MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE gemäß Artikel 115 der Geschäftsordnung von Rui Tavares, Cornelia Ernst, Cornelis de Jong, Marie-Christine Vergiat, Willy Meyer und Kyriacos Triantaphyllides im Namen der GUE/NGL-Fraktion an die Kommission
Betrifft: Litauisches Gesetz zum Schutz der Jugend vor schädlichen Folgen öffentlicher Informationen
Das litauische Parlament billigte am vergangenen Dienstag Änderungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend vor schädlichen Folgen öffentlicher Informationen. Dies geschah also am 220. Jahrestag der Erstürmung der Bastille, an dem wir solcher Werte der Aufklärung wie der Meinungsfreiheit und des Rechts auf das Streben nach Glück gedenken. Das betreffende Gesetz, gegen das der litauische Präsident in einer früheren Fassung sein Veto eingelegt hatte, wurde vom litauischen Parlament am 14. Juli 2009 gebilligt, dem Tag, an dem das Europäische Parlament seine konstituierende Sitzung nach den Wahlen abhielt.
Es handelt sich um ein Gesetz, das darauf abzielt, die Anzeige "öffentlicher Informationen, die Propaganda für homosexuelle Beziehungen beinhalten und traditionelle Wertvorstellungen in Bezug auf Ehe und Familie in Frage stellen", in den Fällen zu verhindern, in denen solche Informationen für Jugendliche verfügbar sein könnten. Darüber hinaus werden für September Bestimmungen für das Straf- und das Verwaltungsgesetzbuch zur Erörterung und Annahme vorgeschlagen, die vermutlich zur Kriminalisierung von Personen, "die Homosexualität propagieren", führen würden, was dann mit Haft, Verurteilung zu gemeinnütziger Arbeit oder Zahlung von Geldstrafen von bis zu 1500 Euro bestraft werden könnte.
Vertritt die Kommission nicht die Auffassung, dass ein solches Gesetz der EU-Grundrechte-Charta, Artikel 6 EUV und Artikel 13 EGV entgegensteht, d.h. den Grundwerten, auf die sich die EU stützt? Was wird die Kommission tun, um sicherzustellen, dass Litauen seine Verpflichtungen gemäß europäischem und internationalem Recht erfüllt?
Hat die Kommission Informationen angefordert, welches Material von diesem Gesetz betroffen ist? Erstreckt es sich auf Bücher, Kunst, Presse, Werbung, Musik und öffentliche Aufführungen wie Theatervorstellungen? Würde die Tatsache, dass die betreffende Definition so vage gefasst ist, Autoren, Verleger und Journalisten nicht der Selbstzensur unterwerfen, um den derzeit diskutierten Strafen zu entgehen? Würde die Umsetzung eines solchen Gesetzes nicht einen Eingriff des Staates und der Behörden in die Definition der Grenzen und des Charakters des Öffentlichkeitsbegriffs darstellen, der als solcher mit einer freien und pluralistischen Gesellschaft unvereinbar wäre?
Ist die Kommission bereit, erforderlichenfalls das in Artikel 7 EUV vorgesehene Verfahren einzuleiten?