, vom 26. Januar 2018, in der die ägyptischen Behörden nachdrücklich aufgefordert werden, die bevorstehenden Hinrichtungen nicht zu vollziehen,

–  unter Hinweis auf die ägyptische Verfassung, insbesondere Artikel 93 (rechtsverbindliche Wirkung der internationalen Menschenrechtsnormen),

–  unter Hinweis auf die Garantien der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht,

–  unter Hinweis auf die afrikanischen Grundsätze und Leitlinien für das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren und Rechtsbeistand, denen zufolge Zivilpersonen unter keinen Umständen vor Militärgerichten der Prozess gemacht werden darf,

–  unter Hinweis auf die Schlusserklärung des sechsten Weltkongresses gegen die Todesstrafe, der vom 21. bis zum 23. Juni 2016 in Oslo stattfand,

–  unter Hinweis auf den neuen Strategischen Rahmen der EU und den EU-Aktionsplan für Menschenrechte, mit dem der Schutz und die Kontrolle der Achtung der Menschenrechte in den Mittelpunkt aller EU-Strategien gerückt werden sollen,

–  unter Hinweis auf Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihre Protokolle Nr. 6 und 13,

–  unter Hinweis auf die sechs Resolutionen der VN-Generalversammlung, in denen ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe befürwortet wird,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und die Arabische Charta der Menschenrechte, die von Ägypten ratifiziert wurden,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), zu dessen Vertragsparteien Ägypten zählt, und insbesondere auf Artikel 18 und das zweite Fakultativprotokoll zur Todesstrafe sowie Artikel 14,

–  gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Todesstrafe die unmenschliche und entwürdigende Bestrafung schlechthin ist und gegen das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerte Recht auf Leben verstößt; in der Erwägung, dass die Europäische Union die Todesstrafe entschieden und grundsätzlich ablehnt und sich für ein universelles Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe mit dem Ziel ihrer weltweiten Abschaffung – ein zentrales Ziel der Menschenrechtspolitik der Union – ausspricht;

B.  in der Erwägung, dass in Ägypten Berichten zufolge seit Januar 2014 mindestens 2 116 Menschen zum Tode verurteilt wurden; in der Erwägung, dass unter den vorigen Präsidenten Mohammed Mursi und Adli Mansur keine Todesurteile zugelassen wurden; in der Erwägung, dass seit dem 1. Januar 2014 mindestens 81 Hinrichtungen vollzogen wurden;

C.  in der Erwägung, dass Berichten zufolge die ägyptischen Gerichte 2017 mindestens 186 Mal die Todesstrafe verhängt haben und 16 Personen hingerichtet wurden; in der Erwägung, dass in den letzten Wochen seit Ende Dezember 2017 ein beunruhigender Anstieg zu verzeichnen ist; in der Erwägung, dass alle Hinrichtungen der jüngsten Zeit vollzogen wurden, ohne die Opfer oder ihre Familien vorher davon in Kenntnis zu setzen; in der Erwägung, dass 24 weiteren Ägyptern derzeit die Hinrichtung drohen soll, da der Rechtsweg für sie erschöpft ist;

D.  in der Erwägung, dass in Ägypten derzeit mindestens 891 Personen wegen Vorwürfen, die eine Todesstrafe nach sich ziehen könnten, vor Gericht stehen oder auf ihr Gerichtsverfahren warten; in der Erwägung, dass mindestens 38 Personen, die bei den ihnen zur Last gelegten Taten unter 18 waren, gemeinsam mit den ebenfalls angeklagten Erwachsenen wegen Verbrechen verurteilt wurden, die mit der Todesstrafe geahndet werden; in der Erwägung, dass die Gerichte in mindestens sieben dieser Fälle ursprünglich die Todesstrafe befürwortet haben; in der Erwägung, dass die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Tatzeitpunkt unter 18 waren, einen Verstoß gegen das Völkerrecht einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und gegen Artikel 111 des ägyptischen Kinderschutzgesetzes darstellt; in der Erwägung, dass Ägypten Vertragspartei zahlreicher internationaler Übereinkommen über politische und bürgerliche Rechte, Folter, die Rechte von Kindern und Heranwachsenden und die Justiz ist;

E.  in der Erwägung, dass nach dem Militärstrafgesetzbuch mehr Straftaten mit der Todesstrafe geahndet werden können als nach dem zivilen Strafgesetzbuch und die Zuständigkeit der Militärgerichte durch die ägyptische Gesetzgebung nach und nach erweitert wurde; in der Erwägung, dass die Zahl der Zivilpersonen, die von ägyptischen Militärgerichten zum Tode verurteilt wurden, zwischen 2016 und 2017 von 60 auf mindestens 112 gestiegen ist; in der Erwägung, dass in den letzten Monaten mindestens 23 Ägypter hingerichtet wurden, 22 davon Zivilpersonen, die in Verfahren vor Militärgerichten verurteilt wurden, die die Standards für faire Gerichtsverfahren bei weitem nicht erfüllten; in der Erwägung, dass Berichten zufolge zwischen Oktober 2014 und September 2017 insgesamt mindestens 15 000 Zivilpersonen einschließlich Dutzender Kinder vor Militärgerichte gestellt wurden;

F.  in der Erwägung, dass beunruhigend viele Zeugenaussagen und Geständnisse, die in Gerichtsverfahren einschließlich Militärgerichtsverfahren zugelassen wurden, zustande gekommen sein sollen, nachdem die Beschuldigten verschleppt und gefoltert oder misshandelt worden waren; in der Erwägung, dass die Abschaffung der Folter seit langem eine Priorität der EU im Bereich der Menschenrechte und ein gemeinsames Ziel des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter ist, das von Ägypten unterzeichnet wurde;

G.  in der Erwägung, dass alle Hinrichtungen, die in der jüngsten Zeit vollzogen wurden oder unmittelbar bevorstehen, Ergebnisse von Verfahren sein sollen, in denen weder das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren noch angemessene Verfahrensrechte geachtet wurden; in der Erwägung, dass nach den Garantien der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht, die Vollstreckung der Todesstrafe infolge unfairer Gerichtsverfahren streng untersagt ist; in der Erwägung, dass zahlreiche Sachverständige der Vereinten Nationen für Menschenrechte Ägypten wiederholt aufgefordert haben, alle bevorstehenden Hinrichtungen in Fällen auszusetzen, in denen der Vorwurf eines unfairen Gerichtsverfahrens erhoben wurde;

H.  in der Erwägung, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um sicherzustellen, dass Gerichtsverfahren unter Bedingungen stattfinden, die tatsächlich allen Garantien nach Artikel 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte entsprechen, zu dessen Vertragsparteien Ägypten zählt; in der Erwägung, dass Verfahren, in denen die Todesstrafe verhängt wird, die höchsten Standards der Fairness und des Verfahrensrechts erfüllen müssen;

I.  in der Erwägung, dass die Afrikanische Kommission für die Menschenrechte und Rechte der Völker die ägyptische Regierung am 29. November 2017 nachdrücklich aufgefordert hat, die Vollstreckung der Todesurteile in fünf Fällen sofort auszusetzen; in der Erwägung, dass die Verurteilten in einem der Fälle, nämlich im Fall Kafr asch-Schaich, dennoch am 2. Januar 2018 hingerichtet wurden;

J.  in der Erwägung, dass Ägypten seit der Revolution von 2011 mehrere schwierige Situationen bewältigen musste und die internationale Gemeinschaft das Land dabei unterstützt, sich seinen wirtschaftlichen, politischen und sicherheitspolitischen Herausforderungen zu stellen;

K.  in der Erwägung, dass in Ägypten ernsthafte Sicherheitsprobleme bestehen, insbesondere auf dem Sinai, wo Terrorgruppen Anschläge auf die Sicherheitskräfte verübt haben; in der Erwägung, dass in Ägypten mehrere verheerende Terroranschläge verübt wurden, darunter zuletzt einer auf eine sufistische Moschee, bei dem 311 Zivilisten getötet und mindestens 128 weitere verletzt wurden; in der Erwägung, dass am 9. April 2017 bei zwei parallelen Selbstmordattentaten in der Kirche St. Georg in der Stadt Tanta und in dem koptisch-orthodoxen Gotteshaus St. Markus mindestens 47 Menschen getötet wurden;

L.  in der Erwägung, dass in Ägypten seit April 2017 der Ausnahmezustand gilt und dieser am 13. Januar 2018 um drei Monate verlängert wurde, damit, so die staatlichen Medien, besser gegen „die Terrorgefahr und -finanzierung“ vorgegangen werden könne, während die Grundfreiheiten eingeschränkt werden und dem Präsidenten und all jenen, die in seinem Auftrag handeln, in diesen drei Monaten die Befugnis übertragen wird, Zivilpersonen an die Sondergerichte des Staatssicherheitsdienstes zu überstellen;

M.  in der Erwägung, dass sich die allgemeine Menschenrechtslage in Ägypten weiter verschlechtert; in der Erwägung, dass das harte Vorgehen gegen den Terrorismus von den ägyptischen Behörden als Rechtfertigung für umfassende Unterdrückungsmaßnahmen genutzt wurde;

N.  in der Erwägung, dass gemäß dem im Jahr 2015 erlassenen Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus die Todesstrafe gegen alle Personen zu verhängen ist, die für schuldig befunden wurden, eine terroristische Vereinigung ins Leben gerufen oder angeführt zu haben, und dass Terrorismus in diesem Gesetz sehr allgemein definiert wird und unter anderem Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, die Gefährdung der Sicherheit oder der Interessen der Gesellschaft, die Behinderung der Anwendung von Bestimmungen der Verfassung und von Rechtsvorschriften oder die Beeinträchtigung der nationalen Einheit, des sozialen Friedens oder der nationalen Sicherheit als terroristische Straftaten gelten, wodurch alle Zivilpersonen, auch Menschenrechtsverteidiger, der Gefahr ausgesetzt werden, als Terroristen abgestempelt und zum Tode verurteilt zu werden;

O.  in der Erwägung, dass ägyptische Menschenrechtsverteidiger, die Todesurteile, Folterungen und Verschleppungen dokumentieren und anprangern, gezielt unterdrückt werden, beispielsweise durch die Schließung des An-Nadim-Zentrums im Jahr 2017 und den Versuch der ägyptischen Behörden, das Büro der ägyptischen Kommission für Rechte und Freiheit in Kairo zu schließen; in der Erwägung, dass Ägypten im vergangenen Jahr juristische Geschütze gegen nichtstaatliche Organisationen aufgefahren und ein Gesetz erlassen hat, gemäß dem nichtstaatliche Organisationen ihre Finanzierung – ob mit Mitteln aus dem Inland oder aus dem Ausland – von staatlichen Sicherheitsbehörden genehmigen lassen müssen, was praktisch einem Verbot nichtstaatlicher Organisationen gleichkommt; in der Erwägung, dass das oberste Berufungsgericht Ägyptens am 5. April 2018 sein Urteil im Fall der „Fördermittel aus dem Ausland“ fällen wird, das internationale nichtstaatliche Organisationen betrifft;

P.  in der Erwägung, dass die im Juli angenommenen neuen Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten 2017–2020 auf einem gemeinsamen Bekenntnis zu den universellen Werten der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte beruhen und einen neuen Rahmen für politisches Engagement und eine verstärkte Zusammenarbeit, auch in den Bereichen Sicherheit, Justizreformen und Terrorismusbekämpfung, auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten bilden; in der Erwägung, dass der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Ägypten eingerichtete Unterausschuss für politische Fragen, Menschenrechte und Demokratie am 10. und 11. Januar 2018 in Kairo zu seiner fünften Tagung zusammenkam und die Zusammenarbeit in den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erörterte;

Q.  in der Erwägung, dass die EU der wichtigste Wirtschaftspartner Ägyptens ist und die meisten ausländischen Investitionen in Ägypten aus der EU stammen; in der Erwägung, dass sich die bilaterale Unterstützung der EU für Ägypten im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments für den Zeitraum 2017–2020 auf etwa 500 Mio. EUR beläuft; in der Erwägung, dass der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) die VP/HR am 21. August 2013 mit der Aufgabe betraute, die Unterstützung der EU für Ägypten zu überprüfen; in der Erwägung, dass der Rat beschloss, die Zusammenarbeit der EU mit Ägypten entsprechend den Entwicklungen vor Ort neu auszurichten;

R.  in der Erwägung, dass Unternehmen in mehreren EU-Mitgliedstaaten weiterhin Überwachungsausrüstung und Militärgüter nach Ägypten exportieren;

1.  verurteilt die Anwendung der Todesstrafe aufs Schärfste und fordert die Aussetzung aller bevorstehenden Hinrichtungen in Ägypten; spricht sich mit Nachdruck für ein sofortiges Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe in Ägypten als erste Maßnahme zu ihrer Abschaffung; verurteilt in diesem Sinne alle Hinrichtungen, ungeachtet dessen, wo sie vollzogen werden, und betont erneut, dass die Abschaffung der Todesstrafe dazu beiträgt, der Menschenwürde im Einklang mit den Prioritäten der Menschenrechtspolitik der EU einen höheren Stellenwert zu verleihen; fordert die ägyptischen Behörden auf, alle ausstehenden Todesurteile zu prüfen, um sicherzustellen, dass Personen, die im Rahmen fehlerhafter Verfahren verurteilt wurden, ein neues faires Gerichtsverfahren erhalten; weist darauf hin, dass Hinrichtungen trotz der angespannten Sicherheitslage in Ägypten nicht als Mittel zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden dürfen;

2.  fordert eine Überarbeitung des Strafgesetzbuchs, der Strafprozessordnung, der Gesetze zur Bekämpfung des Terrorismus und des Militärstrafgesetzbuchs Ägyptens durch das ägyptische Parlament und der einschlägigen Erlasse durch die Regierung, damit sichergestellt wird, dass Zivilpersonen, die Straftaten beschuldigt werden, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, nie vor Sonder- oder Militärgerichte gestellt werden, da die Standards für faire Gerichtsverfahren, zu deren Einhaltung sich Ägypten völkerrechtlich verpflichtet hat und die in der ägyptischen Verfassung garantiert werden, dort nicht erfüllt werden; fordert die ägyptischen Behörden auf, Zivilpersonen nicht länger vor Militärgerichte zu stellen;

3.  fordert die ägyptischen Behörden auf, für die körperliche und psychische Sicherheit aller Beschuldigten zu sorgen, die sich in Haft befinden; verurteilt die Anwendung von Folter oder Misshandlungen; fordert die ägyptischen Behörden auf, sicherzustellen, dass Häftlinge jedwede medizinische Versorgung erhalten, die sie benötigen; fordert die EU auf, umfassende Ausfuhrkontrollen gegenüber Ägypten vorzunehmen, insbesondere mit Blick auf Güter, die zum Zwecke der Folter oder der Vollstreckung der Todessstrafe verwendet werden könnten;

4.  fordert Ägypten auf, das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe und das Internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zu unterzeichnen und zu ratifizieren; fordert die ägyptische Regierung auf, eine offene Einladung an die zuständigen Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen auszusprechen, damit sie dem Land einen Besuch abstatten können;

5.  äußert sich ernsthaft besorgt über die Massenprozesse vor ägyptischen Gerichten und die große Zahl der von ihnen verhängten Todesurteile; fordert die ägyptischen Justizbehörden auf, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Ägypten als Vertragspartei angehört, zu achten und zu respektieren, insbesondere Artikel 14 betreffend das Recht auf ein faires und zügiges Verfahren auf der Grundlage eindeutiger Anklagen und die Achtung der Rechte des Angeklagten;

6.  fordert die VP/HR auf, die besorgniserregend hohe Zahl der vor kurzem vollzogenen Hinrichtungen in Ägypten zu verurteilen, und fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die Mitgliedstaaten auf, sich auch in Zukunft dafür einzusetzen, dass keine Todesstrafen mehr verhängt werden; fordert den EAD auf, sich mit den aktuellen Entwicklungen in Ägypten zu befassen, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel der Einflussnahme zu nutzen, damit bevorstehende Hinrichtungen nicht vollzogen werden, und die ägyptischen Behörden aufzufordern, ihre rechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen;

7.  fordert die VP/HR und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte nicht durch die Migrationssteuerung oder die Terrorismusbekämpfung gemäß den Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten untergraben werden; hebt die Bedeutung hervor, die die EU ihrer Zusammenarbeit mit Ägypten als einem wichtigen Nachbarn und Partner beimisst; fordert Ägypten nachdrücklich auf, die Zusage, die es in den Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten vom 27. Juli 2017 gemacht hat, zu erfüllen und Demokratie, Grundfreiheiten und Menschenrechte im Einklang mit seiner Verfassung und internationalen Normen zu fördern;

8.  verurteilt die Terroranschläge in Ägypten; spricht den Familien der Opfer der Terroranschläge sein aufrichtiges Beileid aus; bekundet seine Solidarität mit dem ägyptischen Volk und bekräftigt, dass es entschlossen ist, die Verbreitung radikaler Ideologien und terroristischer Vereinigungen einzudämmen;

9.  weist die ägyptische Regierung darauf hin, dass der langfristige Wohlstand Ägyptens und seiner Bevölkerung Hand in Hand geht mit dem Schutz der allgemeinen Menschenrechte sowie der Einrichtung und Verankerung demokratischer, transparenter Einrichtungen, die sich für den Schutz der Grundrechte der Bürger einsetzen;

10.  unterstützt den Wunsch der Mehrheit der ägyptischen Bevölkerung nach einem freien, stabilen, wohlhabenden, inklusiven und demokratischen Land, in dem die nationalen und internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte und Grundfreiheiten geachtet werden;

11.  äußert ernsthafte Bedenken angesichts der fortwährenden Einschränkungen grundlegender demokratischer Rechte, insbesondere des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, des politischen Pluralismus und der Rechtsstaatlichkeit in Ägypten; fordert ein Ende aller Gewalttaten, Aufstachelungen, Hassreden, Schikanierungen, Einschüchterungen, Verschleppungen oder Zensuren von politischen Gegnern, Demonstranten, Journalisten, Bloggern, Studierenden, Frauenrechtsaktivisten, Akteuren der Zivilgesellschaft, LGBTI-Personen, nichtstaatlichen Organisationen und Minderheiten (darunter die Nubier) durch staatliche Stellen, Sicherheitskräfte und ‑dienste und andere Gruppen in Ägypten; verurteilt die übermäßige Gewaltanwendung gegen Demonstranten; fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller Personen, die in Haft genommen wurden, weil sie friedlich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung sowie Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ausgeübt haben, und fordert eine unabhängige und transparente Untersuchung aller Menschenrechtsverletzungen;

12.  bekräftigt seine anhaltende Empörung über die Folterung und Hinrichtung des italienischen Forschers Giulio Regeni und verurteilt erneut die mangelnden Fortschritte der Untersuchung dieser brutalen Ermordung; betont, dass es die europäischen Behörden weiterhin drängen wird, mit ihren ägyptischen Kollegen zusammenzuarbeiten, bis in diesem Fall die Wahrheit ans Licht gebracht wurde und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden;

13.  fordert Präsident Abdel Fattah Al-Sisi und seine Regierung auf, ihr Versprechen, tatsächliche politische Reformen durchzuführen und die Menschenrechte zu achten, in die Tat umzusetzen; betont, dass glaubhafte und transparente Wahlen, wie sie in der Verfassung von 2014 garantiert sind und die im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen Ägyptens stehen, für eine Demokratie von entscheidender Bedeutung sind;

14.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, in den anstehenden Tagungen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen einen eindeutigen, entschiedenen und einheitlichen Standpunkt gegenüber Ägypten einzunehmen, und das so lange, bis sich die Menschenrechtslage in dem Land erheblich verbessert;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament Ägyptens zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2018
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