Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : O-0170/2010

Eingereichte Texte :

O-0170/2010 (B7-0663/2010)

Aussprachen :

PV 19/01/2011 - 14
CRE 19/01/2011 - 14

Abstimmungen :

Angenommene Texte :


Parlamentarische Anfragen
20. Oktober 2010
O-0170/2010
Anfrage zur mündlichen Beantwortung
an die Kommission
Artikel 115 der Geschäftsordnung
Nadja Hirsch, Renate Weber, Cecilia Wikström, Louis Michel, Sonia Alfano, Stanimir Ilchev, Nathalie Griesbeck, Jan Mulder, im Namen der ALDE-Fraktion

 Betrifft: Übermittlung von Informationen über die Kosten im Zusammenhang mit der Prüfung von Asylanträgen in den Mitgliedstaaten
 Antwort 

Der Bericht der Kommission an das Parlament und den Rat über die Anwendung der Richtlinie 2005/85/EG vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen in Bezug auf das Verfahren zur Gewährung und zum Entzug des Flüchtlingsstatuts in den Mitgliedstaaten wurde am vergangenen 8. September vorgelegt.

Aus diesem Bericht geht eindeutig die Notwendigkeit einer Neufassung der Richtlinie aus dem Jahre 2005 hervor.

Es gibt nämlich große Unterschiede bei den von den Mitgliedstaaten gewählten Umsetzungsverfahren, was zu überaus unterschiedlichen Ergebnissen bei der Qualität der Aufnahme von Asylbewerbern führt.

Ferner wird in dem Bericht betont, dass eine Vorab-Optimierung, die darin besteht, zunächst die Qualität der Beschlüsse zu verbessern, langfristig zu einer Senkung der Kosten des Systems führen würde. Mit Verbesserungen beim erstinstanzlichen Verfahren, wie dies mit der Neufassung vorgeschlagen wird, könnten jene Personen, die internationalen Schutz beanspruchen können, und jene, die einen solchen Schutz nicht beanspruchen können, frühzeitig identifiziert werden. In diesem Falle würden die Ausgaben der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der nach der derzeitigen Richtlinie zu gewährenden Unterstützung erheblich zurückgehen. Außerdem könnten sich diejenigen, denen internationaler Schutz gewährt wird, schneller im Gastland integrieren und zu dessen Volkswirtschaft beitragen.

Die Kommission hat anlässlich einer technischen Sitzung am vergangenen 29. September eingeräumt, dass ihr keine konkreten Angaben von Seiten der Mitgliedstaaten über die Kosten aufgrund der Umsetzung der Richtlinie aus dem Jahre 2005 (Bereitstellung von Dolmetschern, Rechtsbeistand usw.) vorliegen.

Angaben zu diesen Kosten sind jedoch von entscheidender Bedeutung, damit eine verlässliche und genaue Abschätzung der Kosten durchgeführt werden kann, die durch eine Neufassung langfristig eingespart werden könnten.

Inwieweit kann die Kommission sich verpflichten, eine vergleichende Untersuchung zu diesen Kosten vorzulegen?

Originalsprache der Anfrage: FR
Letzte Aktualisierung: 26. Oktober 2010Rechtlicher Hinweis