MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE gemäß Artikel 108 der Geschäftsordnung von Miroslav Ouzký im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit an die Kommission
Betrifft: Überprüfung der Empfehlung 2001/331/EG zur Festlegung von Mindestkriterien für Umweltinspektionen in den Mitgliedstaaten
Am 14. November veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung (KOM(2007)0707) betreffend die Überprüfung der Empfehlung 2001/331/EG zur Festlegung von Mindestkriterien für Umweltinspektionen in den Mitgliedstaaten. In der Mitteilung wurde unter anderem festgestellt, dass
- die von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über die Umsetzung der Empfehlung „unvollständig oder schwer vergleichbar” waren,
- es in der EU nach wie vor große Unterschiede bei der Durchführung von Umweltinspektionen durch die nationalen, regionalen und lokalen Behörden gibt,
- der Geltungsbereich der Empfehlung unzureichend ist und zahlreiche wichtige Tätigkeiten, so z. B. Natura 2000, sowie die Kontrolle illegaler Abfallentsorgung nicht einschließt,
- Inspektionspläne vielfach nicht umgesetzt wurden und dort, wo es sie gibt, oft nicht öffentlich verfügbar sind.
Eine sinnvolle und ausgewogene Umsetzung der Umweltgesetze in der EU ist von wesentlicher Bedeutung. Alles, was dahinter zurückbleibt, enttäuscht die Erwartungen der Öffentlichkeit und untergräbt das Ansehen der EU als effiziente Hüterin der Umwelt.
Kann die Kommission daher Folgendes erklären:
Warum will sie nur die Empfehlung abändern, und warum schlägt sie nicht vor, dem in der Empfehlung enthaltenen Hinweis zu folgen, wonach sie einen Richtlinienvorschlag für Umweltinspektionen unterbreiten könnte?
Warum hat sie sich stattdessen für einen bruchstückhaften Ansatz entschieden und schlägt vor, die Vorschriften für Umweltinspektionen individuell mit bestehenden Richtlinien zu verknüpfen – ein Vorgehen, das zwangsläufig zeitaufwendig ist?
Warum ist sie nicht bereit, mittels einer Richtlinie Begriffe zu definieren wie „Inspektion” und „Betriebsprüfung”, die, wie sie selbst einräumt, „in den Mitgliedstaaten … unterschiedlich ausgelegt” werden, wenn sie in einer Empfehlung enthalten sind?
Warum ist sie nicht bereit, IMPEL in eine effiziente Umweltinspektionsbehörde der EU umzuwandeln, die das Recht hat, die zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit aufzufordern, da die Kommission letztlich nur durch die Einrichtung einer solchen Behörde vermeiden kann, sich auf diejenigen verlassen zu müssen, die sie zu kontrollieren versucht?