Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : O-0116/2010

Eingereichte Texte :

O-0116/2010 (B7-0461/2010)

Aussprachen :

PV 20/09/2010 - 17
CRE 20/09/2010 - 18

Abstimmungen :

Angenommene Texte :


Parlamentarische Anfragen
30. August 2010
O-0116/2010
Anfrage zur mündlichen Beantwortung
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Nathalie Griesbeck, Renate Weber, im Namen der ALDE-Fraktion

 Betrifft: Gemeinschaftliche Rückübernahmeabkommen mit Drittländern
 Antwort 

Die Europäische Union hat bislang elf Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Sie war an der Verhandlung von sieben weiteren Abkommen beteiligt, von denen zwei (mit Pakistan und Georgien) kurz vor dem Abschluss stehen und eines (mit der Türkei) sehr bald unterzeichnet werden soll.

Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon verfügt das Europäische Parlament über erweiterte Befugnisse, was die Zustimmung zu internationalen Abkommen betrifft.

Als Teil der Legislativbehörde mit einer neuen Zuständigkeit äußert das Parlament den berechtigten Wunsch, sich zu diesen Abkommen in voller Kenntnis der Sachlage äußern zu können. Das Parlament fordert die Kommission auf, einen Mechanismus für die Bewertung der Rückübernahmeabkommen zu schaffen, um vernünftig über seine Zustimmung beraten zu können. Dieser umfassende Mechanismus sollte Antworten auf folgende Fragen liefern:

Inwieweit kann die Kommission dem Europäischen Parlament die Transparenz und das Recht auf Informationen über den Prozess der Aushandlung dieser Abkommen garantieren? Kann sich die Kommission dafür einsetzen, dass das Parlament regelmäßig und systematisch über die in den gemeinsamen Ausschüssen stattfindenden Beratungen über Rückübernahmeabkommen in Kenntnis gesetzt wird?

Inwieweit kann die Kommission die Einhaltung der Menschenrechte in dem Fall garantieren, in dem Drittländer nicht zu den Unterzeichnern der Genfer Konvention gehören? Sollte die EU die Kriterien, die im Rahmen von Verhandlungen über Visaerleichterungsabkommen angewandt werden, nicht dahingehend überarbeiten, dass die Unterzeichnung der Genfer Konvention als Voraussetzung aufgenommen wird, ebenso wie weitere Konventionen betreffend den Schutz der Grundrechte?

Ist die Kommission bereit, sich für die Einführung dieses Mechanismus zur Überwachung der Rückübernahmeabkommen und zur Bewertung der Folgen ihrer Umsetzung für rückübernommene Personen einzusetzen? Ein solcher Mechanismus sollte in erster Linie für rückübernommene Drittstaatsangehörige angewandt werden, und insbesondere für die Situation von Personen, die das Drittland passiert haben, welches Gegenstand des Abkommens ist, sowie für die Situation der Staatenlosen. Ebenso sollte durch ihn die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit den betreffenden internationalen Organisationen (NRO, Internationale Organisation für Migranten usw.) im Hinblick auf die Erstellung von Statistiken und die möglichst genaue Abschätzung der Folgen dieser Rückübernahmeabkommen auf rückübernommene Personen systematischer gestaltet werden.

Schließlich fordert die ALDE-Fraktion die Kommission auf, ihre Bemühungen zur Schaffung einer gemeinsamen kohärenten Asylpolitik fortzusetzen, durch die gewährleistet wird, dass die Rückübernahmeabkommen mit Drittländern keinesfalls auf Personen angewandt werden, denen Flüchtlingsstatus zugesprochen werden sollte.

Originalsprache der Anfrage: FR
Letzte Aktualisierung: 17. September 2010Rechtlicher Hinweis