MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE gemäß Artikel 108 der Geschäftsordnung von Helmuth Markov und Daniel Caspary im Namen des Ausschusses für internationalen Handel an den Rat
Betrifft: Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten des östlichen und südlichen Afrikas einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
1. Welche aktuellen Informationen kann der Rat dem Europäischen Parlament im Hinblick auf den voraussichtlichen Termin für den Abschluss des vollwertigen Wirtschaftspartnerschaftsabkommens mit den Staaten des östlichen und südlichen Afrikas vorlegen?
2. Welche Informationen liegen dem Rat in Bezug auf Handelsprognosen und -vorhersagen seit der Unterzeichnung der anfänglichen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den Komoren, Madagaskar, Mauritius, den Seychellen und Simbabwe sowie in Bezug auf die Prognosen über das zu erwartende Handelsvolumen auf dem Gemeinsamen Markt für das östliche und südliche Afrika (Comesa) nach dem Abschluss der vollwertigen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vor?
3. Gibt es in Bezug auf diese Region spezielle Interessen, die bei den Verhandlungen berücksichtigt werden müssen, und inwieweit wird sich dieses vollwertige Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom Cariforum-Abkommen unterscheiden?
4. Wie gedenkt der Rat angesichts der unbefriedigenden Situation, die in Simbabwe in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und verantwortungsvolle Staatsführung herrscht, künftig die Beziehungen zu diesem Land zu gestalten?
5. Wie wird der Rat sicherstellen, dass das vollwertige WPA einen Beitrag dazu leisten wird, eine verstärkte regionale Integration zu fördern?
6. Wird der Rat dafür sorgen, dass das Europäische Parlament, über das Verfahren der Zustimmung hinaus, während der Verhandlungen, die über einen Übergang vom Interims-WPA zum endgültigen WPA stattfinden, umfassend unterrichtet und einbezogen wird?